Abstimmung vom 30. November: Meine Positionen
Die Abstimmungscouverts sind eingetroffen, es gibt einiges abzustimmen am 30. November. Hier meine persönlichen Positionen, verlinkt mit zugehörigen Informationen:
Stadt Zürich:
- Nachhaltigkeit und 2000-Watt-Gesellschaft JA
Weil es wichtig ist, in dieser Frage ein deutliches Signal aus Zürich zu senden. Schluss mit reden, jetzt müssten Taten her. - Baulinienvorlage Neufrankengasse JA
- Zonenplanänderung Kronenwiese NEIN
- Zonenplanänderung Zollfreilager NEIN
Weil das Zollfreilager zuwenig gut vom ÖV erschlossen ist und hier praktisch nur teure Wohnungen entstehen. Zürich braucht mehr günstigen Wohnraum.
Kanton Zürich
- A Hundegesetz, Hauptvorlage JA
- B Hundegesetz mit Kampfhundeverbot JA
- Stichfrage B (mit Kampfhundeverbot)
- Beitritt zum HarmoS-Konkordat JA
- VI «Schluss mit der Schuldenwirtschaft» NEIN
- VI «Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug» NEIN
- VI «Mit dem Tram direkt zum Zoo» JA
National:
- VI «Für eine vernünftige Hanf-Politik» JA
Weil Jugendliche geschützt werden müssen und Erwachsene Menschen selber für ihre Gesundheit verantwortlich sind. Damit Gerichte und Polizei sich um richtige Verbrecher kümmern können. - Änderung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel JA
Weil ich den Letten und den Platzpitz mit eigenen Augen gesehen habe und dies nie mehr sehen möchte. Weil sich die Heroinabgabe an Schwerstsüchtige bewährt hat. - VI «Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» NEIN
Weil ich denke, dass es den Opfern (leider) nichts bringt, nach mehreren Jahrzehnten einen höchstwahrscheinlich aussichtlsosen Prozess zu führen. (Bin hier jedoch etwas im Zwiespalt. Möchte das Beste für die Opfer.) - VI «Für ein flexibles AHV-Alter» JA
Weil es körperlich arbeitende verdient haben, sich je nach körperlichem Zustand früher und ohne wirtschaftliche Einbussen pensionieren zu lasssen. - VI zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts NEIN
Weil die Natur auf das Verbandsbeschwerderecht angewiesen ist.

Ich möchte kurz was zu dem Thema ” Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern” sagen.
Ich werde mit einem klaren Ja stimmen. Begründet dadurch, dass Opfer erst mal begreifen müssen, was ihnen angetan worden ist – dies dann in einem langjährigen Prozess verarbeiten und sich dann noch überwinden müssen, ihren Peiniger anzuzeigen. Das darf nicht unter dem Druck einer Verjährungsfrist geschehen. Denn wer sagt, dass diese Peiniger sich in der Zwischenzeit nicht schon wieder an unzählige Kinder rangemacht haben, welche noch nicht klagen können, da sie noch nicht begreifen oder noch zu viel Angst davor haben, zu klagen. Diesen Täter muss das Handwerk gelegt werden – besser spät als gar nie!
Bei der vervielfachung der Überschuldung in den lezten 15 Jahren von Gemeinden, Kantonen, Bund muss man ja gerade Kürzungen bei Budgets machen statt diese immer ausnützen und erhöhen, den die Steuerlasst ist für den Mittelstand kaum noch Tragbar und bei der Wirtschaft läuft es auch nicht rosig. Auch hat längst nicht jeder einen überbazahlten Job als Gymmilehrer, Banker, Versicherungsangestellter, Stadt oder Nationalrat.
Das Pro Kopf Einkommen der Erwerbstätigen im Kanton Zürich beläuft sich bei etwa Fr. 5800.- im Monat.
Siehe:http://www.statistik.zh.ch/nachhaltigkeit/indikator.php?show=1&zielbereich=1&bereich=1&indikator=1
Ich kann mir nicht vorstellen Argumente finden zu können noch um mehr Schulden (momentan ca.Fr 90`000pro Kopf) anhäufen zu können.
