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Schweiz: Bundesgericht stoppt degressive Steuertarife

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gumbyman
Mitglied
#11 ° Gesendet: 02.06.2007 00:14
Man kann sich über den sinn der degression streiten, aber die urteilsbegründung ist lächerlich, da falsch.
Nein. "Nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" heisst mindestens proportional zu Einkommen/Vermögen, degressive Steuersätze erfüllen dieses Kriterium ganz klar nicht mehr.

Volkswirtschafter können sogar einigermassen schlüssig nachweisen, warum Steuersätze progressiv sein müssen: der Nutzen von zusätzlichem Einkommen/Vermögen ist am Existenzminimum sehr hoch und sinkt dann kontinuierlich mit steigendem Einkommen/Vermögen. Der Grenznutzen nähert sich für sehr grosse Zahlen gegen Null.

Plakativ gesagt: wenn Du schon 1000 Jachten, Privatjets und Villen hast, bringt das jeweils 1001.Exemplar nicht mehr viel Neues. Deshalb müssen Steuersätze progressiv sein, damit die Belastung für alle Einkommensklassen einen ähnlichen Nutzen-Entzug bedeuten. Das ist mit der Formulierung "nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" gemeint, und das hat das Bundesgericht sehr wohl richtig und kompetent erkannt.

g.
Gargi
Mitglied
#12 ° Gesendet: 02.06.2007 00:18
Ich begrüsse den Entscheid des Bundesgerichts.
Der Kanton Obwalden hat sich zu fest aus dem Fenster gelehnt und wollte ein 180 Grad-Wende herbeiführen (vorher noch als Schlusslicht).
Dies ist aber nicht der einzige Bereich, in dem die Regierung riskant handelt. Da wäre noch die desolate Situation mit dem Bau des neuen Bahntunnels für die ehem. LSE nach Engelberg, bei dem katastrophal verkalkuliert wurde. Anstatt die Pendlerverbindungen zu stärken, wollte man Touristen die Reisezeit um lächerliche Minuten verkürzen und das meisterhafte Bauwerk des Zahnradabschnittes als Museumsstrecke degradieren. Auch der Ausbau der Nationalstrasse ist eine sinnlose Angelegenheit, hört sie doch an der Kantonsgrenze jäh auf...
Unter den riskanten Manövern leiden alle Normalverdienende, die Natur (nix Förderungsbeiträge). Endlich wird die Regierung in die Schranken verwiesen. Denn auch die Dorfgemeinschaften verhalten sich ähnlich skrupellos.
bluefox
Mitglied
#13 ° Gesendet: 02.06.2007 01:39
gumby, ich bin kein volkswirtschafter, aber der nutzen für den einzelnen ist hier doch nicht relevant, sondern eben die "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit".

Ich würde dir dann recht geben, wenn einer der 2 millionen verdient weniger steuern zahlen würde als einer der 1 Million verdient.

Das "mindestens proportional" ist nach meinen informationen nicht festgeschrieben, oder? Für mich bedeutet "Nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" , dass der mit den 2 milionen einfach stärker zur kasse gebeten werden muss, als der mit 1 million, egal um wieviel.
AlphaPapaGolf
Troll
#14 ° Gesendet: 02.06.2007 07:16
Guter Entscheid des Bundesgerichts. Nun kehrt wieder etwas Ruhe ein.

z.B. Auf einem Fussballfeld müssen beide Mannschaften die gleichen Regeln einhalten.
Hier haben aber die Mannschaften aus OW und SH noch die Regeln des Karate (Genickschlag) und Boxen (Kinnhaken) angewandt.

Das BG sagte "Nein" zu solchen Auswüchsen.

