Forenübersicht ° Suchen ° Statistik °

Schweizer Schlagzeilen Diskussionsforum Politik / Schweizer Schlagzeilen /

Referendum gegen die 5. IV-Revision

 Seite:  ««  1  2  3  4  5  6  7  ...  53  54  55  »» 
FEW things
Mitglied
#41 ° Gesendet: 25.10.2006 01:11 ° Bearbeitet von: FEW things
@ cowboy

Was du hier verzapfst, ist völlig unglaubwürdig.

"Zwei missbrauchen die IV ganz bewusst und sind kerngesund, bevorzugen es aber jeden Tag auszupennen und bis in alle Nacht zu kiffen.

Wenn du so überzeugt bist, dass die zwei die IV "missbrauchen", frage ich mich, weshalb du das der IV nicht mitteilst...

Ausserdem: Ob die nun kerngesund sind, kannst du ja möglicherweise nicht beurteilen, nichteinmal, ob sie IV-Renten beziehen oder IV-Taggelder (was ein Unterschied ist). Wenn sie nämlich auch nur auf Wiedereingliederungs-Massnahmen warten, haben sie möglicherweise Anspruch auf IV-Taggelder. Ausserdem, ob jemand krank ist (in welcher Schwere auch immer) ist für die IV nicht relevant. Denn die IV ist keine Krankenversicherung, sondern eine Erwerbsausfall-Versicherung auf Grund der Folgen von Krankheit oder Unfall.

"Eine Kollegin ist tatsächlich krank, hat aber einen Teilzeitjob, ist also auch nicht 100% auf die IV angewiesen. Jetzt wird ihre Stelle aber wegrationalisiert und nach Ungarn verlagert und sie wird zur Vollzeit-IV-Rentnerin. Hm, schon irgendwie ein riesen Zufall, dass gerade in dem Moment wo die Stelle gestrichen wird auch noch die 100%-ige Arbeitsunfähigkeit eintritt."

Auch hier redest du nur Hafenkäse. Ob jemand krank und daher arbeitunfähig ist (zu wieviel Prozent auch immer) ist für Leistungen der IV nicht relevant. Denn der Invaliditätsgrad bezieht sich nicht auf die Arbeitsfähigkeit, sondern auf die Erwerbsfähigkeit auf Grund der Folgen von Krankheit oder Unfall. Das heisst: Wenn jemand vor Krankheit oder Unfall 6'000.-- verdient hat und nach einer Krankheit oder einem Unfall auf Grund der Folgeschäden (zum Beispiel weil jemand im Rollstuhl durchs Leben muss, psychische oder andere Probleme hat) nur noch 1'800.-- verdienen kann (ganz gleich, ob er jetzt 30%, 50% oder gar 100% arbeitsfähig ist), bedeutet das, dass sein Invaliditätsgrad 70% ist (er hat eine 70%ige Erwerbseinbusse). Das berechtigt aber noch nicht zu einer IV-Rente. Erst wenn Abklärungen durch die IV (allein durch die IV) oder Wiedereingliederungs-Massnahmen ergeben haben, dass der Invaliditätsgrad nicht verbessert (zum Beispiel auf 50% oder noch mehr darunter) werden kann, verfügt die IV (allein die IV) eine IV-Rente, wobei dann ein Invaliditätsgrad von 70% zu einer vollen IV-Rente berechtigt. Im Rahmen der restlichen 30% Erwerbsfähigkeit darf ein Behinderter einem Erwerb nachgehen, bei meinem oben aufgeführten Beispiel bis zum Betrag von 1'800.-- (30% des früheren Lohnes von 6'000.--). Dabei spielt es wiederum keine Rolle, in welcher Zeit (30%-, 50%- oder gar 100%-Anstellung) dieser Betrag erwirtschaftet wird.

Wenn die (Teilzeit-)Stelle deiner Kollegin (wie du als Beispiel aufführst) wegrationalisiert wird, ändert das am Invaliditätsgrad oder an der Erwerbsfähigkeit deiner Kollegin nichts. Deswegen bekommt sie mit absoluter Sicherheit keine höhere IV-Rente. Denn die IV ist ganz besonders keine Arbeitslosen-Versicherung und der Grad der Invalidität bezieht sich nie auf die Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Es ist also völlig aus der Luft gegriffen, dass sie deshalb nun "Vollzeit-IV-Rentnerin" werden soll. Möglich ist nur, dass sie schon vorher zu einer ganzen IV-Rente berechtigt war (bei einem Invalidutätsgrad von mindestens 70%). Weil ihre Teilzeitstelle nun wegfällt, hat sie keinen Anspruch auf eine höhere IV-Rente, aber möglicherweise zusätzlich zur bestehenden IV-Rente auf Ergänzungsleistungen EL bis zur Höhe des materiellen Existenzminimums.

