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Polizei lässt nicht nur auf dem Posten strippen!

Derzeit ist das Thema “Polizeiposten-Streptease” in aller Munde. Doch das Thema ist schon längst bekannt. Wie in diesem Artikel bereits im letzten Herbst veröffentlicht wurde, ist verlangen Zürcher Stadtpolizisten nicht nur auf dem Polizeiposten nach einem Striptease. Auch wer in einem öffentlichen Park wie z.B. der Bäckeranlage in seiner Freizeit Sport betreibt, muss mit einem Zwangsstriptease vor der Staatsgewalt rechnen. Für falsch verdächtigte gibts keine Entschuldigung. Das nennt sich dann wohl Kollateral-Striptease…

Dieser Artikel wurde von Sandro am Mittwoch, 8. August 2007 in der Rubrik Zürich und zu den Stichwörtern , , , , veröffentlicht. Sie Können mit diesem Link RSS 2.0 die Kommentare mittels Feed beobachten. Sie können einen Kommentar anfügen, oder einen Trackback von Ihrer Seite senden.

4 Kommentare zum Artikel “Polizei lässt nicht nur auf dem Posten strippen!”

  1. AlphaPapaGolf am 19. August 2007 um 10:27

    Das Thema ist überhaupt nicht in aller Munde. Es ist eine rot-grüne Seifenblase. Aufgeplustert zum Zeppelin – aber gleich platzt die Blase.
    Fact hingegen ist es, dass sich sechshundert Perverse auf dem Aletschgletscher nackt auszogen um billige Propaganda zu betreiben.

    …und was jetzt…?

  2. Zocker am 21. August 2007 um 13:35

    Und die Prpaganda der 600 Nackten auf dem Gletscher wirkt, zum Leidwesen der Umweltverächter.

  3. Gwendolan am 24. August 2007 um 18:05

    Komplettes Ausziehen auf dem Posten dient der Sicherheit der Beamten. Ich hätte noch ein paar Vorschläge, wie man die Sicherheit der Beamten noch weiter erhöhen könnte – Die Grundrechte der Verhafteten spielen ja offenbar keine Rolle:

    -Ein Nackter könnte immer noch eine Waffe in seinem After verstecken. Also ist eine rektale Untersuchung eigentlich Pflicht.

    -Damit die Beamten nicht gebissen werden können, sollte man die Verhafteten natürlich standardmässig knebeln.

    -Ausserdem könnte der Verhaftete ein Boxer sein. Man sollte also jedem Verhafteten vorsorglich die Hände abschneiden. Man kann die ja auf Eis legen und später wieder Annähen.

    -Da ja der Verhaftete auch Kickboxer sein könnte, sollte man mit den Beinen gleich verfahren. Alles andere wäre ja total fahrlässig und würde die Sicherheit der Beamten gefährden.

    -Aber um völlig sicher zu gehen sollte man natürlich ohnehin jeden Verdächtigen auf der Stelle erschiessen, hängen, vierteilen und auf dem Scheiterhaufen verbrennen. So schrecklich das jetzt tönt, aber die wehrlosen Polizeibeamten müssen einfach vor potentiellen Angreiffern bestmöglich geschützt werden.

  4. Tasereinsatz bei Aussschaffungen neu erlaubt? | Matthias Kestenholz’ Blog am 3. Oktober 2007 um 15:21

    [...] ignoranz.ch: “Polizei lässt nicht nur auf dem Posten strippen!” [...]

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