@RonaldCH
Der Fall erscheint Dir als Skandal, aber er ist es nicht, im Gegenteil. Ich empfehle Dir, das im Volltext (natürlich bezüglich Beteiligte anonymisiert) auf dem Internet zugängliche Bundesgerichtsurteil sorgfältig zu lesen (über
www.bger.ch einsteigen). Dann merkst Du, dass das höchste Gericht insgesamt mit guten Gründen die Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen an die Republik Albanien abgelehnt hat. Die Anklageschrift (ANKLAGESCHRIFT, es gibt natürlich KEIN Urteil, d. h. rechtlich sind beide ohnehin unschuldig!!) besagter Republik war offensichtlich obskur. Nur ein Beispiel: Es wurde dort behauptet, dass der eine Angeklagte Anführer (!) einer bewaffneten Bande von (namentlich in der Anklageschrift genannten) Verbrechern gewesen sei. Nur waren zur Tatzeit all diese Verbrecher viel älter als der Angelagte, dieser zur angeblichen Tatzeit aber gerade 15 Jahre alt. Dass sich albanische Schwerverbrecher von einem Kind anführen lassen, hat das Bundesgericht wohl nicht ganz zu Unrecht für "wenig glaubhaft" erklärt. Das Urteil enthält Verweise auf zahlreiche weitere Ungereimtheiten der Anlageschrift. Es war mutig, Albanien keine Rechtshilfe zu gewähren, die Schweiz unterhält ja seit den 1990ern gute diplomatische Beziehungen zu Tirana.
Zur asylrechtlichen Seite des Falls kan ich mich nicht äussern, weil die ARK ihre Entscheide *meines Wissens* nichtpubliziert, was, WENN es so ist, übrigens abslut unsauber ist, da ihre Entscheide höchstrichterlich sind.
Genereller Tipp: Wer über problmlos öffentlich zugängliche Quellen wie Bundesgerichtsurteile posten oder sogar Foren eröffnen will, soll bitte die Texte vorher lesen. Kostet 10 Minuten, höchstens.
X.