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Zürich : Ausschaffungshäftling stirbt / wir fordern lebenslang für die Polizisten

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Thomas
Mitglied
#21 ° Gesendet: 19.03.2010 20:14
Babylon:
Jöö, der frustrierte kleine Hase will mal wieder provozieren. Get a life!

Lass das Häschen in Ruhe! Mit einem Stummelschwänzchen ist man schon genug gestraft...
Vijay
Mitglied
#22 ° Gesendet: 19.03.2010 20:14 ° Bearbeitet von: Vijay
oberhaenslir:
ine Bestrafung allfällig Schuldiger erfolgt bei uns durch unabhängige Gerichte, nicht durch den 'Volkszorn'.

Richtig erkannt! Die Schweiz hat, trotz einzelnen Unkenrufen, grundsätzlich ein funktionierendes Rechtssystem! Wenn eine fehlbare Handlung geschehen ist, werden diejenigen zur Rechenschaft gezogen und müssen nicht von @Swiss (mit)gerichtet werden..

Vijay
Hexxe
Mitglied
#23 ° Gesendet: 19.03.2010 21:32
Zürich : Ausschaffungshäftling stirbt / wir fordern lebenslang für die Polizisten

Ich gehe mal davon aus Sie meinen mit "wir" Ihre anderen Persönlichkeiten?
Loser
Mitglied
#24 ° Gesendet: 19.03.2010 22:24
Bünzli:
Die Behörde und deren Angestellte, die Menschen in Gewahrsam haben sind für deren Wohlergehen verantwortlich.

Eben, die Behörde , oder ist jetzt jeder Bulle ein Arzt ? swiss krakelt hier was von den Beamten, die ihn gefesselt hatten. Doch wenn er nicht gesund war, hätte das eigentlich vorher ein Arzt feststellen müssen. Ausserdem sind auf diesen Flügen sicher auch Leute dabei, die die Landessprache der Auszuschaffenden und/oder Deutsch/Englisch sprechen. Hat er denn was gesagt ? Es ist nicht die Pflicht der begleitenden Beamten, den Gesundheitszustand der Probanden zu beurteilen, dies hätte vorher geschehen müssen.

swiss:
eine super-arrogante Polizei.

Da hast Du für einmal recht.....
swiss:
Amnesty International hat die Schweiz ganz besonders im Visier, da die Polizeigewalt hier in der Schweiz extrem ist. WIESO ?

Hä ? geh mal in die Staaten, da kannst Du von polizeigewalt sprechen.
Bünzli
Mitglied
#25 ° Gesendet: 19.03.2010 22:56
Loser:
Eben, die Behörde , oder ist jetzt jeder Bulle ein Arzt?

Erstens, nicht nur selektiv zitieren und zweitens kann man von einem für Rückführungen ausgebildeten Spezialisten erwarten, dass er die nötigen Vorkehrungen ergreift, was zB. einen Arzt zuzuziehen beinhalten sollte - besonders, wenn der Häftling einige Tage im Hungerstreik war.
Es wird jetzt sicher alles untersucht und herauskommen, dass eine Verkettung unglücklicher Umstände die Ursachen waren aber sicher kein Fehlverhalten seitens der Polizisten.
In solchen Fällen sind die Rollen gut und böse schon von Anfang an so klar verteilt, da gibt es nichts zu rütteln.
Loser
Mitglied
#26 ° Gesendet: 20.03.2010 00:00
Bünzli:
Rückführungen ausgebildeten Spezialisten

Art. 5 Selektion der Angehörigen von Begleitteams
1 Polizeibegleiter für zwangsweise Rückführungen verfügen insbesondere über:

* eine mehrjährige polizeiliche Erfahrung,
* eine ausgeglichene Persönlichkeit, überdurchschnittliche Sozialkompetenz, ausgeprägtes Einfühlungsvermögen, psychische Stabilität, eine hohe Belastbarkeit und Frustrationstoleranz sowie
* über Fremdsprachenkenntnisse und
* eine gute körperliche Fitness.

2 Teamleader zeichnen sich zudem aus durch

* ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten in Sprachen von Transit- oder Zielstaaten oder in Englisch, sowie durch
* Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen.

Art. 6 Ausbildung
1 Zwangsweise Rückführungen dürfen nur von Polizeiangehörigen durchgeführt werden, die nach der Selektion auf Grund der Kriterien gemäß Art. 5 einen Ausbildungslehrgang bestanden haben, namentlich betreffend

* die Rechtsgrundlagen für den zwangsweisen Wegweisungsvollzug (Völkerrecht, Bundesrecht und kantonales Recht),
* die Rechtsstellung von Begleitpersonen und das Verhältnis zum Bordkommandanten,
* den Umgang mit Konflikten,
* das Verhalten in Krisensituationen,
* die Zulässigkeit von Zwangsmittel und deren korrekte Einsatz.

2 Teamleader haben einen besonderen Kaderkurs zu bestehen.

3 Das Schweizerische Polizei-Institut (SPI) organisiert die Aus- und Weiterbildung und führt die Kurse durch.

III. Unzulässige Zwangsmittel


So besonders spezialisiert sind die Beamte auch wieder nicht.

Bünzli:
besonders, wenn der Häftling einige Tage im Hungerstreik war.

Art. 16 Medizinische Untersuchung
1 Bei offensichtlichen gesundheitlichen Beschwerden der rückzuführenden Person oder wenn sie solche begründet geltend macht, wird die Flugtauglichkeit ärztlich abgeklärt.

