Die Sendung mit dem Schutz – Zur Abstimmung über das Verbandsbeschwerderecht
Unter www.schutz-tv.ch gibt es drei “Sendungen” die anschaulich erklären, wieso die FDP Zwängerei-Initiative unbedingt abgelehnt werden muss. Eine davon hier:
Anschaulich wird erklärt, dass das Beschwerderecht der Verbände wichtig ist. Eine eine Annahme der Initative ermöglicht es reichen Bauherren, mittels einer Volksabstimmung einen Blankocheck zur Umgehung der Umweltgesetzte zu erreichen.

Die “Denis Gala”…
Der VCS hat daran schuld dass durch deren masslosen und erpresserischen Vorgehen, das Beschwerderecht nun eingeschränkt wird. Objekte verzögern und Unternehmen schikanieren nützt der Natur auch nichts.
Wer eben über das Mass geht wird nun mal zurecht gewiesen.
Dora, hast Du auch konkrete Beispiele oder ist das dein Bauchgefühl? Der VCS verzögert und schickaniert eigenlich nicht, er sorgt nur dafür, dass die gültigen Umweltgesetze eingehalten werden…
Leider veröffentlicht der VCS nicht die Beträge die sie durch die erkauften Rückzüge ihrer erpresserischen Einsprachen einnehmen. Ein Beispiel ist der Eurogate in Zürich das wegen dem VCS Bachab gegangen ist.
Hier eine Dok von vielen, mann muss nur nach “Erpressung VCS” googeln.
Die Herren vom VCS füllen sich ihre Taschen mit dem Scheinargument des Umweltschutz.
GROSSER RAT AARGAU 04.264
Antrag der FDP-Fraktion auf Direktbeschluss vom 21. September 2004 betreffend Einreichung einer Standesinitiative zwecks Konkretisierung des Verbandbeschwerde-rechts hinsichtlich Verantwortlichkeit, Finanzierung und Verfahrensordnung
Text:
Der Grosse Rat möge in einer Standesinitiative die Bundesversammlung einladen, die Rechtsgrundlagen betreffend Einsprache- und Beschwerderecht im Bereich des Natur- und Heimatschutzes sowie Umweltschutzes für die beschwerdeberechtigten Organisationen dahingehend zu konkretisieren, dass Legitimationsvoraussetzungen, Rechenschaftspflicht und Finanzierung dieser Organisationen festgelegt sowie die Verfahrensordnung hinsichtlich Missbrauchbekämpfung geändert wird.
Begründung:
Wie in der letzten Zeit aufgrund von verschiedenen Beispielen (IKEA Spreitenbach, Hardturm-Stadion in Zürich, M-Parc in Oftringen usw., vgl. unten) bekannt geworden ist, beschafft sich insbesondere eine verbandsbeschwerdeberechtigte Organisation mit demokratiepolitisch äusserst fragwürdigen Methoden finanzielle Mittel. Dies ist ein Missbrauch des Verbandsbeschwerderechts. Es kann nicht sein, dass das Verbandsbeschwerderecht – das in ursprünglich guter Absicht eingeführt wurde – für die Erpressung durch fundamentalistische Einsprecher missbraucht wird. Mittlerweile ist eine gut organisierte und schlagkräftige Verhinderungsindustrie entstanden. Daher ist das Verbandsbeschwerderecht auf seinen ursprünglichen Zweck zurückzuführen. Die Organisationen, die sich dem Verbandsbeschwerderecht bedienen, müssen genügend legitimiert sein, über Herkunft und Verwendung der so beschafften Gelder vollumfänglich Auskunft geben sowie sich an den Kosten beteiligen. Umweltschutz muss der Umwelt dienen und nicht der Finanzierung von Verbänden. Diejenigen Organisationen, die dieses Recht vernünftig und mit “Augenmass” verwenden, können sich dadurch in transparenter Weise von den Missbrauchstatbeständen abgrenzen.
In seiner heutigen Form ist das Verbandsbeschwerderecht zu teuer, missbrauchsanfällig und einseitig rechtsverzerrend zugunsten umweltrechtlicher und zum Nachteil raumplanerischer Gesichtspunkte. Gewissen Verbänden geht es oft mehr um rechtspolitische Anliegen und um Profilierung ihrer Anhängerschaft gegenüber als darum, Projekte im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung zu optimieren. Das Klagerecht dient ihnen mehr als Verhinderungs- bzw. Erzwingungsinstrument denn als Recht zur Wahrung berechtigter Interessen. Das Verbandsbeschwerderecht entspricht eben nicht, wie von Befürwortern betont wird, dem “esprit helvétique” im Sinne von Konsenslösungen.
