Wegen Lachen gebüsst, warum polizeiliche Kompetenzen bei der Polizei bleiben müssen
Der Fall eines jungen, gebüssten Zürchers zeigt einmal mehr auf, dass ein Transfer von polizeilichen Kompetenzen zu privaten Sicherheitsfirmen ein Problem darstellt. Der 16 Jährige war mit seinen Freunden in Zermatt in den Ferien, als diese um 1 Uhr morgens lachend und schneeballschiessend durch die Strassen zogen. Daraufhin wurden die Jugendlichen von privaten Securitas-Leuten angehalten und die Personalien aufgenommen. Der Schreck folgte Wochen später. In einem Umschlag der Gemeinde Zermatt findet der Jugendliche eine Busse über 300 Franken für Ruhestörung und weitere 300 Franken für angebliche Trunkenheit.
Das Problem: Die Hilfspolizisten der Securitas handeln willkürlich. Die 300.- wegen Lärm sind viel. Als Partyveranstalter in Zürich bezahlt man bei Ruhestörung eine Busse von Fr. 200.-(!) selbst wenn die Party ohne Bewilligung stattfindet aber wenigstens erteilt dann die Polizei höchstpersöhnlich die Busse.
Die angebliche Trunkenheit, die weitere 300.- kostet: Ein Alkoholtest wurde nicht gemacht, ausserdem trinkt der betroffene Jugendliche überhaupt keinen Alkohol. Schon wieder Willkür!
Dies wirft ein sehr zwiespältiges Licht auf diese Praxis. Der Geschädigte wollte Rekurs einlegen, von diesem riet ihm die Gemeinde Zermatt aber vorsorglich ab, da dieser mind. 200 Franken kostet. Also wurde die Busse von über Franken 600.- von den Eltern bezahlt.
Ein eindrückliches Beispiel, wie eine Trasferierung der Kompetenzen an private Sicherheitsfirmen grosse Risiken bergen. Und hier muss man gezwungenermassen die Brücke zum sogenannten “Hooligan-Gesetz“, das keins ist, schlagen. Fälle von Anschuldigungen und Vorvrurteilungen ohne Beweismittel gehörten zum täglichen Bild. Unschuldsvermutung ade.
Die Gemeinde empfindet diese Praxis als sinnvoll, pro Wochen würden bis zu sechs solcher Störefriede gebüsst. Das lässt die Kassen klingeln und das ganz ohne Kontrolle der Polizei.

Ist das überhaupt legal? Sind polizeiliche Massnahmen nicht Sache der Polizei?
Ich bin leider kein Jurist, aber diese Frage habe ich mir auch gestellt.
Wär ja noch schöner. Steuersätze tief halten, aber dafür mit Hilfspolizisten abkassieren!
Vielleicht gibt’s ja nen Rechtskundigen unter den ignoranz.ch-Lesern.
Ich glaube auch nicht ganz an die legalität dieser Praxis. Aber fragen kann man in diesen Fällen die demokratischen Juristen:
http://www.djs-jds.ch/
Bei Parkbussen ist diese Praxis ja teilweise heute schon üblich.
Das ist ganz bestimmt nicht legal. Private Firmen können nur Rechnungen stellen aber sicher keine Bussen verteilen. Wär ja noch schöner.
Was die Security vermutlich gemacht hat, war eine Anzeige bei der Gemeinde welche dann die Busse ausgestellt hat. Das darf jeder Normalbürger.
Ausweisen muss man sich gegenüber Securitys auch nicht. Können ja die Polizei holen wenn sie wollen.
mfG René
Aufpassen: Die Busse mit der Rechnung kam von der Gemeinde Zermatt und nicht von der Sicherheitsfirma. Sofern die entsprechenden Kompetenzdelegationen gesetzlich vorgesehen sind, können einfachere Polizeitätigkeiten an private Sicherheitsfirmen vergeben werden (Verkehrsdienst, Parkbussen etc.). Eine private Sicherheitsfirma kann aber auch nur zur Ueberwachung eingesetzt werden und dann, wie jede Privatperson, bei der Gemeinde bezüglich beobachteter Delikte Anzeige erstatten. Derartiges Vorgehen ist legal, solange sich die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma nicht polizeiliche Kompetenzen anmassen (Verhaftungen etc., vorläufige Festnahme am Tatort möglich, sofern auch für Private zulässig).
