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Nein zur FDP-Zwängerei (Verbandsbeschwerderecht abschaffen)

Das folgende Video erklärt anschaulich, wieso die unsinnige FDP-Anti-Verbandsbeschwerderecht-Initiative abgelehnt gehört:

Noch ein Argument:

Vor Bundesgericht bekommen die Umweltverbände gut dreimal häufiger recht als die Gesamtheit aller Beschwerdeführer – nämlich in mehr als 60 Prozent aller Fälle.

(Quelle: Berner Zeitung vom 08.11. nicht online)

Dieser Artikel wurde von Sandro am Montag, 10. November 2008 in der Rubrik Schweiz und zu den Stichwörtern , , , , , , veröffentlicht. Sie Können mit diesem Link RSS 2.0 die Kommentare mittels Feed beobachten. Sie können einen Kommentar anfügen, oder einen Trackback von Ihrer Seite senden.

13 Kommentare zum Artikel “Nein zur FDP-Zwängerei (Verbandsbeschwerderecht abschaffen)”

  1. dryueh am 10. November 2008 um 13:35

    Das noch ein Argument ist keines: Denn das heisst, dass in 40% der Fälle etwas völlig korrektes blockiert wurde.

    Wie kann man diese Quote als Erfolg feiern?

    Das Problem hier ist klar der VCS. Während alle anderen das VBR verantwortlich anwenden, überbeisst der VCS regelmässig. Die übrigen Umweltverbände sollten ihn mal zur Räson bringen. Denn sonst besteht hier in der Tat Handlungsbedarf.

    Trotzdem ist diese Initiative aus staatsrechtlichen Gründen abzulehnen.

  2. Sandro am 10. November 2008 um 14:21

    Dann bring doch mal Fakten zum “überbiss”… Die Erfolgsquote zeigt, dass die Bauherren in 60% der Fälle unrechtmässige Projekte durchführen wollen. Und im Gegensatz zu den privaten Einsprachen ist das durchaus eine sehr gute Quote und zeugt davon, dass die VCS Einsprachen eben genau keine Zwängerei sind, sondern meist berechtigt.

  3. Loser am 10. November 2008 um 23:59

    Und wieviele Projekte hat der VCS durchgelassen, weil das stillhalten erkauft war ? mein Vorschlag wäre, das Umweltverbände, welche bei Projekten mitarbeiten, ein Einspracherecht haben. Diejenigen, die “Njet” sagen, es verlieren. das beispiel dieses Gärtners in der Arena ist nur eines von vielen. Auch wir haben mit den Herren so unsere Erfahrungen gemacht, fast so wie beim Gärtner.

  4. stevech am 11. November 2008 um 00:02

    Berechtigt oder nicht: Es kann und darf nicht sein, dass einige wenige die Demokratie ad absurdum führen können. Der Volkswille, also sprich ein durch Volksabstimmung gefällter Entscheid, sollte das Oberste Organ sein, ja ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Eine Sache, welche das Volk entschieden hat, hat von mir aus gesehen für 10 Jahre auf keinem Wahlzettel mehr etwas verloren!

    Was hingegen geändert werden sollte:
    Es sollte IM VORFELD einer Abstimmung, also bevor die Sache dem Volk vorgelegt wird, eine eingehende Prüfung der Sache stattfinden, damit keinerlei Rechte oder gar geltende Bestimmungen verletzt werden. Verbände wie z.B. der VCS sollte im Vorfeld gegen Vorlagen angehen könne, so dass diese bereinigt werden, bevor die Vorlage dem Volk vorgelegt wird. Auf diese Weise können die Verbände Ihre Interessen wahren, ohne dem Volk zu schaden. So eine Abstimmung kostet nämlich ein Schweinegeld, und wenn ein Verband eine ganze Volksabstimmung im Nachhinein stürzen kann, so fühle ich mich als Wähler ziemlich verarscht.

  5. dryueh am 11. November 2008 um 11:42

    @sandro: TTFSE, also bitte. WARUM ist die Initiative überhaupt zustande gekommen? Wegen dem VCS (Sektion ZH, d.h. Frau Petri) und seiner Zwängerei.

    Wenn 4 von 10 Einsprachen abgelehnt werden, *IST* das *OBJEKTIV* keine gute Quote. Das beginnt ab 90, 95 % aber sicher nicht bei 60.

    Wenn die Bauherren so massiv gegen Vorschriften verstossen, warum sind dann nur 60% der Einsprachen erfolgreich? Das (gute) Instrument der VB wird einfach zuviel eingesetzt. Es ist doch nicht zuviel verlangt, dass sie ihre Einsprachen zunächst einmal selber prüfen. Angesichts dieser Quote wird das aber nicht oder nur ungenügend gemacht. Womit wir wieder bei Petri wären: Die hat ja das Gefühl sie habe das Recht mit dem Löffel gegessen.

