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Erbärmliche Arbeit der Asylrekurs-Kommission

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RonaldCH
Mitglied
#1 ° Gesendet: 16.01.2006 20:14
Für mich ist es unbegreiflich, dass folgender Tatbestand nicht in allen Zeitungen unseres Landes zu lesen ist. Der TA schrieb davon am 5. Januar, im St. Galler-Tagblatt war nichts davon zu lesen. Es würde auch Ignoranz gut stehen, einmal von solchen Missständen zu berichten, statt immer nur ihrem Hobby, auf der SVP und Blocher herumzureiten, zu frönen:

Zwei Albaner begehren Asyl. Tags darauf trifft ein Interpol-Haftbefehl ein: Die beiden Asylbewerber werden international gesucht. Der eine wird beschuldigt, fünfzehn Überfälle begangen, zwei Menschen ermordet, einen Polizisten durch Messerstiche verletzt und ein Kind entführt zu haben. Ausserdem war er bei einem Sprengstoffanschlag dabei, der vier Personen getötet und elf verletzt hat. Ausserdem wird ihm ein tödliches Attentat auf den Gefängnis-Generaldirektor Albaniens zur Last gelegt. Der zweite Albaner wird "bloss" der Beteiligung an fünf bandenmässig begangenen Raubüberfällen beschuldigt.

Das Bundesamt für Flüchtlinge wies die Asylanträge ab. Das Bundesamt für Justiz (beide im Departement Blocher) verfügte - nach Überprüfung der Anschuldigungen - die Auslieferung der beiden "sauberen Früchtchen" nach Albanien. Diese rekurrierten. Und dies gleich zweifach: Gegen die Auslieferung ans Bundesgericht, gegen die Asylverweigerung an die Asylrekurs-Kommission.

Während die Asylrekurs-Kommission im Fall der mehrfach kriminell gewordenen Roma-Familie von Rüschlikon nach vollen zwei Jahren noch nicht entscheidungsfähig ist, handelte sie für die beiden kriminellen Albaner speditiv: Deren Beschwerden wurden gutgeheissen. Die beiden Albaner erhielten, weil angeblich politisch verfolgt, Asyl. Der Entscheid ist letztinstanzlich.

Das schlechthin Unglaubliche daran: Die beiden Albaner bestreiten ihre Verbrechen keineswegs. Sie behaupten nicht einmal, "mit politischen Motiven" gehandelt zu haben. Sie argumentieren - juristisch clever beraten - bloss, das Verfahren gegen sie nehme in Albanien jetzt politische Dimension an. Das genügte der Asylrekurs-Kommission.

Dem Bundesgericht wurden damit die Hände gebunden: Wer Asyl bekommt, darf nicht ausgewiesen werden. So blieb den Lausanner Richtern der bisher letzte Akt vorbehalten: Freilassung (!) der beiden Verbrecher aus der Auslieferungshaft. Und Zuspruch einer hübschen Entschädigung: Allein für das (kostenlos abgewickelte) bundesgerichtliche Verfahren 3000 Franken, zusätzlich Haftentschädigung sowie Rückerstattung der Kosten für Anwalt, Dolmetscher und Übersetzungen. Alles auf Kosten der Steuerzahler…
Chevy
Mitglied
#2 ° Gesendet: 17.01.2006 11:16
Genau darum braucht es das neue Asylgesetz. Ein weiteres Paradebeispiel wie unsere Medien bewusst auf solche Berichte verzichten aus Angst danach als Rechtsextremes blatt zu gelten.

Sollte das neue Asylgesetz nicht angenommen werden, vordere ich gleiche rechte für alle. Das heisst das in Zukunft auch Schweizer für solche Verbrechen nicht bestraft werden. Solange das noch möglich ist haben wir keinen Rechtsstaat.

Ps: Sogesehen sind unsere Gefängnisse die ja Hotels sind voll von Politisch verfolgten, denen man umgehend Asyl gewähren muss und die mann noch finanziell zu entschädigen hat.
Sandro
Admin
#3 ° Gesendet: 17.01.2006 14:03 ° Bearbeitet von: Sandro
Wenn die zwei in Albanien keinen fairen Prozess kriegen sind sie tatsächlich politisch verfolgt. Ein brisanter fall, der übrigens wie von Ronald erwähnt, eben doch von den Medien auch aufgegriffen wurde, zumindest vom Tagi.

Hätte das neue Asylgesetz diesen Fall denn verhindert? Und wie viele Fälle wären dafür unfair geworden? Wieviele Menschen zu unrecht nicht aufgenommen?
RonaldCH
Mitglied
#4 ° Gesendet: 17.01.2006 16:45
@Sandro
Du leidest offensichlich unter moralischem Absolutismus. - Gute Aussichten für die Schweizer Sozialindustrie und Hochbeschäftigung für Polizei und Richter, wenn wir auch noch alle Halunken, die irgendwo auf der Welt keinen fairen Prozess bekommen, als Asylanten ins Land lassen. - Bist du noch bei Trost, Mörder und Räuber sind doch nicht politisch Verfolgte.
R.
sense2
Mitglied
#5 ° Gesendet: 17.01.2006 17:02
>Mörder und Räuber sind doch nicht politisch Verfolgte.

