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Zivilschutz verweigern aufgrund Gleichberechtigungsparagraphen?

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Insomniac
Mitglied
#31 ° Gesendet: 05.05.2008 20:42
wie auch von einigen leuten hier vorgeschlagen hab ich mal eine mail an unser gleichstellungsbüro geschickt. bin gespannt auf die antwort


"Warum sind nur Schweizer Männer militärdienstpflichtig?
Bei der gegenwärtigen rechtlichen Regelung handelt es sich um eine in der Bundesverfassung verankerten Ungleichbehandlung. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung (2 A.47/2002 vom 23.05.2002) verstösst diese jedoch nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter."

die Tatsache, dass dieser Textausschnitt auf Ihrer Website zu finden ist, zeigt meiner Meinung nach den Erklärungsnotstand in dieser Angelegenheit... frei nach dem Motto "ja, es ist eine Ungleichbehandlung, aber das Bundesgericht hat entschieden, dass es keine Ungleichbehandlung ist". Alles klar?!

Ich weiss, dass dieser Auszug aus Ihren FAQ nicht ernst gemeint sein kann, da schlicht dem gesunden Menschenverstand widersprechend. Warum steht er dann dort? Wahrscheinlich weil ich nicht der erste bin, der danach fragt. Aber warum ändert sich diesbezüglich nichts? Warum setzt sich das Gleichstellungsbüro nicht für beidseitige Gleichstellung ein? Warum impliziert "Gleichberechtigung" immer nur die Gleichberechtigung der Frau und nicht auch umgekehrt?

Ich weiss, dass die Gleichstellungsbewegung ursprünglich auf der Ungleichbehandlung der Frau beruht und nicht umgekehrt. Mittlerweile hat diese sehr viel erreicht und das ist auch gut so. Dies macht es aber umso erstaunlicher, dass die Gleichstellung des anderen Geschlechts weiterhin ignoriert wird, auch wenn in der Bundesverfassung wörtlich von der Gleichstellung "von Frau und Mann" und nicht "von Frau" die Rede ist.
Zusammenfassend fällt es jungen Männern von heute schwer, Beanstandungen über gesellschaftliche Benachteiligungen von Frauen ernst zu nehmen, während Männer offiziell von Gesetzes wegen ungleichbehandelt werden.

Ich danke im Voraus für eine erleuchtende Antwort
(das Frauen-bringen-die-Kinder-zur-Welt Argument kenn ich schon und hat nichts damit zu tun, da kein gesetzlicher Zwang besteht)

Freundliche Grüsse
Boll
Mitglied
#32 ° Gesendet: 06.05.2008 08:57
Art. 59 BV (allgemeine Wehrpflicht für Männer) und Art. 8 Abs. 3 BV (gleiche Rechte von Mann und Frau) stehen sich gleichrangig gegenüber. Deshalb ist die Tatsache, dass nur Männer Wehrdienst leisten müssen, nicht verfassungswidrig. Es ist denn auch im WPEG festgelegt, dass nur Männer Militärpflichtersatz zahlen müssen, Bundesgesetze können nicht auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüft werden.

Kannst sonst auch Deinen Entscheid lesen: http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jur isdiction-recht/jurisdiction-recht-urteile2000.htm und dann 2A.47/2002 eingeben (beschränkter Ausschnitt)
moviestar
Mitglied
#33 ° Gesendet: 18.09.2008 14:29
Hi Insomniac

Du brauchst dir keine Gedanken zu machen, dass es weinerlich klingt, wenn du für deine Rechte einstehst. Es gibt noch viel zu viele Waschlappen, die alles über sich ergehen lassen, ohne für eine Veränderung zur Gerechtigkeit eintreten. Leider sind das meistens Männer...

