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Wetterfahnen-Bundesrat nun doch für massive Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

Der Bundesrat hat entschieden, die Initiative des Zürcher Freisinns jetzt doch zu unterstützen. Dies, nachdem er sie im letzten Herbst noch abgelehnt hat. Was mag zu diesem Flipflop geführt haben?

Verbandsbeschwerden sollen nicht mehr möglich sein, wenn ein Projekt vom Volk oder von Parlamenten genehmigt ist. Der Bundesrat unterstützt eine Volksinitiative des Zürcher Freisinns.
Noch im letzten Herbst hatte die Landesregierung das Volksbegehren der FDP zur Ablehnung empfohlen. Die jüngste Kehrtwende stösst bei Grün-Links auf Empörung.
Als Begründung für die Kehrtwendung erklärt der Bundesrat in einer Mitteilung, die Gesetzesänderung des Parlaments habe nicht alle berechtigten Anliegen der Initiative aufgenommen.Die zweite Begründung zitierte Bundesrat Leuenberger an einer kurzfristig organisierten Medienkonferenz: Danach sollen Private grundsätzlich nicht öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Nähere Erklärungen zu diesen zwei Punkten machte Leuenberger nicht. Er sprach von einem “Zwischenentscheid des Bundesrats” und betonte, sich immer für die Wahrung des Verbandsbeschwerderechts eingesetzt zu haben. Die Botschaft gehe nun ans Parlament, wobei er davon ausgehe, dass dieses die Initiative zur Ablehnung empfehle.

Quelle

Es ist nun an der Zeit, einige Fakten zur Verbandsbeschwerde anzubringen.
So ist sie immer nur dann erfolgversprechend, wenn die bewilligenden Regierungen und Parlamente gegen ihre eigenen Gesetze verstossen – die Zürcher FDP wehrt sich also für sich selbst.
Und sie ist ein massvoll eingesetztes Mittel, wie z.B. ihre Anwendung im Jahr 2006 zeigt:

Zum dritten Mal haben 17 beschwerdeberechtigte Natursportverbände und Umweltschutzorganisationen gesamtschweizerisch ihre Einsprachen und Beschwerden als Anwälte der Natur zusammengetragen. Die Auswertung zeigt, dass 63 Prozent der Fälle bereits auf der untersten Ebene, sprich auf Stufe Gemeinde, erledigt werden konnten. Nur sechs Fälle gelangten 2006 vor das Bundesgericht. Damit bestätigt die Statistik 2006 den zurückhaltenden Gebrauch des Beschwerderechts durch die Organisationen.
In Bezug auf die Beschwerdetätigkeit zeigte sich in den letzten drei Jahren neben der konstant hohen Gutheissungsquote von über 70 bis 80 Prozent ein kaum verändertes Bild: pro Jahr gelangen nur 6 bis 8 Fälle vor das Bundesgericht, 15 bis 25 vor das Verwaltungsgericht und 60 Prozent der Fälle werden bereits auf Gemeindestufe erledigt. Damit bestätigen die Zahlen Untersuchungen der Universität Genf der Periode 1996 bis 2003. Auch aus dieser Periode liess sich verantwortungsbewusstes Handeln und Konstanz in der Handhabung des Beschwerderechts ableiten.

Quelle

Wir haben es also auch hier einmal mehr mit den Auswüchsen der nur auf Eigennutz und auf die Wahrung der Interessen ihrer Klientel bedachten bürgerlichen Politik zu tun. Die Fakten sprechen nämlich eine ganz andere Sprache: massvoller Einsatz, äusserst hohe Erfolgsquote, weil tatsächlich Gestzesverstösse vorangingen.
Die Bürgerlichen trauen sich nicht, die Umweltschutzgesetzgebung ganz auszuhöhlen, weil sie im Volk gut verankert ist. Also nehmen sie den Verbänden das Recht, mit dem Finger auf ihren Umgang damit zu zeigen – so brauchen sie sich nicht an ihre eigenen Vorschriften zu halten.
Und diese Art “Politik” hat System – man sieht es tagtäglich im Umgang mit der Luftreinhalteverordnung: Aktuell wurde der Ozongrenzwert heuer bereits für die nächsten 90 Jahre im Voraus überschritten, die bürgerlich dominierten Behörden sehen aber keinen Handlungsbedarf.
Im Kleinen spielt sich das hier auch im Forum ab: Man macht auf die gesetzlichen Grundlagen aufmerksam – und erntet nur Hohn und Spott.

