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Schweizer Asylpolitik im internationalen Kreuzfeuer

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) schlägt Alarm und fordert realistische Ausreisefristen und Rückkehrhilfe bei Nichteintretens-Entscheiden (NEE).

Das Problem ist, dass die Asylverfahren immer schneller abgehandelt werden, ohne dass flankierende Massnahmen die Fairness für die Betroffenen garantieren. Dies gibt der Leiter des SFH-Rechtsdienstes, Jürg Scherenleib, bekannt.

Die seit dem 1. April 2004 in Kraft getretenen Verschärfungen im Asylwesen, verletzen die Menschenwürde vieler Betroffener und schränken den Rechtsstaat ein. Besonders Kritisiert wird die Qualität der NEE’s. So erhielten beispielsweise viele Ex-Tibeter im Jahr 2004 einen NEE, ohne dass Hinweise auf Verfolgung geprüft worden seien.

Ausserdem wurde die Beschwerdefrist gegen die NEE von 30 auf 5(!) Tage reduziert. Diese enorm kurze Frist erschwert den Betroffenen den Zugang zu Rechtsberatung und schränken somit den Rechtsschutz Asylsuchender massiv ein. Selbst der Menschenrechtskommissar des Europarates kritisiert diese Praxis massiv.

Nach einem NEE gilt meist eine Ausreisefrist von 24h, was unrealistisch ist und jeden Asylsuchenden innert eines Tages in die Illegalität treibt.

Weiter als sehr kritisch beurteilt die SFH die geplante Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle abgewiesenen Asylbewerber. So wird in vielen Kantonen, trotz Bundesgerichtsentscheid vom letzten März, der Zugang zur Nothilfe nicht garantiert. Dies wäre eine Verletzung der Menschenwürde.

Dieser Artikel wurde von pipo am Mittwoch, 10. August 2005 in der Rubrik International und zu den Stichwörtern , , , , , , veröffentlicht. Sie Können mit diesem Link RSS 2.0 die Kommentare mittels Feed beobachten. Sie können einen Kommentar verfassen. Pingen ist für diesen Artikel gesperrt.

11 Kommentare zum Artikel “Schweizer Asylpolitik im internationalen Kreuzfeuer”

  1. HotelBravo am 10. August 2005 um 18:30

    Internationales Kreuzfeuer? Mir ist klar, dass sich jene, deren Beschäftigung in der Beratung, Betreuung etc. von Asylsuchenden besteht, daran stören, wenn das Verfahren effizienter abgewickelt wird. Steuerberater würde es z.B. auch stören, wenn sie ihre lukrative Beratungstätigkeit einschränken müssten, weil das Steuersystem vereinfacht wurde…

    Abgesehen davon: Wieso überhaupt ein Asylverfahren in der Schweiz? Das könnten wir uns schenken und wieder einführen, wenn Menschen in unseren Nachbarländern in die Schweiz flüchten müssen, so wie z.B. im Zweiten Weltkrieg.

  2. Smith am 11. August 2005 um 21:26

    Das Asylgesetz ist in der Tat ein alter Zopf, der sich selbst überlebt hat. Dass der bürokratische Apparat, der jedes Jahr rund eine Milliarde Franken Steuergelder für die Abwicklung der Asylvorschriften in sich reinsaugt, jederzeit lebhaften Protest erhebt, ist gut verständlich. Inzwischen geben die jugendlichen Asylbewerber aus Afrika nicht einmal mehr an, dass sie politisch verfolgt wurden. Da lob ich mir die Einwanderer aus Ex-Jugoslawien, welche so gut von Radio und Fernsehen daheim geschult wurden, dass sie immerhin die richtigen Worte fanden (einen Beleg für politische Verfolgung sind sie meist auch schuldig geblieben).

  3. AlphaPapaGolf am 13. August 2005 um 11:07

    Wer illegal in die Schweiz einreisen kann, kann ohne weiteres wieder in 24 Stunden ausreisen. Und die fürnf Tage Beschwerdefrist sind allemal noch zuviel. Warum überhaupt Beschwerderecht und Rekursrecht für Illegale.
    Wen illegale behaupten, sie würden zu Hause in ihrem Heimatland ab Leib und Leben verfolgt, kann man ihnen hier ein geschütztes Barackenlager auf 2500 m.ü.M einrichten. Dort wird sie niemand verfolgen. Aber sie können auch nicht unsere Kinder mit Drogen verfolgen.
    Die Schweiz ist nicht der Abfallkübel der Welt, wosich gescheiterte Existenzen, Kriegsverbreche, Kriminelle und Arbeitsscheue aif Kosten des Steuerzahles den Ranzen vollfressen können.

