oberhaenslir:
Weshalb muss man bei Lohnzahlungsverzug sofort kündigen und den
Arbeitsplatz verlassen?
Hier antwortet der Arbeitsrecht-Experte:
Bei Lohnzahlungsverzug soll man nicht sofort kündigen, sondern der Betroffene muss den Arbeitgeber persönlich oder besser mit eingeschriebenem Brief (Kopie und Beleg aufbewahren) unter Ansetzung einer z.B. einwöchigen Frist zur Bezahlung des geschuldeten Lohnes auffordern, mit der Androhung, dass die Arbeit bei Nichtbezahlung eingestellt wird (dies ist nicht eine Kündigung, sondern eine Niederlegung der Arbeit wegen Nichtbezahlung der Kündigung). Der Arbeit kann bis zum Erhalt der Bezahlung ferngeblieben werden. Das Arbeitsverhältnis dauert aber fort, es ist nicht gekündigt.
Mit der Androhung der Niederlegung der Arbeit ist der Arbeitgeber in Verzug gesetzt und schuldet ab diesem Datum Verzugszinsen von 5%.
Zahlt er auch nach der angesetzten Frist nicht, bist du berechtigt, das Arbeitsverhältnis wegen Lohngefährdung fristlos zu kündigen (würde ich aber nicht sofort tun, sondern ca. 2 Monate warten). Er muss den Lohn auch weiter bezahlen, wenn er nicht kann, muss dir die Arbeitslosenkasse Insolvenzentschädigung zahlen (welche sie dann beim Arbeitgeber einzutreiben versucht).
Das alles ist wichtig bei nachfolgenden Streitigkeiten vor Arbeitsgericht und für Insolvenzzahlungen der Arbeitslosenkasse bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.