Todesraser erhält nach 7(!) Entzügen und einem Todesopfer Ausweis zurück
7x hat der notorische Raser seinen Ausweis wieder zurückerhalten. Bis ihm dann 2005 ein 14 jähriges Mädchen auf seiner “Rennstrecke” in die Quere kam. Ungebremst erfasste er das Mädchen mit seinem AlfaRomeo und schleuderte die Kleine 35 Meter weit. Genickbruch, tot. Weshalb das Aargauer Verwaltungsgericht nun findet, dass der vormals vom Bezirksgericht Bremgarten “vorsorglich” und “auf unbestimmte Zeit” angeordnete Führerausweisentzug plötzlich “einen unverhältnismässigen Eingriff” darstellt, und diesen aufhebt, steht in den Sternen und ist blanker Hohn gegenüber den Angehörigen des Opfers und allen anderen, die sich an die Verkehrsregeln halten.
Der Raser fährt also wieder und das auf Geheiss des Aargauer Verwaltungsgerichtes. Sauerei, Pfui!
Quelle: Tagesanzeiger

Falls der Verwaltungsgerichtsentscheid weiter gezogen wird, kann man der Aargauer Täterverhätschelung auch etwas Positives abgewinnen: Wenn die nächste Instanz das Fehlurteil kassiert, wird die Handlungsvorgabe bei künftigen Prozessen umso klarer.
Vielleicht ist der Entscheid des Verwaltungsgerichts ja bloss ein Outsourcing-Versuch. Möglicherweise hoffen die Richter, dass Personen aus dem Umfeld des Opfers sich eigenständig darum bemühen, dass der Raser einstweilen aufs Autofahren verzichtet.
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