Romana, das Problem ist, dass man die Schuld beweisen muss, was bei solchen Straftaten nach mehreren Jahrzehnten praktisch ausgeschlossen ist. Lies doch mal in diesem Forumthema die Diskussion. Niemand will die Verbrecher schützen. Doch die Initiative schiesst daneben.
@sandro
Ob 30 Jahre oder eine Woche nach dem Missbrauch: Wenn es keine Augenzeugen gibt, ist es immer schwierig, Beweise für das Verbrechen vorzulegen. Im Laufe der Zeit kommen aber neue Beweise hinzu aufgrund von Aussagen anderer Opfer, die auch endlich die Kraft finden, Anzeige zu erstatten oder zumindest Anerkennung zu verlangen. Die Fachleute streiten sich manchmal darüber, ob die Aussage eines fünfjährigen Kindes glaubwürdig ist oder nicht. Die Aussage eines Mannes oder einer Grossmutter hingegen hat das Gewicht der rieseigen Last, die diese Menschen ein ganzes Leben mit sich herumtragen mussten. Es muss darum ganz allein Sache des Opfers sein zu entscheiden, ob es vergessen oder Anzeige erstatten will.
Wird die Initiative abgelehnt werden wir auch in Zukunft zwei Kategorien von Opfern haben. Dies ist mit meinem Rechtsverständnis nicht vereinbar, somit werde ich mit einem überzeugten JA stimmen.
Hexxe, wenn die Initiative abgelehnt wird, hat Dein 5-jähriges Kind noch 28 Jahre Zeit, “zu entscheiden,ob es vergessen oder Anzeige erstatten will”.
Und wegen der neuen Beweise, die da im Laufe der Zeit “hinzu kommen”: Erzähl mir nicht, dass wenn 28 Jahre nach der Tat noch keine rechtsgenügenden Beweise aufgetaucht sind, nach 30 oder 40 Jahren noch viele neue Beweise auftauchen, die es gestatten, einen Täter zu veurteilen.
Nein, nein, der indirekte Gegenvorschlag ist weit besser als die Initiative. Also klares Nein zur Initiative.
@Rico
Es ist bei einem Pädosexuellen nie ausgeschlossen, dass er seine abnormale Neigung auch noch nach 28-30- oder 40 Jahre erneut “ausleben” wird. Somit besteht die Möglichkeit das im Laufe der Zeit neue Beweise vorliegen können.
Hexxe, du hast es wirklich nicht begriffen.
Im Moment der Tat beginnt die Zeit zu laufen.
Wenn ein Täter nach vierzig Jahren wieder ein Tat beginnt ist das ein neuer Fall und bringt keine neuen Beweise zur Tat von vor vierzig Jahren.
Die Verjährung von Straftaten ist so oder so falsch. Eine Straftat soll nie verjähren, damit der Straftäter das ganze Leben lang sein Schlechtes Gewissen immer zuoberst haben muss. Ob es nun nach 30 oder 50 Jahren noch bewiesen werden kann oder nicht ist dabei vollkommen unwichtig.
Ich mache ganz bestimmt auch ein JA in die Urne.
ich finde auch dass Schuld bei Missbrauch mit der Zeit nicht einfach “sich verdünnifiziert”. Anderseits nach über dreissig Jahren zu rekonstruieren was damals geschah…??? Insbesondere möchte ich auf kritische Untersuchhungen in der Psychotherapie hinweisen die zeigen, dass nicht jeder Missbrauch den die Psychotherapeuten wie ein Schatz an die Oberfläche brachten, auch ein solcher war….. Je länger die Tatzeit zurück liegt desto grösser die Unsicherheit.
So verlockend die Idee auch ist, ich werde auch im Interesse der Betroffenen ein “nein” einlegen. Irgendwann muss man sich der Zukunft widmen und die Gefahr vor Gericht Unrecht zu bekommen ist nach 30j doch erheblich…….
“Bei einem Gerichtsverfahren wird die Persönlichkeit des Angeklagten per Gutachten überprüft , wie auch seine Vorstrafen. Bei einer Verjährung stehen diese wichtigen Fakten und Informationen nicht mehr zur Verfügung und die Täter bleiben ungestraft.”
