5. IV-Revision verbessert berufliche Integration von Handicapierten
Verbesserungen bei der beruflichen Integration von handicapierten Menschen sind gerade in schwierigen Zeiten nötig und möglich. In den Betrieben betrifft diese Thematik jedoch nicht nur die Chefs, sondern auch die Mitarbeitenden.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat in den 90-er Jahren in diesem Bereich sein Engagement verstärkt. Er setzt sich bei seinen Mitgliedern und - zusammen mit anderen Institutionen - auch in der Öffentlichkeit für eine erhöhte Sensibilisierung für diese Thematik ein. Wenn in einem OECD-Ländervergleich der Schweiz kürzlich die beste Eingliederungsquote für Invalide attestiert wurde, müssen auch Schweizer Arbeitgeber an diesem Resultat beteiligt sein.
Es ist aber nicht zu bestreiten, dass in den vergangenen schwierigen Geschäftsjahren die Verrentung von Mitarbeitenden auch von Arbeitgebern zu häufig als einfache, sozial im Einzelfall akzeptale und scheinbar "kostengünstige Lösung" gewählt wurde. Zum Schutz der Betroffenen und der IV muss aber gesagt werden, dass das in der Mehrzahl der Fälle auch der richtige Weg war. Es ist ein Weg, den es auch in Zukunft noch braucht, aber nicht mehr im Ausmass wie bisher! Selbst den schlitzohrigsten und unsensibelsten Arbeitgebern wurde inzwischen die Rechnung in Form massiver Erhöhungen der Risikoprämien in der Krankentagegeld-, Unfall- und BVG-Risikoversicherung präsentiert. Eine Ständeratskommission ermittelte eine jährliche Wachstumsrate der BVG-Risikoprämien von durchschnittlich rund 9 % seit Beginn der 90-er Jahre. Wenn das kein Malus-Effekt ist! Jedenfalls haben inzwischen in vielen Betrieben Präventions- und Wiedereingliederungsfragen an Bedeutung zugenommen.
"Integration vor Rente" aktueller denn je
Die Verbesserung der beruflichen (Wieder-)Eingliederung ist das Ziel der 5. IV-Revision. Um die IV zu sanieren und die erwähnte Prämienflut zu stoppen, muss der alte Grundsatz "Integration vor Rente" wieder vermehrt ins Zentrum rücken. Die Arbeitgeberseite hat ihre Bereitschaft bekundet, dabei Mitverantwortung - nicht Alleinverantwortung - zu übernehmen. Gemäss dem Früherkennungs- und Integrationskonzept der 5. IV-Revision sind alle Beteiligten mehr gefordert. Die IV ist ja eine Volks- und keine reine Arbeitnehmerversicherung. Die steigende Verrentungstendenz hat auch sehr viele andere gesellschaftliche Ursachen als die Veränderungen in der Arbeitswelt!
Bei der vorgesehenen verbesserten beruflichen (Wieder-)Eingliederung werden neben den gemeldeten Personen auch deren Arbeitgeber über das geplante Früherkennungsverfahren erfasst. Wenn sich im Fall einer Absenz am Arbeitplatz der behandelnde Arzt des entsprechenden Arbeitnehmers oder er selbst bzw. seine Familie sich an die IV-Meldestelle wenden, dann muss diese auch beim Arbeitgeber betreffend Rehabilitation und Reintegration Auskünfte einholen können. Das freiwillige Melderecht induziert also eine neuartige Auskunftspflicht für die Arbeitgeber. Die nachfolgende Frühintegrationsphase fordert vom Arbeitgeber - neu - die Zusammenarbeit mit den Integrationsspezialisten der IV und mit Case Managern der Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen. Ohne Mehraufwand ist eine verbesserte Früherkennung und Reintegration bei der 5. IV-Revision nicht zu haben. Sofern das neue Verfahren unbürokratisch und praxisbezogen gestaltet wird, wird sich das aber für alle Beteiligten positiv auswirken.