Das ist Ansichtssache. Für die einen ists ein Terrorist, für den anderen ein Freiheitskämpfer...
Roger
Mitglied
#6 ° Gesendet: 17.01.2006 17:52
Ein Mörder ist ein Mörder, wenn er wegen Mord verurteilt worden ist und nicht wenn er des Mordes beschuldigt wird.

Ein wegen Mord beschuldigter Mensch kann durchaus ein politisch Verfolgter sein, wenn er in seinem Land auf Grund der dort herrschenden Machtstruktur nicht auf einen fairen Prozess hoffen kann.

Würden heute noch Hexen verbrannt, dürfte man rothaarige Frauen durchaus als politisch Verfolgte bezeichnen, auch wenn sie des Mordes oder was auch immer beschuldigt würden.
Xeno
Mitglied
#7 ° Gesendet: 17.01.2006 20:02
@RonaldCH

Der Fall erscheint Dir als Skandal, aber er ist es nicht, im Gegenteil. Ich empfehle Dir, das im Volltext (natürlich bezüglich Beteiligte anonymisiert) auf dem Internet zugängliche Bundesgerichtsurteil sorgfältig zu lesen (über www.bger.ch einsteigen). Dann merkst Du, dass das höchste Gericht insgesamt mit guten Gründen die Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen an die Republik Albanien abgelehnt hat. Die Anklageschrift (ANKLAGESCHRIFT, es gibt natürlich KEIN Urteil, d. h. rechtlich sind beide ohnehin unschuldig!!) besagter Republik war offensichtlich obskur. Nur ein Beispiel: Es wurde dort behauptet, dass der eine Angeklagte Anführer (!) einer bewaffneten Bande von (namentlich in der Anklageschrift genannten) Verbrechern gewesen sei. Nur waren zur Tatzeit all diese Verbrecher viel älter als der Angelagte, dieser zur angeblichen Tatzeit aber gerade 15 Jahre alt. Dass sich albanische Schwerverbrecher von einem Kind anführen lassen, hat das Bundesgericht wohl nicht ganz zu Unrecht für "wenig glaubhaft" erklärt. Das Urteil enthält Verweise auf zahlreiche weitere Ungereimtheiten der Anlageschrift. Es war mutig, Albanien keine Rechtshilfe zu gewähren, die Schweiz unterhält ja seit den 1990ern gute diplomatische Beziehungen zu Tirana.

Zur asylrechtlichen Seite des Falls kan ich mich nicht äussern, weil die ARK ihre Entscheide *meines Wissens* nichtpubliziert, was, WENN es so ist, übrigens abslut unsauber ist, da ihre Entscheide höchstrichterlich sind.

Genereller Tipp: Wer über problmlos öffentlich zugängliche Quellen wie Bundesgerichtsurteile posten oder sogar Foren eröffnen will, soll bitte die Texte vorher lesen. Kostet 10 Minuten, höchstens.

X.
AlphaPapaGolf
Troll
#8 ° Gesendet: 19.01.2006 17:25
Was glaubt ihr, wieviele Kriminelle und Kriegsverbrecher sich hier als Asylanten tarnen, der Strafverfolgung im Heimatland entgehen und hier den Asylbehörden mit viel Gejammer das Geld aus der Tasche ziehen, unterstützt von einer ARmada von Anwälten und Gutmenschentussis die sich der ach so armen Buben "annehmen".
Will nicht heissen, alle Asylanten sind so, aber ein rechter Anteils schon.
RonaldCH
Mitglied
#9 ° Gesendet: 19.01.2006 20:30
@Xeno
Ich habe den Gerichtsentscheid durchgelesen. Danke für den Link. Besonders aufgefallen ist mir der Satz: "Es bestehe der Verdacht, die Strafverfolgung könne einen politischen Hintergrund haben."

Das heisst doch Klartext, die Albaner haben Asylrecht bekommen, weil die Richter den Verdacht hatten, die albanische Strafverfolgung könnte politischer Natur gewesen sein. Hier liegt der springende Punkt. Ich habe vor einiger Zeit einen ähnlichen Fall mit einem Untersuchungsrichter diskutiert, der zugab, dass Richter einen grossen Spielraum haben in solchen Entscheidungen. Für mich ist klar, dass solche Richter nicht im Interesse der Schweiz handeln, obwohl sie es könnten. Die 68-er haben prophezeit, sie werden sich in die Institutionen verkriechen und die bürgerlichen Strukturen von innen aushöhlen und das tun sie mit Gerichtsentscheiden dieser Art. Meiner Meinung nach müsste der verantwortliche Richter nach der ersten kriminellen Tat seiner frei gekommenen Zöglinge aus seinem Amt verjagt werden.
R.
Thomas
Mitglied
#10 ° Gesendet: 19.01.2006 20:57
>Die 68-er haben prophezeit, sie werden sich in die Institutionen verkriechen und die bürgerlichen Strukturen von innen aushöhlen und das tun sie mit Gerichtsentscheiden dieser Art.

Uiuiui, eine Verschwörungstheorie, und nicht einmal eine besonders originelle! Die alte, ewige Leier der politischen Rechten - zum Gähnen...
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