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Zivilschutz verweigern aufgrund Gleichberechtigungsparagraphen?

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moviestar
Mitglied
#141 ° Gesendet: 09.06.2009 12:59
Lorena-Jane:
Es gibt weder eine Rechtfertigung dafür, dass Frauen nicht militärdienstpflichtig sind, noch dass Frauen 20-25% weniger Lohn verdienen. Beides ist verfassungswidrig.

Das nehme ich gerne auf. Du hast mit dieser Aussage recht. Aber bedenke, dass Frauen diese Diskriminierung einklagen können, Männer nicht, im Gegenteil. Diese Diskriminierung ist der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, wenn er mit sich selber in der BV nicht ganz einig ist mit dem Paragraphen der Gleichstellung sowie der allgemeinen (!) Wehrpflicht ;-)

Der Feminismus hat die gesetzgeberische Ebene versucht zu korrigieren. Dies ist gelungen, übrig geblieben sind die Benachteiligungen der Männer, die sich heute im Job vor allem bei jungen Männern enorm nachteilig auswirken. Das ist kein Zustand mehr, darum muss die Wehrpflicht (Dienstpflicht) fallen oder ausgedehnt werden.
moviestar
Mitglied
#142 ° Gesendet: 09.06.2009 13:01
Lorena-Jane:
jöö, wegen 2 Tage Zivildienst leisten müssen, muss man gleich einen Thread eröffnen?

und das ist reine Polemik. Man könnte auch sagen, jöh wegen dem bisschen weniger verdienen hier rumjammern... aber das wäre weder dienlich noch respektvoll.
vollmi
Mitglied
#143 ° Gesendet: 09.06.2009 23:18 ° Bearbeitet von: vollmi
vollmi::
Ich meine meinen Einsprüchen wurde nicht stattgegen ich müsste erstmal IV Rente beantragen etc. bis ich das geltend machen könnte. Ich lebe aber ja eigentlich ganz gut und benötige keine Staatliche unterstützung ich will nur nicht unnötig noch mehr Geld ausgeben.

Boll:
Da machst Du es den Jungs natürlich einfach, Dich nicht zu befreien. "Wenn er privat voll arbeitsfähig ist, könnte er auch in der Armee dienen." Also bezahlst Du. Ob das fair ist, sei dahingestellt, verständlich ist es allemal.

Das sag ich ja. Natürlich könnte ich in der Armee dienen. Aber sie wollen das Risiko nicht eingehen oder haben einfach nur mehr Interesse an dem Militärpflichtersatz weil sie genügend Soldaten haben.

Und dafür soll man bestraft werden? Ich meine DU hast ja leicht reden, dich haben sie dienen lassen, mich aber nicht obwohl ich das auch wollte.

mfG René
Insomniac
Mitglied
#144 ° Gesendet: 10.06.2009 00:02 ° Bearbeitet von: Insomniac
Lorena-Jane:
jöö, wegen 2 Tage Zivildienst leisten müssen, muss man gleich einen Thread eröffnen? ist ja knuffig...

Gratuliere, du schlägst sehr typisch in die sich-darüber-lustig-machen Kerbe, wenn ein Mann sich über Benachteiligungen beklagt. Bravo, schon mal eine äusserst unqualifizierte erste Reaktion, die du besser für dich behalten hättest.

Lorena-Jane:
@insomniac: Es ist leider Gottes tatsächlich so, dass Frau als Juristin in der Schweiz weniger verdient als ihr männlicher Kollege (gleich langes und hartes Studium, nicht dass Frau Kunst oder so studiert hat, oder wie hast du das gleich nochmal genannt, Dinge,die ihrer Neigung entsprechen, keine richtigen Wissenschaften wie Mathe etc. oder wie Tab es nennt, Frauen studieren Fächer, die Spass machen, ja genau, Frauen leben nach dem Neigungs- und Spassprinzip und Männer nach dem Karriereprinzip...LOL), der dieselbe Position innehat.