Vorstrafen entstehen erst bei einer Verurteilung. Wenn der Täter nach 30 Jahren noch nicht angezeigt und verurteilt ist, hat er keine Vorstrafen, also keine Untersuchung, keine Beweise, nichts, was für einen allfälligen späteren Fall nutzbar wäre.
Nicht die Vorstrafe verjährt sondern die Zeit der Strafverfolgung.
Was du dir erhoffst ist vielleicht Rache und Gerechtigkeit auf der emotionalen Ebene aber diese wirst du auch bei der Annahme nicht erhalten.
“Bei einem Gerichtsverfahren wird die Persönlichkeit des Angeklagten per Gutachten überprüft , wie auch seine Vorstrafen. Bei einer Verjährung stehen diese wichtigen Fakten und Informationen nicht mehr zur Verfügung und die Täter bleiben ungestraft.”
“Für mich reicht jedoch die Tatsache, dass ich als ehemaliges Opfer auch nach über 30 Jahren nach der Tat das Recht habe von einem Gericht angehört zu werden.”
Ich glaube, da machst du dir etwas vor und befürchte, du wirst enttäuscht werden. Gefühlsmässig ändert das gar nichts.
Du hast Beweise, dann mach eine Anzeige. So schnell wie möglich, dann kannst du vielleicht weitere Übergriffe verhindern.
“Die Aufhebung der Verjährungsfrist bei pädosexuellen Straftaten ist somit die richtige Lösung.”
Ich sehe das genau umgekehrt.
Wenn das Opfer Jahrzehnte lang mit der Frage kämpft ob es eine Anzeige machen will oder nicht, ob ihm geglaubt wird, ob die Beweise genügen usw. könnte es eine Erleichterung sein und dabei helfen die Tat zu überwinden, wenn die Anzeige mit all ihren Belastungen, die sie mit sich bringt, nicht mehr möglich ist.
Die Beweise, Erinnerungen etc. werden über die Jahrzehnte auch nicht stärker und somit die Erfolgschancen eines Verfahrens auch nicht besser.
Das Ziel eines Anzeige ist aber die Verurteilung einer Straftat und der Täter und nicht die Verarbeitung des traumatischen Erlebnisses der Opfer.
@Bünzli
zu Deinen Ausführungen bezüglich der Vorstrafen: Es ist nun mal ein Fakt das es beide Tätergruppen gibt. Solche mit oder eben ohne Vorstrafen.
Bünzli: Was du dir erhoffst ist vielleicht Rache und Gerechtigkeit auf der emotionalen Ebene aber diese wirst auch bei der Annahme nicht erhalten.
Es stellt sich bei dieser Initiative nicht die Frage “der Rache” sondern es geht darum das alle Opfer die gleichen Rechte haben.
Bünzli: Du hast Beweise, dann mach eine Anzeige. So schnell wie möglich, dann kannst du vielleicht weitere Übergriffe verhindern.
Eigentlich richtig aber!
Die Frage einer Anzeige stellt sich NUR für die Opfer! Die Betroffenen entscheiden welcher Aufarbeitungsweg der richtige ist. Die Betroffenen entscheiden den Zeitpunkt einer allfälligen Anzeige! Du hast erwähnt es gäbe nach Jahren keine Beweise mehr, was in meinem Fall nicht zutrifft. In vielen Fällen gibt es auch nach Jahrzehnten noch Beweise, Zeugen oder eben auch mehrere Opfer.
Bünzli: Ich glaube, da machst du dir etwas vor und befürchte, du wirst enttäuscht werden. Gefühlsmässig ändert das gar nichts.
Konsterniert nehme ich abermals zur Kenntnis, wie meine “Gefühlsmässigkeit” von einer mir fremden Person oberflächlich vorausgesagt wird!
Bünzli: Du hast Beweise, dann mach eine Anzeige. So schnell wie möglich, dann kannst du vielleicht weitere Übergriffe verhindern.
Nach dem aktuellen Strafrecht wie auch bei einer Ablehnung, ist mein Fall verjährt. Den Anspruch und das Recht auf Anzeige wird mir und vielen anderen dann nicht mehr gewährt. Genau über das Stimmen wir ja ab, dass es auch nach 30 Jahren möglich ist die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
@Hexxe: Wieso verlangst du denn das nicht bei allen Straftaten? Warum ist Kindsmissbrauch soviel schwerer zu Gewichten als Vergewaltigung an Erwachsenen (die darunter auch sehr leiden) oder gar Mord?
