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Das Existenzminimum ist nicht unter allen Umständen gesichert

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safado
Mitglied
#1 ° Gesendet: 25.10.2008 19:22
Kabel 1 bringt zur Zeit ein interessantes Thema. In Deutschland kommt es immer wieder zu Falschberechnungen durch Arbeits- und Sozialämter. Danach kommt unerwartet die Zollfahndung und versucht das Geld über den Weg der Zwangsvollstreckung einzuziehen. Natürlich sehr oft ohne Erfolg. In der Schweiz sieht das anders aus. Erfolgen durch Falschberechnungen, z.B. durch das Sozialamt oder durch die Ausgleichskasse, zu hohe Auszahlungen, so verfügt nach deren Aufdeckung die schuldige Behörde die Verrechnung. So kommt es immer wieder vor, dass die betroffene Person ohne sein Verschulden vor die Tatsache gestellt ist, dass sein Bankkonto Ende des Monats leer ist. Die erwartete Zahlung kommt einfach nicht. Die Mitteilung erfolgt - wenn überhaupt - gleichzeitig mit der Verrechnung. Abschlagszahlungen werden meist mit der Begründung, dass die Verrechnung bereits administartiv erfolgt ist, im Regelfall abgewiesen. Ist die Summe höher steht der Schuldner sehr oft vor ein unlösbares Problem, denn wer Ergänzungsleistungen oder ähnliches bezieht, erhält von der Fürsorge in allen Kantonen keine Hilfe mehr. Entgegen landläufiger Meinung ist das Existenzminimum nicht unter allen Umständen gesichert.
Hexxe
Mitglied
#2 ° Gesendet: 26.10.2008 05:43 ° Bearbeitet von: Hexxe
safado:
denn wer Ergänzungsleistungen oder ähnliches bezieht, erhält von der Fürsorge in allen Kantonen keine Hilfe mehr. Entgegen landläufiger Meinung ist das Existenzminimum nicht unter allen Umständen gesichert.

Hast Du ein Link für diese Meinung? Ich habe noch nie gehört oder gelesen, dass die EL in der Schweiz falsch berechnet wurde. Ich möchte dies nicht ausschliessen wo gearbeitet werden passieren ja auch Fehler. Zusätzlich werden jedes Jahr die EL-Anträge von einem unabhängigen Revisor geprüft, zumindest im Kanton Zürich ist das so. Ich weiss nicht wie Du auf die Meinung kommst das die kantonalen Sozialbehörden bei Bezug der EL keine Sozialgelder ausbezahlen werden. Was machen denn all die IV-Rentner und AHV-Rentner diese mit ihrer Rente die ja kaum zum überleben reicht und oft nicht nach dem wirklichen Gesundheitszustand des Betroffenen enstpricht? Auch mit einer richtig berechneten zusätzlichen EL erreicht man nicht das EM, diese Rentner müssen ja gezwungener Masse noch von der Sozialbehörde unterstützt werden. Wäre interessant mal zu wissen wie viele IV-Rentner/in nur mit ihrer Rente und EL über die Runde kommen und wie viele davon auch noch Sozialbezüger sind. Man hört und liest nur immer davon wenn betrogen wurde und wie viele Neubezüger es gibt. Aber wie viele kranke und invalide Menschen diese nachweislich zu 100 % arbeitsunfähig sind und trotz EL nicht über die Runde kommen wissen wir nicht.

I
safado
Mitglied
#3 ° Gesendet: 26.10.2008 10:18
@Hexxe

Hast Du ein Link für diese Meinung? Ich habe noch nie gehört oder gelesen, dass die EL in der Schweiz falsch berechnet wurde.
Dass zuviel ausbezahlt wird, passiert vorallem dann, wenn sich im Laufe einer Periode die Verhältnisse beim Bezüger ändert (z.B. Verheiratung, tieferer Mietzins, etc.). Sehr oft kommen aber die Ausgleichskassen mit der Neuberechnung nicht nach. Wird dann zuviel bezahlt, so wird die EL nach Entdeckung strikte einbehalten, was dann beim Bezugsberechtigten zu grossen Schwierigkeiten führt. (Ist mir übrigens auch einmal passiert.)