Für Aufsehen hat gesorgt, dass der VCS die Erfolgsquote seiner Einsprachen geschönt hat. (NZZ a.S., 27.06.2004, S.11). Viele Lobby-Organisationen (gerade der VCS) verfügen über grosszügige Mittel und Infrastrukturen oder betreiben kommerzielle Geschäfte, die ihnen erlauben, die Beschwerdeführung automatisiert, professionell und permanent zu betreiben. Darauf waren die Verwaltung und Gerichte – zumindest bei der Einführung des Verbandsbeschwerderechts – nicht eingestellt. Gemäss einer Untersuchung von Experten der Universität Genf würden rund 63% der selbständigen Verbandsklagen vom Bundesgericht gutgeheissen. In diesem Urteil fehlt allerdings eine umfassende Statistik über die entscheidende Ebene: die erstinstanzlichen Einsprachen! Gewisse Interessengruppierungen greifen vor allem auch in Planungsverfahren vorschnell zu diesem Instrument. Schon im Interesse von zeitgerechten und effizienten Bewilligungs- und Planungsverfahren ist heute nicht nur einer schleichenden Ausweitung klar entgegenzutreten, sondern sind die Einsprache- und Beschwerderechte auf nationaler und kantonaler Ebene wieder einzuschränken. Die von den Umweltverbänden und der Verwaltung, als Grundlage dieser Argumentation, vorgebrachten Statistiken, werden durch eine neue Recherche der NZZ am Sonntag relativiert. Diese besagt, dass der Verkehrs Club der Schweiz (VCS) seit dem Jahr 2000 an zwölf Verbandsbeschwerden vor Bundesgericht beteiligt war. Nur drei Fälle konnte er ganz für sich entscheiden. (Der VCS hatte für sich in Anspruch genommen, seit 1998 vor Bundesgericht eine Erfolgsquote von 80% zu haben.)
Die Bewilligungsverfahren für grosse Infrastrukturvorhaben werden, wie zahlreiche Beispiele belegen, übermässig in die Länge gezogen. Das Volumen von sachlich unbestrittenen Grossprojekten, welche infolge von USG- und NHG-Einsprachen sowie kantonalen Bestimmungen blockiert sind, wird in der Schweiz auf mehrere Milliarden Franken geschätzt. Gerade in der heutigen konjunkturellen Lage, die durch eine langsame Erholung gekennzeichnet ist, wäre es wichtig, die noch günstige Preissituation und die brachliegenden Kapazitäten der Bauindustrie zu nutzen. Obwohl die Kosten der durch die Beschwerdeverfahren ausgelösten Bauverzögerungen, die zudem auf zu lange Rechtsmittelverfahren zurückzuführen sind, für die Investoren enorm sein können, werden diese Kostenfolgen bei Missbräuchen nicht den betreffenden Organisationen angelastet; auch wird ihnen das Beschwerderecht bei Missbräuchen nicht entzogen.
Der Blick hat am 9. März 2004 publiziert, allein welche Migros-Projekte durch Einsprachen des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) momentan blockiert sind. Es sind dies:
- Pizolpark Mels SG, Investition CHF 65 Millionen
- M-Parc Oftringen AG, Investition CHF 64 Millionen
- Fachmarkt Obi/MM Moosseedorf BE, Investition CHF 55 Millionen
- Länderpark Stans, Investition CHF 120 Millionen
- M-Parc Grüze, Winterthur, Investition CHF 35 Millionen
- Migros-Markt Worb BE, Investition CHF 30 Millionen
- Hardturm-Stadion Zürich, Migros-Investition CHF 30 Millionen
- Sonnenhof Bülach ZH, Investition CHF 25 Millionen
- Seedamm-Center Pfäffikon SZ, Investition CHF 40 Millionen
- Freizeit-, Einkaufs- und Freizeitcenter «Westside», Investitionen CHF 510 Millionen
Probleme mit VCS-Einsprachen hat auch das Möbelhaus IKEA. Der Hauptsitz in Spreitenbach AG soll um etwa zwei Kilometer verlegt werden, Investition rund CHF 100 Millionen. Trotz Vermittlungsversuchen des Baudirektors und Anpassungen (Parkplatz-Reduktionen, Anbindung an ÖV, Beiträge IKEA an ÖV, Parkplatzbewirtschaftung, Neubau mit Minergiestandard, Aufhebung der Fachmarktflächen am alten Standort) beim Projekt (vom kantonalen Parlament mit 159 gegen 7 Stimmen sanktioniert), führt der VCS Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Hier trifft die Beschwerde ausgerechnet einen ökologischen Musterbau, der das alte Möbelhaus ersetzen soll. Auf dem Areal “Wille” soll das grösste Minergiehaus entstehen, mit 15 Prozent geringeren Umweltauswirkungen in Spreitenbach und sogar 30 Prozent weniger pro Kunde. Der Aargau hat IKEA 700 bis 890 Parkplätze zugestanden (eine Reduktion von 1600 beantragten). Die Hälfte (450) genügt, begründet der VCS seine Einsprache gegen den Neubau. IKEA überlege sich dem Vernehmen nach, ob ihrerseits jemals wieder ein Möbelhaus in der Schweiz gebaut werden soll, falls der VCS mit seiner Forderung durchkommt. Einige hundert Arbeitsplätze bei der Firma sind in Gefahr.
