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Degressive Steuern sind unzulässig

Der Tagi vom Samstag berichtet über die Zweifel von Bundesrichter Peter Locher am degressiven Steuermodell. In dieser Art der Steuerberechnung zahlt ab einem gewissen Einkommen derjenige weniger, der mehr verdient. Entgegen dem herkömmlichen progressiven Steuermodells, bei welchem derjenige mehr bezahlt, der mehr verdient:

In einem letzte Woche veröffentlichten Aufsatz in der Zeitschrift «Recht» kommt der Berner Professor Peter Locher zum Schluss, dass derartige Modelle unzulässig sind. Sie verstiessen gegen das verfassungsmässige Prinzip, wonach alle gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern seien.

Da hier ein Bundesrichter die Zweifel erhebt, ist dies ein grosser Rückschlag für die Verfechter der ungerechten Besteuerung. Für “Kleinverdiener” bis 500’000.- Einkommen Jährlich jedoch eine sehr gute Nachricht. Damit dürfte es für die Kantone mit der ungerechten Besteuerung schwierig werden, diese vor Bundesgericht durchzukriegen.

Locher ist jedoch nicht der Erste, der Zweifel an der Verfassungsmässigkeit des degressiven Steuermodells erhebt:

Dass degressive Steuern problematisch sind, haben in einem Gutachten zuhanden der Finanzdirektoren schon die beiden St. Galler Professoren Francis Cagianut und Ulrich Cavelti festgestellt.

Doch die Befürworter ungerechter Steuern sind dann einfach auf, ihnen wohlgesonnene Gutachter ausgewichen, welche den Auftraggebern jeweils das gewünschte Ergebnis “begutachtet” haben…

Gefunden beim Obwaldner Blog

Dieser Artikel wurde von Sandro am Montag, 21. August 2006 in der Rubrik Allgemein und zu den Stichwörtern , , , , veröffentlicht. Sie Können mit diesem Link RSS 2.0 die Kommentare mittels Feed beobachten. Sie können einen Kommentar anfügen, oder einen Trackback von Ihrer Seite senden.

12 Kommentare zum Artikel “Degressive Steuern sind unzulässig”

  1. Land(m)ei(er) am 21. August 2006 um 21:09

    („Doch die Befürworter ungerechter Steuern…“ ) Basis jeder Steuerdiskussion sollte die Einsicht sein: Es gibt keine gerechten Steuern!

    Und die Aussage „ab einem gewissen Einkommen zahlt derjenige weniger, der mehr verdient.“ Ist falsch, weil er nur „prozentual weniger“ zahlt.

    Und was ist so verkehrt daran, wenn in einer kleinen Landgemeinde ein einzelner, hochvermögender Steuerzahler 50% der gesamten Steuereinnahmen bringt, obwohl er „pauschal“ besteuert wird. Nehmen wir mal an, dieser Steuerbetrag ist fiktiv 1,5Mio. pro Jahr.

    Mit seinem exorbitanten Einkommen müsste er gemäss geltender Steuerprogression aber 18,5 Mio. pro Jahr abliefern. – Wir nehmen mal an, die Gemeinde B. im Kanton T. besteht auf dieser, nicht nur prozentualen, sondern progressiven „Steuergerechtigkeit“. Darauf verlegt der prominente Steuerzahler natürlich seinen Wohnsitz, z.B. in die Gemeinde O. im Kanton A. Folge: Der kleinen Landgemeinde B. entgehen 1,5 Mio Steuereinnahmen jährlich.

    Logische Folge: Die Gemeinde kann keine Investitonen mehr tätigen, da das restliche Steuersubstrat (was für ein Wort!) nicht mal ganz für die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungs- und Sozialausgaben reicht.
    Aber die Gemeinde B. kann von sich wenigstens behaupten, bei ihr gebe es keine Steuerschummelei: in dieser Hinsicht ist diese Gemeinde sehr sauber und sozial. Obwohl nach dem Wegzug des prominenten Steuerzahlers die Steuern für alle anderen – auch für die alleinerziehende Mutter mit Fr. 3’300.- brutto/Monat – prozentual erhöht werden müssen.

