Argauer Autokiller fährt weiter!
Unglaublich welche Paragrafenreiterei Gerichte in der Schweiz bezüglich notorischen Rasern betreiben. Wem innert zehn Jahren acht mal wegen übersetzter Geschwindigkeit der Ausweis entzogen wird, hat meines Erachtens lebenslang das Recht auf Führen eines Autos verwirkt. Doch das Bezirksgericht Bremgarten hat offenbar “ein Herz” für notorische Raser und hat “gütigerweise” darauf verzichtet ein Fahrverbot zu verhängen. Das führt dazu, dass der Autokiller so lange weiter fahren darf, bis das Urteil rechtskräftig wird. Eine Sauerei sondergleichen und ein schlechtes Signal an alle die gerne zu schnell fahren! Ich könnte Kotzen ab derartiger Ignoranz.

Den verantwortlichen Richter müsste man m.E. vor den Richter stellen oder zumindest psychiatrisch abklären lassen. Aber in einer Zeit, in der die JSVP eine Kampagne gegen “Bussenterror” führt, sollte einem sowas nicht mehr wundern.
@Sandro: Diesmal liegt die Ignoranz aber auf Deiner Seite. Das GERICHT hat gar keine Kompetenz jemandem den Fahrausweis zu entziehen, da es sich dabei um eine Administrativmassnahme handelt, für welche das STRASSENVERKEHRSAMT des Wohnkantons zuständig ist. (Steht übrigens auch so im verlinkten Artikel). Mit Gütigkeit hat das rein gar nichts zu tun.
Dass der Blick solchen Stuss schreibt (wie gestern im Online-Blick geschehen) erstaunt ja nicht weiter, aber von Dir hätte ich etwas mehr Sachkenntnis erwartet.
Der wahre Skandal wird zwar im Tagi-Artikel erwähnt, liegt aber auch im Verantwortungsbereich des Strassenverkehrsamtes: “Auch nach dem tödlichen Unfall in Wohlen erhielt er den Führerausweis trotz schlechter Prognosen in einem psychiatrischen Gutachten wieder zurück.”
driver, du liegst falsch. Im Tagi ist zusätzlich zum oben verlinkten Artikel noch ein Interview mit Ueli Vogel Etienne von Roadcross und er lässt sich folgendermassen zitieren:
Was muss man denn machen damit das Gericht diesen Artikel anwendet? Einen Massenmord mit einem Lastwagen?
@Sandro: Den Artikel 67b StGB kannte ich tatsächlich nicht. Danke für den Hinweis.
Da kann man sich wirklich fragen, weshalb das Gericht diesen hier nicht angewendet hat. Der Satz “Das Gericht könne keinen Sicherungsentzug anzuordnen, hiess es in der Urteilseröffnung.” aus dem Tagi-Artikel legt den Verdacht nahe, dass die Richter den neuen StGB-Artikel auch noch nicht kennen…
In unserem Bananenstaat können Raser die schon mehrmahls den Führereausweis wegen Unfällen/Rasen abgeben mussten einfach den Wohnkanton wechseln um drakonischeren Strafen zu entgehen. Das Amt im Kanton AG weis nämlich nicht was der Raser der von Kt. Zürich ins AG gezogen ist, wie die Raservergangenheit / Unfallhäufigkeit in den bisherigen Wohnkantonen war.
Eine weitere Möglichkeit ist dass man in einem Anderen Kanton die Lenker Prüfung neu macht um einen Ausweis zu erhalten.
@Schweizer: AFAIK war das früher mal so. Seit ein paar Jahren gibt’s aber ein gesamtschweizerisches Register der Administrativmassnahmen (ADMAS) und seither haben die Strassenverkehrsämter die Möglichkeit, in anderen Kantonen verfügte Administrativmassnahmen abzufragen.
Im Beitrag von 10vor10 über den Autoraser wurde ein Psych. Gutachten zitiert: “der Fahrer sei grundsätzlich fähig ein Fahrzeug zu lenken. Es bestehe aber nicht die Gewissheit dass er nicht mehr zu schnell Fahren werde”.
