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Asylwesen: Der Schlendrian kehrt wieder ein

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cristiano-safado
Mitglied
#391 ° Gesendet: 27.01.2012 15:27 ° Bearbeitet von: cristiano-safado
@AdiB

Das ist doch das üble Spiel der Rechten: Daran, dass das Sozialwesen in der Schweiz verkümmert, sind natürlich nicht die Steuersenkungen für die Reichen und die ideologische Fixierung auf eine tiefe Staatsqoute und auf die angebliche "Eigenverantwortung" schuld, sondern die bösen, bösen Ausländer. Ja ja...Und das glaubst du auch noch, ausgerechnet du...
Das ist nur bedingt richtig. Die Scheininvaliden bewegen sich nur im Promillebereich (im Jahre 2009 240 auf 108000 kontrollierte Rentenfälle); bei den unechten Asylanten sind diese im zweistelligen Prozentbereich. Während unsere Politiker trotzdem und nach wie vor auf den Invaliden herumhacken (siehe 6. IV-Revision) verzögern dieselben Politiker bei den Asylanten seit Jahren die Durchsetzung des Rechts. Und es sind beileibe nicht nur Rechtsbürgerliche. So ist derjenige am Bundesgericht, der fast allen Invaliden die Rente streicht, Mitglied der SP und als solcher in das Bundesgericht gewählt worden. Es ist dies der Präsident der 2. sozialrechtlichen Abteilung, Ulrich Meyer.
Natascha
Mitglied
#392 ° Gesendet: 27.01.2012 16:54 ° Bearbeitet von: Natascha
Es wird immer lustiger in diesem Fred. Beruflich befassende Blocherhasser reden nun von Scheinasylanten und kritisieren die mitte-links Wohfühltruppe. Insofern ist nun so viel Rauch, dass bestimmt ein Feuer da sein muss.
Das Problem ist eben, dass die juristischen Spitzenfindigkeiten mit dem praktischen Handeln nicht identisch sein können. Die Führung des EJPD verfängt sich in juristischen Details und vergisst das Wesentliche. Selbstverstsändlich sollen politisch Verfolgte ein Asylrecht haben, aber eben so selbstverständlich muss man mit offensichtlichen Scheinasylanten umgehen. Da wird gross gehustet, wenn Blocher praxiskonform und nach gesundem Menschenverstand die irakischen Flüchtlinge einer humanitären Lösung zuführte OHNE dass man eben zulässt, dass das Asylwesen, letztlich zu Lasten der richtigen Asylanten, ausgenutzt wird. Den gleichen Fehlgedanken hatte die stets nach juristischen Grundsätzen handelnde EWS erleben müssen, also sie glaubte, man müsse das Problem der "Eriträer" gesetzlich und nicht mit einem Notrecht lösen. Den letzten beiden Vorstehern des EJPD fehlt der gesunde Menschenverstand, die pragmatischen Lösungen, das Mitdenken was die Schlepper planen und die Führungsqualitäten in so einem Amt. Nun haben wir den Salat und es wird noch viel schlimmer werden. Eigentlich klar, dass dies so kommen musste.

N.
Oldie-48
Mitglied
#393 ° Gesendet: 27.01.2012 17:58
AdiB:
wir müssen uns auch mit den "Scheinflüchtlingen" irgendwie arrangieren

wenn Du meinst dann arrangiere Dich.
gumbyman
Mitglied
#394 ° Gesendet: 28.01.2012 01:41
Natascha:
die irakischen Flüchtlinge einer humanitären Lösung zuführte

Klingt für mich irgendwie nach Euthanasie - aber nein halt, die Gesuche wurden ja nur unter den Teppich gekehrt, ohne zu prüfen ob die Leute gefährdet waren. Solche Fahrlässigkeit sollte eigentlich strafbar sein.

Fakt ist doch:
a) Es gibt Flüchtlinge, die unsere Hilfe wirklich brauchen. Es wäre schlimm, solche Leute aufgrund irgendwelcher operative hektischer Pseudo-Effizienz abzuweisen
b) Es gibt Leute, die mit böser Absicht zu uns kommen und sich als Asylsuchende ausgeben (Kriminaltouristen, Drogenhändler, Mitglieder von Betrügerbanden). Diese sind oft gut getarnt und es ist schwierig, ihre wahren Motive aufzudecken.
c) Es gibt offensichtliche unerwünschte Gäste, die einfach gerne gut und bequem bei uns überwintern oder ein bisschen Abenteuer suchen.
Dies alles geschieht und wird auch weiterhin geschehen, wir können nichts dafür oder dagegen tun.