  6. U53 am 16. November 2008 um 18:32

    Ist es wirklich sinnvoll, dass selbst ernannte (und leider nicht selten fanatische) “Umweltspezialisten” auf Gesetzesebene ein Vetorecht haben? Ich bin sehr für Umweltschutz, allerdings brauchen die Menschen auch die Wirtschaft und Kompromisslosigkeit ist bei politischen Prozessen keine Garantie für Produktivität.

  7. Rico am 17. November 2008 um 17:40

    Die “Erfolgsquote” von 60% ist so zustande gekommen, dass auch Fälle, bei denen der VCS z.B. in 8 von 10 Anklagepunkten abgeschifft ist und nur in Zweien Recht bekommen hat, als Erfolg gewertet werden. Würde der VCS fair zählen, käme eine viiiiel kleinere Zahl als 60% heraus.

    Und noch was: Der Erfolg der Initiative wäre massiv sicherer, wenn es nur darum ginge, dem VCS das Beschwerderecht zu entziehen.
    Die Naturschutzverbände brauchen aber keine Angst zu haben: Die heutigen (Umwelt-)Gesetze sind streng genug, sodass es auch ohne VBR gehen wird.

  8. Sandro am 17. November 2008 um 17:54

    Was nützen Gesetze wenn niemand sie prüft? Genau darum gehts ja beim Verbandsbeschwerderecht. Die Natur hat keine anderen Anwälte die auf Einhaltung der Gesetze pochen. Nur die Umweltverbände. Und die will man jetzt kastrieren. Weil die FDP nicht den Mut hat, die Umweltgesetze anzupassen… Das Hardturmstadion ist nur ein Vorwand dafür.

  9. Sandro am 17. November 2008 um 17:55

    Ach ja, U53, die Verbände sind nicht selbsternannt, sie haben viele tausend Mitglieder…

  10. U53 am 17. November 2008 um 23:24

    als Konsens darf ich voraussetzen, dass alle damit einverstanden sind, dass in einer Demokratie klare politische Prozesse für Entscheidungen definiert worden sind. Ich habe etwas Mühe zu rechtfertigen warum einzelne Gruppierungen, die sich selber als mehr “umweltschutzberechtigt” als die Mehrheit erachten, ein Vetorecht haben sollten. Genau das meine ich mit “selbsternannt”: sich kompetenter zu fühlen als die anderen ohne dies auch beweisen zu können (Mitgliedschaft und Gleichgesinnung ist noch lange kein Beweis für Kompetenz). Ob dies 2 oder 1000 Leute sind, ist bei einer Bevölkerungszahl von über 7`000`000 kaum erheblich.

  11. Sandro am 18. November 2008 um 00:18

    Ich kann Dir sagen wieso. Weil die grosse Mehrheit der Bevölkerung nicht Baujuristisch bewandert ist. Die Bauherren aber schon. Eine Vorlage heisst eben noch nicht, dass alle technischen Details eines Bauprojekts hinsichtlich ihrer rechtmässigkeit geprüft wurden. Wie soll ein normaler Bürger wissen ob bei dem Projekt das Gesetz eingehalten wurde? “Ein neues Fussballstadion, ja oder nein? Ist nicht schwer zu entscheiden. aber auch ein populäres Objekt wie ein Fussballstadion muss sich ans Gesetz halten. Und die Juristen der Verbände, welche ja ihre Mitglieder vertreten kennen eben das Gesetz genau und wissen wann ein Objekt dagegen verstösst.

    Man könnte auch fordern, dass nur noch niet- und nagelfeste, juristisch mit allen Wassern gewaschene Vorlagen vors Volk kommen. Aber in dem Stadium in dem ein Volk über ein Objekt abstimmen muss sind die Details halt noch nicht geklärt… Ein Teufelskreis. Aber eben, wer für die Einhaltung der Naturschutzgesetze ist, sollte diese Initiative ablehnen. Würde sie angenommen, wäre ein Volksentscheid quasi ein Blankocheck zur aushebelung geltender Umweltgesetze…

  12. Sandro am 18. November 2008 um 00:20

    Übrigens zählt z.B. der VCS aktuell weder zwei noch 1000 Mitglieder, sondern 117’077

  13. Haimax am 10. Dezember 2008 um 13:19

    Jetzt da das Verbandsbeschwerderecht nicht angetastet wird, kann ja der Unkostenbeitrag bei Rücknahme der Beschwerde problemlos erhöht werden.

    Wenn die italienische Mafia in die Schweiz schaut wird sie ein neues Betätigungsfeld entdecken und auch in Italien das Verbandsbeschwerderecht fordern.

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