Zu den spektakulärsten Beispielen gehört das Projekt Eurogate in Zürich. Dort hat die reine Verzögerungswirkung der missbräuchlichen Beschwerdeführung seitens des VCS, die definitive Erteilung der notwendigen, beschwerdebereinigten Baubewilligung, per Ende 2000 verhindert. Damit wurde der auf Grund der Koordination mit den einsetzenden Arbeiten für das Projekt Bahn 2000+ zwingend nötige Baubeginn von Mitte Juni 2001 verunmöglicht, was zum Scheitern des Baurechtsvertrages zwischen SBB und UBS geführt hat. Die UBS zog die Konsequenzen und trennte sich Ende April 2001 vom Projekt. Über dreihundert Millionen Franken Planungs- und Projektierungskosten waren damit umsonst, 5’000 Arbeitsplätze können nicht realisiert werden.
Dass sich Verbände gemäss Medienberichten ihre Einsprachen respektive Nichteinsprachen durch die Betroffenen noch abgelten lassen, hat zu Recht für grosses Aufsehen gesorgt. Offenbar ist es möglich, dass sich ein Verband grössere Summen für seine Kasse über Einspracheverfahren beschaffen kann. Im Rahmen von aussergerichtlichen Regelungen lässt sich der VCS Verbandsbeschwerden von Bauherren in missbräuchlicher Weise regelrecht abkaufen. In Oftringen wird von der gleichen Organisation systematisch mit Beschwerden versucht, ein demokratisch-rechtsstaatlich einwandfrei zustande gekommenes Projekt zu verhindern. Wie der “NZZ am Sonntag” vom 25. April 2004 zu entnehmen ist, hat der VCS mit Investoren Verträge mit Konventionalstrafen abgeschlossen. Im Falle Oftringen etwa musste sich der Investor verpflichten, falls mehr als die abgemachte Zahl von Parkplätzen betrieben würden, pro Tag und Parkplatz CH 50.– an den VCS zu zahlen sei. Dabei scheint der VCS zu verkennen, dass die Umweltgesetzgebung dem Umweltschutz und nicht der Verbandsfinanzierung dienen sollte. Merkwürdig ist auch, dass sich der VCS bisher weigert, genaue Zahlen dieser Art der Finanzierung zu veröffentlichen.
Aus diesem Grund ist es zwingend, dass gesetzlich vorgesehen werden muss, dass umfassend über Herkunft und Verwendung der Gelder aus dem “Verbandsbeschwerdegeschäft” zu informieren sei. Im Weiteren muss eine Rückführung des Verbandsbeschwerderechts auf seinen Zweck vorgesehen werden. Ziel muss die Missbrauchsbekämpfung sein.
Aus diesem Grund sind parallel zu den Revisionsarbeiten auf Bundesebene nachstehende Anliegen aufzunehmen:
1. Verantwortlichkeit wahren:
- Regelung der demokratischen Abstützung innerhalb der Organisationen.
- Jährliche öffentliche Rechenschaftsablage über den Gebrauch des Einsprache- und Beschwerderechts.
- Die Behörden (Bundesrat, Kantonsregierungen) müssen bestimmte Organisationen gestützt auf deren Verhalten vom Recht der Verbandsbeschwerde ausschliessen können.
