Beamten-Willkür auf Zürcher Ämter

15.01.2005, Betreibungsamt Kreis 8 Stadt Zürich, an der Türe prangert ein Schild mit der fetten Aufschrift:
“Betreibungsauszüge werden nur noch gegen Vorweisen des Schriftenempfangsscheines ausgestellt. Für andere Ausweise wird eine Gebür von Fr. 10.- erhoben.” Da fragt man sich, ist eine ID weniger wert?
Gut, Zusatzgebür (Fr. 17.- für den Auszug + 10.- ID Zuschlag) eine Frechheit denkt sich da jeder. Doch da sagt die Mitarbeiterin: “Ha, einen lustigen Namen haben sie, macht 17 Franken”. Ich frage nach, was mit der Sondergebür sei. “Ja, diese erlasse ich ihnen, weil sie so einen lustigen Namen haben”. Natürlich ist man in dieser Situation als Träger eines “lustigen Namens” der Gewinner. Willkür ist es trotzdem, denn wo in der Buchhaltung all dieser Ämter in der Schweiz tauchen die Fr. 10.- für einen Null-Mehraufwand auf, wenn dieser ebensogut von einer einfachen Schalterarbeiterin erlassen werden kann. Ignorant gegenüber Menschen ohne lustige Namen und lediglich gut für die Kaffeekasse der Ämter!!

Verstehe diese Aussagen im Artikel nicht. Erläuterungen wären angebracht.
[1]Die Aussage unter dem Strich:
Das Amt erhebt eine Gebür, schreibt an die Tür in grossen Lettern, dass diese zu bezahlen sei, sofern man keinen Schriftenempfangsschein dabei hat. Sprich jeder, der einen anderen Ausweis (Pass, ID usw.) vorweist, wird um zusätzliche Fr. 10.- erleichtert.
Die Aussage des Artikels läuft darauf hinaus, dass im konkreten Fall die Gebür einfach erlassen wurde.
Man fragt sich dann: Wieso kann eine einfache Schalterdame eine vorgeschriebene Gebür einfach erlassen? Wo gehen diese 10.- hin, sofern diese entrichtet werden? Und für welchen Mehraufwand werden diese Fr. 10.- fällig? Die Prozedur hat insgesammt max. 30 Sekunden gedauert, mit oder ohne Schriftenempfangsschein…. also Null Mehraufwand für das Schalterpersonal.
Ist jetzt verständlich was damit gesagt werden möcht?