Kann man Leben patentieren?
Im momentan gültigen Patentrecht der Schweiz steht geschrieben, dass sich die Patentierbarkeit von technischen Errungenschaften und Leben nicht unterscheidet. Dies konnte natürlich nur deshalb geschehen, weil dieses Recht vor der rasanten Entwicklung in der Biotechnologie erschaffen wurde.
Eine Änderung dieser Rechtsgrundlage scheint unumgänglich, doch die Meinungen, in welche Richtung diese gehen soll, gehen stark auseinander.
Pharmamultis wie Novartis oder Syngenta stehen verständlicherweise für ein starkes Patentrecht mit Sortenschutz-Bescheinigung ein. Dies erlaube der rohstoffarmen Schweiz in der Forschung an der Weltspitze mitzuhalten. Deshalb seien Erfindungen und Neuzüchtungen im biologischen Bereich zu schützen. Somit hätten die Erfinder Zeit, die getätigten Investitionen wieder zu amortisieren.
Nicht gerade erfreut über diese Ansicht z.B Paul Oldham vom englischen ESRC. Dieser sieht eine Gefahr, dass mit einem starken Patentschutz der Forschungsplatz gar geschwächt werden könnte, innovationshemmend sei ein solch starker Schutz.
Ein weiterer Aspekt dieser komplexen Thematik ist, dass hier ethische Werte unter Umständen stark strapaziert werden. Sandro Rusconi, Professor für Biochemie an der Universität Freiburg weist darauf hin, dass Gene Informationsbausteine darstellen, welche die Evolution allmählich geschaffen hat. Dies sei der Grund, dass genomische Gene gar nicht patentiertbar seien.
Die Meinungen klaffen auseinander, seien die Beweggründe forschungsbezogen, wirtschaftlicher oder ethischer Natur.
Einige weiterführende Links zur Thematik:
Quelle: swissinfo

“Dies erlaube der rohstoffarmen Schweiz in der Forschung an der Weltspitze mitzuhalten. ”
Dies erlaubt einfallslosen Topkadern, die ihre Pipelineforschung gedrosselt haben, mit Patenten weiterhin Geld zu verdienen.
Natürliche, unveränderte Gene, die im Übrigen auch einer gewissen Varianz unterliegen, gehören nicht patentiert.
Solche Patente hemmen die Kompetition in der Wissenschaft und somit die Forschung und Entwicklung. Des weiteren entbehren sie jeglicher Grundlage. Entdeckungen jeglicher Art, sei es ein See, ein Gestein, ein Gen oder ein Lebewesen, gehören der Menschheit.
Gezielte Veränderungen in Genom sowie Züchtungen im traditionellen Sinn sollten im beschränkten Rahmen patentiert werden können.
Wie siehts eigentlich mit all den “natürlichen” Nahrungsmitteln aus? Sie werden seit 8-10 000 Jahren gezüchtet. Dazu gehören alle Getreideformen, Gemüse-, Obstsorten und domestizierten Tiere. Man könnte also auch darauf beliebig viele Patente erheben und ein Riesendurcheinander veranstalten.
Patente auf Fakten sind jenseits aller wissenschaftlichen Vernunft.
Gerade heute habe ich festgestellt, dass Luft, wie sie auf der Erde vorkommt, mit ihrem Anteil von ca. 20% Sauerstoff für 7 Mia Menschen lebensnotwendig ist. Ich werde morgen beim Europäischen Patentamt und anderswo diese Tatsache anmelden und von jedem Menschen für jeden Atemzug Lizenzgebühren verlangen….
Patent auf traditionell gezüchteten Brokkoli
Während die Entscheidung zur Sonnenblume bislang kaum medial beachtet wurde, sorgte ein anderer, ähnlich gelagerter Fall bereits für mehr Aufsehen. Denn bereits 2002 erteilte das EPA ein von der britischen Firma Plant Science beanspruchtes Patent auf Brokkoli.
http://www.puure.ch/blog/?p=115