Ich weiss nicht wie Du auf die Meinung kommst das die kantonalen Sozialbehörden bei Bezug der EL keine Sozialgelder ausbezahlen werden. Was machen denn all die IV-Rentner und AHV-Rentner diese mit ihrer Rente die ja kaum zum überleben reicht und oft nicht nach dem wirklichen Gesundheitszustand des Betroffenen enstpricht?
Du stehst im Irrtum. Wenn Du eine IV-Rente beziehst, hast Du Anspruch auf EL, sofern die IV-Rente das EM nicht erreicht. Die EL decken dann den Fehlbetrag bis zum EM. Damit aber ist der Bezug von Fürsorgeunterstützung ausgeschlossen. Die EL werden auch nicht von den Sozialämtern ausbezahlt, sondern von den kantonalen Ausgleichskassen.

Wäre interessant mal zu wissen wie viele IV-Rentner/in nur mit ihrer Rente und EL über die Runde kommen und wie viele davon auch noch Sozialbezüger sind.
Das bezahlte Existenzminimum der Sozialämter etwas tiefer als dasjenige der Ausgleichskassen. Aus diesem Grunde erhalten Bezüger von EL auch keine Fürsorgeunterstützung.

Aber wie viele kranke und invalide Menschen diese nachweislich zu 100 % arbeitsunfähig sind und trotz EL nicht über die Runde kommen wissen wir nicht.
Hierbei handelt es sich um eine stattliche Zahl von IV-Rentnern. Vorallem wenn es darum geht, noch Franchise und Selbstbehaltskosten der Krankenkassen zu bezahlen. Gewisse Ausgleichskassen vergüten einen Teil (z.B. Zürich im Jahr Fr. 1000.--). Doch in den wenigsten Fällen genügt dies. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass gewisse nicht kassenpflichtige Medikamente vom Invaliden voll übernehmen werden müssen.
Hexxe
Mitglied
#4 ° Gesendet: 26.10.2008 12:50 ° Bearbeitet von: Hexxe
safado:
ch weiss nicht wie Du auf die Meinung kommst das die kantonalen Sozialbehörden bei Bezug der EL keine Sozialgelder ausbezahlen werden. Was machen denn all die IV-Rentner und AHV-Rentner diese mit ihrer Rente die ja kaum zum überleben reicht und oft nicht nach dem wirklichen Gesundheitszustand des Betroffenen enstpricht?
Du stehst im Irrtum. Wenn Du eine IV-Rente beziehst, hast Du Anspruch auf EL, sofern die IV-Rente das EM nicht erreicht. Die EL decken dann den Fehlbetrag bis zum EM. Damit aber ist der Bezug von Fürsorgeunterstützung ausgeschlossen. Die EL werden auch nicht von den Sozialämtern ausbezahlt, sondern von den kantonalen Ausgleichskassen.

sorry christiano...aber hier liegst Du echt falsch. Jemdand der eine Teilivrente erhält und zusätzlich eine EL kommt meist nicht zum EM und ist somit NICHT ausgeschlossen von der Sozialbehörde. Zum Beispiel bei einem IV-Grad von 41% (Fr. 399.-) und EL (Fr. 945.-) erhält den Restbetrag bis zum EM von der Sozialbehörde. Die Tatsache das dieser Betroffene zu 100 % arbeitsunfähig ist juckt die IV nicht.
Wie viele solche Fälle gibt es, war meine Frage!

safado:
Wäre interessant mal zu wissen wie viele IV-Rentner/in nur mit ihrer Rente und EL über die Runde kommen und wie viele davon auch noch Sozialbezüger sind.
Das bezahlte Existenzminimum der Sozialämter etwas tiefer als dasjenige der Ausgleichskassen. Aus diesem Grunde erhalten Bezüger von EL auch keine Fürsorgeunterstützung.

sorry aber ich denke Du hast wohl schon ein Trauma (nicht falsch verstehen) bezüglich den verschiedenen Sozialversicherungen. Das EM ist bei meinem Beispiel von oben genau gleich berechnet wie der Grundberdarf eines Sozialbezüger. Es sind drei verschiedene Versicherungen diese alle ihre eignen Regelungen und Vorschriften beinhalten.

