Xeno:
Mit Deinen Kenntnissen der Branche müsstest Du längst von Interpol angeworben sein... Im Ernst: Er kundige ich mal zuerst, wie Schlepperorganisationen auf der Route Ostafrika - Mitteleuropa wirklich funktionieren, bevor Du hier Quark postest. Ich helfe Dir ein wenig: Der allfällige Aufenthaltststatus eines Immigranten aus Eritrea z. B. in der Schweiz geht einem allfälligen Schlepper ganz unerhört am Arsch vorbei
Grundfalsch und praxisfremd.
Gerade der Asylgrund "Akzeptanz der politischen Verfolgung" mit anschliessender Jahresaufenthaltsbewilligung löst die Sogwirkung aus. Dies ist interessant für die Schlepper und für die Asylanten. Mit dem dringlichen Bundesbeschluss wird der Status vereitelt. Der Grund, dass dieser nicht umgesetzt wurde liegt an der EU. Diese wissen genau, dass dann diese Asylanten tendenziell weniger in die Schweiz aber tendenziell mehr in andere EU Länder gehen. Wieder ein Punkt mehr, wo die Schweizer vor der EU kuschte.
Die Chancen, dass den eritreischen Gesuchstellern in der Schweiz Asyl gewährt wird, stehen so gut wie bei keiner anderen Flüchtlingsgruppe. Denn vor zwei Jahren entschied die Asylrekurskommission, das heutige Bundesverwaltungsgericht, in einem Präzedenzfall, dass eritreische Militärdienstverweigerer und Deserteure als politisch Verfolgte gelten müssen. Sie haben darum Anspruch auf Aufnahme. Justizminister Christoph Blocher aber möchte den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, von dem er eine Sogwirkung auf eritreische Einwanderer vermutet, durch einen Dringlichen Bundesbeschluss faktisch aufheben. Dies gab Blocher vor zehn Tagen bekannt. Der Vorschlag befindet sich in der Vernehmlassung.http://www.nzz.ch/nachrichten/startseite/nichts_wie_raus_aus_eritrea_1 .579377.htmlWenn es ja nicht der Grund wäre, dann frage ich mich wieso EWS wie auch du, es vernünftiger finden das gleiche nicht über Bundesbeschluss, sondern gesetzlich zu regeln?
Der Unterschied besteht eben darin, dass der Bundesbeschluss SOFORT wirkt und das Gesetz erst dann, wenn es in Kraft ist. Das Problem ist auf dem gesetzlichen Weg eben der Zeitfaktor. Und genau diese zeitliche Lücke wird mit einem unnötigen Strom von Flüchtlingen gefüllt. Ein Paradebeispiel wie sich eben Praxis und Theorie unterscheiden. Oder ist es halt doch einmal mehr nur das Kuschen vor der EU bis diese ebenfalls die gesetzlichen Erlasse durchgezogen hat?