Mir lässt das Übles schwanen, was die Zukunft unseres punkto Umweltschutz einst vorbildlichen Landes angeht.

Dieser Artikel wurde von Pirelli am Donnerstag, 3. Mai 2007 in der Rubrik Politik und zu den Stichwörtern , , , , , , , , veröffentlicht. Sie Können mit diesem Link RSS 2.0 die Kommentare mittels Feed beobachten. Sie können einen Kommentar anfügen, oder einen Trackback von Ihrer Seite senden.

26 Kommentare zum Artikel “Wetterfahnen-Bundesrat nun doch für massive Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts”

  1. Sandro am 3. Mai 2007 um 10:48

    Wenn Die Bürgerlichen genug Courage hätten würden Sie direkt das Umweltgesetz attackieren. Aber dazu fehlt der Mut, respektive die Aussicht auf Erfolg. So hintergeht man lieber das Volk mit billigem Populismus. Die FDP ist zu einer visionslosen lahmen Ente resp. ein nicht selber überlebensfähiges Anhängsel der SVP geworden.

    Wenn das Durchkommt bin ich gespannt auf die Gesichter der Wähler, wenn dann wieder die ersten privaten Rekurse eingereicht werden und man verwundert feststellt, dass sich bezüglich Rekursen (fast) nichts geändert hat… Dann merkt hoffentlich auch der hinterletzte wie er von der FDP Führung verarscht wurde.

  2. Georg Meier am 3. Mai 2007 um 10:59

    Ich teile deine vernichtendes Urteil über die scheinbürgerlichen Bundesräte der SVP & FDP, die Umweltminister Leuenberger überstimmt haben. Wiedereinmal schwächen die SVP & FDP den Umweltschutz: eine peinliche und verantwortungslose Haltung gegenüber den jungen Generationen. Für die Zukunft bin ich jedoch optimistischer: jetzt wissen alle, dass die FDP & SVP alles andere als grüne Parteien sind. Mit diesem Entscheid haben sich die SVP & FDP endgültig ins Abseits geschickt.

  3. Chevy am 3. Mai 2007 um 10:59

    Richtig so, wenn das Volk etwas Bauen will, und sich eine Mehrheit Demokratisch dafür ausgesprochen hat soll nicht ein Verein mit seiner Minderheit kommen und auf irgendwelche Gesetzte verweisen. Da mit der Abstimmung eigentlich schon klar gezeigt wird das es den Leuten wichtiger ist vernünftig (Alltagstauglich) zu Bauen als ein Gesetzt zu beachten (und somit alle Anwohner ins unglück stürzen).
    Die Anwohner von Brunau werden den VCS nicht so schnell vergessen, denn statt im Sihlcity stehen die Autos der Konsumenten jetzt vor ihren Gärten und Häuser. Einem Anwohner von Brunau ist es zur Zeit fast nicht Möglich von seiner Dauerparkkarte für die Blaue Zone zu Profitieren.
    Zum Glück gibt es noch Glattzentrum und Co, hier musste ich noch nie auf einen Parkplatz warten.

  4. buchi am 3. Mai 2007 um 11:27

    Das Volk entscheidet eigentlich nie über das Projekt, sondern meist über eine Plangrundlage oder eine Finanzierung. Die Beschwerdeführenden Verbände stellen meist, Punkte in Frage über die in der Sache nicht abgestimmt wurde. Es kann ja nicht sein, dass wenn die Frage geklärt ist, ob eine Gemeinde sich an einem Projekt finanziell beteiligen will. Nicht mehr darüber entschieden werden darf, ob das Projekt Umweltrechtskonform ist.

  5. trigor am 3. Mai 2007 um 11:39

    @Chevy:

    Der VCS kann herzlich wenig dafür, dass zuviele Autofahrer zu dämlich sind um mit den ÖV’s den Weg ins Sihlcity zu finden. Fahrplanlesen ist schon was verdammt schweres.

  6. Chevy am 3. Mai 2007 um 11:43

    Bei der IKEA war schon bei der palnungsgrundlage die anzahl Parkplätze vermekt die die IKEA gernge hätte, der VCS kahm trotzdem erst im nacheherein als die entscheidung eigentlich schon getroffen war. So etwas brauche ich nicht, entweder von Anfang an sagen was einem nicht passt oder die Fresse halten.
    Ich finde es auch nicht gut das man so weit gehen muss, aber der VCS übertreibt manchmal einfach. Daher ist es das kleinere übel auf dieses Recht in Zukunft zu verzichten und dafür diesen Verein zum schweigen zu bringen. Abgesehen davon werden so viele Steuermillionen gespart, da sich die Gerichte nicht mit jedem VCS-furtz auseinandersetzten müssen.