    Die Abrechnung sieht in diesem fiktiven Beispiel aus:
    - Der prominente Steuerzahler „betrügt“ die Gemeinde B. jährlich um 17Mio. „gerechte“ Steuereinnahmen.
    - Durch den Wegzug verbessern sich die Steuereinnahmen der Gemeinde O. um 1,5Mio./Jahr.
    - In der Gemeinde B. mit 3’600 Steuerpflichtigen nimmt Jede(r), gerechtigkeitshalber eine durchschnittliche Steuererhöhung von Fr. 429.-/Jahr in Kauf.

    Ich behaupte nun einfach, dass die entgangenen 17Mio. in einer kleinen Landgemeinde eh nur verschwendet würden, jedoch die zusätzlichen Fr.429.- pro Kopf und Jahr in vielen Haushalten für dringende Möbelerneuerungen, Skilagerbeiträge oder die neue Waschmaschine fehlen.

    Und wer sagt denn, dass dieses Vorgehen „unzulässig“ ist ?¨?

  2. Dreckfilter am 22. August 2006 um 08:53

    @ Sandro
    Wo steht denn, dass Peter Locher Bundesrichter ist? Meines Wissens ist er ausschliesslich Professor. Bei einem Richter wäre eine solche Aussage vor Prozessende unzulässig und würde zu einem Ausstandsbegehren führen. Im übrigen bringt es im Verhältnis zu den beiden St. Galler Professoren kaum neues vor. Fazit: alte Suppe frisch aufgewärmt.

    Die “Gerechtigkeitsüberlegungen” von Landmeier solltest du dir übrigens mal sorgfältig überlegen…

  3. Sandro am 22. August 2006 um 08:59


    Darauf verlegt der prominente Steuerzahler natürlich seinen Wohnsitz, z.B. in die Gemeinde O. im Kanton A.

    Darauf setzt Gemeinde A. ihre Steuern noch weiter runter, er zieht wieder in Gemeinde A. Dies gefällt natürlich Gemeine O. nicht, worauf diese die Steuern noch weiter herunter setzt, etc. etc.

    Merkt ihr nicht dass da irgendwann irgendwas nicht mehr aufgeht?

  4. thomas.me am 22. August 2006 um 12:09

    Progression und Degression sind doch beide ungerecht und willkürlich. Warum nicht ein einziger linearer Steuersatz?

    Dass die Höhe des Steuersatzes einem Wettbewerb unterliegt, hindert den Staat daran, schamlos seine Bürger auszuplündern, wie z.B. Deutschland es macht. Oder glaubt ihr, die Deutschen kämen wegen der guten Luft scharenweise in die Schweiz?

    Die Diskussion um die mobilen Steuerzahler, die mit den Füssen abstimmen, verstellt doch den Blick aufs Wesentliche: Die lokale Festlegung der Steuern ist eine Säule des Föderalismus und hält den Staat zusammen. Bei wievielen Revolutionen waren ungerechte Steuern ein entscheidender Auslöser?

    Der “race to the bottom” ist pure Angstmacherei. Wenn es wirklich so funktionieren würde, müssten wir in der Schweiz gar keine Steuern mehr zahlen, denn wir haben schon immer Steuerwettbewerb gehabt.

  5. Bünzli am 22. August 2006 um 15:56

    @Land(m)ei(er)
    Dein Beispiel ist falsch! Da deine “dumme” Gemeinde eben die progresive Steuer kennt zahlen nicht alle den Betrag von Fr.429.-, sondern je nach Einkommen individuell mehr. Die allein erziehnde Mutter wird kaum belastet.