"...und mir ein Arzt von Missbrauchsfällen berichtet."

In diesem Fall wäre der Arzt gegenüber der IV verpflichtet, ihm bekannte Missbräuche, wenn es die wirklich gibt (was ich sehr bezweifle), bei der IV zu melden... Tut er es nicht, sind seine "Geschichten" unwahr oder zumindest unglaubwürdig... Tut er es auf Grund des Arztgeheimnisses nicht, heisst das, dass er in die Missbrauchsfälle involviert ist; In diesem Fall wäre er selber der Missbraucher und nicht seine Patienten, denn er unterschreibt ja zu Handen der IV die Antragsformulare (nur von Patienten unterschriebene IV-Antragsformulare werden von der IV nicht akzeptiert).

"Nein, es wird ja eben versucht, dass Fälle wie meine oben erwähnte Kollegin nicht einfach zu Vollzeitrentner werden, sondern einen Teilzeitjob annehmen. Sie ist nämlich sehr wohl in der Lage zu arbeiten !"

Die IV verfügt nur in relativ seltenen Fällen ohne Wiedereingliederungs-Abklärungen und anschliessende Wiedereingliederungs-Massnahmen eine volle IV-Rente. Das war auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen schon immer so und ändert mit der 5. IV-Revision nichts. Mit der 5. IV-Revision wird lediglich die Invaliditäts-Erkennung früher anesetzt (die sogenannte Früherkennung) mit dem Ziel, Invalidität frühzeitig zu erkennen um Wiedereingliederungs-Massnahmen zu erleichtern.

Nur, wenn die Arbeitgeber da nicht in die Pflicht genommen werden und die Arbeitgeber auch von sich aus nicht bereit sind, ihre MitarbeiterInnen nach frühzeitig durchgeführten Wiedereingliederungs-Massnahmen (finanziert durch die IV) wieder in den Arbeitsmarkt aufzunehmen, nützt die ganze Chose überhaupt nichts und kostet der IV massiv mehr Wiedereingliederungs-Massnahmen ohne dass Behinderte nachher in einen Arbeitsprozess integriert werden können. Weil die Stellen dazu gar nicht vorhanden sind.

Profiteure der ganzen Angelegenheit sind im Endeffekt nur die Arbeitgeber (die durch die sog. Früherkennung ihre MitarbeiterInnen ein bis zwei Jahre früher als jetzt an die IV abschieben können) und die betrieblichen Lohnausfall-Taggeldversicherungen (die wegen der Früherkennung und früheren Abschiebung an die IV weniger Taggelder bezahlen müssen).

Ich bitte dich deshalb, die Angelegenheit IV, 5. IV-Revision und Referendum gegen die 5. IV-Revision einmal genau zu studieren, bevor du wieder völlig inkompetent mit aus der Luft gegriffenen Geschichten die Scheininvaliden-Debatte wieder aufrollst. Denn ich habe hier auch absolut keine Lust, immer wieder gegen die gleichen aus der Luft gegriffenen Scheininvaliden-Storys, die auf Grund völlig falscher Vorstellungen über die IV und ihre Leistungs-Möglichkeiten daherfantasiert werden, die entsprechenden die Scheininvaliden-Lügen widerlegenden Fakten zu liefern, ohne dass die irgendwann auch mal zur Kenntnis genommen werden.

FEW things
_driv3r_
Mitglied
#42 ° Gesendet: 25.10.2006 01:57
Der Betrug und Missbrauch im IV-Bereich ist wirderwärtig und gehört mit aller Vehemenz bekämpft. Ich kenne persönlich Personen die sich wegen ein paar Rückenschmerzen aus dem Berufsleben verabschiedet haben und nun bequem IV Renten beziehen.