Noch was .... ich habe mich oft geärgert wenn der IV-FEW unsinnige oder "feindliche" Einträge gepostet hatte, eins muss man ihm aber doch lassen, bei diesem Thema hatte er meist den besten Durchblick.
safado
Mitglied
#5 ° Gesendet: 30.10.2008 20:58 ° Bearbeitet von: safado
@Hexxe

sorry christiano...aber hier liegst Du echt falsch. Jemdand der eine Teilivrente erhält und zusätzlich eine EL kommt meist nicht zum EM und ist somit NICHT ausgeschlossen von der Sozialbehörde. Zum Beispiel bei einem IV-Grad von 41% (Fr. 399.-) und EL (Fr. 945.-) erhält den Restbetrag bis zum EM von der Sozialbehörde.

Entschuldigung @hexxe, aber es kommt mir sehr „spanisch" vor, wenn Du bei einer Teilrente von Fr. 399.-- lediglich noch EL im Betrage von Fr. 945.- erhälst. Ich bin in der gleichen Lage wie Du, und erhalte wesentlich mehr. Zudem sind die Ansätze und Richtlinien eidgenössisch; ändern sich somit nicht von Kanton zu Kanton.

Ich empfehle Dir mal folgende Site genau zu studieren:
http://www.ahv.ch/Home-D/EL/el.html

Aus dieser Site ersiehst Du ganz klar Deine Ansprüche.

Ich kann mir allenfalls vorstellen, dass Du oder Deine Frau noch andere Einkünfte habt (PK, Arbeitserwerb, SUVA-Rente, etc.) oder, dass Du verheiratet bist und Deine Frau noch nicht 60 Jahre alt ist. Dann erfolgt natürlich ein (allenfalls fiktiver) Einkommensabzug. Dann fällt ihr unter die vorgegebenen Ansätze und habt danach Anspruch auf Fürsorgeleistungen, allerdings nur nach den SKOS-Richtlinien.

http://www.skos.ch/de/?page=richtlinien/konsultieren/&PHPSESSID=2a1b34 344dfb1d2268732a18d9611330

Ich hab es kurz über den Daumen gepeilt. Bei KK-Prämien von Fr. 300.-- und einem Mietzins von Fr. 1100.-- solltest Du als Alleinstehender noch in etwa 2600.-- an EL erhalten. Wohnst Du in der Stadt Zürich und dies über 10 Jahre, dann gibt es noch mehr.

Im andern Fall liegt ganz offensichtlich ein Fehler vor. In diesem Fall würde ich mich an die Ausgleichskasse wenden (Revision verlangen).
sanzibar
Mitglied
#6 ° Gesendet: 31.10.2008 01:00
kurzer zwischenfunk:
sind für die höhe des existenzminimums auch körpereigenschaften faktoren? ich spreche jetzt von extrem übergewichtigen leuten oder einfach sehr grossgewachsenen leuten? die müssen ja mehr für spezielle kleidung, schuhe usw bezahlen?
safado
Mitglied
#7 ° Gesendet: 31.10.2008 07:44 ° Bearbeitet von: safado
@sanzibar

Für übergewichtige und sehr gross gewachsene Leute gibt es keinen Zuschlag. Gewisse Sachen werden vergütet.:
http://www.ahv.ch/Home-D/EL/EL-kranken-kosten/el-kranken-kosten.html
Allerdings muss man jeweils vorgehend/rückwirkend einen Antrag stellen. Bei gewissen Leistungen wird nur der SUVA-Tarif vergütet (z.B. Zahnbehandlung). Franchise und Selbstbehaltskosten werden nur bis Fr. 1000.-- vergütet (reicht selten). Diabetiker erhalten einen Zuschlag von in etwa Fr. 150.-- pro Monat.
Hexxe
Mitglied
#8 ° Gesendet: 01.11.2008 08:45
safado:
ntschuldigung @hexxe, aber es kommt mir sehr „spanisch" vor, wenn Du bei einer Teilrente von Fr. 399.-- lediglich noch EL im Betrage von Fr. 945.- erhälst. Ich bin in der gleichen Lage wie Du, und erhalte wesentlich mehr. Zudem sind die Ansätze und Richtlinien eidgenössisch; ändern sich somit nicht von Kanton zu Kanton.