Hinsichtlich der Busse ist festzuhalten, dass in jedem Fall noch Rechtsmittelmöglichkeiten bestehen. Es entspricht einem Trend in der Strafverfolgung, bei geringfügigen Delikten einfach mal Bussen auszusprechen und diese materiell erst bei Rechtsmitteln zu überprüfen. Dies primär im Strassenverkehr, wo es wohl nur wenige Forumsteilnehmer hier stören würde; aber wehe, wenn man selber in die Gefahrenzone gerät
Erstaunlich, wie brav die meisten Schweizer solche Bussen bezahlen. Ich hätte da sofort Widerspruch eingelegt. Der kostet auch nichts, wenn man damit Erfolg hat.
Wie schon erwähnt verteilen die Behörden häufig Bussen auch ohne ausreichende Beweislage. Ordnungsbussen für Geschwindigkeitsübertretungen wird beispielsweise kein Bild beigelegt. Wer macht sich schon die Mühe, das Foto auf dem Posten anzuschauen und bei einer schlechten Aufnahme der Busse zu widersprechen?
Wie erklärt ihr euch denn die zweite Hälfte der Busse über 300 von insg. 600.- wegen Trunkenheit? Die Security-Typen hatten ja gar keinen Test gemacht, erstens weil sie gar nicht das Recht und zweitens keine Ausrüstung dazu hatten.
Wie kann dann diese Anzeige zu stande kommen? Das mit der Lärmbelästigung ist ja noch nachvollziehbar, wenn auch unglaublich doof. Oder besser gesagt, hätten die Security-Typen gesagt er hätte, grob gesagt mit Koks gedealt, hätte das die Gemeinde Zermatt auch einfach so geschluckt und ein Verfahren eingeleitet? (Ich bin mir natürlich bewusst dass in einem Koks-Fall die Polizei gerufen worden wäre…) Aber ihr wisst auf was ich hinaus will.
Übrigens riet die Gemeinde offiziell von einem Rekurs ab! Mit der Abmahnung, dass dieser so oder so 200.- kosten würde und wahrscheinlich nicht durchkommen würde.. Und das ist eine bodenlose Frechheit!
@thunderbird: Das ausschlaggebende für Geschwindigkeitsübertretungen ist ja auch nicht das Foto… sonderns der Umstand, dass es dich überhaupt geblitzt hat… Desshalb brauchts auch kein Foto dabei, das ist bloss, um den “Sünder” anhand des Nummernschildes ausfindig zu machen
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Das mit der Trunkenheit ist wirklich doof. Manchmal ists wirklich zum Haareraufen, dass man nichts gegen solche Bussen tun kann, ohne Unmengen an Zeit und Geld (im Verhältnis) auszugeben…
Zudem finde ich es auch nicht korekt, wenn solche Bussen enfach so ausgestellt werden können, ohne Test oder Beweise. Ich mein, das kann eigentlich nicht mal die Polizei…
Solange nicht nachweislich eine falsche Anschuldigung erfolgt ist, kann der privaten Sicherheitsfirma nicht viel angehängt werden. Eine Anzeige wegen vorsätzlich falscher Anschuldigung (insbesondere wegen der Trunkenheit) dürfte jedoch trotzdem dazu beitragen, dass die Sicherheitfirma in Zukunft zurückhaltender agiert und gleichzeitig die Gemeinde Zermatt erkennt, dass das gewählte Vorgehen administrativ zum Bumerang werden kann. Zum Schluss werden keine Kosten gegenüber der verzeigten Person anfallen bei vollständiger Entlastung (Aufpassen: die Verfahrenskosten können in einzelnen Kantonen gleichwohl auferlegt werden, sofern ein zivilrechtlich vorwerfbares Verhalten der verzeigten Person gegeben ist), jedoch wieder die öffentliche Hand mit unnötigen Ausgaben belastet, was zum Schluss bedeutet, dass wir alle für den “Mist” der Sicherheitsfirma zu bezahlen haben. “Wohl bekomm’s!”