  7. roger_ag am 3. Mai 2007 um 11:51

    Aus meiner Sicht ist die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts nicht so tragisch, denn wie schon Buchi schrieb, wird ja nie über Baugesuche konkret abgestummen und somit wäre weder die Beschwerde gegen den Hardturm noch die gegen die IKEA von dieser Einschränkung tangiert gewesen…

    Eingentlich sollte sich der BR um das grosse Problem in diesem Umfeld kümmern und das ist die Durchlaufzeit bei den Gerichten.

  8. Pirelli am 3. Mai 2007 um 12:00

    Siehst du, Chevy, du demonstrierst gerade exemplarisch, was ich mit bürgerlicher Borniertheit meine:
    Gesetze (das Fundament des bürgerlichen Staates) sind schlecht. Sie sind nur dann gut, wenn man sie umgehen kann. Nennst du das demokratisch? Hast du überhaupt eine Ahnung, was für staatszerstörerischen Bullshit du da schreibst? Wofür haben wir eine Umweltschutzgesetzgebung, wenn jeder dahergelaufene bürgerliche Gemeinderat sie nicht beachten zu müssen glaubt? Bist du nicht z.B. für die vollständige Umsetzung des Vermummungsverbots? Gesetze sind also nur dann gut, wenn sie dir gerade auf die SVP-Mühle passen? Peinlich!

    Dann spiegelst du diese Borniertheit, weil du die Links nicht anklickst. Der VCS ist EINER von 17 beschwerdeberechtigten nationalen Verbänden. Aber er passt dir so schön ins dumme Feindbild, gell. Peinlich!

    Buchi sagt es richtig: Es wird über ein Gesamtpaket abgestimmt. Dieses wird nachher von den Ausführenden fast beliebig verändert. Deshalb braucht es das Korrektiv der VB, weil die Verbände über die nötigen Fachleute verfügen. Die Steuermillionen würden dann gespart, wenn sich die Planenden und die Politik einfach an die eigenen Gesetze hielten. Bedenke: Wir haben in jedem Parlament eine satte bürgerliche Mehrheit. Von den Parlamenten stammen aber die Gesetze, das ist die Legislative. Die Bürgerlichen meinen also, sich nicht an die von ihnen selbst beschlossenen Gesetze halten zu müssen. Ein Zeichen massloser Dummheit, von dir aber passenderweise voll unterstützt. Peinlich!

    Wenn nun “das Volk” ebenso inkompetent und desinteressiert an den Fakten ist wie du, wie soll es dann die hochkomplexen Vorlagen überhaupt bis ins Detail prüfen können?

    Aber typisch SVP: Grosse Klappe, aber keine Ahnung, worums eigentlich geht.

    Thema verfehlt, setzen, Chevy.

  9. Pirelli am 3. Mai 2007 um 12:52

    Lesenswerter Kommentar zum Thema:
    espace.ch

  10. Sandro am 3. Mai 2007 um 13:58

    Sogar die CVP findet den Entscheid unverständlich… Dabei hat die Leuthard wohl den Ausschlag für diesen idiotischen Entscheid gegeben.

  11. Bünzli am 3. Mai 2007 um 14:33

    Also Chevy

    wenn ich dir eins auf die Nase gebe, weil ich gerade Lust dazu verspüre, dann ist das recht, denn die mehrheit der Anderen hier finden das ganz gut. Wir haben schliesslich vorher darüber abgestimmt.
    Falls du dich zu wehren versuchst wirst du angezeigt, verhaftet und verurteilt, denn in der Abstimmung war nur eine Minderheit dafür, dass du das darfst.

    Einfach genug dargestellt?
    Du weisst schon – wegen dem Kohlenmonoxid und dessen folgen.

  12. rlarsson am 3. Mai 2007 um 15:03

    Mittelalterliche Ideale ist gut. Hurra, das Road Pricing kommt!

  13. Bünzli am 3. Mai 2007 um 15:47

    Was versuchst du uns zu sagen? Willst du einfach komisch sein?

