Hier Werben?

Datenschutz: Hooligan-Gesetz ist Verfassungswidrig

Verschiedene Massnahmen in der geplanten Revision des BWIS, auch bekannt als “Hooligan-Gesetz”, sind gemäss den Schweizer Datenschutzbeauftragten verfassungswidrig, wie der Tagi heute meldet:

[..] nur schwer mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar, da private Informationen aufgenommen würden, ohne dass für deren Richtigkeit die nötige Gewähr herrsche.

Heisst im Klartext, das geplante Gesetz öffnet der Willkür Tür und Tor und begräbt die Unschuldsvermutung vollends. Geplant ist nämlich, dass jeder sofort in die Hooligan-Datenbank aufgenommen wird, der von einem Sicherheitsbeamten (Delta, Securitas, Stewarts etc, nicht Polizisten!) beschuldigt wird (Beispiel)!

Zentrale Fragen des Rechtsschutzes seien ebenfalls ungelöst. Auch für die im Gesetz vorgesehenen Rayonverbote, die Meldeauflagen und die Polizeigewahrsam bestünden keine verfassungsrechtlichen Grundlagen. [..] die Voraussetzungen, unter denen eine Person Aufnahme in der Datenbank finde, seien zu wenig präzise.

Wollen Sie elementare Grundrechte wirklich wegen ein paar Fussballchaoten abgeschaffen? Wollen Sie die Unschuldsvermutung auf den Müllhaufen der Geschichte schmeissen? Wollen Sie Sicherheitsleute zu Richtern machen? Wenn nicht, unterschreiben Sie das Referendum gegen diese Verfassungswidrigkeit. Bestehende Gesetze reichen allemal um ein paar Zündler und Rabauken von den Fussballstadien fernzuhalten! Denn das neue Gesetz wird wie das bestehende nichts nützen, wenn es nicht konsequent angewendet wird!

Dieser Artikel wurde von Sandro am Samstag, 10. Juni 2006 in der Rubrik Schweiz und zu den Stichwörtern , , , , , , veröffentlicht. Sie Können mit diesem Link RSS 2.0 die Kommentare mittels Feed beobachten. Sie können einen Kommentar anfügen, oder einen Trackback von Ihrer Seite senden.

3 Kommentare zum Artikel “Datenschutz: Hooligan-Gesetz ist Verfassungswidrig”

  1. _driv3r_ am 12. Juni 2006 um 01:08

    Schon lustig wie die Linke aufschreit, wenn es um die Erfassung der Daten von offensichtlich tatsächtlich gewaltbereiten und -tätigen Burschen geht.

    Wenn jede grössere Verkehrsbusse in irgendwelchen Registern verzeichnet wird, stört sich hingegen niemand daran. Eine seltsame Welt ist das..

  2. mess-anger am 12. Juni 2006 um 10:38
  3. _driv3r_ am 12. Juni 2006 um 10:46

    Hm, also es ist mir auch klar dass nicht alles optimal ist und hier wiedermal die Schnüffler und Fichierer vom Dienst am Werke sind. Aber solange es nur Sportverantstaltungen geht, dünkt mich das ganze nicht so problematisch. Die Register sollten öffentlich sein und jeder sollte Einsicht haben. Ich als Arbeitgeber würde jedenfalls keinen solchen Randalierer einstellen wollen.

    Diese Leute haben es nicht anders gewollt.

Kommentar verfassen

Sie müssen eingeloggt sein um Artikel zu kommentieren.

Werbung

Twitter Beiträge

Ähnliche Artikel

Facebook

Rubriken

Stichwörter

Das Politik Forum ist CO2 neutral

Neuste Kommentare

Archiv