2. Anwendungsbereiche überprüfen:
- Eine UVP soll nur dann notwendig sein, wenn das Bauvorhaben die Umwelt tatsächlich und in erheblichem Mass beeinträchtigt.
- Die Überprüfung hat sich auf jene Umweltbereiche zu beschränken, die durch das Vorhaben tangiert werden, und sie soll sich auf das zwingend Notwendige beschränken.
- Der Bundesrat soll jene Verordnungen anpassen, welche die Schwellenwerte und die Anforderungen an eine UVP betreffen. Zonenkonforme Bauten in einer rechtskräftigen Bauzone sollten nur in gewichtigen Ausnahmefällen UVP-pflichtig sein.
- Verbandsbeschwerden sind bei Projekten auszuschliessen, zu denen rechtskräftige Volksentscheide (eventualiter: Parlamentsentscheide ev. mit qualifiziertem Mehr) vorliegen.
3. Verfahren verbessern:
- Einbezug der Verbände nicht nur in Bewilligungs- und Verfügungs-, sondern bereits in Planungsverfahren; Einwände, die dort vorgebracht werden konnten, sind später i.S.v. § 4 Abs. 2 BauG ausgeschlossen.
- Kostentragungspflicht i.S. der Regelung von Art. 113 lit. a ZPO, wenn durch Urteil bzw. Entscheid nicht mehr zugesprochen wird, als vom Gegner für den Fall der gütlichen Beilegung des Streits angeboten worden ist.
- Einigung nur innerhalb des Verfahrens und innerhalb der Rechtsordnung sowie unter der Leitung oder Kontrolle sowie mit Zustimmung durch die Behörden.
- Einer Beschwerde darf nur so weit aufschiebende Wirkung zukommen, als durch die Bauausführung der Umwelt ein nicht wieder gut zu machender Schaden zugefügt würde.
4. Finanzierung ordnen:
- Verbände sind grundsätzlich an den Verfahrenskosten zu beteiligen.
- Privatbussen und Freikäufe sind zu verbieten.
- Verpflichtung der Organisationen zur öffentlichen Information (Rechenschaft) hinsichtlich des die Verbandsbeschwerden betreffenden Finanzhaushalts.
Das Bundesparlament ist eingeladen, diese Anliegen in die zurzeit laufende Revision des Verbandsbeschwerderechts (Art. 12 NHG und Art. 55 USG) auf Bundesebene einzubringen.
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Leider beweist der VCS auch dass die Raumplaner der Gemeinden und Kantonen unfähig oder korrupt sein könnten. Ich persönlich muss davon ausgehen dass bei Raumplanungen öfter persöhnliche Interessen der Planer Entscheidungen beeinflussen.
Hier noch ein Bericht von search.ch news
Investoren bezahlen Einsprachen des VCS 25.4.2004
Grossinvestoren zahlen dem VCS fünfstellige Summen für den Rückzug von Beschwerden gegen Bauvorhaben.
Dies zeigten Verträge, die der “NZZ am Sonntag” vorliegen. Sie sichern dem VCS “Beiträge an die Beschwerdekosten” zu. Ausserdem sind in den Verträgen Konventionalstrafen eingebaut. Für den Fall, dass der Investor mehr Parkplätze betreibt als abgemacht, muss er dem VCS pro Tag und Parkplatz 50 Fr. zahlen.
Laut dem VCS werden mit den Beiträgen Auslagen für Fachleute und Anwälte gedeckt. VCS-Zentralpräsidentin Teuscher sagte, mit Investoren würden seit eh und je Entschädigungen vereinbart.
Habe ich auch das Gefühl, dass die Planer persönliche Entscheidungen treffen. Insbesondere solche welche gegen geltende Gesetze verstossen. Deshalb braucht es das VBR…
Sicher ist eine umweltfreundliche Planung unabdingbar und sicher richtig zu schauen das nicht gleich alles verbetoniert wird, doch ich glaube nicht dass der VCS und andere richtig vorgehen, auch frage ich mich ob z.b. auch beim Heimatschutz es nicht einfach darum geht dass sich ein paar wenige sich die Fördergelder in die Taschen steken können.
Wenn der VCS schon einsprachen machen soll, doch dann bei der Zonenplanung und nicht erst dann wenn die Häuser schon stehen und der Hauseigentümer den Wintergarten anbauen will.