Zum Thema:
Ich habe über 250 Militärdiensttage ausgeübt, bin dann aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden, durfte eine Zeitlang WPE bezahlen und bin nun in den Zwangsdienst des Zivilschutzes eingeteilt. Ich kämpfe seit Jahren gegen diese Schweinerei an, mit Leserbriefen, Anträgen und Gesuchen und intensiven Diskussionen. In meiner Situation bin ich gleich doppelt diskriminiert, da das BZG seit 2004 regelt, dass Ausscheidende aus dem Militärdienst mit 50+ Diensttagen, nicht mehr zivilschutzpflichtig sind. Da ich vor 2004 ausschied, bin ich es mit mittlerweile 269 DT aber noch....
Dazu das äusserst leidige Thema der Geschlechterdiskriminierung. Unser Gesetzgeber diskriminiert ganz bewusst und juristisch bestätigt junge Männer ausschliesslich darum, WEIL sie Männer sind. Mit juristischen Tricks entbindet er sich der Verantwortung, den BV Artikel der Gleichstellung einzuhalten. Wie um Himmels Gotts Willen ist es überhaupt möglich, dass wir in der BV zwei Artikel haben, die sich diametral widersprechen? Das ist echt skandalös. Dass die per Zwangsdienst verdonnerten Männer bei Weigerung noch mit unbedingter Haft gebeugt werden, erinnert eher an diktatorische Regimes als an einen demokratischen, dem Völkerrecht verpflichteten Staat.
Den Frauen kann man hier nur beschränkt einen Vorwurf machen, in erster Linie müssen wir Männer selber dafür schauen, dass dieses Thema ständig präsent bleibt und endlich auch bei Weichspülern die Einsicht kommt, dass Ungerechtigkeit sich nicht rechtfertigen lässt.
Früher liess sich ein Aufwiegen der Vor- und Nachteile inhaltlich vielleicht noch rechtfertigen. Heute, wo Frauen in keinster Weise mehr vom Gesetzgeber diskriminiert werden, ist es nur noch ungerecht. Frauen haben ein Recht, Lohnunterschiede einzuklagen, Männer sind in Sachen Wehrpflicht rechtelos. Darum: Wehrpflicht abschaffen.
moviestar
Mitglied
#34 ° Gesendet: 18.09.2008 16:04 ° Bearbeitet von: moviestar
Noch eine Anmerkung zur Argumentation der sachlichen Rechtfertigung der einseitigen Diskriminierung:
Derselben Argumentation folgend wäre ein Artikel in der BV zulässig, in welchem Frauen zum Kinderkriegen verpflichtet würden, alternativ zum Kinderhüten. Damit hätten wir auch die Problematik der mangelnden Krippenplätzen auf einen Schlag gelöst.
Dass Männer keine Kinder hüten müssten, wäre zwar im Widerspruch zum BV-Artikel der Gleichstellung, aber da beide Artikel dann in der BV wären, könnte keine Frau diese Pflicht loswerden indem sie sich auf den Gleichstellungsartikel beruft.
Totaler Irrsinn! Und sowas nennt sich "Recht"
Boll
Mitglied
#35 ° Gesendet: 18.09.2008 17:08 ° Bearbeitet von: Boll
Falls Du auf meinen obigen Post ansprechen willst:

Das ist kein Ausgleich i.S.v. die Frauen müssen das, dafür müssen die Männer jenes. Es geht nur darum, dass die beiden Artikel beide im gleichen Rang in der Verfassung stehen, weshalb die Wehrpflicht nicht mit dem Gleichstellungsartikel angegriffen werden kann.
moviestar
Mitglied
#36 ° Gesendet: 18.09.2008 17:17 ° Bearbeitet von: moviestar
Hi Boll

nein das wollte ich nicht. Ich habe eher an das Bundesgerichtsurteil aus dem Jahre 2002 gedacht:

http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&type=highlight _simple_query&page=1&from_date=&to_date=&sort=relevance&insertion_date =&top_subcollection_aza=all&query_words=Wehrpflicht&rank=1&azaclir=aza &highlight_docid=aza%3A%2F%2F23-05-2002-2A-47-2002&number_of_ranks=125 99
cse
Mitglied
#37 ° Gesendet: 18.09.2008 21:18
Schlimmer finde ich, das wie in meinem Fall im Namen der Gleichstellung Frauen bevorzugt werden, obwohl Männer auch "Frauenarbeiten" übernehmen (Alleinbetreuung der Kinder und trotzdem kein Dienstpflichterlass wie bei dienstpflichtigen Müttern).