    Oder sprichst du etwa von dem?
    http://www.manhattan-institute.org/html/rdr_03.htm
    http://www.schallerconsult.com/pub/roadpricing-nyt.htm

  14. Pirelli am 3. Mai 2007 um 16:08

    Er meint wohl: Mittelalter -> Wegelagerer -> Roadpricing.

    Eine Folge seiner Scheuklappen, weisst. Themenbezug braucht nicht gegeben zu sein.

    Aber man darf etwas Mitleid haben mit dem Armen.

    Ich habe “mittelalterlich” selbstverständlich verwendet im Sinn von: vor der Aufklärung, vor der Emanzipation des Geistes.
    lars illustriert mit seinem Posting natürlich dieses Im-Mittelalter-verhaftet-Sein. Besten Dank dafür.

  15. Basilisk2 am 3. Mai 2007 um 16:30

    Kippt die Natur und schützt die Menschen nicht weiter:

    * lasst die Hunde alle laufen

    * schliesst die Abwasseranlagen

    * reisst die Katalysatoren aus den Autos

    * fliegt jeden Tag irgendwohin, am Besten je länger

    * kippt Beton in die dritte Baregg-Röhre – je mehr Stau, desto besser die Luft

    * sperrt die Schnellgeleise zwischen Bern und Zürich und holt die alten Eisenbahwaggons wieder im Iran ab (!)

    * verbietet allen Industrieanlagen den Einbau von Filtern und zerschlagt sämtliche Solarpanels schweizweit

    * elimiiert per sofort alle Energiesparlampen

    * holt per sofort alle Holz- und Betonköpfe her, die Schweiz muss endlos wachsen und darf nie untergehen – per sofort einen Limes gegen die EU

    * öffnet alle Deponien schweizweit

    * sofort 100 neue Einkaufszentren und freie Fahrt

    * baut in jedem Kanton noch eine EMS-Anlage für Schweizer Arbeitskräfte, die alles tun

    * Billag und IV werden verboten

    * baut sofort die Autobahnen aus – schnurgerade durch sämtliche Dörfer und Städte der Schweiz

    * schafft den ÖV ab

    * streicht das Grün aus allen Logos und Titelschriften

    * und streicht das Grünfutter für Zottel (SVP), es könnte giftig sein

    Jetzt darf ungehindert eingewendet werden, dass rot/grün nun wirklich nicht die Schweiz kaputtmacht, oder?

  16. driver am 4. Mai 2007 um 07:13

    “Er meint wohl: Mittelalter -> Wegelagerer -> Roadpricing.”

    @Pirelli: Die passende Analogie wäre eher Strassenzoll statt Wegelagerer. Nichts anderes bedeutet nämlich der euphemistisch-neudeutsche Ausdruck Roadpricing. Ich wäre ohnehin dafür, dass man in der politischen Diskussion in Zukunft diesen Ausdruck verwendet. Er macht viel besser deutlich worum es geht als das harmlos und modern klingende “Roadpricing”.

  17. Pirelli am 4. Mai 2007 um 10:23

    driver: Und was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?

  18. quadour1 am 4. Mai 2007 um 19:59

    Wetterfahnenbundesrat? Warum ist so verkehrt, etwas zu sanktionieren, welches Regierung UND Parlament abgesegnet haben?? Ein Land regieren ist nicht gleich wie am Stammtisch zu schwätzen!

    Ich sehe auch nicht ein, warum diese NGO’s mehr Rechte haben sollen als das Volk. Wenn denen was nicht in den Kram passt, so sollen sie halt eine (teure) Volksinitiative starten.

  19. AlphaPapaGolf am 5. Mai 2007 um 08:35

    Alle diese “Umweltverbände” gehören in ihrem meist hysterischen Aktivismus eingedämmt.
    Besser wäre es, das Verbandsbeschwerderecht gleich ganz aufzuheben.

    Es ist nicht einzusehen, warum profilsächtige Verbandsfunktionäre
    in jedes Projekt irgenwo in der Schweiz dreinreden und dreinwursteln wollen.

  20. gumbyman am 6. Mai 2007 um 01:04

    @APG
    Eine merkwürdige Rechtsauffassung hast Du: wir reden hier vom Recht Beschwerde einzureichen im Falle dass geltende Gesetze verletzt werden.

    Und jetzt erklär’ nochmals das mit dem dreinreden und wursteln und so.

    Was kann es eigentlich für *legitime* Gründe geben, die Überprüfung von irgendetwas auf geltendes Recht (bzw. die Möglichkeit, bei Verletzung desselben Beschwerde einzureichen) einzuschränken? Ein Schelm wer sich was Böses denkt.

    g.

