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Zivilschutz verweigern aufgrund Gleichberechtigungsparagraphen?

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Insomniac
Mitglied
#151 ° Gesendet: 20.11.2009 20:16
Leider befürchte ich, dass die Schweiz das Problem, dass sie nun dank dem EGMR hat mit der Wiedereinführung des Hilfsdiensts umschiffen wird.
Denn die Strassburger Richter haben festgestellt, dass Sven Gloor so gegenüber so ziemlich allen benachteiligt wurde (schwerer Behinderten, da die nicht Ersatz zahlen müssen, nicht-Behinderten, da die ihren Dienst leisten "dürfen" und Gewissensverweigerern, die ebenfalls eine Möglichkeit zur Zwangsdienstleistung haben). Nur gegenüber den Frauen nicht, denn diesen gegenüber ist die Diskriminierung ja Gesetz.
Die Schweiz kann deshalb leider auch einfach einen Zwangsdienst für Männer mit Teilbehinderungen einführen und ist somit aus der Sache raus. Zum Glück steht einem solchen weiteren Frondienst aber die geplante Verkleinerung der Armee entgegen, das ist immerhin ein Hoffnungsschimmer...
moviestar
Mitglied
#152 ° Gesendet: 19.03.2010 10:59
Es ist eine unsägliche Ungerechtigkeit, wie Schweizer Männer mehrfach durch unser Gesetz diskriminiert werden. Da muten Demos von Feministinnen einfach nur noch lächerlich an. Währenddem diese Horde auf dem Bundesplatz demonstriert, werden tausende Männer in Zwangsdiensten festgehalten, an ihrer Entwicklung gehindert und in verschiedensten Bereiche gesetzlich verordnet diskriminiert. Oder wer weiss schon, dass ein Mann auf eine noch nicht absolvierte RS angesprochen und deswegen nciht angestellt werden darf, währenddem das Gesetz einer schwangeren Frau sogar rechtlich die Legitimation gibt, zu lügen?

Ansonsten wird Frauen sogar das «Notwehrrecht» der Lüge zuerkannt,
wenn die unzulässige Frage nach einer bestehenden oder erwünschten
Schwangerschaft seitens einer potentiellen Arbeitgeberin im Bewerbungsgespräch
gestellt wird. Zudem wird die Ablehnung einer Stellenbewerberin
wegen Schwangerschaft in der Regel als unerlaubte
Diskriminierung im Sinne von Art. 3 des Gleichstellungsgesetzes
(GlG) eingestuft.


Oder wer weiss, dass die Probezeit bei einem Zwangsdienst (Militär/Zivilschutz/Zivildienst) sich automatisch verlängert, währenddem die Schwangerschaft dies nicht beeinträchtigt?

Nach Art. 335b des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR)
verlängert sich die Probezeit automatisch in dem Umfang, in welchem
eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer infolge Krankheit,
Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen
gesetzlichen Pflicht (z.B. Militärdienst) an der Arbeitsleistung
verhindert ist und sich dadurch die Probezeit effektiv verkürzt.
Diese gesetzliche Aufzählung wird als abschliessend betrachtet.
Deshalb führt ein Ausfall von Arbeitszeit wegen Schwangerschaft
und Geburt nicht zur Verlängerung der Probezeit.


Die Männer sind wohl die dümmste Spezies auf Erden. Das feministische Brainwash der letzten Jahrzehnte hat offenbar derart Spuren hinterlassen, dass viele Männer nur mit den Achseln zucken, wenn sie auf diese diskriminierenden Missstände hingewiesen werden. AHV, ungleiche Witwer/Witwenrente, Gesundheitswesen und Sorgerechtssprechung schon gar nicht zu erwähnen. Es ist Zeit für einen Wandel!
Insomniac
Mitglied
#153 ° Gesendet: 19.03.2010 17:45
Art 335 OR kannte ich selbst auch noch nicht... Die gesetzliche Diskriminierung von Männern ist genauso weitgehend wie dereinst vor einigen Jahrzehnten die Diskriminierung von Frauen. Nur dass Männer bis heute nicht als Gruppe wahrgenommen werden und demnach das Gleichbehandlungsgebot gem. 8.3 BV immer nur in eine Richtung wirkt.

