RonaldCH Mitglied
#7 ° Gesendet: 08.02.2006 09:22 |
Was es mit den beiden Albanern wirklich auf sich hatte, habe ich im ursprünglichen Thread schon korrigiert. Aber wahrscheinlich wussten Sandro und Konsorten dem nichts mehr entgegen zu setzten. Also tut man so, wie wenn man die Antwort nicht gesehen hätte. Ist auch nicht einfach, zuzugeben, dass man sich von 10vor10 übertölpeln liess. Hier noch einmal meine Antwort vom 2. Februar.
@Sandro
Ich habe schon gesehen, dass du alle, die mit dem Vorgehen der Asylrekurskommission nicht einverstanden sind, versucht hast als widerliche Menschenrechtsgangster anzuschwärzen. - Ich hatte ja zu jenem Zeitpunkt auch nicht mehr Informationen als du. Der Unterschied zwischen uns zwei liegt aber wohl darin, dass du den Mist, den dir die Gesellen von "10 vor 10" vorgesetzt haben als wahrscheinlicher betrachtet hast, als was Blocher und Schlüer vertreten haben. Was die Beiden, von dir total verachteten Persönlichkeiten, verlauten lassen, scheint mir hundert mal vertrauenswürdiger zu sein, als was die Pumpe Klapproth von sich gibt. - Musst du nicht zugeben, dass, was dieser hektische Schwätzer am WEF von sich gegeben hat, wieder einmal mehr äusserst peinlich war?
Im Folgenden einige Passagen von Ulrich Schlüers Artikel in der Schweizerzeit, mit dem er die wirklichen Probleme dieses Asyl-Debakels beleuchtet und damit auch klar sagt, wie mies sich diese linken "10 vor 10" Leute von den Karren der linken Anwälte spannen liessen und wie ebenso mies die Anwälte unser Land vertreten. Hier einige Passagen, - wenn du mehr davon lesen willst, kann ich dir problemlos den ganzen Artikel vorführen (die Schweizerzeit selbst in die Hände zu nehmen, wird dich, so wie ich dich kenne, bestimmt ekeln):
...........Ein Gerichts-Urteil - das weiss jedermann, der je mit Gerichten zu tun hatte -präsentiert am Anfang immer in geraffter Form die Standpunkte, welche die Streitparteien im Verfahren eingenommen haben. Diese werden so wiedergegeben, wie sie von den Parteien vorgebracht und als Ausgangspunkt einer Verhandlung vom Gericht in Betracht gezogen worden sind. Diese Standpunkte bilden also den Ausgangspunkt, nicht das Ergebnis des Verfahrens. Die von Albanien 2004 - zu dieser Zeit war Berisha in der Opposition - anbegehrte Auslieferung hätte die beiden Albaner einem Gerichtsverfahren zuführen sollen, das sowohl die Anklagen als auch die Entlastungsargumente bezüglich der den beiden Albanern zur Last gelegten Taten hätte beurteilen müssen.
Die vom Schweizer Verteidiger der beiden Albaner gewählte Taktik zielte indessen darauf, eine solche Untersuchung um jeden Preis zu verhindern. Laut Bundesgerichts-Urteil argumentierten die Albaner und ihr Verteidiger in den in der Schweiz ablaufenden Verfahren ausschliesslich zukunftsbezogen: würden die beiden Albaner je ausgeliefert, hätten sie in Albanien politische Verfolgung zu befürchten. Und zwar weil sie Roma seien..........
......... Aus dem Bundesgericht-Urteil geht nicht einmal hervor, ob wenigstens überprüft worden ist, dass es sich bei den beiden Albanern tatsächlich um Roma handelt.
Das Bundesgericht war, als die Asylrekurs-Kommission den beiden Albanern Asyl gewährte, mit der Tatsache konfrontiert, dass die beiden Albaner in Auslieferungshaft festgehalten wurden. Wer auf Entscheid der Asylrekurs-Kommission Asyl erhält, darf indessen nicht in Auslieferungshaft behalten werden. Weil Auslieferung für jemanden, der hier Asyl erhalten hat, nicht mehr in Frage kommt. Das führte dazu, dass die beiden in Auslieferungshaft festgehaltenen Albaner nach dem Asyl-Entscheid der Asylrekurs-Kommission unverzüglich freigelassen werden mussten - ohne dass der ihnen angelastete kriminelle Sachverhalt irgendwie von irgend jemandem untersucht werden konnte...........
..........Diese zweifellos äusserst wichtige Information unterschlug «1 0 vor 10» den Zuschauern. Es fiel ganz auf die vom Anwalt gewählte Verteidigungs- Taktik herein, jede Abklärung zum kriminellen Hintergrund der beiden Albaner um jeden Preis zu vermeiden. «10 vor 10» war auf diese besonderen Umstände im Verfahren gegen die beiden Albaner ausdrücklich aufmerksam gemacht worden. Trotzdem unterliess es die korrekte Information..........
.........Zurück zur «10 vor 10»-Darstellung: Diese wurde dort zur Manipulation, wo sie die beiden per Interpol gesuchten Albaner kurzerhand und allein mit dem tatsächlich zweifelhaften Regime Berisha in Verbindung brachte, das Mitte der neunziger Jahre Albanien beherrscht hatte.
Das Auslieferungs-Begehren von seiten Albaniens, das die Interpol-Fahndung ausgelöst hatte, erfolgte allerdings erst im Februar 2004, also Jahre nach der Berisha-Zeit. Das heutige Albanien kann keinesfalls unbesehen mit dem Berisha-Albanien in den gleichen Topf geworfen werden. Das Bundesamt für Justiz hat die Rechtsstaatlichkeit des Justizwesens in Albanien abgeklärt. Die Schweiz hat mit Albanien im Rechtsbereich Abkommen abgeschlossen. Unter anderem ein Rücknahme-Abkommen für hier abgewiesene Asylanten. Der Vorsteher der Justizdepartements hat sich anlässlich der Unterzeichnung dieses Rücknahme-Abkommens persönlich ein Bild gemacht über das Funktionieren der Justiz in Albanien. Albaniens heutige Justiz und das heute dort etablierte Polizeiwesen wurde unter massgeblicher Mitwirkung mehrerer europäischer Staaten in den letzten Jahren neu aufgebaut. Justiz und Polizei des heutigen Albanien völlig unbesehen mit der seinerzeitigen Berisha-Herrschaft gleichzusetzen, ist eine journalistische Fehlleistung bedenklichsten Ausmasses............. |