@Sandro: Wieso das Tram zum Zoo verlängern? Ich finde jeder kann die weiteren Paar hundert Meter ohne Probleme zu Fuss laufen. Die die es nicht könnten sollen den Bus nehmen. Wir leben in einer Zeit wo es sogar Kampagnen gibt eine Station früher auszusteigen. Dieses Geld könnte man so dringend in anderen und nötigen Tramprojekten wie den Tram 1 (31er Ersatz) oder den Trams auf der Hardbrücke brauchen. Ich verstehe nicht wie jemand so viel Geld für so wenig Mehrwert ausgeben kann.
@Hexxe: Wieso verlangst du denn das nicht bei allen Straftaten? Warum ist Kindsmissbrauch soviel schwerer zu Gewichten als Vergewaltigung an Erwachsenen (die darunter auch sehr leiden) oder gar Mord?
Diese Frage musst Du den Initianten stellen. Von mir aus wäre es angebracht wenn auch Mord oder wie von Dir erwähnt die Vergewaltigung nicht mehr verjähren dürfte.
Ich hoffe das mit dieser Initiative die Nichtbetroffenen sich bewusst werden, welch unermessliche Bürde die Opfer ein Leben lang zu ertragen haben.
Eine geraubte missbrauchte Kinderseele ist verstorben, es gibt keine Therapie die sie wieder zum Leben erweckt!
“Eine geraubte missbrauchte Kinderseele ist verstorben, es gibt keine Therapie die sie wieder zum Leben erweckt!”
Aber genau dieses Erwecken oder Therapie versprichst du dir von einem “Ja”.
“Einer meiner Peiniger ist verstorben, bei einem JA am 30. Nov. 2008 habe ich endlich die Möglichkeit (in Gedanken) sein Grab zu besuchen. Ich würde ihm die Blumen der Gerechtigkeit überreichen. Danach könnte ich mich für alle Ewigkeit von ihm verabschieden.”
Wie gesagt, eine Verurteilung ist keine Therapie für die Opfer, sondern es wird eine Strafe für eine Tat festgelegt.
Um das geht es in der Initiative nicht.
Für beide Hanfvorlagen gehe ich mit Sandro einig. Allerdings stimmt es schon ein bisschen merkwürdig, wenn man mit Eigenverantwortung argumentiert, dann aber bei den Raucherbeizen, dieses Argument ausser Betracht lässt und eben nicht die gleiche liberale Haltung an den Tag legt. Kiffen JA / Rauchen NEIN. Schon ein bisschen bizarr!
Bei der Unverjährbarkeit von pornographischen Straftaten an Kinder bin ich dafür. Das Kind ist das höchste Gut unserer Gesellschaft und dieses gilt es in den Mittelpunkt zu stellen. Die Frage der Beweisbarkeit mag zwar richtig sein, jedoch gewichte ich den Schutz des Kindes als höher ein. Wenn nur bei EINEM Fall der Täter ausser Verkehr gezogen werden kann, hätte sich dieses Gesetz bewährt.
Ich bin auch grundsätzlich für eine Flexibilisierung des Rentenalters. Allerdings nicht so, wie es uns die Initianten vormachen wollen. Dies mündet zwangsläufig in einem Fehlbetrag der AHV.
Das Verbandsbeschwerderecht ist in Ordnung. Man kann auch im Vorfeld, wenn man ein Projekt hat, mit den entsprechenden Verbänden reden und eine Lösung finden. Ansonsten besteht schon die Gefahr, dass die Umwelt wieder hinten an steht und ausgespielt wird gegen “Schein-Arbeitsplätze” und ähnliches.
“Wenn nur bei EINEM Fall der Täter ausser Verkehr gezogen werden kann, hätte sich dieses Gesetz bewährt.”
Und wenn nur bei EINER Verurteilung jemand (z.B. aus Rachemotiven) irrtümlicherweise als Täter verurteilt wird, dann hat sich das Gesetz nicht bewährt (spricht im übrigen auch gegen die Todesstrafe). Dass ein Delikt in Sachen Verjährung auf die Stufe des Völkermords gestellt wird, ist unangemessen. Der Gegenvorschlag des Bundesrats kommt den Anliegen der Opfer ausreichend entgegen. Bis zum Alter von 30 Jahren sollte man genügend psychische Distanz entwickelt haben, um einen sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie oder aus anderen Abhängigkeitsverhältnissen zur Anzeige zu bringen.