Im Übrigen: Am Montag dem 29. März ab 20 Uhr findet im Restaurant Vorbahnhof (gleich neben dem Hauptbahnhof Zürich) ein Diskussionsabend der Männerpartei Schweiz statt. Alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen um sich ein Bild von unserer Partei und deren Ziele zu machen!
moviestar
Mitglied
#154 ° Gesendet: 29.03.2011 08:09
Insomniac:
Art 335 OR kannte ich selbst auch noch nicht... Die gesetzliche Diskriminierung von Männern ist genauso weitgehend wie dereinst vor einigen Jahrzehnten die Diskriminierung von Frauen. Nur dass Männer bis heute nicht als Gruppe wahrgenommen werden und demnach das Gleichbehandlungsgebot gem. 8.3 BV immer nur in eine Richtung wirkt.

Genau so ist es. Thema Gleichberechtigung in der Öffentlichkeit? Klar, Frauenförderung. Männerdiskriminierung? Ein müdes Lächeln. Wenn man aber den Fussgängerstreifen in einen "geschlechtergerechten" Sprache wiedergeben will, soll er, um nicht Bundesverfassung Art. 8 zu verletzen, in Zebrastreifen umgetauft werden. Dass Männer hunderte Tage in Kasernen interniert, abgezockt (Wehrpflichtersatz) und gleichzeitig noch länger arbeiten müssen, bei tieferer Witwerrente, und Verlust des Sorgerechts nach Scheidungen ist natürlich belanglos. Hauptsache man "fördert" irgendwo mal wieder die Frauen. Leute, es ist Zeit für eine Revolution! Männer und Frauen, steht auf für wirkliche Gleichberechtigung!
Insomniac
Mitglied
#155 ° Gesendet: 31.03.2011 00:12
Ich freu mich auch schon wieder darauf, dass mir dieser Staat in ca. 1 Monat wieder 400 CHF (neuer Mindestsatz Wehrpflichtersatz seit Steuerjahr 2010) aus der Tasche ziehen wird, nur weil ich ein Mann bin.
Man stelle sich vor: Alle gebährfähigen Frauen, sagen wir zwischen 25 (sollen ja wenigstens ihr Studium beenden dürfen) und 40, die kinderlos sind, geben 3% ihres Gehalts als "Kindpflichtersatz" ab. Selbstverständlich handelt es sich dabei nicht um eine Diskriminierung nach BV 8 III, da ja auf ein objektives Kriterium abgestellt wird (-> Männer können keine Kinder kriegen).
Etwa analog lautet die gängige Begründung dafür, dass die einseitige Wehrpflicht nicht geschlechtsdiskriminierend ist. Wenn man da überhaupt von "gängiger" Begründung reden kann, denn wenn man in Büchern zu den Grundrechten der Schweizer Bundesverfassung nachblättert, findet man gerne auch noch lapidarere Aussagen, etwa die, dass es sich bei dem eigentlich offensichtlichen Dilemma ganz einfach um eine "rechtlich anerkannte Übung" handle.

Eigentlich ist das obige Kindpflichtersatz Beispiel noch gar nicht absurd genug, um es mit der Abstrusität von BV 59 aufnehmen zu können. Denn immerhin ist die Gebährfähigkeit eine fassbare Eigenschaft, die tatsächlich nur Frauen zukommt. Ganz anders die körperliche und psychische Tauglichkeit, Militärdienst zu leisten.
Aber richtig, deshalb erlaubt man den Frauen den Frauen in BV 59 II ja auch, freiwillig Militärdienst zu leisten. Denn alles andere wäre ja Diskriminierung. Wenn eine körperlich und psychische fitte Frau nicht auch Dienst leisten würde, dann würde man sie als Gleiches gegenüber Männern ungleich behandeln. -> Ein Verstoss gegen BV 8 III.