Dass Frauen öfters geisteswissenschaftliche Fächer studieren als Männer und Männer umgekehrt weitaus öfters technische Studienrichtungen (Ingenieurstudiengänge) wählen ist Tatsache. Und dass Letztere eher auf einen bestimmten Beruf abzielen als Erstere ebenso. Und bei Phil I Studiengängen sind die Berufsaussichten und Karrieremöglichkeiten nunmals beschränkter.

Zu deinen 20-25% Lohnnachteil der Frauen: Dabei handelt es sich um die reine Lohnsumme auf 100% hochgerechnet. Das wird von den Medien nur leider so praktisch nie erwähnt oder völlig vermischt mit dem üblichen Klagelied der benachteiligten Frauen. Die effektive "Diskriminierung", die man sich nicht anhand Ausbildungs- oder Lebenslaufunterschiede erklären kann, beträgt meines Wissens 8% (dummerweise fehlen mir bei meinen Behauptungen oft Quellen, bin mir aber ziemlich sicher, das in einem Kassensturzbeitrag vom Juli 2008 zum Thema vernommen zu haben). Und diese kann man sich widerum weitgehend damit erklären, dass Männer z.B. mehr Überstunden leisten, eher bereit sind die Stelle für einen höheren Lohn zu wechseln etc. Eine zugegebenermassen einschlägige Übersicht dazu im Folgenden:

http://wikimannia.org/index.php?title=Lohndiskriminierung

Es mag zwar entgegen aller Rationalität sein, dass der ein oder andere Personalchef aufgrund persönlicher Ansichten Frauen schlechter entlöhnt. Nur ist dies wohl nicht der Normalfall und zudem offiziell illegal also gerechtlich anfechtbar. Da finde ich die hochoffiziellen sehr realen 3% Wehrpflichtersatz der Männer allemal die schwerer wiegende Ungerechtigkeit.

Lorena-Jane:
Es gibt weder eine Rechtfertigung dafür, dass Frauen nicht militärdienstpflichtig sind, noch dass Frauen 20-25% weniger Lohn verdienen. Beides ist verfassungswidrig.

Falsch. Du als Juristin solltest das besser wissen. Wenn Frau weniger verdient bei gleicher Arbeit wie Mann, kommt Paragraph 8 BV zum Zug. Wenn Mann zwangsdienen soll, wird genannter Paragraph durch Paragraph 59 BV ausgehebelt gemäss "lex specialis"-Grundsatz. Ist daher nicht "verfassungswidrig" in dem Sinne, auch wenn es das natürlich sein sollte. Sogar das Bundesgericht hat 2002 eine Klage eines Mannes, der keinen Wehrpflichtersatz zahlen wollte, mit dieser exakt dieser Begründung abgewimmelt. Ist somit alles verfasssungskonform und das ist ja das Traurige dran.

Lorena-Jane:
Indem du nach irgendwelchen Gründen dafür suchst (die dazu noch fern jeglicher Realität sind) verfällst du in dasselbe Muster wie deine Gegnerinnen - Feministinnen, die die Ungleichbehandlung des Mannes befürworten.

Mir geht es in erster Linie darum, auf Benachteiligungen von Männern hinzuweisen. Und da kommt man leider kaum darum herum, hin und wieder mal ZURECHT die Benachteiligungen der Frauen zu relativieren, denn sonst kommt das exemplarische "Jöö, wie knuffig, das ist doch alles nichts gegen die abgrundtiefen Ungerechtigkeiten, die uns Frauen widerfahren" als Argument im Stil von mann soll doch die Klappe halten.


Lorena-Jane:
Wenn ich dir einen Tipp geben darf: beende dein Studium und suche dir eine Stelle, die dich erfüllt. Dann wirst du dir auch keine Gedanken mehr darüber machen müssen, ob du jetzt 2 Tage Zivildienst leisten musst und andere nicht. Meinst du, ich rege mich tagtäglich darüber auf, dass ich weniger verdiene als andere, die denselben Job machen? Die Welt ist voll von Ungerechtigkeiten. Und die Ungerechtigkeit liegt immer im Auge des Betrachters. Die Frage ist, wie man damit umgeht...

