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Bundesgericht: MP3 Konsumenten dürfen mehrfach geschröpft werden

Ob ich meine Musik online (z.B. iTunes-Musicstore) oder offline (z.B. Citydisc) kaufe, ich bezahle damit auch den Musiker resp. dessen Umfeld (Produzenten, Vertrieb etc.). Die Interessevertreter der Musiker (Suisa) haben nun beim Bundesgericht durchgesetzt, dass ich für dieselbe Musik erneut bezahlen muss, wenn ich sie von der zuvor legal erworbenen originalen CD auf meinen MP3-Player wie z.B. den iPod kopiere (geht ja gar nicht anders…). Falls ich mir noch eine Sicherheitskopie auf eine CD brennen will, bezahle ich dabei für den CD Rohling erneut Urheberrechtsabgaben. Dies ist wohl gut für den Musiker, da er ja so mehrfach kassieren kann, jedoch schlecht für die Konsumenten welche für dieselbe Musik mehrfach Gebühren bezahlen müssen. Diese Mehrfachbesteuerung hat schon unser offenbar schwer vergreistes Parlament abgesegnet. Hier stellt sich für mich klar die Frage, ob die Lobbyisten Volksvertreter in Bern, welche diese Fakten zu verantworten haben, überhaupt wissen worüber sie entscheiden. Ich vermute, sie bringen den Begriff MP3 vor allem mit Räubern (Raubkopien) und Kriminellen in Verbindung. Dass es mittlerweile einen ganzen Haufen legale Möglichkeiten gibt an MP3′s zu kommen, scheint in Bern resp. Lausanne leider noch nicht angekommen zu sein.

Für mich heisst das, dass ich nun meine Musik nicht mehr über die oben genannten offiziellen Kanäle beziehe, sondern über inoffizielle, wie zum Beispiel die Russische Musikdownloadseite mp3stor.com, welche nicht nur sehr günstig ist, sondern auch noch sehr viele sogenannte Bootlegs resp. “inoffizielle Livemitschnitte” verkauft, welche ich sonst noch nirgends gefunden habe (Hallo Musikindustrie… ). Schlechtes Gewissen habe ich dabei keines, denn die Musiker entschädige ich ja bereits via Geräte oder Rohlinge. Also eine klassische Win-Win-Situation…

Weitere Statements dazu:

Dieser Artikel wurde von Sandro am Donnerstag, 12. Juli 2007 in der Rubrik Schweiz und zu den Stichwörtern , , , , , veröffentlicht. Sie Können mit diesem Link RSS 2.0 die Kommentare mittels Feed beobachten. Sie können einen Kommentar anfügen, oder einen Trackback von Ihrer Seite senden.

3 Kommentare zum Artikel “Bundesgericht: MP3 Konsumenten dürfen mehrfach geschröpft werden”

  1. jetvoice am 12. Juli 2007 um 13:03

    In der Schweiz ist das Herunterladen geschützter Werke aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch erlaubt.

    Nur in den Augen der Musikindustrie sind die potenziellen Kunden allesamt Räuber und Schwerverbrecher.

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/90536

  2. mp3-Player werden ab September in der Schweiz teurer « medialer overkill am 12. Juli 2007 um 16:07

    [...] Der Entscheid des Bundesgerichtes ist insbesondere für die Konsumentenorganisationen eine bittere Pille, bedeutet er doch eine massive Schwächung ihrer Rolle in Politik und Wirtschaft. Die Nutzer von digitalen Playern müssen in absehbarer Zeit tiefer in die Tasche greifen, dies ist m.E. jedoch ein durchaus akzeptabler Preis für das liberale Schweizer Urheberrechtsgesetz, welches private Kopien grundsätzlich erlaubt. Viele dürften dem justizialen Votum weniger versöhnlich gegenüberstehen (bspw. Pascal Wagenhofer auf Blogging Tom oder der Blog von ignoranz.ch) [...]

  3. die Kinder von allofmp3 « medialer overkill am 12. Juli 2007 um 16:22

    [...] die Kinder von allofmp3 Wer wird der Erbe von allofmp3.com. Nach der Schliessung des beliebten russischen mp3-Anbieters sind schnell Ausweichmöglichkeiten gefunden. Nach meinem Bericht über den russischen Download-Service mp3sugar.com hat mich Achim vom Moskau Blog auf http://mp3spy.ru/en/ aufmerksam gemacht. Eine weiterer allofmp3-Klon empfiehlt der Blog von ignoranz.ch: mp3stor.com, ebenfalls eine russische Seite welche über eine deutschsprachige Benutzeroberfläche verfügt. [...]

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