Thomas: Und wenn nur bei EINER Verurteilung jemand (z.B. aus Rachemotiven) irrtümlicherweise als Täter verurteilt wird, dann hat sich das Gesetz nicht bewährt (spricht im übrigen auch gegen die Todesstrafe).
Die Beweislage ist bei diesen Delikten enorm schwierig somit ist diese Gefahr das ein Unschuldiger verurteilt wird kaum der Fall. Mir ist kein Fall bekannt wo es zu einer Verurteilung eines Unschuldigen kam, solche Verfahren werden in der Regel eingestellt. Genau das Gegenteil ist leider die Realität. Heute haben wir Verfahren diese eingestellt werden müssen, weil die meisten Opfer sich nicht wagen über ihr Trauma zu sprechen. Die Aufarbeitung eines missbrauchten Opfer beginnt in der Regel ab dem 30 Lebensjahr. Im übrigen arbeiten die Kantone – Opferschutz, Polizei und Justiz – heute sehr gewissenhaft und kompetent. (Die Todestrafe mit der Unverjährbarkeit zu vergleichen ist m.E. absurd).
Thomas: Dass ein Delikt in Sachen Verjährung auf die Stufe des Völkermords gestellt wird, ist unangemessen.
Wenn in einem Strafrecht über Generationen pädosexuelle Straftäter nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil ihre Verbrechen verjähren, ist es durchaus legitim die Bezeichnung des Völkermord zu gebrauchen.
Thomas: Der Gegenvorschlag des Bundesrats kommt den Anliegen der Opfer ausreichend entgegen. Bis zum Alter von 30 Jahren sollte man genügend psychische Distanz entwickelt haben, um einen sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie oder aus anderen Abhängigkeitsverhältnissen zur Anzeige zu bringen.
Die Frage einer allfälligen Anzeige, wie auch deren Zeitpunkt stellt sich nur für die Opfer!
Der Souverän enscheidet am 30. November 2008 nicht über die Frage
– Wie ein Opfer sein Trauma zu verarbeiten hat –
sondern es geht allein nur um die Frage,
ist man bereit zu respektieren, dass die Straftaten von Pädosexuellen oder die Pädokriminalität, wie auch die Kinderpornografie niemals verjähren darf.
Die Würde eines Menschen ist unantastbar
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenwürde
http://www.geistesleben.com/diedrei/mr.html
Erstmal: Sandro, ich bin von Deinem Willen zur Ethik hin überzeugt. Du siehst aber noch nicht ganz klar. Icj ja auch nicht.
Warum die SVP grad bei der Unverjährbarkeit die einzige Partei ist, die Diese annimmt, ist EXTREM leicht und ZWINGEND ambivalent zu begründen:
Ich denke nicht, dass uns diese spezielle Initiative in die Willkür führte, diese ist JETZT ja da! Was “nach 30 Jahren sollte man Distanz haben, um Anzeige zu erstatten”? Wurde der, der das HIER OBEN dummerweise schreib, selbst Opfer sex. Belästigung? Ich glaube weniger.
Auch wie beim Alter und beim alten und jungen Hanf dasselbe: Leute beurteilen Andre, über die sie keine Ahnung haben, beurteilen Dinge, über die zu urteilen sie den Durchblick, die Kompetenz nicht haben.
Wenn der sich nur um Karriere und Geld scherende Pöbel so dumm ist, nicht einmal genug Leute, Junge, zum Stimmen zu bewegen, wenn vor allem die jüngre Jugend so AFFEN, AFFEN-dumm ist, sich selbst den Ast abzuschneiden, dann nur zu, da ist mir dann Willkür wie im Mittelalter nicht nur lieber, sondern HIER IST SIE, DIESE WILLKUER. Gern würde ich jetzt demonstrativ auf der Strasse einen 100-kilometer-Joint rauchen, einen von Basel bis Genf gehenden. Oder bis Johannesburg. Wo die Weissen auch lieber glücklich sein sollten, anstatt, wie bis vor wenigen Jahren noch die Schwarzen wie Sklaven zu behandeln.