Safado mein Beispiel der monatlicher Zahlungen von IV/EL war nicht auf mich bezogen!

Sorry christiano aber ich langsam wirds mühsam....Du vermischt hier sämtliche Versicherungen neu ist nun auch noch die Suva dazu gekommen.

Ich werde mich nun freundlich aber bestimmt von diesem Fred verabschieden ;-)
safado
Mitglied
#9 ° Gesendet: 01.11.2008 10:10 ° Bearbeitet von: safado
@Hexxe

Ich weiss nicht um was es Dir jetzt letztendlich geht. Ich habe Dir auch die Links aufgezeigt, wo alles schön nachzulesen ist. Wenn man EL erhälst, werden alle Einkünfte abgerechnet die der EL-Empfänger erhält: PK, Arbeitserwerb, IV, etc, etc, und eben auch SUVA-Renten! Ich glaube, Dir geht es lediglich darum, mich als unglaubwürdig darzustellen und um gar nichts anderes. (Hatten wir doch früher schon einmal, oder?)

Hier aus dem Merkblatt der Ausgleichskasse, Ziff. 8, wobei noch nicht alles aufgeführt ist (im Antragsformular ausführlich):

Voll als Einkommen angerechnet werden:
Renten der AHV und IV, der Pensionskasse (berufliche Vorsorge), der Militär- oder Unfallversicherung und von ausländischen Sozialversicherungen. Dabei werden die Renten des laufenden Jahres berücksichtigt.
Einkünfte aus dem Vermögen wie Zinsen, Miete, Untermiete, Pacht oder Nutzniessung;
der Eigenmietwert der Wohnung;
familienrechtliche Unterhaltsbeiträge wie Alimente;
Ersatzeinkünfte wie Taggelder der Krankenkasse, der Invalidenversicherung, der Arbeitslosenversicherung oder der Unfallversicherung;
wiederkehrende Leistungen von Arbeitgebern;
Erwerbseinkommen bei Bezügern eines IV-Taggeldes;
Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet worden ist;
ein Teil des Vermögens (Verzehr), das bei Alleinstehenden 25 000 Franken und bei Ehepaaren 40 000 Franken übersteigt.
http://www.ahv.ch/Home-D/EL/EL-jahrliche/el-jahrliche.html

Ich hoffe nur, dass Du nicht Leute berätst.
Hexxe
Mitglied
#10 ° Gesendet: 01.11.2008 16:28
safado:
Ich weiss nicht um was es Dir jetzt letztendlich geht.

Ich habe Dir lediglich aufgezeigt, dass Deine Situation nicht pauschalisiert werden kann.
Bei der EL ist es eigentlich eine sehr einfache Rechnung - Ausgaben und Einnahmen - (Hat was von einer Milchbüchli - Berechnung)....

safado:
ch glaube, Dir geht es lediglich darum, mich als unglaubwürdig darzustellen und um gar nichts anderes. (Hatten wir doch früher schon einmal, oder?)

Es steht Dir frei zu glauben was Du willst. Aber manchmal schreibt Du einfach nicht was Sache ist. Wenn man nicht Deine Meinung teilt machst Du gleich einen auf (du bist ein ganz böser und gemeiner und ich bin so lieb und weiss alles).

safado:
Ich hoffe nur, dass Du nicht Leute berätst.

Solche Hoffnungen könnte man auch als "angifteln" bezeichnen. Es könnte auch aber einfach nur eine "Ausfrag-Taktik" sein. Beides versuche ich freundlich aber bestimmt zu umgehen, somit verabschiede ich mich aus diesem Fred erneut ;-)
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