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Weshalb muss man bei Lohnzahlungsverzug sofort kündigen?

 
oberhaenslir
Mitglied
#1 ° Gesendet: 14.03.2010 14:57
.

Weshalb muss man bei Lohnzahlungsverzug sofort kündigen und den
Arbeitsplatz verlassen?

Oder ist das nur so, wenn die Insolvenz des Arbeitgebers unabwendbar ist?

Was sagt die Rechtslage in at, ch und de?

Wo findet man im Internet zuverlässige Auskünfte?

.
swiss
Mitglied
#2 ° Gesendet: 14.03.2010 20:59
Wenn feststeht, dass er auch nicht mehr Lohn zahlen wird und es sich nicht um eine einmalige Verzögerung handelt.
Wenn du deinen chef abgemahnt hast und er den Lohn schon zum wiederholten Male nicht zahlt. (Gewinnst du vor dem Sozialgericht, kann aber zu Problemen mit dem ArbeitsAmt führen, weil die die Zumutbarkeit ausdehnen.)
Wenn drei Monate nicht gezahlt wurde mußt du sogar kündigen um den rückständigen Lohn durch das AA als Insonlvenzgeld gezahlt zu bekommen, sonst sind Ansprüche die länger als 3 Monate zurückliegen evt. ein "Titel ohne Mittel"
und zu guter letzt, wenn du dich beim Arbeitsamt erkundigt hast und die dir grünes Licht geben (Achtung: Zeugen zwecks späteren Beweises).

Auf jeden Fall : bezahlt der Arbeitgeber nicht mehr, sich am besten krank schreiben lassen durch einen Arzt.
Wilhelmtell
Mitglied
#3 ° Gesendet: 04.04.2010 00:07 ° Bearbeitet von: Wilhelmtell
oberhaenslir:
Weshalb muss man bei Lohnzahlungsverzug sofort kündigen und den
Arbeitsplatz verlassen?

Hier antwortet der Arbeitsrecht-Experte:
Bei Lohnzahlungsverzug soll man nicht sofort kündigen, sondern der Betroffene muss den Arbeitgeber persönlich oder besser mit eingeschriebenem Brief (Kopie und Beleg aufbewahren) unter Ansetzung einer z.B. einwöchigen Frist zur Bezahlung des geschuldeten Lohnes auffordern, mit der Androhung, dass die Arbeit bei Nichtbezahlung eingestellt wird (dies ist nicht eine Kündigung, sondern eine Niederlegung der Arbeit wegen Nichtbezahlung der Kündigung). Der Arbeit kann bis zum Erhalt der Bezahlung ferngeblieben werden. Das Arbeitsverhältnis dauert aber fort, es ist nicht gekündigt.
Mit der Androhung der Niederlegung der Arbeit ist der Arbeitgeber in Verzug gesetzt und schuldet ab diesem Datum Verzugszinsen von 5%.
Zahlt er auch nach der angesetzten Frist nicht, bist du berechtigt, das Arbeitsverhältnis wegen Lohngefährdung fristlos zu kündigen (würde ich aber nicht sofort tun, sondern ca. 2 Monate warten). Er muss den Lohn auch weiter bezahlen, wenn er nicht kann, muss dir die Arbeitslosenkasse Insolvenzentschädigung zahlen (welche sie dann beim Arbeitgeber einzutreiben versucht).
Das alles ist wichtig bei nachfolgenden Streitigkeiten vor Arbeitsgericht und für Insolvenzzahlungen der Arbeitslosenkasse bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
 
 

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