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Das Existenzminimum ist nicht unter allen Umständen gesichert

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safado
Mitglied
#11 ° Gesendet: 01.11.2008 18:18 ° Bearbeitet von: safado
Ich habe Dir lediglich aufgezeigt, dass Deine Situation nicht pauschalisiert werden kann. Habe ich auch nicht, sondern lediglich auf die Merkblätter aufmerksam gemacht. Meinen Fall habe ich mit keinen Ton erwähnt und deshalb auch nicht die vor mir liegende Verfügung aufgezeichnet.

Bei der EL ist es eigentlich eine sehr einfache Rechnung - Ausgaben und Einnahmen - (Hat was von einer Milchbüchli - Berechnung)....
Eine Milchbüchlein-Rechnung die dann garantiert nicht stimmt, wenn man das Gesetz nicht kennt. Dann vergisst man nämlich vorgeschriebene Termine einzuhalten und garantiert auch die möglichen Forderungen gegenüber der Ausgleichskasse geltend zu machen.

Aber manchmal schreibt Du einfach nicht was Sache ist.
Oh doch. Sehr deutlich, mit Hinweise wo was zu finden ist!

Wenn man nicht Deine Meinung teilt machst Du gleich einen auf (du bist ein ganz böser und gemeiner und ich bin so lieb und weiss alles).
Ausgerechnet ich!!! Wenn dem so wäre, hätte ich mich längst aus dem Forum verabschiedet. Aber es gibt gewisse Leute, die wollen absolut nicht akzeptieren, dass es ande gibt, die nun mal etwas besser wissen.

Ich hoffe nur, dass Du nicht Leute berätst.
Solche Hoffnungen könnte man auch als "angifteln" bezeichnen. Es könnte auch aber einfach nur eine "Ausfrag-Taktik" sein. Beides versuche ich freundlich aber bestimmt zu umgehen, somit verabschiede ich mich aus diesem Fred erneut ;-)

Da ich Dich ja nur unter dem Pseudonym kenne, ist es mir sicherlich egal, was Du machst. Nur würde ich es nicht richtig finden, wenn Du Leute falsch berätst, die auf jeden Rappen angewiesen sind. [Ich hatte mal eine aufgezwungene "*"Beraterin"*" vom Staat, die alles besser wusste (oder dies von sich glaubte). Jahrelang wartete ich dann auf die IV.]
Hexxe
Mitglied
#12 ° Gesendet: 02.11.2008 09:16
safado:
Aber manchmal schreibt Du einfach nicht was Sache ist.
Oh doch. Sehr deutlich, mit Hinweise wo was zu finden ist!

Du schreibst ein Fred "das EM ist nicht unter allen Umständen gesichert" ohne jegliche Quellen oder Links, wenn ich richtig verstanden habe nur anhanden einer Dir vorliegenden Verfügung. Du hast behauptet das eine Person die EL beziehe, KEIN Anspruch mehr habe seine Existenz mit Sozialgeldern bis zum EM zu sichern. Dies ist einfach nicht die Realität mein lieber Christiano! Solange die Teil-IV-Rente und eine EL nicht bis zum EM reichen und der Betroffene zu 100% arbeitsunfähig ist, solange hat der Betroffenen auch das Recht bis zum EM von der Sozialbehörde unterstützt zu werden.

safado:
Bei der EL ist es eigentlich eine sehr einfache Rechnung - Ausgaben und Einnahmen - (Hat was von einer Milchbüchli - Berechnung)....
Eine Milchbüchlein-Rechnung die dann garantiert nicht stimmt, wenn man das Gesetz nicht kennt. Dann vergisst man nämlich vorgeschriebene Termine einzuhalten und garantiert auch die möglichen Forderungen gegenüber der Ausgleichskasse geltend zu machen.

Bei einer amtlichen Verfügung liegt IMMER eine Rechtsmittelbelehrung bei, in dieser auch IMMER eine Beschwerdefrist aufgeführt ist. Bezüglich "Milchbüchli" dies habe ich nicht im negativen Sinne erwähnt sondern das Du dir dies vorstellen kannst. Es ist nun mal so das die Berechnung der EL aus den EN-AG des Betroffenen berechnet werden. Zusätzlich werden zum Beispiel im Kanton Zürich, sämtliche EL-Anträge von einem unabhängigen Revisor überprüft.
safado
Mitglied
#13 ° Gesendet: 02.11.2008 21:04
@Hexxe

Die EL ist hier, um die ungenügende IV- oder AHV - Rente zum Existenzminimum aufzustocken. Dies ist erklärte Absicht der EL. Sonst bedürfte es auch keiner EL.