Das Vorgehen der Gemeinde Zermatt, um die Nachtruhe gewährleisten zu können, scheint mir ethisch bedenklich und dürfte insgesamt wenig zu einem positiven Image als Ferienort beitragen.
@Süchu: (Achtung Offtopic…) Die Nummer alleine reicht nicht, die Kennzeichnet nur das Fahrzeug. Es braucht aber auch eine Aufnahme vom Fahrer (es gibt bei uns zum Glück keine Halterhaftung wie zB. in Österreich). Und die ist nicht immer verwertbar. Sei es, weil es fest geregnet hat oder weil der Fahrer die Abzockstation^W^W den Radarkasten noch rechtzeitig gesehen und sich die Hand vors Gesicht gehalten hat.
Ist immer wieder schade, wenn man sich nicht mehr an den Fahrer erinnern kann; schliesslich würde man ja so gerne bei der Ermittlung des bösen Rasers[tm] behilflich sein…
@thunderbird: Könnte man bei so einem Verhalten nicht zu einer Fahrtenbuchführung verdonnert werden?
mfG René
Dazu fehlt die Rechtsgrundlage, was aber nur wieder aufzeigt, wie einfach derart schwach bewiesene Bussen angefochten werden können. Unter dem Strich scheint sich das Ausstellen derartiger Bussen aber immer noch zu lohnen, wahrscheinlich weil sie beim gemäss “wirkungsorientierter Verwaltungsführung” zu erreichenden “Bussensoll” mitgezählt werden dürfen (schliesslich wurden sie ja ausgestellt, wenn auch zu unrecht).
@vollmi: Kommt darauf an. Wenn man sich zu häufig nicht mehr an den Fahrer “erinnern” kann, kann man mit einer Fahrtenbuchauflage belegt werden. Gängige Praxis soll sein, dass man sich innerhalb von 2 Wochen nach der “Tat” noch erinnern muss.
In einigen Kantonen (zB. ZH) kann man auch gebüsst werden, wenn man den Fahrer verschweigt. Dann könnte es aber immer noch ein Angehöriger gewesen sein, und Angehörige muss man nicht belasten.
Ein Typ in Zürich bezahlt seit Jahren keine Parkbussen, weil er immer mit dem Argument “es war ein Angehöriger” Rekurs einlegt. War mal ein Artikel zum Thema im Tages Anzeiger anfangs des Jahres.
Sowieso solltet ihr aus Prinzip keine Bussen im Strassenverkehr bezahlen. Ausser natürlich wenn diese von einem Ordnungshüter persönlich überreicht wird, aber das ist ja selten der Fall. Eine Radarmessung sollte nur dann anerkannt werden, wenn je ein scharfes Foto von vorne UND von hinten existiert, wobei auf dem vorderen Bild deutlich das Gesicht des Lenkers zu erkennen ist. Ausserdem sollte von vorne dieselbe Geschwindigkeit gemessen worden sein wie von hinten. Ihr seht: all diese Voraussetzungen sind selten erfüllt, dennoch werden die Bussen versandt. ALSO: Bussen generell anfechten, Beweise verlangen; wenn diese nicht vorhanden sind: “nicht wissen” wer gefahren ist und vom Zeugnissverweigerungsrecht bei Familienangehörigen gebrauch machen. Wer die Möglichkeit hat sein Auto über eine Firma einzulösen, hat übrigens noch bessere Chancen, nie mehr eine Busse bezahlen zu müssen. Also helft alle mit: Bezahlt keine Verkehrsbussen mehr, denn als Autofahrer wird man schliesslich schon genug abgezockt.(dies funktioniert natürlich nur für Bussen im anonymen Ordnungsbussenverfahren; bei einer Verzeigung nützt meist alles Abstreiten nichts mehr, aber das ist ja auch gut so.). Inwiefern diese Methode auf andere Bereiche des Lebens anwendbar ist, weiss ich nicht so genau. Aber bin ich mir sicher, dass der arme Gebüsste mit der Unterstützung seines Rechtsanwaltes, diese Busse erfolgreich anfechten könnte.
