H2:
Es gibt da noch ein paar "obligatorische" Versicherungen die da wären:
- Krankenversicherung
- Gebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung für Automobile
das alleine kann kein Indiz für eine soziale Einrichtung sein. Die ALV ist eine Versicherung und sonst nichts, der versicherte Lohn ist die Bemessungsgrundlage für die Prämie. Der Ausgleich findet über Steuern statt, da werden auch Personen erfasst, die in keinem Anstellungsverhältnis sind.
Ein Versicherungsobligatiorium allein begründet noch keine Sozialversicherung, ok. Dennoch kann man die ALV (und im übrigen auch die Grundversicherung der Krankenkassen) nicht mit einer Privatversicherung gleichstellen:
-Die ALV erhebt keine Prämien, sondern Beiträge, bei deren Bemessung die ALV null Autonomie geniesst, da im Gesetz definitiv festgelegt.
-Es gibt meines Wissens in der Schweiz keinen Markt für Arbeitslosenversicherungen, die ALV hat ein rechtliches und tatsächliches Monopol
-Die ALV geniesst keine Vertragsfreiheit, sie ist dazu verpflichtet, jeden zu versichern, der zu den im Gesetz definierten Kreis der Versicherten gehört
-Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und erfüllt eine öffentliche Aufgabe, demzufolge muss sie sich an die Grundrechte und andere verwaltungsrechtliche Prinzipien halten, insbesondere ans Gleichbehandlungsprinzip
(Im Gegensatz dazu gibt es bei den Krankenkassen zwar kein Monopol und keine fixen Beiträge, dennoch geniessen diese ebensowenig Vertragsfreiheit und -autonomie für die Grundversicherung)
Das heisst zwar alles noch nicht, dass sich die ALV nicht am Versicherungsprinzip (d.h. angemessenes Verhältnis zwischen Versicherungsbeitrag- und Leistung) orientieren darf. Auch gegen Leistungskürzungen ist nichts einzuwenden, wenn sie dazu dienen, die Versicherung langfristig zu sichern. Dennoch ist es m.E. falsch, wenn man die Sozialversicherungen (egal, welche...) immer mehr den Prinzipien der Privaten und des Marktes unterordnen will, wie das von der Privatversicherungslobby und den Bürgerlichen angestrebt wird. Schliesslich gibt es nach wie vor einen bewussten Unterschied zwischen "staatlich" und "privat". Es darf nicht sein, dass für die eigentlich nur privat sinnvolle Gewinnmaximierung gewisse Risikogruppen (z.B. Alte und Junge) aus der staatlichen ALV gedrängt werden. Und genau darum scheint es bei der angestrebten Revision tendenziell zu gehen.
Wie weit sich die Besserverdienenden an der Schuldentilgung bzw. an der Finanzierung beteiligen, ist dann noch eine andere Frage, die man ebenfalls diskutieren muss. Das ist aber nicht mein Haupteinwand - das Problem ist die geplante (verschärfte?), willkürlich scheinende Ungleichbehandlung verschiedener Altergruppen. Das verträgt sich nicht mit service public... Oder aber man diskutiert dann eben eine (Teil)-Privatisierung inklusive Marktöffnung - das wäre konsequent.
agathon:
Was sind wir bereit, dafür zu zahlen?
Das ist in der Tat die Gretchenfrage. Im Kern geht es ja den Bürgerlichen darum. dass sie grundsätzlich nichts für andere bezahlen wollen. Ob das immer sinnvoll ist, diese Frage kann man sich schon stellen...