Sogar der Zuger Finanzdirektor zeigte sich erfreut
sudsy
Mitglied
#15 ° Gesendet: 02.06.2007 09:53
Gargi was ist mit der Bahn ?, was ist mit den Obwaldner-Bahn ?
Ihr habt ja einen
Regierungsrat wie es im Buechli steht , ich finde ER gäbe einen guter Bundesrat der Herr Wallimann , und der Schwyyzer hat ja dem SP Shaffhausen , ja die haben immer geschäckert das war aber lustig ,
der schwiizer hat nun den Nazis gezeigt wie die arm heben übung
geht , ha ha er hat richtig rumgetanzt ich verstehe abeer eigentlich nicht genau wieso , was aber dem eindruck nichts anhaben tuten täte ....

muss in eine besprechung wegen dem Islamischen Zentrum Wankdorf Bern ! sie sagen islamische zentrum sei nicht in die bildungsbauordnung
integrierbar , dafür ein spital , he he es die ganzen schulen sind in bern ,
und die islamische stilrichtung wäre durchaus sehr sehr interessant ,
ja das gäbe eine sehr architektonische sich wunderbar ins landschaftsbild
eingebettete Moschee , und dort gibt es musik , tanz , philo , sprach -
und diplomatische Schule - so schauen wir mal sonst halt im untergrund
kann niemand nichts aufhalten , also dann bis später .....
ghandi
Mitglied
#16 ° Gesendet: 02.06.2007 10:58
Grundsätzlich gilt, gleiches Recht für alle! (Bundesverfassung)

Dieser
Bundessgericht entscheid ist korrekt und war schon lange nötig, es hat mich schon lange erstaunt das dies so lange gedauert hat.
Das hat wahrscheinlich mit den Parlamentarier zu tun die alle davon ebenfals profitieren wollten.

Ich sage hier nochmalssklar und deutlich;
Im Luzerner Seeland gibt es Fälle von bis zu 5 x weniger Steuern als ein Arbeiter hat,
nicht im betrag gerechnet sondern im Steueransatz, das ist eine klare ungerechtigkeit und belastet das einfache Volk umso mehr.
(dieser Fall ist mir bekannt, anstatt 280`000.-Fr. musste er nur noch 65`000.-Fr. bezahlen)

solche bestrebungen waren nicht nur im Obwalden, sondern auch in
Luzern, Appenzell, Zürich, Genf usw. der Fall.

Hut ab vor dem Mut des Bundesgerichtes, hoffen wir das es weiter so standhaft bleibt.

gruss ghandi
Rico
Mitglied
#17 ° Gesendet: 02.06.2007 13:18
ghandi: Im Luzerner Seeland gibt es Fälle von bis zu 5 x weniger Steuern als ein Arbeiter hat,

Bitte auf deutsch.


musste er nur noch 65`000.-Fr. bezahlen

Und wie manchen ghandi braucht's, bis Fr. 65'000 Steuern bezahlt sind?

Aber um noch etwas beizusteuern zur Diskussion: Wenn der Mann wirklich Fr. 280'000 Steuern bezahlen müsste, dann würde er doch sein Steuerdomizil in den Nachbarkanton (oder so) verlegen, wo er vielleicht sogar nur Fr. 50'000 zahlen müsste.
ghandi
Mitglied
#18 ° Gesendet: 02.06.2007 13:37
@rico
es gibt keinen Kanton mit solchen Steuerunterschieden.

das war eine Verhandlung mit den Behörden, damit diese Person in die Gemeinde einzieht, er hat sogar gedroht, andernfalls anderswo einzuziehen falls die Gemeinde nicht damit einverstanden ist.

auf Deutsch, diese Person hat der Gemeinde klargemacht was er bezahlen will.
Ich persönlich hätte diese Person wegen bestechungsversuch vor Gericht gezogen.

nun kapiert @Rico
Menon
Mitglied
#19 ° Gesendet: 02.06.2007 16:45
@bluefox

Das "mindestens proportional" ist nach meinen informationen nicht festgeschrieben, oder? Für mich bedeutet "Nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" , dass der mit den 2 milionen einfach stärker zur kasse gebeten werden muss, als der mit 1 million, egal um wieviel.

"Nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit" dürfte wohl "im Verhältnis zu ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" meinen. Und das ist nicht gegeben bei deinen Degressionen.
Zocker
Mitglied
#20 ° Gesendet: 02.06.2007 17:01
Schade um die degressiven Steuersätze von Obwalden. Ich wolle mich schon fest anstrengen, damit ich auch einmal 1/2 Milion oder mehr verdiene. Dann wäre ich auch nach Obwalden gezogen und hätte von den kleinen Steuersätzen profitiert. So rentieren meine Anstrengungen nicht und ich lasse es bleiben und der Fiskus kann nur mein Hungerleidereinkommen versteuern.
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