Die wahren Sklaven seid Ihr dummen Jobsklaven, die Ihr 5 Tage der Woche um 0700 aufsteht, nur wegen Eurer 4000 bis 6000 Franken.
Bevor ich jetzt hier weiterpamphlier: Ich geh in ein Drittweltland, versteck mich dort, hehe. Wo KEIN Sch… Drecksbulle weit und breit ist, keine Menschenseele. Dort in einen Bunker. Versteckt. Oder vielmehr auf eine Insel, oder auch in ne Grosstadt, Hauptsache, niemand weiss, wo ich bin. hehe. SO MACH ICH DAS JETZT. Und ich zahle alle meine Rechnungen und werd das auch immer tun. HEHE.
Ich sag Euch, ich werd noch zum Pink Panther. Mit dem Game “Thief” mal gut üben, hehe. Weil: Die meisten von Euch wissen ja gar nicht, ham sich z.B. noch nie überlegt, dass das Copyright eine einzige Sauerei ist. Nur wer Geld hat, kann seine Idee auch schützen lassen, und wir ALLE haben ein Recht auf Information, und dies ausgenommen jeglicher monetärer Bedingung. Ansonsten nur Reiche Wissen anhäufen können, was schon immer so war und auch sein wird.
Ich sage Euch, ich bin keinerlei wehrloses Individuum. Mir wurde stets Gewalt, welche durch die Behörden trotz meiner Anträge nicht verfolgt wurde, wobei ich hier jetzt Privatklagen einreiche. Damit meine ich aber nicht meine Zurwehrsetzung. Diese wird in vielen Jahrzehnten dann ev. GANZ, GAAAAAANZ anders aussehen.
Tja, pech gehabt, Schweiz, wirst dann auch dein 911 erleben, hehe.
Also, sorry zweitpost, kein Editing hier, nicht mein Problem:
Die SVP kann auch in Ordnung sein an STELLEN. Ich finde die Unverjährbarkeit das EINZIG Vertretbare. Gewalt- und andre Taten verähren lassen? SAG MAL SPINNEN WIR? Alle Argumente gegen die NIchtverjährung sind hahnebüchen. FERTIG.
Sandro, Du bist zwar im Hanf toll, aber wie man in Deinem Text sieht, eher so ein Halb-Streber, ein feiner, aber zu scheuer Typ. TRITT MAL AUF, MANN!
Aber eben, Solche Typen wissen nich, wie’s auf der Strasse aussieht. Typisch für brave Schulbankdrücker, ich war auch so einer, bis ich anfing, zu sounden und mich deswegen die GANZE SCHWEIZ diskriminierte. Vom Normalo bis zum behundeten Drexbullen. So nenn ich die, die wie die Nazis mit Hunden, die sie SELBST sind, daherkommen!
Am Rande: Genau wie Teile der Gesellschaft und Obrigkeit sind grosse Teile der Alternativen, vor allem der Punks, gewaltbereit und unsachlich sowie schwer ungerecht und unethisch.
Ich werde diese saudumme Linke noch anführen, und dann wird gemacht, was ich sage, Du. Wenn ich oben bin, dann sagt etwa NIEMAND mehr auch nur privat was Rassistisches, und alle Drogen werden kontrolliert legal, weswegen es dann zumindest hierzulande keinerlei finanzielle Ausbeutung mehr gibt, die es ja NUR aufgrund der Ausgeliefertheit der Konsumenten gibt!
Dann wird EXTREMST gegen Internet- und Wirtschaftsbetrug und andre unrechte Bereicherungen in diesen Gebieten vorgegangen. Dann wird die GERINGSTE Gewalt allerdrakonischst geahndet. Dann wird ECHTE, spassmachende, weiterführende, tiefe, selbstgewählte Arbeit den Siegeszug antreten gegen Sklaverei von McJobs und Co. Dann werden viele Köpfe rollen, die noch jetzt in hohen Positionen hocken.
Jetzt lacht Ihr mich aus, erleb ich jedesmal, wenn ich was schreib aufm Netz., Hertzl lache man auch aus, da habe jetzt ich das letzte Lachen, obschon ich jüd. Antizionist meines Zeichens bin, also pro-paläst.