Was wir aber tun können ist:
Fälle von c) massiv beschleunigen, sodass die Leute rasch wieder nach Hause geschickt werden können. Das braucht aber Manpower, nicht dummes "Ausländer-raus" Gebrüll
Fälle von b) möglichst gezielt untersuchen und damit ebenfalls beschleunigen.
Das hat - nebst der höheren Effizienz - den schönen Nebeneffekt, dass weniger Gleichgesinnte angelockt werden, da sie sehen dass der Trick immer weniger funktioniert.

g.
Natascha
Mitglied
#395 ° Gesendet: 28.01.2012 09:38
gumbyman:
a) Es gibt Flüchtlinge, die unsere Hilfe wirklich brauchen. Es wäre schlimm, solche Leute aufgrund irgendwelcher operative hektischer Pseudo-Effizienz abzuweisen

Eine Zuführung vor Ort an das UNHCR halte ich nicht für eine Pseudo-Effizienz, sondern für einen pragmatischen, effizienten und lösungsgerechten Ansatz, der die Humanität wahrt.

gumbyman:
b) Es gibt Leute, die mit böser Absicht zu uns kommen und sich als Asylsuchende ausgeben (Kriminaltouristen, Drogenhändler, Mitglieder von Betrügerbanden). Diese sind oft gut getarnt und es ist schwierig, ihre wahren Motive aufzudecken

Natürlich ist dies nicht einfach und wir bleiben ein Magnet für solche Leute. Selbstverständlich wissen die Schlepperbanden, in welchen Ländern, das Prozedere die besten Lücken bietet und wie lasch die jeweilige Regierung handelt. Und natürlich wissen diese nun, dass wieder der Schlendrian das Sagen hat.

gumbyman:
Was wir aber tun können ist:Fälle von c) massiv beschleunigen, sodass die Leute rasch wieder nach Hause geschickt werden können. Das braucht aber Manpower, nicht dummes "Ausländer-raus" Gebrüll

Tönt schlüssig, jedoch verschweigst du, dass jedes Gesuch nach einem bestimmten Ansatz mit einer bestimmten Unabhängigkeit durchgezogen werden muss und zwar rechtsstaalich. Insofern ist die Beschleunigung gar nicht so einfach. Viel besser ist eben, dass es gar nicht zu einem Gesuch kommen sollte, wenn Lösungen vor Ort getroffen werden können UND wenn ein Abschreckungspotential besteht, dass den Schleppern zuwider ist.

N.
AdiB
Mitglied
#396 ° Gesendet: 28.01.2012 15:21
Natascha:
Selbstverstsändlich sollen politisch Verfolgte ein Asylrecht haben, aber eben so selbstverständlich muss man mit offensichtlichen Scheinasylanten umgehen

Das bestreitet im Grundsatz heute kaum noch jemand, zumindest bei den Linksliberalen.

Natascha:
Da wird gross gehustet, wenn Blocher praxiskonform und nach gesundem Menschenverstand die irakischen Flüchtlinge einer humanitären Lösung zuführte OHNE dass man eben zulässt, dass das Asylwesen, letztlich zu Lasten der richtigen Asylanten, ausgenutzt wird.

Noch einmal: Das Problem war, dass man dies nicht öffentlich gemacht hatte bzw. die Gesuche nicht registriert. Nicht die Lösung an sich. Warum musste dies vertuscht werden? Das weckt einfach Misstrauen, egal wie gut oder schlecht das Vorgehen an sich war.

Natascha:
Den gleichen Fehlgedanken hatte die stets nach juristischen Grundsätzen handelnde EWS erleben müssen, also sie glaubte, man müsse das Problem der "Eriträer" gesetzlich und nicht mit einem Notrecht lösen

Hier haben wir ein grundsätztliches Problem: Die Eritreer wurden vom Bundesverwaltungsgericht als echte (!) Flüchtlinge anerkannt, aber trotzdem will man sie nicht als solche hierhaben. Das geht nicht auf, ob man nun Notrecht oder Gesetzesrecht einsetzt. Wer definiert dann, was ein echter Flüchtling ist, wenn nicht ein Gericht?
Klar war das BVGer hier sehr grosszügig. Doch man sollte dies akzeptieren, wenn man die Gewaltenteilung respektiert.

Natascha:
Viel besser ist eben, dass es gar nicht zu einem Gesuch kommen sollte, wenn Lösungen vor Ort getroffen werden können UND wenn ein Abschreckungspotential besteht, dass den Schleppern zuwider ist.

Lösungen vor Ort, ja, die wären tatsächlich besser.