Mit diesem letzten Abschnitt geb ich dir ein klein bisschen Recht. Ich sehe zwar nicht, was falsch daran sein soll, auf eine offensichtliche Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen. Wenn das so wäre, dass man nur über Existenzielles Debatte halten dürfe, müsste ja die gesamte westliche Welt politisch weitgehend erstummen und ihr Juristen hättet wohl auch keine Arbeit mehr, wenn es nicht Leute gäbe die auch mal aus Gerechtigkeitssinn ihr Anrecht auf etwas durchsetzen wollen.
Wo du Recht hast ist, dass es mich unverhältnismässig ärgert. Weshalb bin ich mir auch nicht ganz sicher. Aber anders gesehen gibt es ja auch viele Leute, die sich über alle Massen über deutsche Arbeitnehmer in der Schweiz, Managerlöhne oder Peer Steinbrück aufregen können und das sind z.B. alles Themen die mich eher kalt lassen aber für die sich andere Leute nicht rechtfertigen müssen, wenn sie sich darüber aufregen.
moviestar
Mitglied
#145 ° Gesendet: 10.06.2009 09:10
Insomniac:
Sogar das Bundesgericht hat 2002 eine Klage eines Mannes, der keinen Wehrpflichtersatz zahlen wollte, mit dieser exakt dieser Begründung abgewimmelt. Ist somit alles verfasssungskonform und das ist ja das Traurige dran.

Hallo Insomniac

Guter Beitrag! Danke für deinen Einsatz!
Es ist nicht nur traurig, es ist ein Armutszeugnis für einen selbstdeklarierten Rechtsstaat wie die Schweiz. Paragraphen, die sich in der Bundesverfassung selber in den Schwanz beissen und trotzdem ihre "Rechtsgültigkeit" haben. Da geht es nicht um Recht, auch wenn sich das Bundesgericht darauf stützt. Das ist ein Unrechtsparagraph, der Tür und Tor für Diskriminierung öffnet. Dass sich selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte scheut, diese Sklaverei auszuhebeln aufgrund von "Nationaler Sicherheitsbedenken" spricht für sich. Der Gerichtshof, der sonst jede Bratwurst auf Verstoss gegen Menschrechte und vor allem Diskriminierung des (weiblichen) Geschlechts prüft, entledigt sich elegant der Verantwortung.
Lorena-Jane
Mitglied
#146 ° Gesendet: 10.06.2009 09:17
Insomniac:
Lorena-Jane:
jöö, wegen 2 Tage Zivildienst leisten müssen, muss man gleich einen Thread eröffnen? ist ja knuffig...

Gratuliere, du schlägst sehr typisch in die sich-darüber-lustig-machen Kerbe, wenn ein Mann sich über Benachteiligungen beklagt. Bravo, schon mal eine äusserst unqualifizierte erste Reaktion, die du besser für dich behalten hättest.

sorry, konnte ich mir einfach nicht verkneifen...

Insomniac:
Und diese kann man sich widerum weitgehend damit erklären, dass Männer z.B. mehr Überstunden leisten, eher bereit sind die Stelle für einen höheren Lohn zu wechseln etc. Eine zugegebenermassen einschlägige Übersicht dazu im Folgenden:

http://wikimannia.org/index.php?title=Lohndiskriminierung

Es mag zwar entgegen aller Rationalität sein, dass der ein oder andere Personalchef aufgrund persönlicher Ansichten Frauen schlechter entlöhnt. Nur ist dies wohl nicht der Normalfall und zudem offiziell illegal also gerechtlich anfechtbar. Da finde ich die hochoffiziellen sehr realen 3% Wehrpflichtersatz der Männer allemal die schwerer wiegende Ungerechtigkeit.