Allein von der Zahl der Meldungen, die möglich wären, ist es sinnvoll, dass das Meldeverfahren freiwillig ist. Die Freiwilligkeit ermöglicht im Gegensatz zu einer verbindlichen Meldepflicht eine Einschränkung der Meldungen auf die relevanten Fälle. Es darf nicht sein, dass jede längere Krankheits- oder Unfallabsenz ein IV-Fall wird.
"Berührungsängste" mit IV-Stellen abbauen
Im Vorfeld und in der Vorbereitung der 5. IV-Revision wurden die ausländischen Erfahrungen und Integrationsmodelle von vielen Seiten analysiert. Dabei stellten die meisten Fachleute und Politiker fest, dass das bisherige Bündel von Integrationsmassnahmen der IV sich im Grossen und Ganzen bewährt hat. Eine kürzlich publizierte Forschungsarbeit ergab jedoch, dass selbst die Arbeitgeberseite dieses Massnahmenbündel zumeist nicht kennt. Viele der befragten Betriebe schrecken darum aus administrativen Befürchtungen heraus vor der Zusammenarbeit mit den IV-Stellen zurück.
Die befragten Arbeitgeber vermuten, dass bis zu 8 % ihrer Arbeitsstellen auch für Handicapierte geeignet wären. Sie wünschten sich bei der Auswahl zusätzlicher Integrationsmassnahmen der IV vor allem eine bessere Beratung und Betreuung durch die IV. Die 5. IV-Revision versucht hier anzusetzen. Das wird jetzt kritisiert. Im Nationalrat konnten zum Glück die Vorstösse abgewehrt werden, welche die Arbeitgeber mit Quotenregelungen und Einschränkungen des Kündigungsrechtes zusätzlich "verpflichten" wollten.
Von Dr. Hans Rudolf Schuppisser, Vizedirektor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes
@FEWthings
Zitat FEWthings
Der Grund dafür, weshalb in es in den vergangenen 10/15 Jahren die Zahl der IV-RentnerInnen gestiegen ist, muss man nicht suchen, der ist auch allen, die sich der Scheininvaliden-Lügenpropaganda bedienen, völlig klar: Arbeitgeber sind nicht mehr wie früher bereit, Problemfälle in ihren Betrieben frühzeitig zu erkennen und mit entsprechenden Massnahmen darauf einzuwirken, damit solche Personen, die durch Überbelastung und Stress krank geworden sind, in irgend einer Form weiterbeschäftigt werden könnten. Sie werden einfach aus den Betrieben geworfen, soll sich doch der Staat mit diesen Personen beschäftigen... Ausgerechnet diese Arbeitgeber sind die grossen Profiteure der 5. IV-Revision, weil sie nicht in die Pflicht genommen werden, sondern im Gegenteil durch die sog. "Früherkennung" viel früher als bisher nicht mehr der IV übergeben werden können, sondern von der IV richtiggehend aus den Betrieben für Abklärungen und Wiedereingliederungs-Massnahmen geholt werden müssen. Die Kosten dafür zahlt der Steuerzahler.
Zitat Ende
FEWsche Lügenpropaganda könnte man das jetzt nennen, wie auch immer, was Du hier schreibst ist simpel und einfach nicht richtig.
Dein Hass auf die Arbeitgeber macht Dich Blind und Taub.
Die meisten Unternehmen sind sich Ihrer sozialen Verantwortung schon bewusst.
Leider ist aber nicht allen Arbeinehmern bewusst das die IV kein selbstbedienungsladen ist.
Disability Management wird schon seit langem von vielen Unternehmen aktiv gefördert und betrieben.
Aber eben, die bösen, bösen Unternehmer könnens unserem FEW einfach nicht recht machen.
Gruss Dschungeljango
http://www.fhso.ch/pdf/human/snp28_disability.pdf
http://www.sgv-usam.ch/cgi-bin/dokumente/Unternehmer_Personalausflle.p df