Bei einer amtlichen Verfügung liegt IMMER eine Rechtsmittelbelehrung bei, in dieser auch IMMER eine Beschwerdefrist aufgeführt ist.
Ja, 30 Tage, gem. allgemeinen Verwaltungsrecht. Doch sollte man seine Ansprüche und die Rechtsgrundlagen kennen, bevor man eine Verfügung anficht.
cse
Mitglied
#14 ° Gesendet: 03.11.2008 11:47
Wie ists mit den 700'000 Bürgern in der Schweiz, die trotz Vollzeitarbeit das Existenzminimum nicht erreichen (working poor)?
safado
Mitglied
#15 ° Gesendet: 03.11.2008 12:25 ° Bearbeitet von: safado
@cse

Einen Anspruch an EL-Leistungen haben nur Rentner. Alle andern, also auch Leute die durch Ihre Arbeit das Existenzminimum nicht erreichen, haben Anspruch auf Fürsorgeleistungen. Der Arbeitslohn wird dann aufgestockt bis zum Existenzminimum nach den SKOS-Richtlinien.
http://www.skos.ch/de/?page=richtlinien/konsultieren/&PHPSESSID=2a1b34
Aisha
Mitglied
#16 ° Gesendet: 03.11.2008 14:14
cse:
Wie ists mit den 700'000 Bürgern in der Schweiz, die trotz Vollzeitarbeit das Existenzminimum nicht erreichen (working poor)?

Meist sind es weniger gut qualifizierte Eingewanderte. Leider können vom Fiskus geplagte Firmen keine besseren Löhne bezahlen. Vielerorts lohnt es sich eigentlich nur noch Schwarz zu arbeiten wenn man noch etwas mehr haben will als man von der Fürsorge erhält.




safado:
Einen Anspruch an EL-Leistungen haben nur Rentner. Alle andern, also auch Leute die durch Ihre Arbeit das Existenzminimum nicht erreichen, haben Anspruch auf Fürsorgeleistungen. Der Arbeitslohn wird dann aufgestockt bis zum Existenzminimum nach den SKOS-Richtlinien.

Die Berechnungen von EL oder Fürsorgebezüger sind unterschiedlich.
Zocker
Mitglied
#17 ° Gesendet: 03.11.2008 16:16
Aisha:
Leider können vom Fiskus geplagte Firmen keine besseren Löhne bezahlen.

Leider gibt es Leute deren Horizont ist so beschränkt, dass sie das glauben. Zudem sind es Leute die nicht als Working Poor arbeiten, dafür aber etwas glauben.


Wer glaubt dass es sinnvoll ist Zustände zuzulassen, bei der eine anständige Arbeit die Existenz nicht sichern kann, der hat keine Ahnung von einer nachhaltigen Wirtschaft. Jeder Betrieb der nur mit Raubbau an seinen Angestellten überleben kann, soll zusperren, damit er nicht weiteren Schaden verursacht.
cse
Mitglied
#18 ° Gesendet: 03.11.2008 19:16
Zocker:
Wer glaubt dass es sinnvoll ist Zustände zuzulassen, bei der eine anständige Arbeit die Existenz nicht sichern kann, der hat keine Ahnung von einer nachhaltigen Wirtschaft.

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen könnten wenigstens auch schlecht Qualifizierte mit Vollzeitjob ein anständiges Leben führen ohne ständig um Almosen beim Staat betteln zu müssen.
Zudem würden dadurch von der Wirtschaft viele neue Jobs für schlecht Qualifizierte (Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, IV-Rentner, Working poor) in der Schweiz geschaffen und nicht ins Ausland ausgelagert werden.

Nicht jeder hat die nötige Intelligenz, körperlichen Veraussetzungen um einen Job in der Schweiz zu finden.

Vielleicht merken wir es erst, wenn wir durch die vielen gut ausgebildeten Fachleute in Entwicklungsländern unsere Hochlohnjobs konkurrenziert werden und wir trotzdem in unserem Land trotz bester Qualifikation noch anständig leben wollen.

Fast alle rufen nach Entlastung der Bestverdienenden und des Mittelstandes. Die restlichen werden auf die Sozialwerke verwiesen. Dass diese durch immer grösseren Paragraphenwust und Kontrollen kaum noch ein soziales Leben führen können ist ihnen scheinbar egal.

Leistung soll sich auch für Working Poor lohnen.
safado
Mitglied
#19 ° Gesendet: 04.11.2008 12:12
@cse

Grundsätzlich gehe ich schon mit Deinem Votum einig. Allerdings mit der Idee eines Grundeinkommens (auch wenn dies jetzt für mich persönlich von Vorteil wäre) kann ich mich nicht anfreunden. Sollen denn auch Millionäre jeden Monat vom Staat einen gewissen Betrag erhalten? Und wie sollte dieses Grundeinkommen (Höhe) zusammengesetzt werden?
cse
Mitglied
#20 ° Gesendet: 04.11.2008 14:12
safado:
Sollen denn auch Millionäre jeden Monat vom Staat einen gewissen Betrag erhalten?

Ja. Die könnten zb damit ein Teil ihrer dadurch höheren Steuern bezahlen.

safado:
Und wie sollte dieses Grundeinkommen (Höhe) zusammengesetzt werden?

Existenzeinkommen gemäss SKOS. Differenz bezahlt durch Negativsteuer.
etc.
Es gibt so viele Modelle, wie ein existenzsicherendes Einkommen für alle garantiert werden kann. Musst halt mal googeln. (Bsp. Film auf www.grundeinkommen.tv)
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