Ich habe nicht nur keine Lust, zu argumentieren, sondern ich rege mich zu sehr auf, um überhaupt in die Stimmung zu kommen, mit der Schweiz reden zu wollen. Die meisten Leute hier sind so verwöhnt, dass sie nicht wissen, was Gut und Böse ist. Denn sie wissen nicht, was sie tun.
Oft sind etwa auch schnell reagierende B-Logger aus eher fraglichen Umgebungen. Grad hier aufm Netz erlebe ich auch in Fällen von Anderen extrem oft Diskriminierung aufgrund Musizierens, Cannabis-Befürwortung oder Andrem. Dies hört jetzt auf, oder ich muss ein Exempel statuieren, indem ich Privatklagen einreiche, die es jurit. SO in sich hätten, dass stets ich argumentativ und somit faktisch im Recht wäre. Diese würden dann Initiativen unnötig machen, da ich diese Forderungen dort anbringen würde, und dies zu Recht. Wenn das Recht selbst unrecht, Unrecht ist, so ist dies sicher nicht mein Problem, letzten Endes faktisch aber doch, wo ich wie jeder ein harm- und machtloses Individuum bin. Also. Dann darf JEDER den Staat da kritisieren, wo er im klaren Unrecht ist. ! Leute, denket. Denket, statt pseudo-mässig zu “schaffen”, Ihr SCHAFFET nicht, sondern zerstört. Mit Eurer Rumbrauserei in Euren BLOEDEN Autos. Ihr macht nur Wind, Wind um NICHTS. Ihr SEID Nichts. ICh bin nicht mein Körper, ich bin mein Geist. Ich bin Logik und Ethik, und ich bin gar nicht verkörperlicht. Ich bin hoch über Euch allen. Ich muss lernen, mich von Euch Idioten nicht mehr, üpberHAUPT nicht mehr hänseln zu lassen, weil ich ja getröstet bin durch meinen Adel.
Auch sind ALLE Kommentare hier und in Zeitungen so brävlich, das sind keine normalen MEnschen, die das schreiben. Alles Streber, Pinkel, eigtl. Feiglinge. Ja keine Stilfehler, ja alles fein säuberlich formuliert, und doch einfach daherkommend. Aber eigtl. völlig selbstwidersprüchlich. Leute, mir ist es zu blöd, hier jetzt zu zitieren. Ihr habt es einfach nicht. Ich schon. Hehe.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sehen: Kiffen schadet der Gesundheit.
Ob dem admin der Kommentar #24 noch nicht aufgefallen ist? Da betreibt einer ganz ungeniert schlüpfrige Schleichwerbung…naja, ist hiermit wenigstens nicht mehr unter “neueste Kommentare” zu finden
g.
@Sandro
Wenn Du schon auf die Seite der Befürworter eines Kampfhundeverbotes verlinkst, solltest Du die Fakten der Befürworter mal genauer lesen und mal nachdenken. Die sogenannte Beissstatistik ist so ausgelegt, das sie ein schlechtes Bild auf diese Tiere wirft. Anzahl Tiere/Anzahl Bisse gibt einen Index nachdem (vor)verurteilt wird. Dabei wird geflissentlich übersehen, das Möglichkeit von einem Schäfer gebissen zu werden ca.5000mal höher ist, als von einem SoKa. Auch die Behauptung, Bisse dieser Tiere seien gefährlicher, ist nicht bewiesen. Derzeit wird an der Tierärztlichen Hochschule Hannover untersucht, ob Hunde, die mehrmals zubeissen, nicht die gefährlicheren Wunden hinterlassen. Und da arbeiten keine Idioten, wohl aber in gewissen Redaktionen und Parteivorständen. Im übrigen wird in der Statistik der Grund des Angriffs, Art der Verletzung und wo es passiert ist, überhaupt nicht erwähnt. Polizeihunde, die einmal zugebissen haben (im Einsatz, versteht sich), tauchen da ebenfalls auf. Die Hunde, die in gewissen Kreisen gehalten werden, sind eine Bedrohung, genau wie die Unfähigkeit der Bullen, hier mal durchzugreifen.