Also mich hat dieser wikimannia-Beitrag ehrlich gesagt überhaupt nicht überzeugt. Vor allem die Zitate finde ich zum Schreien...Also dann sind diese 8% durch mehr Überstunden der Männer gerechtfertigt? Das ist ziemlich lächerlich...Frauen leisten genau so viel Überzeit wie Männer (zumindest in meiner Branche, ansonsten hast du keine Chance mal ein bisschen nach oben zu kommen). Dazu kommt, dass du als Frau noch mehr Gas geben musst, weil dir als Frau in erster Linie Attribute wie Fleiss, Intuition und Teamfähigkeit zugeordnet werden, aber Arbeitgeber generell eher Eigenschaften wie Durchsetzungsfähigkeit und Rangdenken bevorzugen (zumindest in höheren Positionen). Das heisst, du musst als Frau den Arbeitgeber überzeugen, dass du gleich durchsetzungsfähig bist als die männlichen Kandidaten und gleichzeitig mehr Lohn einfordern (ansonsten wirst du als Frau ein lebenlang den Kopierer bedienen). Bei den Männern gilt die Vermutung des Rangdenkens und der Durchsetzungsfähigkeit (hat biologische Ursachen). Du kannst als Frau die besseren Noten mitbringen, gepflegter daher kommen und bereits mehr Erfahrungen mitbringen als ein männlicher Kandidat, damit hast du aber noch nicht die Garantie, dass du den Job hast. Zu diesem Thema habe ich dir eine Buchempfehlung: "Spiele mit der Macht" von Marion Knaths, ist zwar für Frauen geschrieben, aber vielleicht verstehst du dann meine Einwände besser.

Ich kenne Art. 59 BV. Nur weil das Bundesgericht diesen absegnet, heisst das aber noch lange nicht, dass die Wehrpflicht, welche nur für Männer gilt, nicht verfassungswidrig ist (nicht in einem technischen Sinne). Ich halte sehr viel von Grundrechten, aber leider Gottes besteht die zunehmende Tendenz ihrer Beschneidung, indem man in sämtlichen Gesetzen oder gar in der Verfassung selbst irgendwelche gesetzlichen Grundlagen schafft. Weisst du was das Problem dabei ist? Die ganze Diskussion verschiebt sich meistens auf die Ebene der Verhältnismässigkeit.
Art. 59 BV ist mir auch ein Dorn im Auge. Und ich könnte dir mind. 5 andere Artikel nennen, die ich gerne aus unserer Verfassung streichen würde. ;-)
Ich habe eine Weile in der Militärjustiz gearbeitet und was ich dort teilweise miterlebt habe, war alles andere als gerecht oder schön. Aber als richterliche Behörde hast du gewisse Pflichten, die du erfüllen musst und da ist es manchmal wirklich schwierig, es formell so hinzubiegen, dass z.B. ein Verweigerer gut wegkommt. Manchmal bist du verpflichtet, etwas zu tun, von dem du genau weisst, dass es alles andere als gerecht ist. Also wenn du auf jemanden wütend sein willst, dann bitte nicht auf das Bundesgericht oder die unteren Gerichte, sondern dann auf den Gesetzgeber (Parlament und Volk). Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Bevölkerung, Parteien wählt, die die Grundrechte respektieren. Denn wenn der Gesetzgeber pfuscht und das macht er leider nicht selten, müssen die Gerichte das Ganze korrigieren und wie schon geschrieben, das ist manchmal wirklich nicht einfach.

Wegen der Ungleichbehandlung von Mann und Frau: ich finde momentan ist diese Betonung der Ungleichbehandlung der Frau auch nicht mehr so stark wie noch vor ein paar Jahren. Aber weisst du, ich denke, diese "feministische Welle" kam daher, dass die Frau ja wirklich Jahrhunderte lang ziemlich unten durch musste. Ich glaube, das willst du jetzt auch nicht bestreiten. Und mit dem Geruch der Freiheit will man eben immer mehr. Und dabei schiesst man dann übers Ziel hinaus. Und im Kollektiv lässt es sich eben leichter kämpfen.;-) Ich bin keine Feministin. Manchmal habe ich auch das Gefühl, dass viele Frauen (inkl. ich) mit der neuen Freiheit überfordert sind...
moviestar
Mitglied
#147 ° Gesendet: 12.06.2009 09:05
Lorena-Jane:
Denn wenn der Gesetzgeber pfuscht und das macht er leider nicht selten, müssen die Gerichte das Ganze korrigieren und wie schon geschrieben, das ist manchmal wirklich nicht einfach.