Das zeigt einfach wieder wie Beamte ein Gutachten lesen und beweist wie willkürlich auf einem Fettarsch-Bürohocker entschieden wird. Das Gutachten hätte man sich auch sparen können.
Die Leidtragenden sind wieder die verantwortungsvollen Steuerzahler die zum Krüppel oder zu Tode gefahren werden und dann noch von Versicherungen und IV schikaniert werden. Jahre dauernde Rechtsstreit und Gerichtsverhandlungen bestehen muss wenn man als Unfallopfer nicht bei der Fürsorge landen will.
@driver
da hast du mich nicht richtig verstanden.
Ich bin ganz deiner Meinung, Ausweisentzug ist Ausweisentzug, das sollte auch für 45 kmh Fahrzeuge
so wie Roller gelten.
Ich meinte zuzüglich zum Ausweisentzug, als erzieherische Massnahme 1-5 Jahre mit 45 kmh Fahrzeugen fahren. (speziel für extreme Verkehrssünder)
Der Verkehrsfluss ist besser gewährleistet wenn diese 45kmh Fahrzeuge mindestens 50 bis max. 60 kmh fahren könnten, auch Traktore.
Das bedingt natürlich einige Änderungen, in Prüfung und alter ect.
ghandi
@ghandi: Doch, ich habe es schon so verstanden, dass die Auflage zusätzlich zum Entzug gelten sollte, aber ich halte eine Beschränkung auf 45 km/h (oder auch 50 oder 60 km/h) für Unsinn, da solche Fahrzeuge auf Ausserortsstrecken gefährliche Verkehrshindernisse bilden würden. Wenn schon müsste die Grenze bei 80 km/h liegen, was IMHO für die anvisierte Zielgruppe immer noch einschneidend und erzieherisch genug wäre.
Aus dem gleichen Grund finde ich es auch erfreulich, dass das 45-km/h-Schlupfloch für Leute mit Ausweisentzug bald gestopft wird.
Ein weiteres Mittel, Raser die wegen massiv überhöter Geschwindigkeit geschnapt wurden, sollten mit auflagen im Führerausweis rechnen. Z.b. Darf nur Fahrzeuge mit Fartenschreiber führen.
Technisch wäre es möglich dass deren Fahrzeuge genau überwacht werden können. Man würde wissen wann wo wie schnell das Fahrzeug unterwegs war.
Die Kosten dafür hat der fehlbare Fahrzeuglenker zu tragen.
@driver
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Aus dem gleichen Grund finde ich es auch erfreulich, dass das 45-km/h-Schlupfloch für Leute mit Ausweisentzug bald gestopft wird.
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das wird aber auch Zeit, ich konnte dieses Schlupfloch nie verstehen.
45 oder 80 km/h? Bullshit. Bei Ausweisentzug darf man nicht mehr fahren, fertig.
Mit einem auf 80 limitierten Fahrzeug kann man innerorts bereits erheblichen Schaden anrichten, und wer so wenig Einsicht zeigt wie der hier besprochene Lenker, den möchte ich auch in einem auf 45 limitierten Auto nicht mehr auf der Strasse wissen.
@Pirelli: Es hat hier kein Mensch vorgeschlagen, den Ausweisentzug durch sowas zu ersetzen. Es ging vielmehr darum, ob dies eine zusätzliche Strafe mit erzieherischer Wirkung sein könnte. ghandi hat max. 45 km/h vorgeschlagen und ich habe erwidert, dass ich das für Unfug halte, da solche Autos ausserorts gefährliche Verkehrshindernisse wären.
Kannst Dich also wieder abregen.
So ein Quark. Natürlich werden konkrete Massnahmen erst ergriffen, wenn eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt resp. ein Urteil rechtskräftig wird. Alles andere erscheint mir als ungesetzlich.
Administrativmassnahmen auf Vorrat ???
Für notorische Raser ist nur der lebenslängliche Ausweisentzug die richtige Massnahme.
Wiederhandelt der solchermassen Bestrafte dieser Strafe in dem er trotzdem Auto fährt, muss er unbedingt ins Zuchthaus. Ebenfalls die Leute die ihm zum autofahren verholfen haben.
Es ist unerträglich zu wissen, dass solche Mörder mit ihren Mordwerkzeugen unbehelligt weiter wirken können.
