Hallo “Wen Jiabao”, tschüss Grundrechte
Wenn der Chinesische Staatspräsident Wen Jiabao in die Schweiz kommt, wird die Verfassung resp. die darin garantierten Grundrechte, kurzerhand ausser Gefecht gesetzt. So heisst es doch im Artikel 16:
Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
Und im Artikel 22:
Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.
Doch Auf dem Bundesplatz in Bern gelten diese Grundrechte nicht mehr:
Die Berner Kantonspolizei hat am Rande des Besuchs des chinesischen Premierministers Wen Jiabao am Dienstag 21 Personen vorübergehend festgenommen. Diese hätten der polizeilichen Wegweisungsverfügung trotz mehrmaliger Aufforderung keine Folge geleistet, teilte die Polizei mit.
(Quelle: NZZ)
Dank dem Wegweisungsartikel sind die Polizisten in Bern gleichzeitig auch Richter und können somit harmlose Demonstranten weg weisen. Dieses Beispiel zeigt exemplarisch, wohin Wegweisungs- und andere gleichartige Gesetze führen. Polizisten können verfassungsmässige Grundrechte nach eigenem gutdünken beschneiden und somit direkt in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger eingreifen.
Begründet werden solche Gesetze vor der Einführung meist mit der Notwendigkeit von Handhabe gegen Hooligans, Bettler und sonstigen lobbyfreien “Randgruppen”. Auswirkungen haben Sie dann jedoch plötzlich auf ganz andere Bereiche, zum Beispiel politische Manifestationen, wie diejenige gestern in Bern.
Mehr dazu auch bei Andreas Von Gunten:

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Gähn, die makellosen Super-Demokraten üben sich wieder einmal im China-Bashing…