echnaton Mitglied
#27 ° Gesendet: 19.03.2008 14:57 |
Mich würde die Antwort des Gleichstellungsbüros interessieren, wenn man Anfragt ob sie einem bei einer Kampagne zur Annulierung des Frauenstimmrechts unterstützen.. Gesetzlich natürlich.. weil wenns ja dann im Gesetzbuch steht ist das dann ja ok laut ihren eigenen Aussagen..
@tab
Ja, diese hirnverbrannte Argumentation kenne ich. Es steht so im Gesetz, also ist es auch in Ordnung so.
Dazu ist festzustellen, dass Gesetze mitunter der Verfassung nicht genügen, also verfassungswidrig sind. Die Schweiz kennt kein Verfassungsgericht mit Kompetenzen wie die BRD, wo das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes feststellen kann, und wichtiger noch, wo diese Festellung auch rechtswirksam wird in der Art, dass das betreffende Gesetz abgeändert werden muss.
Trotzdem ist doch klar : Die Verfassung ist nicht einfach ein Bündel Papier ( "nice to have" ), sondern die Richtschnur, nach dem sich der Gesetzgeber in der Gestaltung der Gesetze zu richten hat. Konkret heisst das : Wo ein Gesetz verfassungswidrig ist, ist der Gesetzgeber angehalten, das betreffende Gesetz innert nützlicher Frist verfassungskonform auszugestalten.
Uebrigens wurde das Frauenstimm - und Wahlrecht im Kanton Appenzell zwangsweise eingeführt, obwohl sich die Landsgemeinde dagegen ausgesprochen hatte. Das heisst also, dass das bestehende Gesetz, welches Stimm - und Wahlrecht nur für Männer vorsah, einkassiert wurde. Begründet wurde dies mit dem Argument, dass die Verweigerung des Stimm - und Wahlrechts für Frauen verfassungswidrig sei.
Hier sieht man wieder einmal die schäbige Doppelmoral. Seit Jahrzehnten haben wir den Grundsatz der Gleichberechtigung in der Verfassung, und trotzdem besteht die verfassungswidrige Wehrpflicht oder alternativ die Zivildienstpflicht nur für Männer, und es geschieht rein gar nichts.
Mehr noch, diese für jeden offensichtliche Diskriminierung wird sogar schamlos während Jahrzehnten als gerechtfertigt verteidigt. Argumentiert wird ( da es nun mal keine guten Argumente gibt ) meist mit sachfremden Erwägungen wie beispielsweise dem geringeren Einkommen der Frauen oder gar dem "Kinderkriegen" (!).
Die sachfremde Erwägung ist eigentlich vor Gericht nicht zugelassen, da "sachfremde Erwägung" "Willkür" bedeutet. Doch ist die politische Elite dieses Landes bereits derart korrumpiert, dass sie sich dessen wahrscheinlich nicht einmal mehr bewusst ist. |