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Das Existenzminimum ist nicht unter allen Umständen gesichert

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safado
Mitglied
#21 ° Gesendet: 04.11.2008 18:33
@Hexe
Ich war heute mit einem „Schützling" auf dem Fürsorgeamt. Er hatte 3 Monate KK-Prämien dazu verwendet, eine Busse zu bezahlen (Umwandlung in Haft zu vermeiden). Die KK erstattete Meldung an das Sozialamt, worauf ihm die Ausgleichskasse das Geld von den letzten Ergänzungsleistungen abzog. Er hat nichts mehr zum leben. Als EL-Empfänger erhält er trotzdem vom Sozialamt nichts. Im Gegenteil, gegen ihn läuft nun auch noch ein Strafverfahren wegen Veruntreuung.


Am Rande erwähnt: Der Mann war ausgesteuert worden und zog deshalb nach Argentinien. In Not geratene Auslandschweizer können nicht in jedem Fall auf Fürsorgeleistungen aus der Schweiz hoffen. Ihnen wird stattdessen die Rückkehr in die Schweiz empfohlen, wie nun ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt. Verhilft ihm nun wohl das Bundesgericht zu einer Stelle, nachdem dies vorher weder Arbeitslosenkasse, noch Sozialamt gelang?
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/auslandschweizer_bundesgericht_1 .1216330.html
Hexxe
Mitglied
#22 ° Gesendet: 04.11.2008 19:10
@Hexe
Ich war heute mit einem „Schützling" auf dem Fürsorgeamt. Er hatte 3 Monate KK-Prämien dazu verwendet, eine Busse zu bezahlen (Umwandlung in Haft zu vermeiden). Die KK erstattete Meldung an das Sozialamt, worauf ihm die Ausgleichskasse das Geld von den letzten Ergänzungsleistungen abzog. Er hat nichts mehr zum leben. Als EL-Empfänger erhält er trotzdem vom Sozialamt nichts. Im Gegenteil, gegen ihn läuft nun auch noch ein Strafverfahren wegen Veruntreuung.


Also dein Schützling hat ganz bestimmt von der KK drei Mahnungen erhalten. Man hätte dort zuerst sich bemühen müssen die Prämienzahlungen wenigstens in Raten zu begleichen! Die Meldung an die Sozialbehörde war richtig, denn bei einer Betreibung von der KK-Prämien und anschliessendem Verlustschein muss die jeweilige Sozialbehörde die gesamten Kosten übernehmen! Zusätzlich entrichtet sie erneut die ausstehenden Prämienzahlungen dann aber direkt an die KK. Ich möchte gleich klarstellen, dass die Sozialbehörden nur Betreibunskosten von der KK entrichtet. Und dies auch erst wenn ein Verlustschein vorliegt. Dein Schützling hat nun Kosten von rund Fr. 1200.- verursacht, da bringt wohl nun das jammern auch nichts mehr! Hier nun mit der EL zu argumentieren ist absurd denn dein Schützling hat ganz bestimmt in diesen drei Monaten von der Sozialbehörde oder der EL sein Betrag für den Grundbedarf zusätzlich zu den Prämienzahlungen erhalten.
safado
Mitglied
#23 ° Gesendet: 04.11.2008 19:50 ° Bearbeitet von: safado
Man hätte dort zuerst sich bemühen müssen die Prämienzahlungen wenigstens in Raten zu begleichen!
Bezahl mal 3 Krankenkassenprämien vom Existenzminimum.

Hier nun mit der EL zu argumentieren ist absurd denn dein Schützling hat ganz bestimmt in diesen drei Monaten von der Sozialbehörde oder der EL sein Betrag für den Grundbedarf zusätzlich zu den Prämienzahlungen erhalten.
Eben die Sozialbehörde bezahlt nicht, weil mein "Schützling" Ergänzungsleistungen bezieht. Und das ist genau das, was Du früher bestritten hattest. Von der Sozialbehörde hatte er auch früher nie etwas erhalten.
Hexxe
Mitglied
#24 ° Gesendet: 04.11.2008 20:48
Safado ! langsam wird es echt mühsam! Wenn eine Person eine IV-Rente und EL bezieht diese nicht bis zum EM reicht erhält er bis zum EM von der Sozialbehörde den Restbetrag. (Natürlich sind diese Leistungen von der Sozialbehörde auch an Bedingungen geknüpft. zum Beispiel muss der Betroffenen mit einem Arztzeugnis beweisen, dass er arbeitsunfähig ist. Ist dies nicht der Fall gelten die gleichen Anforderungen wie beim RAF). Wenn eine Person mit seiner IV-Rente und EL über dem EM ist entfällt logischerweise auch den Anspruch auf Sozialhilfe. KAAAPITOOOO !

Bezahl mal 3 Krankenkassenprämien vom Existenzminimum..
Auch mit einem EM muss es möglich sein, Ratenzahlungen zu begleichen. Es kann schliesslich niemand ausser Dein Schützling selbst, etwas für diesen Schlamassel!
safado
Mitglied
#25 ° Gesendet: 05.11.2008 08:46 ° Bearbeitet von: safado
@Hexxe

langsam wird es echt mühsam!
Richtig, auch für mich.