So etwas darf einfach nicht möglich sein, und dies zählt wohl noch zu den harmloseren Fällen.
Las Vegas
Mitglied
#43 ° Gesendet: 25.10.2006 07:11
Ich kenne auch solche. Einer hat mehrere Geschäfte in Asien und bezieht IV

Er hat sogar das Pilotenbrevet absolviert und amusiert sich mit Kleinflugzeugen.
cowboy
Mitglied
#44 ° Gesendet: 25.10.2006 09:01
@fewThings,danke für die ausführliche Antwort


Ob die nun kerngesund sind, kannst du ja möglicherweise nicht beurteilen, nichteinmal, ob sie IV-Renten beziehen oder IV-Taggelder (was ein Unterschied ist). Wenn sie nämlich auch nur auf Wiedereingliederungs-Massnahmen warten, haben sie möglicherweise Anspruch auf IV-Taggelder.

Ich kann halt sehen, was die den ganzen Tag so machen. In erster Linie machen sie sich lustig über Leute die arbeiten während sie z.B. zum Skifahren in den Bergen sind, ich weiss, dass die sogar körperlich arbeiten könnten, das machen die nämlich auch, aber natürlich nur schwarz. Auf Wiedereingliederungsmassnahmen warten die ganz bestimmt nicht.


Wie der Fall meiner Kollegin im Detail geregelt ist, weiss ich leider nicht, du sprichst aber ein weiteres Problem an, nämlich die viel zu groben Sprünge von Viertel- Halb- und Vollrente, was die Bezüger theoretisch dazu bewegt sich weniger anzustrengen. Ein bisschen zu viel Lohn kann die Rente um ein Vielfaches kürzen.

Wie erklärst du also den extremen Anstieg der IV-Rentner ?
FEW things
Mitglied
#45 ° Gesendet: 25.10.2006 11:07
@ _driv3r_

"Der Betrug und Missbrauch im IV-Bereich ist wirderwärtig und gehört mit aller Vehemenz bekämpft."

Richtig. Wenn es diesen "Betrug und Missbrauch im IV-Bereich" tatsächlich geben würde... Wenn von rund 700'000 IV-Bezügern etwa 10 Personen - das sind 0.015 Promille !!! - IV-Leistungen betrügen, kann man doch nicht jahrelang durch eine Scheininvaliden-Lügenpropaganda alle 700'000 Behinderten in den Dreck ziehen. Wo abgesehen davon der Missbrauch bei allen anderen Bereichen (Sozialhilfe, Agrarsubventionen, etc.) im Prozentebereich (also mindestens tausend mal höher) liegt.

"Ich kenne persönlich Personen die sich wegen ein paar Rückenschmerzen aus dem Berufsleben verabschiedet haben und nun bequem IV Renten beziehen. So etwas darf einfach nicht möglich sein, und dies zählt wohl noch zu den harmloseren Fällen."

Das ist pure aus der Luft gegriffene Fantasie, die nur dem Zweck dient, auf Grund einer behindertenfeindlichen Gesinnung pauschal alle Behinderten in Misskredit zu bringen und die Scheininvaliden-Lügenpropaganda fortzusetzen. Wegen "ein paar Rückenschmerzen" bekommt niemand eine IV-Rente. Und wenn du solche Personen "persönlich" kennst, hast du jederzeit - und es wäre auch deine Pflicht - die Möglichkeit, diesen "Missbrauch" auffliegen zu lassen... Warum meldest du diese Personen, von denen du behauptest, dass du sie "persönlich" kennst, nicht einfach der IV oder entsprechenden Kontrollorganen?

@ Linda

"Ich kenne auch solche. Einer hat mehrere Geschäfte in Asien und bezieht IV. Er hat sogar das Pilotenbrevet absolviert und amusiert sich mit Kleinflugzeugen."

Soll ich mich mit einem solchen Schrott überhaupt beschäftigen? Auch dein Statement kann nur dazu dienen, alle Behinderten in Misskredit zu bringen. Du hast doch jederzeit die Möglichkeit, dir bekannte Personen, von denen du glaubst (Glaube macht selig...), dass sie IV-Leistungen betrügen, den entsprechenden Kontrollorganen der IV zu melden. Tust du es nicht, muss man deine Behauptung als völlig aus der Luft gegriffen einstufen.

@ cowboy

Auch deine Behauptungen sind meines Erachtens frei erfunden.