Dann wäre das mal bei der Wehrpflicht notwendig. Weshalb korrigieren die Gerichte diesen Pfusch nicht? Weshalb gewichtet man den Paragraphen der diskriminierenden Wehrpflicht höher, als den Gleichstellungsparagraphen? Dazu gibt es keine befriedigende, rechtliche Antwort, sonder lediglich juristische Tricks, die den politischen Willen erkennen lassen. Auf Beschwerde beim zuständigen Bundesrat antwortete man mir, dass die diskriminierende Wehrpflicht alleine der Männer aufgrund deren Geschlechtsmerkmal politischer Wille des Volkes (Abstimmung über neue BV) sei. Auf meine Antwort, dass darin ebenfalls der politische Wille der Gleichstellung klar zum Ausruck kommt, antwortete man mir nicht mehr. Eiin Drecksspiel was hier abgezogen wird. Jeder Baum hat mehr Rechte als ein Schweizer Bürger.
moviestar
Mitglied
#148 ° Gesendet: 13.07.2009 15:19
Insomniac:
Du wirst an einem Sonntag aufgeboten! Kannst du nicht Einsprache erheben, Sonntagsarbeit verstosse gegen deine religiösen Gefühle?

Nachtrag: Die Verschiebung wurde nach zweimaligem Hin- und Her akzeptiert. Ich durfte nun also am Samstag ran, um 07:00 (!) Uhr in Zürich Enge. Hier ein kleiner Beschrieb dieses Tages (und Feedback an die zuständige Stelle):

Das Einchecken und die Einteilung lief problemlos, das war aber leider auch das einzige Highlight dieses Tages. Den Posten an der Wechselzone bezogen, wurden wir kurz über die Aufgabe aufgeklärt und unserem Schicksal überlassen. Als zuständige für die Koordination der Besucherübergänge ohne den Triathlon zu stören, standen wir einer kaum lösbaren Aufgabe gegenüber. Ein 1,5 Meter breiter und ca. 3 Meter langer Übergang sollte als einziger Übergang für Mütter mit Kleinkindern, Behinderte und Velofahrer dienen. Zusätzlich liefen die Teilnehmer mit ihren Velos in schnellem Tempo aus der Wechselzone heraus und kamen nach Absolvieren der Velostrecke am selben Ort schnell wieder hinein. Nicht genug, zusätzlich liefen Teilnehmerinnen in die andere Richtung und mussten in schnellem Tempo die hereinkommenden Männer kreuzen! Dies alles auf den knappen 3 Metern Breite, die ebenso als Durchgang der Besucher diente. Es war Gott zu verdanken, dass dort kein Unfall passierte. Die Verantwortung hatte man ja uns Zwangsdienstlern auferlegt, denn wir mussten den Besuchern ja grünes Licht für die Überquerung dieser gefährlichen Stelle geben. Teilweise stauten sich die Besucher in einer Menge von ca. 200 Menschen hinter uns zwei Zwangsdienstlern und waren erbost über die langen Wartezeiten. Nicht nur, dass man gezwungen wurde diese Verantwortung an gefährlicher (verantwortungsloser) Stelle zu übernehmen, nein, wir mussten uns auch noch allerlei wüste Beschimpfungen anhören wegen den Wartezeiten der Besucher. Man wurde den Eindruck nicht los, dass einmal mehr der Zivilschutz für die unbeliebtesten und niedrigsten Arbeiten aufgeboten wurde (siehe Botellon). Generell sehe ich es als Missbrauch, wenn der Zivilschutz für derartige Tätigkeiten einer privaten Organisation aufgeboten wird. Die Kosten für dieses Aufgebot müssen immens gewesen sein und als Bürger würde mich die Finanzierung dieses Anlasses doch sehr interessieren.
Ich habe an diesem Tag keine einzige Tätigkeit gemacht, die in meinem Aufgabenbereich als Betreuer stehen. Insofern ist es nicht nur ein Missbrauch von Steuergeldern, sondern auch ein Missbrauch von jungen Männern, die dafür noch ihr Wochenende zur Verfügung stellen mussten. Wohlgemerkt, keine Firma kompensiert diesen Zwangstag als Ruhetag, da ausserhalb der Arbeitszeiten. Ebenso kann der Arbeitgeber an Wochenenddiensten die EO auch zurückbehalten wie es zum Beispiel beim Arbeitgeber Kanton Zürich üblich ist.
Des Weiteren hat diese Übung einmal mehr gezeigt, dass die Wehr-/Dienstpflicht alleine der Männer aufgrund ihres Geschlechts nicht mehr akzeptabel ist und im Widerspruch zur Bundesverfassung steht (Artikel 8, Absatz 3), als auch der Bestand an Dienstpflichtigen viel zu gross ist. Denn anders als eine Beschäftigungstherapie von vom Gesetz zu minimum zwei Tagen pro Jahr gezwungenen Männern, lässt sich dies nicht mehr rechtfertigen.
Der Unmut meiner Leidensgenossen war sehr gross und es fehlte nicht viel, dass wir den Bettel mit allen Konsequenzen hinschmissen. Die hohe Rate der Verweigerer zeigt, dass durch solch missbräuchliche Anlässe der Leidensdruck so gross wird, dass man sogar bereit ist, dafür Busse oder Haft in Kauf zu nehmen. Stellen Sie sich das einmal vor! Dass bei diesen Strafen auch jegliche Verhältnismässigkeit abhanden gekommen ist, muss ich nicht noch extra erwähnen, denn eine extreme Raserfahrt kann 30 Tage bedingt nach sich ziehen, eine Zivilschutzverweigerung bei solch einem Anlass 30 Tage unbedingt - kein weiterer Kommentar!
.....
Ich lege Wert auf Gerechtigkeit. Mit der Wehr-/Dienstpflicht wird diese sträflich verletzt, mit zusätzlich missbräuchlichen Anlässen wie Ironman, Eishockey-WM, Fussball-EM, Botellon etc. wird der Widerstand und die Wut bei vielen Männern zusätzlich geschürt. Es reicht!
Insomniac
Mitglied
#149 ° Gesendet: 17.07.2009 00:41
@Moviestar: gratuliere zu deinem Einsatz! Wohin hast Du deinen Bericht gesandt?