  4. heleninah am 13. August 2005 um 13:56

    … Wen illegale behaupten …

    >> die abstempelung mit dem prädikat “illegal” muss erst stimmen resp. rechtsmäßig bestätigt werden. allein aus diesem grund hat jeder mensch das recht, dies z. b. mit fachlicher hilfe ordnungsgemäß richtig zu stellen, bevor vonseiten der behörden dem sachverhalt entsprechend ein adäquater entscheid fällt. > kein land ist “abfallkübel”. übrigens ein ziemlich merkwürdiger paradigma-ausdruck! erinnert ans vokabular von …

  5. AlphaPapaGolf am 13. August 2005 um 14:35

    Wer keine gültigen Papiere vorweisen kann, ist illegal hier und muss sofort ausgeschafft oder inhaftiert werden.
    kein Land auf der Welt muss die Anwesenheit von Illegalen dulden, diese noch durchfüttern, Handys und Louis Vuitton Taschen finanzieren, sowie jeden Tag massgekochte Menus auftischen und den Damen und Herren Asylanten gratis Luxusunterkünfte zur Verfügung stellen.

  6. Georg Meier am 14. August 2005 um 02:29

    Die Gesinnung von AlphaPapaGolf zielt darauf ab Stimmung zu machen z. B. gegen Asylbewerber und Ausländer. Ähnlich einem Mörgeli und Blocher werden Dinge überspitzt, verfälscht und dies als harmlos abgetan. Wer die Klinge wetzt und dann das Messer einem seiner Anhänger weitergibt, der bereit ist zuzuschlagen, ist dann auf einmal ganz unbeteiligt und unschuldig – distanziert sich natürlich erst dann wenn man ihn darauf anspricht. Denn er kann sich ja selbst erinnern, die Klinge hat er ja schon gewetzt.

  7. heleninah am 14. August 2005 um 12:36

    du hast aber ´ne merkwürdige vorstellung von illegalen, nennt man dies nicht pauschalisieren? handys und markentaschen wie die von lv, massgekochte menus, gratis luxusunterkünfte – was sind das für illegale? dass jemand “ausgeschaftt” gar “inhaftiert” werden muss, mag sein. den menschen muss man zunächst böse absicht nachweisen, man muss jeden fall individuell prüfen, nicht nach muster/raster vorgehen, jedem mensch die möglichkeit zur verteidigung (anwaltliche hilfe, beratung, o.ä.) stellen, bevor man sie abstemple, ausschaffe oder gar inhaftiere! man/frau lebt doch im rechtsstaat und nicht nur das unterscheidet uns von den anderen.

    heleninah

  8. Smith am 14. August 2005 um 17:00

    Natürlich muss man die Asylbewerber anhören. Aber man muss ihnen auch eine Rechnung schicken für den Aufwand. Der Steuerzahler muss dies sicher nicht bezahlen.

  9. Narrenkönig am 14. August 2005 um 23:46

    O allwissender APG, kannst du mal auch noch so was wie stichfeste(!) Beweise für deine Behauptungen bringen?

  10. AlphaPapaGolf am 15. August 2005 um 07:11

    Narrenkönig, schau dich mal um und öffne die Augen. Uebrigens haben über das Wochended zwei Asylanten aus dem Irak verschiedene Leute mit Messern abgestochen. Einer am Hedonistensabbat in Zürich, ein anderer im beschaulichen Appenzell.
    Wären diese Asylanten aus dem Irak nicht besser in Guantanamo aufgehoben als hier in der Schweiz ?

  11. Narrenkönig am 15. August 2005 um 16:49

    So viel ich mich auch umschaue und die Augen öffne, ich sehe keinen Asylanten mit gratis luxusunterkünften und auch keinen mit Markentaschen, und das liegt nicht nur daran dass man Asylanten am äussern nicht erkennen kann.
    Aber sei doch mal konkret, woher hast du denn deine Beispiele? Wie viele Asylanten mit Luxusunterkünfte kennst du? Wahrscheinlich keine, denn jemand wie du (Vorsicht:Unterstellung) ist sich wohl zu gut um überhaupt Kontakte mit “solchen” Menschen zu haben

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