"Wie der Fall meiner Kollegin im Detail geregelt ist, weiss ich leider nicht..."

Aha, jetzt weisst du es plötzlich nichts mehr. Und nimmst dein Unwissen trotzdem zum Anlass, einfach mal so ein paar Behinderte des Missbrauchs zu bezichtigen...

...du sprichst aber ein weiteres Problem an, nämlich die viel zu groben Sprünge von Viertel- Halb- und Vollrente, was die Bezüger theoretisch dazu bewegt sich weniger anzustrengen. Ein bisschen zu viel Lohn kann die Rente um ein Vielfaches kürzen.

Du hast noch die Dreiviertel-Rente "vergessen". Die wurde nämlich im Januar 2004 auf Grund der 4. IV-Revision eingeführt. Aber was soll das? Nicht mal die volle IV-Rente mit monatlich mindestens 1'055.-- bis höchstens 2'110.-- Franken ist doch existenzsichernd, was sie gemäss Bundesgesetz aber sein müsste. Innerhalb der vergangenen 20 Jahre haben es unsere PolitikerInnen tatsächlich noch immer nicht fertiggebracht, die IV-Rente den vorhandenen Bundesgesetzen anzupassen und existenzsichernd zu gestalten.

Warum sollen sich IV-RentnerInnen "anstrengen" zu arbeiten, wenn sie doch Anspruch auf eine IV-Rente haben?

"Wie erklärst du also den extremen Anstieg der IV-Rentner ?

Der Grund dafür, weshalb in es in den vergangenen 10/15 Jahren die Zahl der IV-RentnerInnen gestiegen ist, muss man nicht suchen, der ist auch allen, die sich der Scheininvaliden-Lügenpropaganda bedienen, völlig klar: Arbeitgeber sind nicht mehr wie früher bereit, Problemfälle in ihren Betrieben frühzeitig zu erkennen und mit entsprechenden Massnahmen darauf einzuwirken, damit solche Personen, die durch Überbelastung und Stress krank geworden sind, in irgend einer Form weiterbeschäftigt werden könnten. Sie werden einfach aus den Betrieben geworfen, soll sich doch der Staat mit diesen Personen beschäftigen... Ausgerechnet diese Arbeitgeber sind die grossen Profiteure der 5. IV-Revision, weil sie nicht in die Pflicht genommen werden, sondern im Gegenteil durch die sog. "Früherkennung" viel früher als bisher nicht mehr der IV übergeben werden können, sondern von der IV richtiggehend aus den Betrieben für Abklärungen und Wiedereingliederungs-Massnahmen geholt werden müssen. Die Kosten dafür zahlt der Steuerzahler.

Abgesehen davon stimmt die Behauptung "extremer Anstieg der IV-Rentner" überhaupt nicht. Guckst du:

Im ersten Halbjahr 2006 ging die Zahl der Neurenten um 30 % zurück. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherung (BSV).

Die Pro Infirmis dazu: "Integration vor Rente“ - diesem ursprünglichen Leitsatz der IV soll die 5. Revision des Invalidenversicherungsgesetzes (IVG) zum Durchbruch verhelfen. Durch Früherfassung, Frühintervention und Massnahmen im Arbeitsmarkt soll die Zahl der Neurenten deutlich gesenkt werden. Durch die heute publizierten Zahlen des BSV (für das erste Halbjahr 2006, FEW things) – minus 30 % Neurenten – scheint diese Zielsetzung bereits erreicht zu sein. Doch es stellen sich in diesem Zusammenhang viele Fragen: Wo sind denn die Antragssteller dieser abgelehnten Renten nun? Sind sie in der Arbeitswelt integriert? Oder fallen sie einfach in die nächste Stufe des sozialen Netzes – in die Sozialhilfe? Wie hoch ist die der angefochtenen Rentenentscheide?

In der Tat verzeichnen nun die Sozialämter eine starke Zunahme. Dazu Ruedi Meier, Sozialdirektor der Stadt Luzern in einem Zeitungsinterview: „Ein Teil der Zunahme geht auf die konsequentere Gangart der IV zurück. Obwohl die Wirtschaft gut läuft, haben wir zuwenig geeignete Arbeitsplätze.“

FEW things
RetoB
Mitglied
#46 ° Gesendet: 25.10.2006 12:10
"Die Kosten für die Invalidenversicherung sind in den letzten 20 Jahren dermassen gestiegen, dass sie volkswirtschaftlich nicht mehr tragbar sind. Wenn die Versicherung heute nicht reformiert wird, dass wird der Umbau morgen viel einschneidender ausfallen. Und das will niemand."

