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Gesetzeskonform und völkerrechtswidrig

Da versprach man doch vor rund einem Jahr die harte Praxis des BFM endlich zu ändern um nun auch nicht-staatlich Verfolgten Asyl zu gewähren und ein Jahr später im Zuge der in Kraft getretenen Revision des Asylgesetze verkommt diese Bestimmung zu einer Farce. Geoutet hat sich die Massnahme als politisches Kalkül von denjenigen Parteien die heiß für die Verschärfungen der Asylrichtlinien im letzten Jahr Propaganda gemacht haben.
EJPD-präsi Blocher versprach quasi als Zückerchen für die voraussehbare Niederlage im Herbst 2006 den Grundsatzentscheid der Asylrekurskommission im Vorfeld der Abstimmung. So dass auch die Schweiz als Unterzeichnerin der Flüchtlingskonvention und absolute Spätzünderin nun endlich zur Schutztheorie im Asylwesen überging und die Verfolgung durch Private im Herkunftsland als Flüchtlingseigenschaft offiziell anerkennt (sofern dieser keinen genügenden Schutz gebietet). Vorher konnte sich nur jemand Flüchtling nennen, wer durch Militärs und anderen Staatsbediensteten eine ernsthafte Bedrohung an Leib und Seele zu befürchten hatte.

Ein jahrelanges Seilziehen um die korrekte Auslegung der Flüchtlingskonvention sei nun abgeschlossen und ein unwürdiges Kräftemessen auf dem Rücken von Verfolgten endlich beendet. Dies schreibt die Flüchtlingshilfe (SFH) in einer Reaktion auf den Entscheid der ARK. Das Grundsatzurteil der ARK beende eine in Europa einzigartig harte Praxis: Bis heute anerkannte die Schweiz Verfolgte nicht als Flüchtlinge, wenn sie im schutzunfähigen Staat von Privaten verfolgt wurden.

(Quelle: humanrights.ch)

Klassische Beispiele sind schädliche Traditionen, die vom nicht-lazistischen Staat halb geduldet werden, da sie auf religiösen Dogmen beruhen und daher insbesondere Frauen zur Flucht nötigen.
Doch wer offenbart in einem unempathischen bürokratischen Turboprozedere und ohne Rechtsbeistand dass er in seinem Heimatstaat vor einer rituellen Genitalverstümmelung geflüchtet sei, seine Familie wegen einer bevorstehenden Zwangsverheiratung verlassen habe oder ihm gar ein Mord im Namen der Ehre drohe? Wie sensibilisiert Behördenvertreter für solche fundamentalen Menschenrechtsverletzungen sind, zeigen die gewählten Verfahren bei der Befragung von betroffenen asylsuchenden Frauen.

Selbst Fälle von Folter oder Vergewaltigung habe es fälschlicherweise im Schnellverfahren geprüft.

(Quelle: Tagi)

Die Hürden, um auf ein Gesuch einzutreten, werden angekurbelt, gleichzeitig soll man in einem solchen Befragungsklima offen und ehrlich über jüngst ereignete Traumata sprechen können? Das Staatsversprechen, „echte“ Flüchtlingen aufzunehmen und die Anwendung einer polizeiverhörähnlichen Vernehmlassung ist ein Widerspruch in sich. Hinzu kommt, dass bei fehlenden Papieren sowieso niemand mehr gewillt ist, sich die individuelle Leidensgeschichte anzuhören. Wieso auch? Schliesslich handle man gesetzeskonform, nur Identitätspapiere bescheinigen eben die „wahren“ Fluchtgründe und legitimieren das Recht, in einem westlichen Staat Schutz zu suchen. Seit dem 01. Januar vielleicht gesetzestreu ja, aber eine Umsetzung im Sinne des Völkerrechts funktioniert anders.

Dieser Artikel wurde von Adrienne am Freitag, 3. August 2007 in der Rubrik Allgemein und zu den Stichwörtern , , , , , , veröffentlicht. Sie Können mit diesem Link RSS 2.0 die Kommentare mittels Feed beobachten. Sie können einen Kommentar anfügen, oder einen Trackback von Ihrer Seite senden.

Ein Kommentar zum Artikel “Gesetzeskonform und völkerrechtswidrig”

  1. theddy am 3. August 2007 um 12:58

    Unser Justizminister (auch von selbiger Partei) hat ja am 1. August deutlich gesagt, dass das Völkerrecht bei uns unter das Volksrecht zu setzen sei – passt genau. Solche Tendenzen müssen wohl vermehrt mit “wehret den Anfängen” beantwortet werden.

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