….innerhalb von 2 Wochen nach der “Tat” noch erinnern muss.
- Schön, dass die Bussen in der Regel erst nach vier bis fünf Wochen ausgestellt werden.
…Ein Typ in Zürich …
- Nicht nur dieser Typ, sondern hunderte anderer machen das ähnlich. Und sie alle verdienen den Respekt eines jeden Automobilisten. Denn Leute wie dieser ” Typ” zeigen unserer Bio-Sozi-Gesellschaft, dass sie mit der Schikaniererei des Staates auf der Strasse nicht einverstanden sind.
@ Thunderbird
Die Rechtsgrundlage für die Fahrtenbuchauflage würde mich schon interessieren. Ich halte dies für ein reines Gerücht…
Kicher, unclej. Die Autofahrer als die letzten Rebellen … ausgerechnet!
Ja der Pirelli wider mit einem super tollen Komentar.
Der Rebell bist ja wohl eher du! Ich glaube du verwechselst da was. Bist wohl einer von der ganz schlauen Sorte??!
Aber wenn du deine Bussen bezahlen willst, dann bitteschön…ich gehe mal davon aus, dass die einzigen Bussen die du erhälst, wegen “Schwarz-Trämli-blochen” sind. Ja diese kannst du leider nicht deinem Bruder in die Schuhe schieben. Daher weht doch wohl der Wind!!!??
Ich will euch nur klar machen, dass ihr euch vom Staat nicht alles gefallen lassen müsst, weder auf der Strasse (da ist es halt am extremsten)noch sont wo. Bussen sind nur ein Instrument um die Staatskasse zu füllen. Die Bullen lachen sich doch ins Fäustchen, wenn einer bei rot durchfährt, da gehts nicht um Verkehrssicherheit sondern um Geld. Achtet euch doch mal wo sie am meisten blitzen…Na fällt euch was auf??! Bussenterror, Schikaniererei, nichts anderes.
Krasse Verbrecher wie Mörder und Vergewaltiger gehören ausnahmslos auf den elektrischen Stuhl anstatt in den Knast (zu teuer und zu gemütlich). Das wäre wohl die gescheitere Methode um die Staatskasse zu schonen. Aber da in unserem Land die Weicheier, Möchtegern-Menschenfreunde und Grasshalmpolitiker das sagen haben, fasst man diese mit Samthandschuhen an ( weil die armen können ja nichts dafür, dass sie kriminell sind, denen muss man doch helfen…zum Kotzen diese Leier). Stattdessen geht man lieber gegen Zuschnellfahrer, 15-jährige Kiffer, und Luftverschmutzer etwas härter vor. Jemand muss ja dem ganzen Abschaum den schönen Knastaufenthalt finanzieren.
Und Pirelli nochmal: deine dämlichen “Umsonst-Komentare” kannst du dir schenken. Denn darin zeichnet sich ziemlich deutlich deine versteifte, von Neid und Selbstzweifel geprägte Weltanschauung ab. Du willst doch nicht, dass man dich so durchschaut, oder?
@Dreckfilter: Leider habe ich keine entsprechenden Unterlagen über die Fahrtenbuchpflicht. Ich habe meine Informationen aus einem Internetforum, die meisten Leute dort haben Erfahrung im Bereich Strassenverkehrsgesetz. (Aber die meisten sind Deutsche, dort sind die Gesetze ziemlich anders als bei uns.)
@unclej: Autofahren macht in der Schweiz manchmal keinen Spass mehr. Immer und überall muss man ständig auf den Tacho schauen, um auch ja jedes noch so unsinnige Tempolimit einzuhalten. Fast an jeder Ecke steht die Rennleitung und verteilt Zielfotos zu stark überhöhten Preisen. Die Abzocke ist ja nicht mehr normal! Auf der Autobahn mal 150 auf dem Tacho und man ist am nächsten Tag als Raser in der Zeitung. Bei über 160 hat man sich sogar ein “illegales Strassenrennen” geliefert. Nicht einen Kilometer ohne Tempolimit. Und dann erst die Strafen! 155 auf der Autobahn kostet 500 Fr. und der Führerschein geht einen Monat auf Kur. In Deutschland hätte es womöglich nicht mal ein Limit, und falls es auf 120 wäre, würde es höchstens 100 Euro kosten. Den Führerschein dürfte man behalten, der ist erst ab +41km/h weg.