Und jetzt sollen einfach die Behinderten die Zeche zahlen, indem man einfach 20-30% Behinderte als Nichtbehinderte erklärt? (daruaf wird es nämlich herauskommen).


genau! sorry aber mir ist wirtklich egal wie und woher jemand sein Einkommen zum würdigen Leben erhält.
Die Kosten sind doch vorallem dadurch gestiegen, weil immer mehr Behinderungen zum IV-Bezug berechtigen, und vorallem weil die "VERWALTUNGSKOSTEN" ebenso stiegen.

Nur werden sich diese Kostenfaktoren keineswegs mit der IV-Revision verringern, sondern eher noch erhöhen.
Aber zumindest würden die IV-Kassen entlastet, doch dies würde andere Kostenstellen erzeugen, die wohl noch schlimmer wären.

Statt Menschen von einer Ausgabenstelle zur anderen zu verteiben, sollte man dies gesammtheitlicher betrachten.

Nur glaube ich das diese Revision durchkommen wird, weil die Integration der Behinderten in die wirtschafliche Gesellschaft von allen gewünscht und gewillt ist.
Nur wie und mit welchen Mitteln dies geschehen kann und darf, ist verschieden.
Dschungeljango
Mitglied
#47 ° Gesendet: 25.10.2006 12:14
5. IV-Revision verbessert berufliche Integration von Handicapierten

Verbesserungen bei der beruflichen Integration von handicapierten Menschen sind gerade in schwierigen Zeiten nötig und möglich. In den Betrieben betrifft diese Thematik jedoch nicht nur die Chefs, sondern auch die Mitarbeitenden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat in den 90-er Jahren in diesem Bereich sein Engagement verstärkt. Er setzt sich bei seinen Mitgliedern und - zusammen mit anderen Institutionen - auch in der Öffentlichkeit für eine erhöhte Sensibilisierung für diese Thematik ein. Wenn in einem OECD-Ländervergleich der Schweiz kürzlich die beste Eingliederungsquote für Invalide attestiert wurde, müssen auch Schweizer Arbeitgeber an diesem Resultat beteiligt sein.

Es ist aber nicht zu bestreiten, dass in den vergangenen schwierigen Geschäftsjahren die Verrentung von Mitarbeitenden auch von Arbeitgebern zu häufig als einfache, sozial im Einzelfall akzeptale und scheinbar "kostengünstige Lösung" gewählt wurde. Zum Schutz der Betroffenen und der IV muss aber gesagt werden, dass das in der Mehrzahl der Fälle auch der richtige Weg war. Es ist ein Weg, den es auch in Zukunft noch braucht, aber nicht mehr im Ausmass wie bisher! Selbst den schlitzohrigsten und unsensibelsten Arbeitgebern wurde inzwischen die Rechnung in Form massiver Erhöhungen der Risikoprämien in der Krankentagegeld-, Unfall- und BVG-Risikoversicherung präsentiert. Eine Ständeratskommission ermittelte eine jährliche Wachstumsrate der BVG-Risikoprämien von durchschnittlich rund 9 % seit Beginn der 90-er Jahre. Wenn das kein Malus-Effekt ist! Jedenfalls haben inzwischen in vielen Betrieben Präventions- und Wiedereingliederungsfragen an Bedeutung zugenommen.

"Integration vor Rente" aktueller denn je

Die Verbesserung der beruflichen (Wieder-)Eingliederung ist das Ziel der 5. IV-Revision. Um die IV zu sanieren und die erwähnte Prämienflut zu stoppen, muss der alte Grundsatz "Integration vor Rente" wieder vermehrt ins Zentrum rücken. Die Arbeitgeberseite hat ihre Bereitschaft bekundet, dabei Mitverantwortung - nicht Alleinverantwortung - zu übernehmen. Gemäss dem Früherkennungs- und Integrationskonzept der 5. IV-Revision sind alle Beteiligten mehr gefordert. Die IV ist ja eine Volks- und keine reine Arbeitnehmerversicherung. Die steigende Verrentungstendenz hat auch sehr viele andere gesellschaftliche Ursachen als die Veränderungen in der Arbeitswelt!

