Zitat: "Ab dem 1. Mai 2010 gilt das Rauchverbot auch für Räume, in denen mehrere Personen arbeiten. Entsprechende kantonale Anwendungsbestimmungen werden derzeit ausgearbeitet".
http://www.fr.ch/fp/de/pub/index.cfm Dieses wurde mittlerweilen auf Einzelarbeitsplätze erweitert, da Arbeitnehmer vom Zigarettenrauch tangiert werden könnten, wenn sie Zugang zu diesen Einzelbüros haben müssen. Der Chef darf also in seinem Büro nicht mehr rauchen.
20. Nichtraucherschutz (Art. 19 ArGV 3) Der Arbeitgeber hat im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die Nichtraucher nicht durch das Rauchen anderer Personen belästigt werden (entsprechende Lüftung, Abgrenzungen, getrennte Räume, reservierte Zonen für Raucher und Nichtraucher).
http://www.fr.ch/spe/files/pdf22/resume_construction_locaux_d.pdfDie Praxis im Kanton Fribourg sagt, wo dieser Schutz aus betrieblichen Gründen nicht gewährleistet ist, da darf nicht geraucht werden. Aus diesem Grunde wurden die Betriebe auch gebüsst.
Staatliches Handeln muss verhältnismässig sein!Fribourg geht noch weiter. Da sind Fumoirs auf 65m2 begrenzt und auf Terassen von Gaststätten darf nicht geraucht werden, wenn sie mehr als zu 2/3 zugedeckt werden (z.B. durch Sonnenstoren), oder wenn mehr als eine Seite (Windfang) geschlossen ist.
Mit Verhältnismässigkeit hat das alles nichts mehr zu tun, wohl aber mit gängeln der Raucher. Das sind übrigens alles Verordnungen und Weisungen, zu denen der Stimmbürger nichts dazu zu sagen hatte.
Nein, ich habe den Verdacht, dass die Lungenliga eine Formulierung übernommen hat, die an die Freburger Regelung erinnert und deshalb niemandem auffällt, die aber noch viel weitergeht...Dem ist so. Allerdings streben die NR-Organisationen ein totales Rauchverbot an (Verkaufsverbot von Tabakwaren in der Schweiz). Sie geben das allerdings nicht offen zu.
Zitat aus dem heutigen TA: So verfügen heute 15 Kantone über weitergehende Bestimmungen als das Bundesgesetz. Acht Kantone (Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Neuenburg, St. Gallen, Waadt und Wallis) kennen eine Regelung, wie sie die eidgenössische Initiative «Schutz vor Passivrauchen» für die ganze Schweiz fordert. Die restlichen sieben Kantone (Appenzell Ausserrhoden, Bern, Graubünden, Solothurn, Tessin, Uri, Zürich) verbieten Raucherbetriebe, lassen aber bediente Fumoirs zu.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Eine-Gesundheitsapostelge schichte/story/31706180