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Schweizer Schlagzeilen Diskussionsforum Politik / Schweizer Schlagzeilen /

Blocher geht - Van Tha kommt...

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cristiano
Mitglied
#61 ° Gesendet: 26.01.2008 00:20
Der Tagesanzeiger hat mit Stanley Van Tha ein Interwiev geführt.

http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/schweiz/835678.html

Ich stelle die ketzerische Frage: Sollte Mord an Folterknechte nicht straffrei werden?
Xeno
Mitglied
#62 ° Gesendet: 26.01.2008 21:54
@cristiano

Ich habe aber von einer Quote aus Wirtschaftsflüchtlingen gedacht, denen man ein zeitbefristetes Visa geben könnte (d.h. natürlich vor Einführung einer solchen Möglichkeit das dafür und dawider abklären).

Hm, es fragt sich, ob diese Idee in den Zeiten der Personenfreizügigkeit mit den EU-Staaten noch angebracht ist.

X.
gumbyman
Mitglied
#63 ° Gesendet: 27.01.2008 02:25
@cristiano
Sollte Mord an Folterknechte nicht straffrei werden?
Und ich stelle die ketzerische Frage: *WER* würde den Mörder seiner Folterknechte nicht bestrafen?
Und die zweite ketzerische Frage: Welche Strafe wäre für den Verantwortlichen einer Behörde angemessen, der - trotz eindeutiger Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen - einen Flüchtling wieder an seine Folterknechte ausliefert?

g.
cristiano
Mitglied
#64 ° Gesendet: 27.01.2008 09:07
@xeno

Die Frage ist sicher angebracht. Denk daran, was ich früher schon gesagt hatte. Meiner Ansicht nach sind die Freizügigkeitsabkommen rassistisch, da sie EU-Staatsangehörige gegenüber Angehörige aus Drittweltstaaten bevorzugen.
cristiano
Mitglied
#65 ° Gesendet: 27.01.2008 09:58
@gumbyman

Ich schätze, dass es 1 1/2 Jahre her sind, als ich mich das letzte mal bei Frau BR Calmy-Rey nach Stanley Van Tha erkundigte. Fra BR Calmy-Rey gab mir nach einiger Zeit ebenfalls per Mail bekannt, dass man über Stanley Van Tha keinerlei Nachrichten habe. (Wir werden vermutlich ebenso wenig die Hintergründe der Freilassung von Stanley Van Tha in Erfahrung bringen, wie er selbst).

Als man Stanley Van Tha auswies waren noch 2 andere Ausweisungsfälle von Burmesen hängig. In einem Fall hatte man die Ausweisung von Stanley Van Tha gestoppt. Im zweiten Fall weiss ich es nicht.

Fest stand, dass sowohl die Asylrekurskommission, als auch Blocher (der die Ausweisungs noch hätte stoppen können), genau wussten was passiert, wenn Stanley Van Tha ausgewiesen wird. Nicht nur deshalb, weil die Vorgänge in Maynadir bekannt waren, sondern man lud sogar die burmesische Botschaft ein, um Stanley Van Tha hier in der Schweiz zu verhören! Danach schickte man ihn gefesselt nach Burma und lieferte ihn den dortigen Behörden aus. Später behauptete BR Blocher im Ständerat entgegen besseren Wissens, dass Stanley Van Tha wegen "Diebstahls" in Burma inhaftiert seie.

Damit kennst Du nun die genaueren Hintergründe des Falles Stanley Van Tha. Unter solchen Umständen verstehst Du, dass die Beantwortung Deines Falles durch mich vielleicht nicht ganz "fair" und "neutral" erfolgt, aber immerhin:

Welche Strafe wäre für den Verantwortlichen einer Behörde angemessen, der - trotz eindeutiger Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen - einen Flüchtling wieder an seine Folterknechte ausliefert?
Diejenigen, die ihre Arbeit ausführten (Polizisten), kannst Du nicht zur Verantwortung ziehen, wohl aber diejenigen, die den Auftrag hierzu gaben, respektive wider besseren Wissens die Ausweisung verhängten. respektive nicht stornierten (BR Blocher, Mig.-Amt, Asylrekurskommission). Sicher einige weniger hohe Strafe als den Folterknechten selbst, doch sicher mehrere Jahre Gefängnis.

*WER* würde den Mörder seiner Folterknechte nicht bestrafen?
Beim Vollzug der Strafe handelt es sich ja um einen hoheitlichen Akt eines "Weltgerichtes". Die Henker der Folterknechte kannst Du also nicht als Mörder bezeichnen.

***********************************************************

Ich erachte die Praxis der Migrationsbehörden, bei Ausweisungen die Einvernahmeprotokolle den Behörden des Heimatlandes eines Flüchtlinges vorweg zuzustellen, als riesengrosse Schweinerei, die auch den Flüchtlingskonventionen widerspricht. Zu behaupten, dass man ja den Asylbewerber nicht als Flüchtling anerkenne und deshalb die Zustellung der Dossiers und Meldung der Akunft an die dortigen Behörden nicht den Flüchtlingskonventionen widerspreche erachte ich als ganz faule Ausrede der Schweizerischen Behörden. Diese jahrzehntealte Praxis hat - gerade in der Türkei - viele Unschuldige zu jahrelangen Gefängnisaufenthalten verholfen.
Boll
Mitglied
#66 ° Gesendet: 28.01.2008 07:58
"Beim Vollzug der Strafe handelt es sich ja um einen hoheitlichen Akt eines "Weltgerichtes". Die Henker der Folterknechte kannst Du also nicht als Mörder bezeichnen."

So beschrieben ist das Töten eines Menschen ja offenbar eine ganz normale Sache. Ich bin sicher, die "Henker der Folterknechte" freuen sich, dass sie nicht als Mörder angesehen werden. Das Prinzip "Rache" scheint hier immer beliebter zu werden, beruhigend.
cristiano
Mitglied
#67 ° Gesendet: 28.01.2008 10:00 ° Bearbeitet von: cristiano
@Boll

Ich bin grundsätzlich auch gegen die Todesstrafe, so wie gegen die Folter. Magst Du Dich an die Diskussionen wegen der Folter in Deutschland erinnern, als es darum ging, von einem Täter den Aufenthaltsort des Entführten in Erfahrung zu bringen? Magst Du Dich an den Kindlifresser Bokassa erinnern? M.E. nach gibt es immer begründete Ausnahmen. Welche Situation hätten wir wohl im Irak, wäre, wenn man Sadam Hussein nicht aufgehängt hätte? Ich betrachte eine Hinrichtung solcher Despoten nicht als Rache, sondern als Prävention. Es muss sicher gestellt sein, dass solche Leute nicht wieder ans Ruder gelangen.
Boll
Mitglied
#68 ° Gesendet: 28.01.2008 11:27
"M.E. nach gibt es immer begründete Ausnahmen."

Wer entscheidet das?
cristiano
Mitglied
#69 ° Gesendet: 28.01.2008 11:30
@Boll

Üeber die Dingbachmachung und allenfalls Hinrichtung natürlich dieses Internationale Gericht.
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