Gibt es eine perversere Möglichkeit, Gesetze auszulegen?!?
Ockham
Mitglied
#156 ° Gesendet: 31.03.2011 00:56
Insomniac:
ch freu mich auch schon wieder darauf, dass mir dieser Staat in ca. 1 Monat wieder 400 CHF (neuer Mindestsatz Wehrpflichtersatz seit Steuerjahr 2010) aus der Tasche ziehen wird, nur weil ich ein Mann bin.

Falsch - weil du dich um den Dienst gedrückt und den blauen Weg aka Zivilschutz beschritten hast. That's the price! Hör auf zu Heulen und steh "deinen Mann" & zu deiner Entscheidung!
moviestar
Mitglied
#157 ° Gesendet: 31.03.2011 08:52
Ockham:
Falsch - weil du dich um den Dienst gedrückt und den blauen Weg aka Zivilschutz beschritten hast. That's the price! Hör auf zu Heulen und steh "deinen Mann" & zu deiner Entscheidung!

Schon mal was davon gehört, dass es auch Menschen gibt, die nicht den "blauen Weg" begehen, sondern an einem gesundheitlichen Problem leiden? Ich habe RS, UO und diverse WKs gemacht. Bin dann gesundheitshalber ausgeschieden und durfte dafür zum Dank noch bezahlen. 1. weil ich Mann bin, 2. weil ich gesundheitlich nicht mehr in der Lage war, Dienst zu leisten nach 270 Diensttagen. Ich stehe meinen Mann und darum setze ich mich für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung ein. Was heute in der Bundesverfassung bezüglich Wehrpflicht steht, ist ein Schlag ins Gesicht der Männer. Die einen sind so schlau und merken's, die anderen halt nicht und lassen sich weiter ausnehmen.
moviestar
Mitglied
#158 ° Gesendet: 31.03.2011 08:56 ° Bearbeitet von: moviestar
Insomniac:
Eigentlich ist das obige Kindpflichtersatz Beispiel noch gar nicht absurd genug, um es mit der Abstrusität von BV 59 aufnehmen zu können.

Dein Beispiel ist noch konsequenter und logischer als die Wehrpflicht selbst. Die über 30% kinderlosen Frauen in urbanen Gebieten haben den grossen Joker gezogen. Sie leisten keinen Zwangsdienst an der Gesellschaft, sie bringen keine Kinder zur Welt und machen ihre fette Karriere. Dafür wird ihnen pauschal eine Menge Freiwilligenarbeit zugesprochen (sind ja Frauen...), obwohl sie keinen Finger für ihre Mutter oder Grossmutter im Altersheim bewegen. Wenn Männer pauschal zu Zwangsarbeit verpflichtet werden, dann müssen Frauen pauschal zum Kinderkriegen verpflichtet werden. Bei Ausbleiben wird ein Gebärpflichtersatz fällig in der Höhe von 3% des steuerbaren Einkommens. Oder aber die Wehrpflicht wird auf Frauen ausgedehnt oder abgeschafft. Status quo werde ich immer bekämpfen.
Ockham
Mitglied
#159 ° Gesendet: 31.03.2011 10:16
moviestar:
Schon mal was davon gehört, dass es auch Menschen gibt, die nicht den "blauen Weg" begehen, sondern an einem gesundheitlichen Problem leiden?