Bei der vorgesehenen verbesserten beruflichen (Wieder-)Eingliederung werden neben den gemeldeten Personen auch deren Arbeitgeber über das geplante Früherkennungsverfahren erfasst. Wenn sich im Fall einer Absenz am Arbeitplatz der behandelnde Arzt des entsprechenden Arbeitnehmers oder er selbst bzw. seine Familie sich an die IV-Meldestelle wenden, dann muss diese auch beim Arbeitgeber betreffend Rehabilitation und Reintegration Auskünfte einholen können. Das freiwillige Melderecht induziert also eine neuartige Auskunftspflicht für die Arbeitgeber. Die nachfolgende Frühintegrationsphase fordert vom Arbeitgeber - neu - die Zusammenarbeit mit den Integrationsspezialisten der IV und mit Case Managern der Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen. Ohne Mehraufwand ist eine verbesserte Früherkennung und Reintegration bei der 5. IV-Revision nicht zu haben. Sofern das neue Verfahren unbürokratisch und praxisbezogen gestaltet wird, wird sich das aber für alle Beteiligten positiv auswirken.

Allein von der Zahl der Meldungen, die möglich wären, ist es sinnvoll, dass das Meldeverfahren freiwillig ist. Die Freiwilligkeit ermöglicht im Gegensatz zu einer verbindlichen Meldepflicht eine Einschränkung der Meldungen auf die relevanten Fälle. Es darf nicht sein, dass jede längere Krankheits- oder Unfallabsenz ein IV-Fall wird.

"Berührungsängste" mit IV-Stellen abbauen

Im Vorfeld und in der Vorbereitung der 5. IV-Revision wurden die ausländischen Erfahrungen und Integrationsmodelle von vielen Seiten analysiert. Dabei stellten die meisten Fachleute und Politiker fest, dass das bisherige Bündel von Integrationsmassnahmen der IV sich im Grossen und Ganzen bewährt hat. Eine kürzlich publizierte Forschungsarbeit ergab jedoch, dass selbst die Arbeitgeberseite dieses Massnahmenbündel zumeist nicht kennt. Viele der befragten Betriebe schrecken darum aus administrativen Befürchtungen heraus vor der Zusammenarbeit mit den IV-Stellen zurück.

Die befragten Arbeitgeber vermuten, dass bis zu 8 % ihrer Arbeitsstellen auch für Handicapierte geeignet wären. Sie wünschten sich bei der Auswahl zusätzlicher Integrationsmassnahmen der IV vor allem eine bessere Beratung und Betreuung durch die IV. Die 5. IV-Revision versucht hier anzusetzen. Das wird jetzt kritisiert. Im Nationalrat konnten zum Glück die Vorstösse abgewehrt werden, welche die Arbeitgeber mit Quotenregelungen und Einschränkungen des Kündigungsrechtes zusätzlich "verpflichten" wollten.

Von Dr. Hans Rudolf Schuppisser, Vizedirektor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes

@FEWthings

Zitat FEWthings
Der Grund dafür, weshalb in es in den vergangenen 10/15 Jahren die Zahl der IV-RentnerInnen gestiegen ist, muss man nicht suchen, der ist auch allen, die sich der Scheininvaliden-Lügenpropaganda bedienen, völlig klar: Arbeitgeber sind nicht mehr wie früher bereit, Problemfälle in ihren Betrieben frühzeitig zu erkennen und mit entsprechenden Massnahmen darauf einzuwirken, damit solche Personen, die durch Überbelastung und Stress krank geworden sind, in irgend einer Form weiterbeschäftigt werden könnten. Sie werden einfach aus den Betrieben geworfen, soll sich doch der Staat mit diesen Personen beschäftigen... Ausgerechnet diese Arbeitgeber sind die grossen Profiteure der 5. IV-Revision, weil sie nicht in die Pflicht genommen werden, sondern im Gegenteil durch die sog. "Früherkennung" viel früher als bisher nicht mehr der IV übergeben werden können, sondern von der IV richtiggehend aus den Betrieben für Abklärungen und Wiedereingliederungs-Massnahmen geholt werden müssen. Die Kosten dafür zahlt der Steuerzahler.
Zitat Ende

FEWsche Lügenpropaganda könnte man das jetzt nennen, wie auch immer, was Du hier schreibst ist simpel und einfach nicht richtig.
Dein Hass auf die Arbeitgeber macht Dich Blind und Taub.
Die meisten Unternehmen sind sich Ihrer sozialen Verantwortung schon bewusst.
Leider ist aber nicht allen Arbeinehmern bewusst das die IV kein selbstbedienungsladen ist.
Disability Management wird schon seit langem von vielen Unternehmen aktiv gefördert und betrieben.
Aber eben, die bösen, bösen Unternehmer könnens unserem FEW einfach nicht recht machen.

