Andauernd wird hier im Forum mit Anzeigen wegen Ehrverletzungen gedroht. Aber ist eine solche überhaupt möglich?
http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/a3.html Ehrverletzungen rechtfertigen keine Überwachung.
M.E. liegt bei vermeintlichen Ehrverletzungen gegen Nicks weder eine konkrete noch eine potentielle Rufschädigung vor, da ein Nick keinen schützenswerten Ruf hat, sondern nur die Person dahinter. Solange diese nicht bekannt ist, kann gar keine Rufschädigung (Voraussetzung bei Ehrverletzungsdelikten) eintreten. Es braucht ein Opfer, welches einen Namen hat oder dessen Identität zumindest mit einfachsten Mitteln ohne besondere Hilfsmittel eruiert werden kann. Anders sieht es daher aus, wenn bekannte Persönlichkeiten hier öffentlich angefeilt werden..
Wenn man also strafantragsgeil ist, sollte man als Nick einfach den bürgerlichen Namen nehmen. ^^
Das ist natürlich nur eine persönliche Einschätzung, ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
http://www.internet-und-recht.ch/content/view/21/38/Was der Artikel ausser acht lässt, ist die freiwillige Preisgabe der Daten durch den Admin...