cristiano Mitglied
#1 ° Gesendet: 29.01.2008 13:30 ° Bearbeitet von: cristiano |
Ein Artikel des Unterzeichneten, geschrieben vor gut einem Jahr, der allerdings nie zur Publikation gelangte. Der Bericht wurde sowohl aus politischen Gründen, als auch, weil dieser „zu heiss“ seie, von mehreren Zeitungen und Zeitschriften abgelehnt.
Man geht davon aus, dass 6% der Fürsorgebezüger die Unterstützung zu Unrecht beziehen oder nicht entsprechend ihrem Verwendungszweck ausgeben. Von diesen 6% gilt die Hälfte als unaufgedeckte Fälle. Es gibt allerdings noch eine ganz andere Art von Schmarotzern, die sich auf Kosten der Fürsorge aber auch von Sozialbezügern eine goldige Nase verdienen. Es sind dies eine Reihe dubioser Vermieter. Ihnen kommt die angespannte Wohnungslage zu gute. Viele Fürsorgebezüger finden praktisch keine Wohnung. Die Situation hat sich seit den öffentlichen Diskussionen über Sozialschmarotzer wesentlich verschärft. Viele Vermieter – darunter auch namhafte Liegenschaftsverwaltungen und Pensionskassen - sind nicht mehr bereit, Fürsorgeabhängigen, Arbeitslosen, Invaliden, eine Wohnung zu abgeben. Dazu kommt, dass Albert Leiser, seines Zeichens FDP-Gemeinderat und Direktor des Hauseigentümerverbandes von Zürich, sich in einem an die HEV-Mitglieder gerichteten Artikel vor einer Vermietung von Wohnungen an Fürsorgebezüger abriet (HEV 6/2006, S. 371). Doch hatten sich einige Vermieter schon früh darauf „spezialisiert“ , Rentnern, Fürsorgebezügern und Arbeitslosen Wohnungen abzugeben, respektive zu vermitteln. Allerdings bei weitem nicht aus ethischen Gründen, wie dies aus diesen Kreisen oft vorgegaukelt wird.
So ist in der Branche allgemein bekannt, dass die Sozialhilfe in Zürich für Mieten Maximalbeträge von Fr. 1.100.— für eine Person, Fr. 1.450.— für ein Ehepaar ohne Kinder bezahlten. Eine stattliche Anzahl von Vermietern erhöhten deshalb die Mietzinse auf die Fürsorgeansätze. Die inzwischen herabgesetzten Ansätze werden zwar, um den Markt nicht zu beeinflussen, nicht mehr veröffentlicht, doch sind auch diese inzwischen in den einschlägigen Kreisen längst bekannt. Zudem kommt, dass auch die neuen Ansätze für die teilweise vermieteten Bruchbuden, Umbauten, ehemalige Gewerberäume ohne Bade- und Duschgelegenheit, nach wie vor viel zu hoch liegen. Die Frage ist berechtigt, was denn nach den zu erwartenden Mietzinserhöhungen (Hypothekarzins, Indexveränderung) den vom Staatssäckel abhängigen Personen noch an Unterkunft geboten wird.
Hierzu einige Fälle, die sich vor einem Jahr, also noch zu Beginn des Debakel um Sozialdepartement und Monika Stocker ereigneten:
In einem Fall erdreiste sich ein Hauseigentümer seiner ausländischen Mieterin nach einem unterlegenen Mietschlichtverfahren (3-jährige Sperrfrist!) in eine grössere Wohnung zu versetzen und während zwei Jahren von ihrem Grundbedarf 1 (Fr. 830.--) Fr. 700.— schwarz abzukassieren. Dass Mietzins in keiner Relation zum Mietobjekt stand, sei nur nebenbei erwähnt.
Dass Vermieter zwecks „Steueroptimierung“ den Stromzähler auf ihren Namen laufen lassen, um danach den Energieverbrauch beim Fürsorgebezüger (ist im Grundbedarf 1 eingerechnet) einzukassieren, darf bereits als Kavaliersdelikt betrachtet werden.
In einem andern Fall vermietete ein Hauseigentümer einem Fürsorgebezüger eine sich im Umbau befindende 3-Zimmer-Wohnung zu einem recht hohen Ansatz. Er versprach die Wohnung fertig zu stellen, liess sich jedoch nach Beendigung eines Zimmers nicht mehr blicken. 5 Monate später war die Liegenschaft verkauft, dem verdutzten Fürsorgebezüger – inzwischen IV-Rentner – wurde die nach wie vor nicht beendete Wohnung vom neuen Hauseigentümer kurzfristig gekündigt.
Aber auch lange wurden Wohnungsabgabeprotokolle erstellt, die den Tatsachen nicht entsprachen. So hatte beispielsweise der Vermieter einer Wohnung kürzlich auf seinem Protokoll einen Riss im Sofa vermerkt. Nur, die etwa 10cm lange Beschädigung bestand bereits als die Mieterin (!) das Möbelstück im Secondhand-Laden erwarb. Aufgeschreckt der vielen „Schäden“ sind die Fürsorgeämter allerdings mit der Begleichung von Mieterschäden vorsichtiger geworden.
Dass viele Fürsorgebezüger froh sein müssen, überhaupt eine Wohnung zu finden führt dazu, dass sie sich gegen rechtlich unhaltbare Mietkonditionen kaum wehren. So werden in Mietverträgen Mahngebühren, Betreibungsunkosten, Rechtsöffnungsentschädigungen und dergleichen in einer Höhe festgelegt, die selbst Anwaltshonorare übersteigen. Jahre alte Indexstände, Vorbehalte bei Bruttorenditen in Mietverträgen werden und können von Fürsorgebezügern mangels Verständnis nicht einmal überprüft werden. Dass sich solche Vermieter unter anderem auch mietvertraglich unangemeldete „Hausbesuche“ vorbehalten, ist nur noch das Pünktchen auf dem i.
Vielleicht Arbeit für Sozialinspektoren, nachdem sie alle Missbrauchsfälle der Fürsorgebezüger aufgedeckt haben? Nein, denn solche Kontrollen würden polizeirechtliche Befugnisse voraussetzen. Doch diese sind für Sozialinspektoren nicht vorgesehen.
Christiano |