Wegweisung: Ein Bier in der Öffentlichkeit und weg ist die Freiheit
Wohin ein Wegweisungsartikel führt, zeigt dieser Artikel des “Beobachter” auf. In Thun kann man weggewiesen werden, bloss weil man ein Bier in der Öffentlichkeit trinkt. Dies ist zum Beispiel Gerhard Nydegger, 29 geschehen:
Es genüge schon, die «öffentliche Sicherheit und Ordnung» zu «stören», es brauche keine «Gefährdung».
Schöne Freiheit in der Schweiz, alles was stört wird weggewiesen, auf die Freiheit gepfiffen. Moment, denk ich mir, mich stört der stinkende und lärmige Verkehr, kann man den bitte wegweisen? Nein? Aha, das geht nur für Menschen welche nicht in die Normalschablone passen…
Doch wer sich dagegen wehren will, dass in Zürich ebenfalls ein derartig freiheitsbeschneidender und asozialer Wegweisungsartikel eingeführt wird, kann sich hier informieren: Stopp Wegweisung Homepage
Berichte zum Thema:

Der Stinkende Verkehr wird schon noch weggewiesen, Zürich wird die transitstrassen abklassifizieren (Zone 30 oder 20), eine Maut einführen und nochmals die hälfte aller Parkplätze wegstreichen. Du brauchst nur geduld, dauert hald länger tausende Autos wegzuweisen als ein einzelner.
Die Fahrräder wurden ja schon vom Üetliberg verbannt, ja sogar aus allen Zügen die auf den Ütliber fahren, die SBB hat alles was sinn macht in der Stadt und kein Billte kostet ebenfalls verbannt (Rollerblades etc.).
Bald hat die VBZ das Mobilitätsmonopol in Zürich, dann sind hoffentlich auch alle Zufrieden.
Mit der Freiheit ist es in der Schweiz schon lange vorbei, es kommen Monat für Monat gesetzte und Richtlinien dazu, abgeschaft werden kaum welche. Zum glück kostet jedes Gesetz Millionen, und dessen durchsetzung nochmals Millionen bis Milliarden, so gesehn ist es nur eine Frage der Zeit bis wir vernünftig werden. Ja sogar das Fahrrad ist mittlerweile abseits von Strassen verboten!!
Suchen wir uns doch in Zukunft selber aus welche Gesetzte wir befolgen und welche nicht.
Zitat:
“In Thun kann man weggewiesen werden, bloss weil man ein Bier in der Öffentlichkeit trinkt”.
Was hier leider nicht steht ist dass Herr Nydegger Stadtbekannter Alkoholiker ist, und Alkoholiker haben gelinde gesagt eine sehr eigen Ausdünstung, und meisst lässt auch ihr äusseres zu wünschen übrig.
Was auch nirgens zu finden ist was zwischen “dem Bier” und dem Verweis gelaufen ist, ich kann mir gut vorstellen das die Beamten zuerst das Gespräch suchten, Herr N. aber wahrscheinlich nicht nüchtern genug um vernünftig zu Antworten.
Wenn ich mich auf diesem Platz niederlassenwürde um ein Bier zu Trinken würde ich wahrscheindlich kaum des Platzes verwiesen, und so wird es jedem gehen der sich zu Kleiden und zu Verhalten weiss.
Das sind halt die amerikanischen “freiheitlichen” Verhältnisse, die sich gewisse hierhergewünscht haben. Dort muss man bekanntlich das Bier in einem Papiersack versteckt konsumieren.
Die Allgemeine Take-Away-Kultur führt zudem zur Übernutzung des öffentlichen Raums und zu Littering.
So viel zu mehr Freiheit auf Kosten der Allgemeinheit.
Dass man diese Unkultur nun noch versucht polizeilich zu entschärfen ist symptomatisch. Wenn Anstand und Respekt nur noch mit polizeilichen Mitteln durchsetzbar ist, dann fehlt es zu vielen Menschen an verinnerlichten Werten und Grundsätzen.
Für den sinnvollen Umgang mit Freiheit braucht es Reife, etwas das unserer Konsum- und Spassgesellschaft völlig abhanden gekommen ist.
Würde man den Wegweisungsartikel konsequent anwenden, müsste man im Sommer hunderte von Leuten zwischen Bellevue und Tiefenbrunnen wegweisen. Die glauben dort eine Afro-Ghetto inklusive Drogenhandel einrichten zu können. Wie die gegend jeweils am Morgen früh ausschaut…zugemüllt wie früher die Müllhalden. An jeder Ecke noch eine oder zwei schwarze Schnapsleichen. Aber toleriert von der Stadtzürcher Multikulti-Gutmenschenregierung
AlphaPapaGolf darf ich Sie wegen ihrem rassistisch gefärbten Beitrag wegweisen?
