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"Raucherverbot" ein tückischer und diskriminierender Schritt

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cristiano-safado
Mitglied
#1821 ° Gesendet: 22.12.2011 14:24 ° Bearbeitet von: cristiano-safado
@AdiB

Im Kanton Fribourg wurden kürzlich mehrere Betriebe gebüsst, da geraucht wurde. Es handelte sich nicht um öffentlich zugängliche Räume. Das Nichtraucherverbot ist im Kanton Fribourg in mehreren Verordnungen (also nicht nur im Gesundheitsgesetz, sondern zum Beispiel auch in der Weisung "Bau und Einrichtung von Arbeitsplätzen") verankert. Leider ist der Link zu den Freiburger Nachrichten mittlerweilen nicht mehr vorhanden.
AdiB
Mitglied
#1822 ° Gesendet: 22.12.2011 14:45 ° Bearbeitet von: AdiB
cristiano-safado:
Im Kanton Fribourg wurden kürzlich mehrere Betriebe gebüsst, da geraucht wurde.

Hmm...und gab es bei den Betrieben nicht wenigstens Teilbereiche, die öffentlich zusgänglich waren? Ich kann mir schlicht nicht vorstellen, dass das Rauchen bereits heute überall verboten sein soll, wo gearbeitet wird - wie wird denn das umgesetzt?
Nein, ich habe den Verdacht, dass die Lungenliga eine Formulierung übernommen hat, die an die Freburger Regelung erinnert und deshalb niemandem auffällt, die aber noch viel weitergeht...

Allerdings, zur Erinnerung: Ich habe (als Nichtraucher) nichts gegen rauchfreie Restaurants, Heime, Ämter etc. - im Gegenteil. Aber wenn z.B. ein Handwerker in einer privaten Wohnung etwas repariert, dann sollte doch der Bewohner selber entscheiden können, ob er dem Gast das Rauchen gestattet oder nicht...Wenn man den Initiativtext wörtlich nimmt, wäre das Rauchen dann auch im Wohnzimmer absolut verboten und staatlich sanktioniert - falls sich ein Handwerker darin aufhält, selbst wenn er allein ist. Das ist absurd!
Einmal mehr gilt hier meine Lieblingsmaxime: Staatliches Handeln muss verhältnismässig sein!
cristiano-safado
Mitglied
#1823 ° Gesendet: 22.12.2011 16:58 ° Bearbeitet von: cristiano-safado
Zitat: "Ab dem 1. Mai 2010 gilt das Rauchverbot auch für Räume, in denen mehrere Personen arbeiten. Entsprechende kantonale Anwendungsbestimmungen werden derzeit ausgearbeitet". http://www.fr.ch/fp/de/pub/index.cfm Dieses wurde mittlerweilen auf Einzelarbeitsplätze erweitert, da Arbeitnehmer vom Zigarettenrauch tangiert werden könnten, wenn sie Zugang zu diesen Einzelbüros haben müssen. Der Chef darf also in seinem Büro nicht mehr rauchen.

20. Nichtraucherschutz (Art. 19 ArGV 3) Der Arbeitgeber hat im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die Nichtraucher nicht durch das Rauchen anderer Personen belästigt werden (entsprechende Lüftung, Abgrenzungen, getrennte Räume, reservierte Zonen für Raucher und Nichtraucher). http://www.fr.ch/spe/files/pdf22/resume_construction_locaux_d.pdf
Die Praxis im Kanton Fribourg sagt, wo dieser Schutz aus betrieblichen Gründen nicht gewährleistet ist, da darf nicht geraucht werden. Aus diesem Grunde wurden die Betriebe auch gebüsst.

Staatliches Handeln muss verhältnismässig sein!
Fribourg geht noch weiter. Da sind Fumoirs auf 65m2 begrenzt und auf Terassen von Gaststätten darf nicht geraucht werden, wenn sie mehr als zu 2/3 zugedeckt werden (z.B. durch Sonnenstoren), oder wenn mehr als eine Seite (Windfang) geschlossen ist.
Mit Verhältnismässigkeit hat das alles nichts mehr zu tun, wohl aber mit gängeln der Raucher. Das sind übrigens alles Verordnungen und Weisungen, zu denen der Stimmbürger nichts dazu zu sagen hatte.

Nein, ich habe den Verdacht, dass die Lungenliga eine Formulierung übernommen hat, die an die Freburger Regelung erinnert und deshalb niemandem auffällt, die aber noch viel weitergeht...
Dem ist so. Allerdings streben die NR-Organisationen ein totales Rauchverbot an (Verkaufsverbot von Tabakwaren in der Schweiz). Sie geben das allerdings nicht offen zu.

Zitat aus dem heutigen TA: So verfügen heute 15 Kantone über weitergehende Bestimmungen als das Bundesgesetz. Acht Kantone (Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Neuenburg, St. Gallen, Waadt und Wallis) kennen eine Regelung, wie sie die eidgenössische Initiative «Schutz vor Passivrauchen» für die ganze Schweiz fordert. Die restlichen sieben Kantone (Appenzell Ausserrhoden, Bern, Graubünden, Solothurn, Tessin, Uri, Zürich) verbieten Raucherbetriebe, lassen aber bediente Fumoirs zu. http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Eine-Gesundheitsapostelge schichte/story/31706180
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