Tempo 80 ab doppeltem Feinstaubwert
Von den Feinstaubhöchstwerten des letzten Winters wurden nun von den Kantonen konkrete Massnahmen abgeleitet. Ab dem doppelten des erlaubten Feinstaubwerts gibt es Tempo 80. Bravo.
Veröffentlicht am 26. September 2006 | In der Rubrik Allgemein