Diejenigen des “Afro-Ghettos” verkaufen nur, was die Züriberg-Bonzen konsumieren wollen. Hier bestimmt die Nachfrage das Angebot.
Ich glaube wirklich, dass sich jede Drogenverkäuferin und jeder Drogenverkäufer einem anderen “Beruf” annehmen würde. Doch: woher soll das Geld kommen, wenn keine andere Arbeit da ist? Solange es Leute gibt, die sich teure Drogen leisten können, wird eine zwar illegale, aber immerhin einkommeneinbringende Betätigung geboten.
Leider!
Grüsse
Das allsommerliche Phänomen in den Zürcher Seepärken ist schon knapp an der Grenze des Erträglichen. Dabei stört mich vor allem die schiere Masse von tausenden aus den Agglomerationen Zugereisten Sonnenanbetern. Der Wegweisungsartikel betrifft jedoch eher Einkaufsdistrikte in der Geschäfte (Stadelhofen: Sprüngli, Credit Suisse Private Banking) um Ihre ängstliche Kundschaft bangen, oder Einkaufsdistrike der anderen Art wie die Langstrasse, wo man Verkäufer und Konsumenten zurück in die Agglomerationen schickt.
Ui, na wenn das so ist, dann find ichs ok. Ich mein, wo kämen wir denn da hin, wenn wir alle Leute so leben liessen wie sie sind.
Bloss, wohin soll man den Schicken? Er stinkt ja überall… Von A wird er nach B weggewiesen, dort wartet die Wegweisung nach C. Aber Stinken tut er überall. Ausschaffen? Wohin? Oder grad exekutieren, ich meine der leistet ja nix und stinkt nur rum…
(Achtung, enthält Ironnie)
An den User Chevy!
Hallo und guten Tag!
Ich bin Gerhard Nydegger…und ich bin doch etwas erbost über die Post’s zum Thema Wegweisungen in Thun.
Was kommt jemanden an, eine so verläumderische Aussage (Alkoholiker stinken) über Herrn Nydegger zu posten, der noch nichtmal weiss wer dieser Herr Nydegger ist.
Sie wissen dass Sie damit die schweizer Gesetze überschritten haben und dafür zur Verantwortung gezogen werden können?
Kennen Sie überhaupt die schweizer Gesetze?
Haben Sie eigentlich auch Objektivität, Skrupel und etwas Anstand…oder nur ein etwas expandiertes Ego und einen ach so geschärften Verstand???
Wenn ja…dann bitte ich Sie doch diese Gaben in Zukunft sogar einzusetzen, denn bis jetzt
haben Sie das meiner Meinung nach nicht gemacht.
Sie sollten sich was schämen…!!!
Gruss aus Thun von einem respektablen, gut riechenden nicht alkoholisierten aber intelligenten jungen Mann und anständigen Thuner Bürger (Kunstschaffender).
Ach ja…ging ganz vergessen!
Zu den Wegweisungen:
Die Beamten tragen meist vom Vorsteher der Polizeidirektion vor-unterschriebene “Blanko-Checks” mit sich, auf denen nur noch die Namen der wegzuweisenden Personen zu ergänzen sind.
( Was eine gewisse polizeiliche Willkür doch nicht ganz ausschliessen kann…oder?)
Um weggewiesen zu werden muss laut definition des Gesetzes (oder zumindest auf dem Antwortschreiben des Thuner Gemeinderates auf meine schriftliche Beschwerde hin) nicht einmal ein illegaler Tatbestand bestehen.-Sprich es müssen nicht mal Gesetze überschritten werden, um weggewiesen werden zu können.
Ich habe weder Vorstrafen noch bin ich Stadtbekannt noch bin ich Alkoholiker, noch störte oder gefährdete oder beängstigte ich jemals Ansässige, Geschaftstreibende oder Touristen.
Nein ich war schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort.
Habe dies jedoch auch versucht möglichst einem breiten Publikum bekannt zu machen, indem ich mich an den Beobachter gewandt habe.
Zudem kommt, dass auf dem Wegweisungs-Blanko Check stand, ich solle die schriftliche Beschwerde unter beilegung von Beweisen führen.
Was sich meiner Meinung nach verdammt viel näher der amerikanischen Gesetzgebung wiederfindet, als bei der ursprünglichen schweizer Gesetzgebung.
Bei uns musste bis anhin die Polizei jemandem einen Tatbestand nachweisen und nicht umgekehrt!!!
Meiner Meinung nach eröffnet der Wegweiungsartikel von Herrn Kurt Wasserfallen (Bern)einem potentiellen zukünftigen (willkürlichen)Polizeistaat alle Pforten, denn er schreibt schlicht schnell das Gesetz der Eidgenossen um in gerade benutzten Bereichen.