    Kennst du die Gemeinde Güllen? Nicht? Eine Geschicht aus Güllen ist mir spontan in den Sinn gekommen als ich deinen Text gelesen habe. Genau so kommt es raus, wenn man sich auf die unmoralischen Angebote von Milliardären einlässt. Man wird erpressbar. Genau dies geschieht zur Zeit in der Schweiz.
    Du kannst es nachlesen im “Der Besuch der alten Dame” von Friedrich Dürrenmatt.

  6. mrO am 22. August 2006 um 17:12

    @dreckfilter

    Herr Locher ist Ordinarius für Steuerrecht an der Universität Bern, Präsident der Bundessteuererlasskommission und ausserdem
    Nebenamtlicher Bundesrichter!

    Nachzulesen hier:

    http://www.vrg-verlag.ch/autoren/01plo.html

  7. anna am 22. August 2006 um 20:07

    Ich bin für gleiche degressive Steuersätze in der ganzen CH plus Angleichung im EU-Raum. Dann wird’s nämlich schwierig für die notorischen Steuersparer. Dazu würden eine Menge Adminkosten gespart werde.

  8. rostlaube am 22. August 2006 um 21:10

    Der Umstand, dass wir in den unteren Einkommensschichten eine progressive, in den oberen Einkommensschichten eine degressive Steuer haben, ergibt eine S-Kurve.

    Die untere Schleife besagt, “lasst diesen Leuten ihr weniges Geld, damit sie konsumieren und überleben können”.

    Die obere Schleife besagt, “Rabatt kriegt derjenige, der mehr Staatsleistung konsumiert” (Achtung: Steuer ist die Gegenleistung für den Konusum des Staates! )

    Diese S-Regelung unterliegt ganz klar rein wirtschaftlichen Gesetzmässigkeiten und Interessen.

    Eine Regelung [u]ohne[/u] Degression wird nur dann angewandt, wenn vorallem soziale Überlegungen dem Steuersystem zu Grunde liegen.

  9. Al_K am 22. August 2006 um 21:57

    Da mittlerweile nun Vielen klargeworden ist, wie kapput das ganze Steuersystem in der Schweiz zustande ist, wäre es nun endlich an der Zeit über neue Ansätze nachzudenken.
    Obwohl ich prinzipiell eher gegen Zentralisierung und für einen freien Wettbewerb bin, würde ich es für sinnvoll halten, all die verschiedenen Steuermodelle ineinander zu vereinen. Weshalb werden Einkommen, Güter, Vermögen, Dienstleistungen und alles mögliche besteuert? Macht dies überhaupt noch Sinn? Sollte man nicht, stattdessen einfach das Geld selbst durch die Natianalbank ‘besteuern’ lassen?

    Elegant und in einfacher Weise sinnvoll, wäre wahrschenlich ein inflationäres Geldbesteureungsmodell, welches im herkömmlichen Sinne weder progressiv noch degressiv sein könnte. Wenn der Bund sein Geld beziehen will, welches er zur Zeit aus den Steuern einnimmt, geht er einfach zur Nationalbank, gibt dieser eine Unterschrift oder sowas, worauf die Nationalbank das Recht erhält, das benötigte Geld frisch zu drucken. (bzw. zu Schöpfen und in geeigneter Art dem Bund zur Verfügung zu stellen) Der Bund könnte daraufhin das Geld nach einen festzulegenden Schlüssel, über die Kantone an die Gemeinden weiterverteilen lassen.

    Im Gegenzug könnten sämtliche Steuern bei privaten sowie bei Unternehmen abgeschafft werden. Das Geld wird einfach verdünnt und verringert somit kontinuierlich seinen Wert, ein Wenig schneller als dies gegenärtig der Fall ist. Die Preise, Löhne, Zinsen und so weiter müssten wieder in kürzeren Abständen dem neuen Werten des Geldes angepasst werden und der Wettbewerb würde wieder dort spielen, wo sowas hingehört.

