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Das geheimste Bankgeheimnis...

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seabream
Mitglied
#11 ° Gesendet: 06.03.2009 20:16
Al_K:
Die Schweizerische Nationalbank ist also etwa gleich national die die National-Versicherung (nämlich gar nicht). Damit ist es auch so, dass der Bund keine Mitsprache in den Angelegenheiten der SNB geltend machen kann. Im Gegenteil, mit Frau Widmer-Schlumpf hat die SNB (=Theodor Siegert) sogar ihre eingene Rätin in den Bund gebracht.

Die SNB untersteht nicht primär dem Aktionärsrecht, sondern dem Nationalbankgesetz. Dieses sieht insbesondere vor, dass die Nationalbank unabhängig sein muss. Das heisst sie darf gar keine Weisungen weder vom Bundesrat noch von der Bundesversammlung entgegennehmen. Sie hat gemäß Nationalbankgesetz eine monetäre Konjunkturpolitik zu machen, welche im Interesse der Wirtschaft besteht.

Im übrigen hat gerade die SNB in den letzten Jahren eine sehr gute Falle gemacht.
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