2 Bei schwangeren Frauen ist die Flugtauglichkeit zwingend ärztlich abzuklären, wenn deren Rückführung sechs Wochen oder weniger vor dem Geburtstermin erfolgen soll.

3 Die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung über die Flugtauglichkeit werden dem/r Fremdenpolizeichef/in sowie der den Vollzug anordnenden Person schriftlich mitgeteilt.

4 Wird die Rückführung – allenfalls unter Beachtung von Auflagen - aufgrund des ärztlichen Berichtes als durchführbar erachtet, ist der rückzuführenden Person während dem Vorbereitungsgespräch vom Inhalt des Befundes Kenntnis zu geben und dem Teamleader spätestens vor dem Abflug im Flughafen eine Kopie des Berichtes zuzustellen.

Art. 17 Medizinische Auflagen
1 Bei bejahter Reisefähigkeit legt der/die beurteilende Arzt/Ärztin die allenfalls notwendigen Auflagen bzw. medizinischen Massnahmen fest.

2 Die verfügende Behörde ist gegebenenfalls für die Massnahmen zur Einhaltung der Auflagen besorgt.

3 Muss die Rückführung medizinisch begleitet oder unterstützt werden, wird dies der betroffenen Person anlässlich des Vorbereitungsgespräches mitgeteilt.

VI. Festnahme, Durchsuchung und Transport zum Flughafen


Bünzli:
Es wird jetzt sicher alles untersucht und herauskommen, dass eine Verkettung unglücklicher Umstände die Ursachen waren aber sicher kein Fehlverhalten seitens der Polizisten.

Sicher, weil über jeden Fall, bei dem Zwangsmassnahmen angewendet werden muss, ein Journal ( Echtzeitbericht ?) angefertigt werden muss.

Bünzli:
In solchen Fällen sind die Rollen gut und böse schon von Anfang an so klar verteilt, da gibt es nichts zu rütteln.

Das unterstell ich jetzt einmal in die Kategorie "zuviel Mission Impossible" geguggt.
driver
Mitglied
#27 ° Gesendet: 22.03.2010 12:19
Verstorbener 29-Jähriger war «mehrere Wochen» im Hungerstreik

Nach mehreren Wochen Hungerstreik war der Nigerianer vermutlich so geschwächt, dass es nicht mehr viel brauchte, dass er starb. Klingt für mich nach erheblichem Selbstverschulden.
Bünzli
Mitglied
#28 ° Gesendet: 22.03.2010 18:33
Loser:
geguggt

Was willst du mit deiner Zitiererei sagen?
Es zeigt nur, dass die verantwortlichen Polizisten für die Aufgabe speziell ausgebildet sein sollte, damit sie eben ihre Verantwortung hätte übernehmen müssen und einen Arzt ("ärztlichen Untersuchung über die Flugtauglichkeit") hätte zuziehen müssen vor den Zwangsmassnahmen und nicht einen Sanitäter rufe (wie im Zeitungsbericht erwähnt) nachdem der Mann tot war.
Für den Direktor des Bundesamts für Migration, Alard du Bois-Reymond, ist aber schon vor der Untersuchung klar, das das nur ein (wiederholter!) unglücklicher Unfall war.


driver:
Klingt für mich nach erheblichem Selbstverschulden.

Also, wenn ich dich halbtot im Wald finde, weil du dir beim Spazieren bei schlechtem und kaltem Wetter ein Beingebrochen hast, darf ich dich demnach in den Schwitzkasten nehmen bis du tot bist, denn bei solche Wetter klingt das für mich nach erheblichem Selbstverschulden.

Oder, damit es auch ein chevy vielleicht versteht:
Wenn du dein Auto im falschen Quartier abstellst, kann ich dir ungestraft den Lack verkratzen, denn Klingt für mich nach erheblichem Selbstverschulden.

Es ist immer wieder erschreckend wie gleichgültig gewisse Menschen dem Leben anderer umzugehen gewillt sind.
Die manipulierbare Meute
mack
Mitglied
#29 ° Gesendet: 22.03.2010 18:35 ° Bearbeitet von: mack
Was soll das gottverdammte Affentheater jetzt wieder?!
Der ist selber schuld!
Warum nimmt die Schweiz auch immer wieder Leute hier auf, die hier nun mal nichts verloren haben, und absolut NICHTS mehr zu verlieren haben?!?!
Das ist sehr gefährlich für die innere Sicherheit des Landes!

Dieser unsägliche Verein mit einem äusserst arroganten SG Pfarrer brüstet sich sogar in der Zeitung mit seinen/ihren ach so coolen Taten für die armen Verfolgten.

http://www.solidaritaetsnetz.ch/
Bünzli
Mitglied
#30 ° Gesendet: 22.03.2010 18:43
mack:
Warum nimmt die Schweiz auch immer wieder Leute hier auf, die absolut NICHTS mehr zu verlieren haben?!?!

http://www.faz.net/s/Rub510A2EDA82CA4A8482E6C38BC79C4911/Doc~E42E94F11 CA814849925FE13F78740692~ATpl~Ecommon~Scontent.html

"Im Namen Gottes des Allmächtigen!

Das Schweizervolk und die Kantone,

in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,

im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,

im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,

im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,

gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,

geben sich folgende Verfassung"


Ja, Nigerianer werden auch zur sogenannten "Schöpfung" gezählt und in diesem Fall, wie du es ja auch sagst, auch zu den Schwachen.
Deshalb nimmt die Schweiz immer wieder solche Leute auf und das soll auch so bleiben.
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