Wenn eine Person eine IV-Rente und EL bezieht diese nicht bis zum EM reicht erhält er bis zum EM von der Sozialbehörde den Restbetrag.
Nein
Erkundige Dich mal bei einem Sozialamt, bevor Du solche Sachen verbreitest. Oder glaub was Du willst, ich kann es nicht ändern und was Tatsache ist, ist nun mal Tatsache über die wir nicht zu diskutieren brauchen.
Hexxe
Mitglied
#26 ° Gesendet: 05.11.2008 15:51
safado:
Erkundige Dich mal bei einem Sozialamt, bevor Du solche Sachen verbreitest.

Mir sind zahlreiche Betroffene bekannt diese zu der IV-Rente und EL auch Sozialbezüger sind. Ich schreibe nur in Freds bei denen ich auch Bescheid weiss, mir hier zu unterstellen ich verbreite "solche Sachen" ist einfach nur noch armselig!
Eigentlich ärgert mich nur, dass ich Dir seit nun 3 Seiten versuche zu erklären, was Sache ist. In Deinem Eröffnungspost hast Du mit keinem Wort erwähnt dass von Auslandschweizern die Rede ist.

Zu dem Link von der NZZ: Jemand der von einem Arbeitsmat erwartet das die ihm ein Job auf seinem Beruf vermitteln, ist noch nicht in der Realität angekommen! Mehr möchte ich zu diesem doch sehr befremdlichen Einzelfall nicht dazu schreiben.

Safado übrigens hat es links die Funktion "Zitat" mit der linken Maustaste markierst Du den Text, klickst auf Zitat und schon ist dieser Text unten in Deinem Schreibfeld. Du darfst natürlich auch weiter alles abschreiben wenn Du willst, muss Dir aber sagen das ist zum lesen wie auch zum beantworten echt mühsam.
Boll
Mitglied
#27 ° Gesendet: 05.11.2008 17:01 ° Bearbeitet von: Boll
safado:
Nein
Erkundige Dich mal bei einem Sozialamt, bevor Du solche Sachen verbreitest. Oder glaub was Du willst, ich kann es nicht ändern und was Tatsache ist, ist nun mal Tatsache über die wir nicht zu diskutieren brauchen.

Das hängt vom jeweiligen Sozialamt ab. Einige bezahlen sogar weit über das betreibungsrechtliche (SKOS) EM hinaus.

Übrigens: Dein Schützling soll sich gefälligst unterstehen, Geld, das er für die KK erhält, für die Bezahlung von Bussen zu verwenden um als Arbeitsloser (nehme ich an) einer drohenden Umwandlung zu entgehen. Das IST Veruntreuung (sofern er das Geld zweckgebunden zur Bezahlung der KK-Prämien erhalten hat).
Da stehen mir echt die Haare zu Berge! Dann muss er eben die paar Tage (nehm' ich mal an) absitzen. -> Keine Ausgaben, super Sparmöglichkeit.
safado
Mitglied
#28 ° Gesendet: 05.11.2008 19:10 ° Bearbeitet von: safado
@Boll

Keine Ausgaben, super Sparmöglichkeit.
Doch, ihm werden Uebernachtung und Fressen (Entschuldigung, Nouvelle cuisine - er wird als fast 68-jährigen das 1. mal gesiebelte Luft schnappen, unbedingt) in Rechnung gestellt. Alles andere ist richtig, seinen Fehltritt werde ich nicht mehr heilen können. Dem Staat wird es übrigens eine Kleinigkeit kosten - die unentgeltl. Rechtspflege werde ich für ihn verlangen und den teuersten Anwalt finden. Wieviele Rechtsinstanzen gibt es? Wir wollen das für den Staat doch nicht billig machen? Und übrigens, während seiner Sitzzeit bekommt er auch keine EL. Das spielt aber keine Rolle, denn dafür (z.B. neue Wohnung mit Depot) wird nachher das Sozialamt aufkommen müssen. Wo Vernunft nicht reagiert, da wir danach eben einfach das Portemonaie gestreckt! Und vielleicht macht er dort gleich eine Anlehre als Krimineller. Wer weiss?
Hexxe
Mitglied
#29 ° Gesendet: 05.11.2008 19:34 ° Bearbeitet von: Hexxe
safado:
Doch, ihm werden Uebernachtung und Fressen (Entschuldigung, Nouvelle cuisine - er wird als fast 68-jährigen das 1. mal gesiebelte Luft schnappen, unbedingt) in Rechnung gestellt.

Ja mei was nun jetzt? Hier hast Du doch folgendes erklärt
safado:
Ich war heute mit einem „Schützling" auf dem Fürsorgeamt. Er hatte 3 Monate KK-Prämien dazu verwendet, eine Busse zu bezahlen (Umwandlung in Haft zu vermeiden).

safado:
Und übrigens, während seiner Sitzzeit bekommt er auch keine EL.

Wenn er die Rechnung bezahlt hat muss er ja nicht in Haft.

Also weisst Du Christiano verarschen kann ich mich selbst!
safado
Mitglied
#30 ° Gesendet: 05.11.2008 19:40
@Hexxe

Ich war heute mit einem „Schützling" auf dem Fürsorgeamt. Er hatte 3 Monate KK-Prämien dazu verwendet, eine Busse zu bezahlen (Umwandlung in Haft zu vermeiden).
Ja, mittlerweilen hat er ja ein Strafverfahren wegen Veruntreuung am Hals (solltest eben alles lesen).

Wenn er die Rechnung bezahlt hat muss er ja nicht in Haft.
Bezahl sie doch für ihn. Vielleicht hast Du ja mehr als das EM. Dann hast Du ja sowieso zuviel.

Also weisst Du Christiano verarschen kann ich mich selbst!
Solange Du nicht andere verarschest, ist das doch egal.
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