Mann ich geh jetzt gleich die Wände hoch!
Gruss thunderbird (böser Raser, Motormaniac, Verkehrsdarwinist)
@ Thunderbird
In Deutschland besteht tatsächlich die rechtliche Möglichkeit, einen Fahrer bzw. Halter zur Führung eines Fahrtenbuches anzuhalten, in der Schweiz nicht (allfällige kantonale Strafprozessregeln vorbehalten). Der Trick mit dem Aussageverweigerungsrecht zugunsten von Familienangehörigen soll übrigens im Kanton Zürich in naher Zukunft aufgehoben werden, indem dieses Recht für Uebertretungen ausser Kraft gesetzt wird.
@ alle
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Ich denke, dass man das mit dem Einleitungsartikel aufgeworfene Thema nicht auf den Strassenverkehrsbereich reduzieren sollte (wenngleich das Problem dort gehäuft auftritt aufgrund der Anzahl entsprechend ausgestellter Bussen). Hintergrund der Diskussion sollte vielmehr die Frage des Legalitätsprinzips bilden, d.h. die Frage, wie weit staatliches Handeln auf eine gesetzliche Grundlage und eine entsprechende Beweislage abzustützen ist, bzw. welche Kompetenzen der Staat alle delegieren können soll. Wenn sich übrigens rund 15 % der Bevölkerung nicht mehr an eine gesetzliche Regelung halten, ist eine Durchsetzung derselben in der Praxis kaum mehr möglich, siehe beispielsweise Strassenverkehrsregelungen in Italien
[...] Via ignoranz.ch [...]
Wenn der Jugendliche wirklich keinen Alkohol trinkt und er/seine Eltern sich gegen die Busse von CHF 300.00 nicht zur Wehr gesetzt hat, ist er wirklich selbst schuld.
Der Willkür wird Tür und Tor geöffnet durch solches Verhalten.
Dass man bei soviel Dummheit das Ganze dann auch noch in der Presse bringt, verstehe ich überhaupt nicht.
[...] Heisst im Klartext, das geplante Gesetz öffnet der Willkür Tür und Tor und begräbt die Unschuldsvermutung vollends. Geplant ist nämlich, dass jeder sofort in die Hooligan-Datenbank aufgenommen wird, der von einem Sicherheitsbeamten (Delta, Securitas, Stewarts etc, nicht Polizisten!) beschuldigt wird (Beispiel)! Zentrale Fragen des Rechtsschutzes seien ebenfalls ungelöst. Auch für die im Gesetz vorgesehenen Rayonverbote, die Meldeauflagen und die Polizeigewahrsam bestünden keine verfassungsrechtlichen Grundlagen. [..] die Voraussetzungen, unter denen eine Person Aufnahme in der Datenbank finde, seien zu wenig präzise. [...]
Selber Schuld- wer solchen Mätzchen seitens irgendwelcher grenzdebiler möchtegern-Dirty-Harries durchgehen lässt, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
Idealismus ist keine Frage des Geldes- vor Gericht wärs für jeden Anwalt eine Fingerübung gewesen, den Vorwurf der Trunkenheit anzuschmettern- es gibt keine Beweise, ausser der Aussage zweier Securities und zwei Gegenaussagen. Der Tatbestand der Ruhestörung hätte danach einen schweren Stand gehabt, da auch hier die Beweislast bei den Klägern liegt und letztere bereits im ersten Punkt die Tatsachen zu ihren Gunsten ausgeschmückt haben. Falls keine weiteren Zeugen diesen Vorwurf bestätigen siehts auch hier eher ungünstig für die Kläger aus.