safado:
Entgegen landläufiger Meinung ist das Existenzminimum nicht unter allen Umständen gesichert.
Aber sicher ist das gesichert. Siehe Anhang Punkt b. Leider haben eben viele Schweizer in solcher Lage, Hemmungen zum auf ihr Recht zu pochen, besonders die Rentner, sind oft zu Stolz dazu, aus unerklärlichen Gründen. Und genau damit spekuliert unsere Regierung.
Bundesverfassung
der Schweizerischen Eidgenossenschaft
vom 18. April 1999 (Stand am 1. Januar 2008)
Art. 112 Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
1 Der Bund erlässt Vorschriften über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.
2 Er beachtet dabei folgende Grundsätze:
a. Die Versicherung ist obligatorisch.
abis.42 Sie gewährt Geld- und Sachleistungen.
b. Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken.
c. Die Höchstrente beträgt maximal das Doppelte der Mindestrente.
d. Die Renten werden mindestens der Preisentwicklung angepasst.
3 Die Versicherung wird finanziert:
a. durch Beiträge der Versicherten, wobei die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge
bezahlen;