Ich bin dem unwürdigen Zwangsdienerdasein mittlerweile übrigens mittels Psycho-Zeugnis entkommen. Dass man sich mit einem solchen Zeugnis unter seinen Militärakten so manche berufliche Möglichkeiten im Bereich Polizei und Sicherheitswesen verbaut muss ich wohl nicht erwähnen. Denn auch wenn diese Akten datengeschützt sind, dürfen Arbeitgeber ein Einverständnis von Bewerbern einholen, um Einsicht in diese Akten zu erhalten; so üblich etwa bei der Kantonspolizei und der Grenzwache. Bei diesen wird meist sowieso "absolvierte Rekrutenschule bei Dienstpflicht" (..."bei Dienstpflicht" könnte man auch gleich "bei schweizer Männern" nennen...) vorausgesetzt. Männer werden also hier von Arbeitgebern potentiell benachteiligt und gegenüber Frauen, die freilich kein Psychozeugnis unter ihren nicht vorhandenen Militärakten haben, diskriminiert.
Aber das kratzt unser eidgenössisches Büro für Gleichstellung von Mann und Frau bekanntlich nicht (siehe dren FAQ, Punkt 1 ...). Hauptsache, die armen Frauen die von ihrem sozialen Umfeld und der patriarchaisch geprägten Gesellschaft zu Mutterschaft und anschliessender mehrjähriger Berufsabstinenz getrieben werden verdienen dann bei der Pension gleich viel wie ihr Ehemann, der unter der Last der Familienernährerrolle bis zum Herzinfarkt geschuftet hat. Alles andere wär ja auch ungerecht.
moviestar
Mitglied
#150 ° Gesendet: 19.11.2009 14:40
Ein erster Meilenstein auf dem Weg zur Gerechtigkeit ist geschafft! Ein Dankeschön an die Strassburger Richter. Nun weiterkämpfen, damit auch die gesetzlich verordnete Diskriminierung der Männer alleine aufgrund des Geschlechts endlich ein Ende nimmt:

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Schweizer-Armee-blitzt-vo r-Europaeischem-Gerichtshof-ab/story/19035763
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