Wieso zb Mutterschaftsurlaub nur für Frauen, wenn es Mütter gibt, die nach 1 Monat nach der Geburt bereits ihr Kind in die Krippe geben. Dann könnte ja der Vater die restlichen 2 Monate einziehen.

Gleichstellung für Frauen aber nicht für Männer?
Hotspot
Mitglied
#38 ° Gesendet: 19.09.2008 08:06
cse:
Gleichstellung für Frauen aber nicht für Männer?

Nein, aber die Frauen sind eben gleicher als wir Männer. ;)

Im allgemeinen ist diese ungerechtigkeit nur ein weiterer Punkt den Dienst zu verweigern. Das lustige dabei ist ja, dass zumindest jene Frauen die ich kenne entweder die Abschaffen der Dienstpflich oder Stellungspflicht für alle unterstützen würden. Würde es evt. nicht an uns Männern liegen eine Initiative zu starten, welche auch in diesen belangen Gleichberechtigung festlegt? so wie ich das sähe wäre eine solche durchaus Mehrheitsfähig, und auch verständlich rüberzubringen.
Boll
Mitglied
#39 ° Gesendet: 19.09.2008 08:48
http://www.zh.kath.ch/aktuell/medienspiegel/2007/der-vaterschaftsurlau b-eine-zangengeburt-ta/
http://www.travailsuisse.ch/de/system/files/PD+Umsetzung+Vaterschaftsu rlaub.doc

moviestar:
nein das wollte ich nicht.

Ach so.
http://cache.lawsearch.ch/cache/f.php?url=http%3A%2F%2Fjumpcgi.bger.ch %2Fcgi-bin%2FJumpCGI%3Fid%3D23.05.2002_2A.47%2F2002&l=de&q=123-i-56

Auch nach der "Verlinkung" des Bundesgerichtsentscheides bleibt meine Argumentation diesselbe. Es geht nur darum, dass etwas, was in der BV steht, nicht verfassungswidrig sein kann, da es selbst Bestandteil der Verfassung ist. Deshalb hast Du eigentlich recht: Wenn Frauen verpflichtet wären Kinder zu kriegen, wobei dies relativ absurd wäre, könnten sie nicht mit dem Gleichstellungsartikel argumentieren, dass Männer auch Kinder kriegen sollen. :-)
Im Gegensatz zu diesem von mir verdrehten Beispiel, geht dies auch mit dem hüten.
moviestar
Mitglied
#40 ° Gesendet: 19.09.2008 09:25 ° Bearbeitet von: moviestar
cse:
Schlimmer finde ich, das wie in meinem Fall im Namen der Gleichstellung Frauen bevorzugt werden, obwohl Männer auch "Frauenarbeiten" übernehmen (Alleinbetreuung der Kinder und trotzdem kein Dienstpflichterlass wie bei dienstpflichtigen Müttern).

Ja das ist ja wohl der absolute Oberhammer. Oder eben, dass Männer, die untauglich sind aufgrund körperlicher Schwächen, dafür Wehrpflichtersatz zahlen dürfen. Ein Freund hat grottenschlechte Augen, wurde deswegen untauglich gestempelt, deshalb darf er keinen Zivi leisten, aber jedes Jahr bezahlen, WEIL er Mann ist. Er hatte gar keine Wahl, wollte sogar Dienst leisten. Doppelt bestraft, ungerechter geht's nicht mehr. Wehrpflicht abschaffen!
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