Stellungnahme zum Protestbrief von ignoranz.ch an die Redaktion der Weltwoche
Der CEO der Jean Frey AG und FDP Mann Filippo Leutenegger äussert sich zum Protestbrief von ignoranz.ch zum Thema Muslim-Inserate und der Legitimation dieser Hetzerei durch die Presse. Ignoranz.ch bleibt bei seiner Meinung, dass die Redaktion einer Zeitschrift die Endverantwortung über den Inhalt der Publikation trägt, vollumfänglich. Unabhängig davon, dass der Anzeigenteil und der redaktionelle Teil vom Verlag als getrennt betrachtet wird. Die Ethik und Menschenachtung steht für ignoranz.ch weit über den juristischen Limiten und Beschränkungen.
Sehr geehrter Herr Semmler
Besten Dank für Ihr E-Mail vom 17. September im Zusammenhang mit dem Inserat zur Einbürgerungsvorlage, das in der Weltwoche erschienen ist.
Kritische Berichterstattung in Medien, wie die auch in den Titeln der Jean Frey AG, zu der neben der Weltwoche auch der Beobachter und die Bilanz zählen, ist nur möglich, weil in der Schweiz die Meinungsäusserungsfreiheit besteht…
Inhaltliche und gesinnungsmässige Zensur sind nicht möglich. Dieser redaktionellen Meinungsäusserungsfreiheit entspricht die Meinungsäusserungsfreiheit auf der Anzeigenseite. Anzeigen müssen deshalb unabhängig von der redaktionellen Meinung abgedruckt werden, solange sie den gesetzlichen Bestimmungen und den Allgemeinen Bedingungen für Anzeigen entsprechen. Eine Zensur für Anzeigen findet nicht statt. Gerade deshalb dürfen Anzeigen niemals als Ausdruck der redaktionellen Meinung missverstanden werden. Das gilt erst recht nicht im vorliegenden Beispiel.
Diese Haltung teilen auch andere grosse Schweizer Medienunternehmen wie NZZ, TA Media etc. Sie erkennen das unter anderem daran, dass das besagte Inserat in sämtlichen grösseren Schweizer Printtiteln von 20 Minuten bis eben hin zur Weltwoche erschienen ist. Die Meinungsäusserungsfreiheit ist eben ein Grundpfeiler für das Funktionieren unserer Demokratie, auch wenn sie – wie im vorliegenden Fall – manchmal schwer auszuhalten ist.
Wir bedauern, dass Sie sich über die Anzeige ärgern mussten, hoffen aber, dass Sie unsere Ansicht bezüglich der Meinungsäusserungsfreiheit verstehen. Wenn nicht, bin ich gerne bereit mit Ihnen telefonisch Kontakt aufzunehmen. Sollten Sie das Bedürfnis haben mit mir darüber zu diskutieren, bin ich unter der Telefonnummer ********* erreichbar.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüssen
Filippo Leutenegger CEO Jean Frey AG

Auch ich fand die Muslim-Inserate abstossend. Trotzdem: Eine der grössten Errungenschaften unserer modernen Demokratie ist die verfassungsmässig garantierte Meinungsäusserungsfreiheit. Sie garantiert jedem Menschen seine Meinung ungehindert zu äussern und zu verbreiten, auch wenn diese abstossend, irrational oder ignorant ist.
Meiner Meinung nach hat Herr Leutenegger recht: Die Redaktionen unserer Zeitungen sollen nicht als moralische Zensurinstanzen auftreten. Eine(Redaktions)meinung ist stets subjektiv. Vielmehr ist es die Öffentlichkeit, das heisst du und ich, die in einem aktiven und öffentlichen Diskurs – der Meinungsäusserungsfreiheit sei Dank – ein “Meinungsgleichgewicht” duch kluge Gegenargumente (z.B. auf dem Inserateweg) herstellen kann.
Die Meinungsfreiheit gilt aber nur solange man zu seiner Meinung auch steht. Was Schlüer und Co da abgezogen haben war aber 99% Anonym, und das ist wiederum vom Pressegesetz her verboten. Eigentlich hätten die rassistischen Inserate gar nicht angenommen werden dürfen.