Auch müssen notorische Raser in einer öffentlich zugänglichen Liste aufgeführt werden. Es muss alles getan werden, diesen Personenkreis zu ächten und komplett aus unserer Gesellschaft auszugrenzen.
P.S. Warum muss z.B. ein von einem Raser zum Krüppel Gefahrerer lebenslang mit Barrieren und einer kleinen IV leben, wenn der Raser nachher wieder ein Leben in Saus und Braus führen kann?
Der Fahrer des Unglückswagens war ein Raser, ein notorischer Zu-Schnell-Fahrer. Klar bis dahin.
Ich will auch den Unfall mit dem totgefahrenen Mädchen nicht bagatellisieren.
Aber am Unglücksort war Tempo 80, er fuhr gemäss Gericht 90. Das ist in diesem Fall zwar etwas zu schnell, aber keineswegs gerast und rechtfertigt jedenfalls keinen Ausweisentzug.
Auch dafür gibt es nämlich Regeln.
“Aber am Unglücksort war Tempo 80, er fuhr gemäss Gericht 90. Das ist in diesem Fall zwar etwas zu schnell, aber keineswegs gerast und rechtfertigt jedenfalls keinen Ausweisentzug.”
Mit dieser Aussage bewisst du selbst, dass die vermeintlich kleine Übertretung von 10 km/h bei Tempo 80 verheerende Folgen haben kann. Deshalb muss die Toleranz gegenüber Geschwindigkeitsübertretungen massiv gesenkt und die Strafen erheblich und abschreckend verschärft werden.
Ich glaube es gibt keine andere Gesetzessammlung gegen die mehr verstossen wird, wie das Strassenverkehrsgesetz und gleichzeitig die negativen Folgen unvergleichbar hoch sind und die Strafen derart gering sind. Nahe zu 100% der Personen verstossen auf fast 100% ihrer Wege gegen dieses Gesetz.
Die nicht angepasste Geschwindigkeit ist dabei hauptverantwortlich.
Es ist deshalb ein muss, dass den Fahrern, der Exekutive und der Legislative die Gefahren der überhöhten Geschwindigkeit ins Bewusstsein gebracht wird – und eben auch auch die um 3, 5 und 10 km/h.
Übrigens: Der wissenschaftliche Dienst bezeichnet die AUFPRALLgeschwindigkeit mit mindestens 90 km/h. Wahrscheinlich war er viel schneller unterwegs und hatte schon angefangen zu bremsen.
“Mit dieser Aussage bewisst du selbst, dass die vermeintlich kleine Übertretung von 10 km/h bei Tempo 80 verheerende Folgen haben kann.”
Das ist richtig, hat aber nicht damit zu tun, dass die Geschwindigkeitslimite überschritten wurde, sondern einzig damit, dass die Geschwindigkeit nicht den Verhältnissen angepasst wurde. Ein Unfall kann bei entsprechend schlechten Verhältnissen auch passieren wenn jemand 50, 60 oder 70 fährt.
Verschärfte Strafen für geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen wären völlig unsinnig. 1. Würde dies dazu führen, dass die Leute vor lauter Angst vor einer Strafe sich noch stärker auf den Tacho statt auf das Verkehrsgeschen konzentrieren würden, was der Verkehrssicherheit alles andere als zuträglich wäre und 2. gibt es auch keinen vernünftigen Grund dafür, denn die generellen Tempolimiten (80/120) sind in der Schweiz so tief angesetzt, dass eine geringfügige Überschreitung bei *guten* Verhältnissen keine Gefährdung darstellt, welche schärfere Strafen rechtfertigen würde.
Wenn es ein Typ fertigbringt, einen aufrecht gehenden Menschen zu überfahren ohne dass er ihn vor dem Zusammenprall sah, dann ist er für die Sichtverhältnisse *VIEL* zu schnell gefahren und damit ganz klar ein Raser. Man ist nämlich verpflichtet so zu fahren, dass man auf Sichtweite anhalten kann. Das heisst dann im Falle von dichtem Nebel, Regen und/oder glatter Fahrbahn halt *SEHR VIEL LANGSAMER* als signalisiert.
g.