Wilhelmtell:
Aber der Totalversager und Landesverräter Merz von UBS Gnaden darf wohl bleiben, weil er dir ins Konzept passt, obwohl er die Gesetze missachtet?
Mit Merz hab ich mich ehrlich gesagt, nicht oft beschäftigt. Vor allem, weil oft nur der Scheiss aus der Boulevardpresse zu solchen Aeusserungen führt. Bei Moritzli aber, konnte man seinen Müll live in der Tagesschau sehen und hören.
Babylon:
Das nennt man dann eben "asozial" (=unfähig, die Regeln der Gesellschaft (und der Phsyik..) wahrzunehmen oder einzuhalten). Sie nehmen in Kauf, andere massiv zu gefährden nur weil sies gern ein bisschen schneller mögen.
"Asozial"....man sollte als BR nicht mit Wörtern um sich schmeissen, die aus einer dunklen Zeit stammen. Ebenso trifft der Begriff auch nicht auf Deine Sichtweise zu, die hier wohl eher..
Art. 13
2. Vorsatz und Fahrlässigkeit. Begriffe
1 Bestimmt es das Gesetz nicht ausdrücklich anders, so ist nur strafbar, wer ein Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich begeht.
2 Vorsätzlich begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die Tat mit Wissen und Willen ausführt. Vorsätzlich handelt bereits, wer die Verwirklichung der Tat für möglich hält und in Kauf nimmt.
3 Fahrlässig begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die Folge seines Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedenkt oder darauf nicht Rücksicht nimmt. Pflichtwidrig ist die Unvorsichtigkeit, wenn der Täter die Vorsicht nicht beachtet, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist.Was die Physik anbelangt, lässt Du den gleichen Stuss raus, wie der olle Müller ( soll mal Rennen gefahren sein). Man könnte davon ausgehen, dass der Herr bei seinen Rennen nur eine Runde fahren musste, um die Pole-Position auf sicher zu haben. das schafft aber nicht mal der Schumi..... Fahrschule bringt nicht mal ansatzweise einen Eindruck von der Gewalt, die ein PS-Bomber hat, oder fahren die jetzt 250 PS-Boliden ?
Babylon:
Mit 18 ist man (straf)mündig. Dies unter der Voraussetzung, dass man in der Lage ist, sein Handeln und dessen Folgen zu reflektieren. Wenn das nicht vorhanden ist, dann ist die betreffende Person auch (noch) nicht fahrtüchtig.
Dazu wird man vom Staat gemacht, strafmündig. Doch kontrollieren die das auch ? Das ein zukünftiger Raser auffällt, könnte frühestens bei der theoretischen Prüfung/Kurse der Fall sein. Doch geschieht da was ? Nein, vielleicht der Idiotenkurs oder ein psychologisches Gutachten, wenns gut geht.
Wer die praktische Führerprüfung zwei Mal nicht besteht, wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen, wenn eine Fahrlehrerin oder ein Fahrlehrer bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Führerprüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur auf Grund eines die Eignung bestätigenden Tests zugelassen werden. Bis zum Vorliegen des positiven Gutachtens kann kein neuer Lernfahrausweis für die gleiche Kategorie bezogen werden.@Bänzli, mich wundert es eben schon lange, dass bei Blochers nie der Staatsanwalt an die Türe gehämmert hat.