Der Vertrag ist unterzeichnet, die Entschuldigung ausgesprochen. In einem dürren Comuniqué teilt das EFD mit, dass die beiden ABB-Angestellten im September freikommen; dass das bilaterale Verhältnis zu Lybien wieder hergestellt ist.
Einmal mehr hat der Bundesrat im Namen der Schweiz einen Kniefall gemacht. Dies wird den meisten Schweizern nicht gefallen. Trotzdem, in Anbetracht einer Freilassung der beiden Geiseln ist dieser Schritt gegenüber Qadhafi gerechtfertigt. Nicht gerechtfertigt ist ein solcher Schritt jedoch im Sinne der Wiederherstellung der bilateralen Verhältnisse. Lybien hat uns nichts zu bieten. Auf Lybien können wir verzichten, sowohl als Handelspartner, als auch als Reiseland. Und auf die paar Milliarden, die der Qadhafi-Clan aus Erpressungen, Geiselnahmen und Diebstahl von Volksvermögen auf unseren Banken liegen hat, können wir ebenso verzichten, wie auf die paar Tropfen Tamoil.
Was das zusammenzurufende Gericht in London urteilt geht uns am Arsch vorbei. Zu hoffen bleibt, dass das Londoner Gericht bei ihrer Urteilsfindung immer schön auch gleich an Lockerbie denkt. Zu hoffen bleibt, dass das Londoner Gericht bei ihrer Urteilsfindung aber auch immer schön an die rumänischen Krankenschwestern, die von Lybien jahrelang als Geiseln zurückgehalten wurden, denkt. Aber in jedem Fall, was jeder Schweizer erwartet ist, dass vom Qadhafi-Clan nie mehr einer eine Einreisebewilligung für die Schweiz vom Migrationsamt erhält. Was der Schweizer ebenfalls erwartet ist, dass keine Qadhafi-Milliarden mehr auf unsere Banken fliessen (allenfalls um diese einzufrieren); dass keine Schweizer Unternehmen mehr in Lybien Investitionen tätigen und jeder darauf verzichtet, Tamoil zu tanken.
Eine andere Situation hingegen bereitet Sorgen. Was früher Piraten, Banditen und Terroristen vorbehalten blieb, ist nun Erpressungsmethode islamischer Staaten geworden. Nicht nur Lybien bedient sich der Geiselnahmen. Auch der Iran hielt Briten und Franzosen als Geiseln zurück. Der Irak unter Sadam Hussein setzte Geiseln als lebende Schutzschilder ein und die Palästineser halten zwei israelische Soldaten als Geiseln zurück. Und ebenfalls hielt der Irre aus Pjiöngjang jüngst Amerikaner als Geiseln fest. Mit dieser völkerrechtswidrigen Massnahme auf höchster staatlicher Ebene sind solche Länder nicht besser zu stellen als jeder hundsgemeiner Kriminelle. Und jedem, der solche Geiselnahmen anordnet gehört die Todesstrafe, wie dies die Federal Kidnapping Act seit dem Lindbergh-Fall vorsieht. Natürlich kann die Schweiz solche Massnahmen nicht von sich aus treffen. Und auch der internationale Strafgerichtshof verfügt im Regelfall nicht über die Möglichkeiten, solche Kriminelle festzunageln. So kann uns nur die Hoffnung bleiben, dass eines Tages Drohnen denjenigen den Garaus machen, die Geiselnahmen als Erpressungsmöglichkeit auf höchster staatlicher Stufe anordnen.
http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de&msg-id=28541http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/keine_entschuldigung_fuer_rechts system_der_schweiz_1.3384290.html