Ach was. Wer nicht gerade erblindet, im Rollstuhl landet oder sonst an einer sehr schweren Krankheit erkrankt, welche den Dienst völlig verunmöglicht, der ist (für mich fraglos) dienstfähig. Mit gezielten Dispensen (keine Lasten, keine Märsche o.ä.) im Dienst selber könnten Einzelfällen gerecht werden. Geschätzte 95 % der heute Untauglichen haben aber einfach nur irgendwelche Beschwerdchen (sofern echt), mit denen sich der Wehrdienst locker bestreiten liesse. "Isch habe Rücken!" Aber eben, man nimmt scheinbar jeden Strohhalm, um wegzukommen und da die Armee das Kasperlispiel mitmacht und nur zu gern 40 % der Wehrpflichtigen untauglich schreibt, funktioniert dieses absurde System. Einer ferner Bekannter von mir ist es doch tatsächlich gelungen, eine "Schuma-Phobie" geltend zu machen und wurde deshalb untauglich erklärt! Chuzpe!
moviestar
Mitglied
#160 ° Gesendet: 31.03.2011 10:23
Ockham:
Ach was. Wer nicht gerade erblindet, im Rollstuhl landet oder sonst an einer sehr schweren Krankheit erkrankt, welche den Dienst völlig verunmöglicht, der ist (für mich fraglos) dienstfähig.

Da bist du schlecht informiert. Ich kann dir dutzende Beispiele aufzählen, wo junge Männer Dienst leisten wollten, aber als UT gestempelt wurden. Dafür dürfen sie nun bezahlen. Das prominenteste Beispiel ist wohl der Fall des an Diabetes erkrankten Mannes, der vor dem EGMR Recht bekam:

Diabetiker muss keinen Wehrpflichtersatz zahlen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) pfeift die Schweiz zurück. Ein dienstwilliger Diabetiker hat sich zu Recht dagegen gewehrt, Wehrpflichtersatz zahlen zu müssen.
Dies hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im April entschieden. Das Urteil ist nun definitiv, nachdem die grosse Kammer nicht auf den Weiterzug der Eidgenossenschaft eingetreten ist.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Das Bundesamt für Justiz und der Anwalt des Betroffenen bestätigten auf Anfrage Medienberichte vom Donnerstag. Der Fall betrifft einen heute 30-Jährigen, der 1997 wegen seiner Zuckerkrankheit für dienstuntauglich befunden worden war. Obwohl er bereit war, Militär- oder Ersatzdienst zu leisten, verpflichteten ihn die Behörden, rund 700 Franken Wehrpflichtersatz pro Jahr zu zahlen.

Invaliditätsgrad zu gering

Seine Beschwerde wies das Bundesgericht 2004 ab. Es verwies auf die Praxis, wonach nur Personen mit einem Invaliditätsgrad von mehr als 40 Prozent von der Pflicht zur Zahlung des Wehrpflichtersatzes ausgenommen seien.

Der EGMR dagegen gab dem Mann Recht. Er stellte fest, dass die Schweiz mit dem Entscheid das in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Diskriminierungverbot und das Gebot der Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt habe.

Doppelt diskriminiert
Gemäss den Richtern in Strassburg hat die Schweiz den Betroffenen in zweierlei Hinsicht ungleich behandelt. Erstens gegenüber stärker Behinderten, die keinen Wehrpflichtersatz zahlen müssen, und zweitens dadurch, dass ihm anders als Gewissenverweigerern keine Möglichkeit zur Leistung eines Ersatzdienstes ermöglicht wurde.

Die Eidgenossenschaft muss dem Betroffenen eine Prozessentschädigung bezahlen. Zudem will er laut seinem Anwalt die in den letzten Jahren zu Unrecht gezahlte Abgabe zurückfordern. Unklar ist, welche Konsequenzen der Bund aus dem Urteil aus Strassburg zieht. Das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hatte am Donnerstag auf Anfrage noch keine Kenntnis von dem Entscheid.
Quelle: 20min.


Ich verstehe aber jeden jungen Mann, der alles tut, um von dieser Zwangsarbeit wegzukommen im Sinne der Gerechtigkeit. Dass dann noch die finanzielle Ausbeutung (immerhin 140 Millionen Männersteuer pro Jahr) dazukommt ist aber äusserst ärgerlich und ungerecht.
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