    Von Zeit zu Zeit, müsste einfach der Währung eine Null hinten ab gestrichen werden
    und die Finanzierung geht in einer neuen Runde munter weiter. Die Gemeinden und Kantone könnten sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren. Der Staat dürfte dann endlich all die Steuerangestellten und Steuerbeamten entlassen, worauf sich diese um nützliche Aufgaben kümmern könnten. (zum Beispiel auch in der Wirtschaft).
    Ausserdem müssten sie mit nicht mehr jährlich mit den Steuerzahlenden um irgendwelche lächerliche Details streiten. Die oftmals damit verbundene Korruption und der amtliche Machtsmissbrauch könnte somit an dieser Stelle effizient verhindert werden. Wenn es solche Stellen nicht mehr gibt, weil diese nicht mehr benötigt werden, haben sie auch keine Möglichkeit mehr, willkürlich gegen Gesetze und die Verfassung zu verstossen.

    Die EU würde wahrscheinlich keine Freude haben, wenn wir ein solches Modell einführen würden. Aber das muss uns ja nicht stören.. .Hauptsache, das Volk und die Investoren sind zufrieden, nicht wahr?

  10. bliss am 23. August 2006 um 03:03

    @AL K

    Die damit einhergehende Inflation lassen wir mal getrost aussen vor, nicht. “Ein wenig schneller”, “hin und wieder eine Null streichen”?? Was glaubst du, wie das Vertrauen in die Waehrung erhalten wuerde? Mit, sagen wir mal, 100Mrd Staatskonsum jaehrlich muesstest du oefters mal eine Null streichen. Weisst du welchem Prozentsatz der Geldmenge dies entspraeche? Kannst mal in Argentinien rumfragen, wie sich’s mit +30% Inflation lebt…. Zudem soll das Geld, das der Staat auszugeben gedenkt, von den Buergern zuerst sauer verdient werden, damit sich der Druck auf Staatsausgaben kontinuierlich erhoeht. Nicht alle arbeiten bis weit nach den Sommerferien fuer den Staat.

  11. Al_K am 25. August 2006 um 01:53

    Inflation getrost aussen vor würd ich nicht so sagen. Eher kontrolliert durch die Mitte.

    Soweit mir bekannt ist, hatte Argentinien hohe Schulden beim internatialen Währungsfond (IMF). Der argentinischen Wirtschaft und Bevölkerung gehts schlecht, weil diese den enormen Schuldenberg begleichen mussten. Die Inflation und die Blockierung von Konten waren dabei nur das Mittel, welches zum diesem Zweck wirkungsvoll eingesetzt wurde.
    Bei einer inflationären Erhebung von Steueren hingegen, würde die vom Staat geleistete Arbeit als ein Gegenwert zur Inflation bestehen. Die Ausgaben des Staates müsste man natürlich aber auch so, trotzem genauso in den Griff bekommen.

    Ein Vertrauensverlust in die Währung, könnte vor allem ausländische Anleger betreffen, die ein Vermögen in schweizer Franken besitzen, jedoch nicht gedenken, dieses auch in der Schweiz auszugeben, da sie selbst nicht von der Steuer bzw. von der daraus finanzierten Infrastruktur profitieren können oder wollen. Für diejenigen hingegen, die ihren Steuersitz in der Schweiz haben und Güter sowie Diesntleistungen ind CHF begleichen, sollte sich dies kaum auswirken, da sich der effektive Wert des Geldes nur etwa im Umfang der sowieso geleisteten Steuerabgaben verringern würde. Die schnelle Änderung des Nominalwertes, würde jedoch wohl vorallem während der Anfangsphase zu vielen Rechnereien und einigen Verwirrungen bei den Leuten führen. Im Vergleich zur jährlichen Steuererklärung, sollte dies jedoch noch gut zu ertragen sein.

  12. bliss am 25. August 2006 um 10:21

    Ich hoffe ja schwer, dass du den Quatsch selbst nicht glaubst. Ansonsten rate ich dir (und den meisten anderen Ignoranz-Foruemlern), dich aufs SUV-Bashing zu beschraenken, gegen aktive Vulkane anzuschreiben (wg. dem poehsen Feinstaub) und die Oekonomie anderen zu ueberlassen.

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