@Hexxe
Ich weiss nicht um was es Dir jetzt letztendlich geht. Ich habe Dir auch die Links aufgezeigt, wo alles schön nachzulesen ist. Wenn man EL erhälst, werden
alle Einkünfte abgerechnet die der EL-Empfänger erhält: PK, Arbeitserwerb, IV, etc, etc, und eben auch SUVA-Renten!
Ich glaube, Dir geht es lediglich darum, mich als unglaubwürdig darzustellen und um gar nichts anderes. (Hatten wir doch früher schon einmal, oder?)
Hier aus dem Merkblatt der Ausgleichskasse, Ziff. 8, wobei noch nicht alles aufgeführt ist (im Antragsformular ausführlich):
Voll als Einkommen angerechnet werden:
Renten der AHV und IV, der Pensionskasse (berufliche Vorsorge), der Militär- oder Unfallversicherung und von ausländischen Sozialversicherungen. Dabei werden die Renten des laufenden Jahres berücksichtigt.
Einkünfte aus dem Vermögen wie Zinsen, Miete, Untermiete, Pacht oder Nutzniessung;
der Eigenmietwert der Wohnung;
familienrechtliche Unterhaltsbeiträge wie Alimente;
Ersatzeinkünfte wie Taggelder der Krankenkasse, der Invalidenversicherung, der Arbeitslosenversicherung oder der
Unfallversicherung;
wiederkehrende Leistungen von Arbeitgebern;
Erwerbseinkommen bei Bezügern eines IV-Taggeldes;
Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet worden ist;
ein Teil des Vermögens (Verzehr), das bei Alleinstehenden 25 000 Franken und bei Ehepaaren 40 000 Franken übersteigt.
http://www.ahv.ch/Home-D/EL/EL-jahrliche/el-jahrliche.htmlIch hoffe nur, dass Du nicht Leute berätst.