  21. AlphaPapaGolf am 9. Mai 2007 um 06:25

    Ich gebe ein kleines Beispiel für gumby.
    Im Falle der Aufstockung der Grimselstaumauer sind nur noch Anrainer zur Einsprache berechtigt, also die Einwohner des Haslitals.
    Die Funktionäre aus fernen Zentralen in Zürich, Basel oder Bern hingegen nicht, womit sie sich dann auflösen könnten

  22. Pirelli am 9. Mai 2007 um 11:34

    APG: Erstens zeigt die hohe Erfolgsquote der VB, dass die bauführenden Gemeinden sich regelmässig über geltendes Recht hinwegsetzen. Gerdae du, der du dich so gern als Anstandsapostel aufspielst (dabei meist aber jeglichen Anstand vermissen lässt), solltest besonderen Wert auf die Einhaltung gültiger Rechtsnormen legen. Nicht? Oder gilt das nur für Gesetze, die dir grad so passen? Das wär recht erbärmlich, nicht?
    Zweitens sind nach dem neuen Entwurf zum VBR nur noch die nationalen Verbände beschwerdeberechtigt. Den Haslitaler Naturschutzbund kannst du also abschreiben.
    Ferner liegt das Staudammprojekt in einer nationalen Schutzzone, der Stromkonzern agiert (mindestens) national, also sollte auch das notwendige Korrektiv national Gewicht haben.

    Alles Weitere zum Grimsel – dass er nicht rentieren kann, dass Pumpspeicherwerke nur Batterien für schmutzigen ausländischen (Sic! Sollte dich doch nerven!) Strom sind, dass der Betreiber selbst es angesichts der mangelnden Rentabilität nicht mehr sehr eilig hat – habe ich a.a.O schon gepostet.

    Du solltest dich etwas schlau machen, bevor du gross trötest.

  23. gumbyman am 10. Mai 2007 um 01:12

    @APG
    Du hast meine Fragen nicht beantwortet:
    - welche Gründe gibt es, Einsprachen betreffend Verstössen gegen geltendes Recht zu unterbinden?
    - wo liegt hier der Wurstel-Aspekt (ausser dass man Behörden, welche sich über Gesetze hinwegsetzen in der Hoffnung dass es niemand merkt, Wurstelei und Klüngelei vorwerfen kann?

    Und wird ein Mehrheitsentscheid gegen geltendes Gesetz legal dadurch dass der Kreis der Mitbestimmenden eingeschränkt wird? Was ist z.B. mit der Natur, welche durch diese Gesetze geschützt werden soll, und nicht abstimmen kann?

    Es ist ganz klar: hier wollen sich Lobbies Freiheiten herausnehmen, die geltende Rechtslage je nach Gusto etwas zurechtzubiegen, indem kritische Stimmen mundtot gemacht werden – und das kann wirklich nicht im Interesse der Allgemeinheit liegen.

    g.

  24. AlphaPapaGolf am 10. Mai 2007 um 06:47

    Ich sage nicht dass keine Einsprachen mehr möglich sein sollen. Ich sage lediglich dass diese Einsprachen nur von den Betroffenen kommen sollen.

    Schon gar nicht sage ich dass die Behörden Projekte einsprachelos durchdrücken sollen oder können.

    Ein Projekt soll von allen beteiligten Akteuren ausgehandelt werden.

    Aber zu diesen Akteuren gehören nach meiner Meinung die ortsfremden und weltfernen Schreibtischtäter, hier genannt Umweltverbände eben nicht.

  25. Bünzli am 10. Mai 2007 um 09:14

    APG
    “Ich sage lediglich dass diese Einsprachen nur von den Betroffenen kommen sollen.”

    Wenn du deine Scheuklappen von den Augen nimmst und die Mauern in deinem Denken überwinden würdest du sehen, dass alles was irgenwo auf der Welt passiert auch dich direkt betrifft.

  26. Pirelli am 10. Mai 2007 um 10:16

    APG:
    Die selbständige Erhebung von Beschwerden durch kantonale Unterorganisationen ohne Zustimmung der schweizerischen Organisation ist nicht mehr möglich.

    So viel zu der von dir gewünschten Stärkung der Direktbetroffenen.

    Lies doch mal die Auflistung über die tatsächliche Verwendung der VB.

    Realität, APG, Realität! Es gibt sie, auch wenn du nicht dran glauben magst!

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