Zudem ist das ganze mir politisch sowie rechtlich zu gummig und zu willkürlich, um
nicht in Verdacht zu geraten, dass sich damit ein paar Herren politisch profilieren können.
Und schlussentlich ist es nichts anderes
als eine politische Symtombekämpfung.
Denn Verwiesene Personen existieren eben nachher immer noch und auch deren Problem sowie das der Gesellschaft, welche sich von ihnen belästigt fühlt ist somit nicht behoben.
Und zu guterletzt…wer sollte das Recht haben von offizielle Stelle her eine Person als “Randständig” abzutiteln…ja das Wort Randständig überhaupt definieren zu dürfen.
Niemand….!!!
Der Vollstrecker in den Todeszellen von Amerika…ist der ein Mörder…oder ein offiziell angestellter Berufstätiger???
@ Gerhard Nydegger
Bitte keine Drohungen ohne Grundlage! Weder wurde gesagt, dass Alkoholiker stinken (sondern nur, dass sie eine eigene Ausdünstung haben) noch widerlegen Sie in der Sache die Aussage des Users Chevy, dass Herr Nydegger ein stadtbekannter Alkoholiker sei.
Mit ihrem Votum qualifizieren Sie sich somit einzig selber und ich denke, dass Sie sich als offenbar mit dem Strafrecht sehr vertraute Person sehr gut selber ausmalen können, in Nähe welchen Tatbestandes sich Ihr Posting einordnen lässt.
@Dreckfilter
Was hier leider nicht steht ist dass Herr Nydegger Stadtbekannter Alkoholiker ist, und Alkoholiker haben gelinde gesagt eine sehr eigen Ausdünstung, und meisst lässt auch ihr äusseres zu wünschen übrig.
Was ist das ganze anderes als eine Unterstellung und eine Verläumdung.
Es ist weder relativiert noch als Frage gestellt.
Es steht Herr Nydegger ist ein Stadtbekannter Alkoholiker!
Das ist noch nichtmal eine Meinungsäusserung in dem Sinne!
In meinem Post findet sich absolut keine Drohung drin.
Es handelt sich dabei mehr um eine Frage, für den Fall dass Sie keine Grammatik Kentnisse haben.
Die Sätze mit Fragezeichen am Ende sind Fragen!
Drohungen hätten Ausrufzeichen oder zumindest einen Punkt am Ende des Satzes.
Zudem kenne ich gesetzliche Grundlagen bestimmt weniger gut als Sie!
Denn ich komme höchst selten mit dem Gesetz in Berührung, und genau deshalb wehre ich mich wenn ich fälschlich weggewiesen werde und nachher noch zusätzlich in diesem Forum diskreditiert werde!
Ah…und noch was:
So einen netten zweiten Account zum legitimieren der Aussagen des anderen Accounts, scheints zu bringen hier!
Cool!
Ich bin raus…hab besseres zu tun!
@ Gerhard Nydegger
Als Drohnung könnten angesichts des Kontextes folgende Sätze aufgefasst werden: “Sie wissen dass Sie damit die schweizer Gesetze überschritten haben und dafür zur Verantwortung gezogen werden können?
Kennen Sie überhaupt die schweizer Gesetze?”
Wie gesagt, vertrete ich nicht die Auffassung, dass der Tatbestand damit erfüllt ist, sondern nur, dass Sie sich damit in dessen Nähe begeben. Eine Drohung muss übrigens keinesfalls zwingend mit einem Punkt oder Ausrufezeichen enden.
Ihre persönliche Auffassung zum Vorfall in Ehren, doch eine Verleumdung liegt erst vor, wenn eine Aussage “wider besseres Wissen” (Art. 174 Ziff. 1 StGB) gemacht wurde. Sie müssten somit den Nachweis erbringen, dass dem so ist, wozu ihr Posting noch nicht ausreicht. Daher der Hinweis auf die fehlende Widerlegung.
Ich bin mit Chevy übrigens in keiner Weise bekannt, noch steht hinter diesen beiden Forumsteilnehmern dieselbe Person. Ich denke, dass Ihnen dies ein Administrator unschwer bestätigen könnte. Bitte somit auch keine Unterstellungen.
Dieser Wegweisungs-Artikel, der nun in vielen Schweizer Gemeinden Einzug gehalten hat, wird nach meiner Auffassung eine Anfechtung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht überleben. Ausdünstung des Weggewiesenen hin oder her. Er wird nur solange existieren, bis die Polizei jemanden wegweist, der von allen Rechtsmitteln bis nach Strassbourg Gebrauch macht. Dort wird die Gesetzesnovelle dann in erster Lesung sang- und klanglos untergehen.