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Zivilschutz verweigern aufgrund Gleichberechtigungsparagraphen?

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moviestar
Mitglied
#161 ° Gesendet: 31.03.2011 10:29
moviestar:
Doppelt diskriminiert
Gemäss den Richtern in Strassburg hat die Schweiz den Betroffenen in zweierlei Hinsicht ungleich behandelt. Erstens gegenüber stärker Behinderten, die keinen Wehrpflichtersatz zahlen müssen, und zweitens dadurch, dass ihm anders als Gewissenverweigerern keine Möglichkeit zur Leistung eines Ersatzdienstes ermöglicht wurde.

Ach ja, die Richter in Strassburg haben noch etwas vergessen: Nicht doppelt diskriminiert wurde dieser Mann, sondern dreifach:

1. Einzig weil er Mann ist muss er Zwangsarbeit verrichten.
2. gegenüber stärker Behinderten
3. dass ihm keine Möglichkeit zur Leistung eines Ersatzdienstes ermöglicht wurde
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