Loser Mitglied
#6 ° Gesendet: 06.06.2010 20:43 |
Die sind aber neu, oder ? Ich hab nur die zwei von Dir gelesen. In jedem steckt aber ein Körnchen Wahrheit, weil
Das obligatorische Handzeichen in der Schweiz wäre im europäischen Raum einzigartig und nicht im Einklang mit internationalem Recht.
Die Unfälle geschehen hier und ich glaube nicht, dass es die Beteiligten interessiert, was international richtig oder falsch ist. Oder ist es jetzt doch so, dass die Briten falsch fahren ? Oder die Deutschen die falsche Farbe auf den Autobahntafeln haben ?
Es besteht die begründete Gefahr, dass Kinder das Handzeichen fälschlicherweise als Möglichkeit interpretieren, den Verkehr stoppen zu können – ein Irrtum mit allzu schnell fatalen Folgen.
Da Kinder Entfernungen und Geschwindigkeit auch nicht richtig einschätzen können, könnten sie sich eben auch irren, wenn ein Auto bremst, es aber nicht mehr reicht. Dafür mutet man ihnen das zu
Auch wenn 1994 der Passus mit dem Handzeichen ersatzlos gestrichen wurde, haben Fussgänger kein Recht auf ungehinderten Gehfluss, sondern eine Verkehrsbeobachtungspflicht. So dürfen sie den Streifen nicht überraschend betreten (Art. 49 Abs. 2 SVG) und von ihrem Vortrittsrecht nicht Gebrauch machen, wenn das Fahrzeug schon so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten könnte (Art. 47 Abs. 2 VRV).
Von den bescheuerten mit dem MP3-Stöpseln im Ohr reden wir schon gar nicht....
Ich hab gelernt " Zeichen geben-links luege-rechts luege-laufe" und brav warten, bis das Auto steht. Was spricht dagegen, wenn Kinder lernen, dass sie nicht nur dürfen, sondern auch müssen, könnte sich ja auch auf ihr späteres Verhalten im Verkehr auswirken !?
Das aus Art. 26 SVG abgeleitete Vertrauensprinzip besagt, dass jeder Verkehrsteilnehmer, der sich ordnungsgemäss verhält, grundsätzlich darauf vertrauen kann, dass sich auch die anderen Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln halten. Will ein Fussgänger ersichtlich die Strasse überqueren (wofür es kein Handzeichen braucht), darf er also darauf vertrauen, dass ihm ein herannahender Autofahrer pflichtgemäss den Vortritt gewährt. Würde das Handzeichen wieder obligatorisch, würde das Vertrauensprinzip durchbrochen, weil die Vortrittsberechtigten ihren Anspruch speziell anmelden müssten.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, das Vertrauensprinzip ist spätestens auf der Motorhaube erledigt und auch dem Fussgänger kann man das verletzen dieses prinzips beweisen, wenn er den Vortritt erzwungen hat. Der dann aber in die Hosen ging.
Wäre ein Handzeichen obligatorisch, würde dieses im Fall eines Unfalls zum zentralen Beweisthema des Straf- und Zivilverfahrens. Hierbei wären die Behörden auf Aussagen der Unfallbeteiligten oder Dritter angewiesen, die – wie auch die Verkehrspolizeien der Schweiz argumentieren – erfahrungsgemäss nicht immer zuverlässig sind.
Aha, ist es nicht eher so, dass man so einfach die Schuld dem Fahrer zuschanzen kann ? Auf den genauen Ablauf lege ich aber grossen Wert, da es sich die Bullen ganz einfach nur bequem machen könnten. Schauen wir mal nach Deutschland, dort sind bis zu 60% der radarfallen nicht ordnungsgemäss geeicht oder es werden Fehler bei der Auswertung gemacht. Ein Anwalt, der was verdienen möchte, spezialisiert sich am besten auf die "Verkehrskundschaft".
Handzeichen – ursprünglich im Gesetz aufgenommen, als motorisierte Fahrzeuge überhaupt erst aufkamen, und als Mittel zur Zeichengebung – haben mit wenigen Ausnahmesituationen im Verkehr heute ausgedient.
Gut, dann brauchts ja auch kein ABS etc mehr, zusätzliche Sicherheit ist anscheinend unerwünscht.
Wegen der "internationalen Harmonisierung" wird also mit dem Leben der Menschen gespielt ? Vortritt ja, aber bitteschön mit sicheren Methoden, denn ich scheiss auf die Harmonisierung und ich behaupte mal frech, dass dies jeder spätestens dann tut, wenn s gekracht hat. |