Gruss Dschungeljango

http://www.fhso.ch/pdf/human/snp28_disability.pdf

http://www.sgv-usam.ch/cgi-bin/dokumente/Unternehmer_Personalausflle.p df
RetoB
Mitglied
#48 ° Gesendet: 25.10.2006 12:30
"Ich kenne auch solche. Einer hat mehrere Geschäfte in Asien und bezieht IV. Er hat sogar das Pilotenbrevet absolviert und amusiert sich mit Kleinflugzeugen."

Soll ich mich mit einem solchen Schrott überhaupt beschäftigen? Auch dein Statement kann nur dazu dienen, alle Behinderten in Misskredit zu bringen.


Dein Eindruck muss nicht für andere gelten. Und ich bin gar nicht der Ansicht, dass einzelne Negativfälle alle anderen diskreditieren. Hingegen bin ich der ansicht, dass wenn man einzelne Fälle nicht einzeln betrachten will, weil andere sich dadurch in Misskredit gebracht fühlen, sich diese dadurch selber in Misskredit begeben.
Dass du andere als Lügner umschreibst, weil du ihre Aussagen nicht glauben willst, ist IGNORANT und AROGANT zugleich.
FEW things
Mitglied
#49 ° Gesendet: 25.10.2006 12:52 ° Bearbeitet von: FEW things
@ Dschungeljango und RetoB

"Dass du andere als Lügner umschreibst, weil du ihre Aussagen nicht glauben willst, ist IGNORANT und AROGANT zugleich."

Ich habe niemenden als Lügner umschrieben, sondern die erzählten Geschichten als unglaubwürdig. Und solange die vermeintlichen Fakten nicht auf den Tisch gelegt werden und die vermuteten (oder wie behauptet wird "persönlich bekannten") IV-Betrüger nicht angezeigt oder kontrolliert werden, bleiben die entsprechenden Stories unglaubwürdig und Teil der Scheininvaliden-Lügenpropaganda...

Auf den Beitrag von Dr. Hans Rudolf Schuppisser, Vizedirektor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes gehe ich nicht ein, weil der Beitrag zahlreiche Behauptungen enthält, zu denen zur Kontrolle der Fakten und des Wahrheitsgehalts keine Quellen genannt werden und daher nicht verifizierbar sind. Behauptungen stehen auf diese Weise einfach im Raum und man kann sie nur zur Kenntnis nehmen und den Kopf schütteln... Es liegen mir allerdings zahlreiche Unterlagen vor, die exakt seine Behauptungen aus dem selbstbeweihräuchernden Märchenbuch des Arbeitgeberverbandes widerlegen.

FEW things
Dschungeljango
Mitglied
#50 ° Gesendet: 25.10.2006 13:31
@FEWthings
schon komisch, Du behauptest die unterlagen zu haben um Dr. Schuppissers Beitrag zu wiederlegen, weigerst Dich aber sie zu präsentieren.
WARUM ?

Auf das Stichwort "Disability Management" gehst Du schon gar nicht erst ein. WARUM ?

Vielleicht könntest du einem Sozialdarwinistischen Gesinnungsdeppen und SVP Mitseckler wie mir wenigstens erklären was Du unter einer Diskussion verstehst.

Gruss Dschungeljango
 Seite:  ««  1  2  3  4  5  6  7  ...  53  54  55  »» 
 

Foren

Themen

Weiterempfehlen

Werbung

Anmelden

oder kostenlos registrieren

Jetzt online

Jetzt online: Gäste - 2
Registrierte Gäste - 0
Online Rekord: 33 [15.08.2008 15:34]
Gäste - 30 / Registrierte Gäste - 3

Das Forum ist CO2-neutral

Facebook