Anders sieht es bei den Abschreckungsmassnahmen aus. Hier kann man eben nicht zwischen "echten" und "unechten" Flüchtlingen unterscheiden, sondern es werden alle davon getroffen, auch die falschen. Das meinte @gumbyman wohl mit "Pseudo-Effizienz".
Loser
Mitglied
#397 ° Gesendet: 28.01.2012 19:58
Natascha:
Da wird gross gehustet, wenn Blocher praxiskonform und nach gesundem Menschenverstand

Beides trifft nicht zu :) Und dann widersprichst Du Dir gleich selber

Tönt schlüssig, jedoch verschweigst du, dass jedes Gesuch nach einem bestimmten Ansatz mit einer bestimmten Unabhängigkeit durchgezogen werden muss und zwar rechtsstaalich.

War die Aktion rechtsstaatlich ?
Natascha
Mitglied
#398 ° Gesendet: 28.01.2012 21:53 ° Bearbeitet von: Natascha
Loser:
War die Aktion rechtsstaatlich ?

Ja.
Die Flüchtlinge haben Schutz bekommen und damit ist der Kern des Rechtsstaates eingehalten worden. Der Sinn muss rechsstaatlich sein und nicht das Haar in der Suppe, weil der Gesetzgeber etwas unklar formuliert. Ähnlich wie bei einem Vertrag. Der Wille des Vertrages (die gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung) und nicht das Geschriebene. Manchmal muss man halt zwischen den Zeilen die richtige Entscheidung erkennen.

N.
AdiB
Mitglied
#399 ° Gesendet: 29.01.2012 08:22
Natascha:
Ähnlich wie bei einem Vertrag. Der Wille des Vertrages (die gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung) und nicht das Geschriebene.

Was für einen Vertrag gilt, gilt aber nicht für zwingendes Recht! Dort ist in erster Linie der Wortlaut massgebend, und erst dann kommt der Wille des Gesetzgebers ins Spiel. Schon gar nicht zählt die Ansicht eines einzigen Beamten, das wäre hochgradig undemokratisch.
Du willst es einfach nicht verstehen: Ein rechtsstaatliches Verfahren beinhaltet zwangsläufig formalistische Verfahrensschritte, die alle eingehalten werden müssen, ansonsten ist es kein rechtsstaatliches Verfahren!
Ein Gesuchsteller muss wissen, warum er so und nicht anders behandelt wurde, es muss Transparenz herrschen. Was das EJPD damals gemacht hat, war ein undurchsichtiger Kuhhandel. Niemand hat etwas dagegen, dass man Flüchtlinge dem UNHCR übergibt, bloss muss dies offiziell und nicht inoffiziell geschehen.
gumbyman
Mitglied
#400 ° Gesendet: 29.01.2012 22:09
Natascha:
Zuführung vor Ort an das UNHCR halte ich nicht für eine Pseudo-Effizienz,

Das ist hier nicht der Punkt.
AdiB:
bei den Abschreckungsmassnahmen aus. Hier kann man eben nicht zwischen "echten" und "unechten" Flüchtlingen unterscheiden, sondern es werden alle davon getroffen, auch die falschen. Das meinte @gumbyman wohl mit "Pseudo-Effizienz".

Das ist Teil davon. Und der andere Teil ist...
AdiB:
Ein rechtsstaatliches Verfahren beinhaltet zwangsläufig formalistische Verfahrensschritte, die alle eingehalten werden müssen, ansonsten ist es kein rechtsstaatliches Verfahren!

...dieser hier. Wenn alles schnell-schnell im Eilverfahren abgehandelt wird, unter dem Motto "du bist Nigerianer also Drogenhändler also unechter Flüchtling also schnelle Abschiebung" dann sieht das auf dem Papier effizient aus. Wenn's aber tatsächlich einer derjenigen ist die unseren Schutz gebraucht hätten, dann war es eben nicht effizient, sondern schludrig, falsch und ein unverzeihliches Versagen.

AdiB:
Was für einen Vertrag gilt, gilt aber nicht für zwingendes Recht! Dort ist in erster Linie der Wortlaut massgebend, und erst dann kommt der Wille des Gesetzgebers ins Spiel.

Danke für die Erläuterungen, als Nichtjurist ahnt man zwar dass es was in der Art sein muss, aber es schwarz auf weiss zu lesen ist dann doch hilfreich.

AdiB:
Ein Gesuchsteller muss wissen, warum er so und nicht anders behandelt wurde, es muss Transparenz herrschen. Was das EJPD damals gemacht hat, war ein undurchsichtiger Kuhhandel.

Und genau das darf in einer Behörde nicht passieren, sonst sind wir bei der berühmten Bananenrepublik. Oder der Bananen-Diktatur. Und das brauchen wir nun wirklich nicht.

g.
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