gumbyman Mitglied
#36 ° Gesendet: 13.04.2007 00:52 |
@FEW Things
Aber du mich nicht - oder du hast meinen Text nicht gelesen.
Doppelfalsch - wieso schreibst Du so'n Käse? Ich bin nicht Deiner Meinung, das ist der Punkt.
Ich behaupte auch nicht die 5.IV-Revision sei das Ei des Kolumbus - es geht mir einzig und allein darum zu zeigen, dass das Kriterium "Erwerbsfähigkeit" vollständig vom Thema "Chancen auf dem Arbeitsmarkt" abgekoppelt werden muss, damit die *Versicherung* IV ihrem ursprünglichen Zweck gerecht bleiben kann. Ansonsten müsste ein 50-jähriger ungelernter fremdsprachiger Handlanger auch IV beziehen können, denn seine Chancen einen anständig bezahlten Job zu finden sind ebenfalls verschwindend. Man kann über alles diskutieren, auch Grundeinkommen und alles Mögliche, aber das ist nicht Sache der IV.
Da die Sozialhilfe keine Möglichkeit hat (auch gesetzlich nicht), solche Personen zu betreuen, wird in den meisten Fällen nichts anderes übrig bleiben, als sie in Behindertenwerkstätten oder Behindertenpflegeheime abzuschieben
Das ist ein Grund die Sozialhilfe-Richtlinien anzupassen. Nicht mehr und nicht weniger.
Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, können bei einer Vollzeitstelle etwa einen Viertel ihres Existenzminimums selber erwirtschaften. Der Rest muss durch die Sozialhilfe der Gemeinden (Steuergelder) abgedeckt werden
Wo ist der substanzielle Unterschied zur Abdeckung durch die IV?
Menschen, die von der IV in die Sozialhilfe abgeschoben werden, haben keinen Anspruch mehr auf behinderungsbedingte Leistungen, die es ihnen ermöglichen, selbstständig zu Hause zu wohnen (Beratung, Pro Infirmis, Spitex, Hilfsmittel, Hilflosenentschädigung, Assistenz). Alles fällt auf Grund ihres Status als Sozialhilfe-Empfänger weg. Das wird zur Folge haben, dass viele nicht mehr (für die Gemeinde und Kantone die kostengünstigste Variante) im eigenen Haushalt wohnen können, sondern in Pflegeheime verbracht werden müssen. Pflegeheime kosten den Steuerzahler aber etwa das Fünffache von dem, was mit Steuermitteln aufgewendet werden muss, wenn die entsprechenden Personen zu Hause wohnen und betreut werden können.
Reine Mutmassung. Auch das lässt sich anpassen - wenn's finanziell interessant ist, wird's auch gemacht.
Es werden dadurch noch mehr Billiglohn- und Nischenarbeitsplätze in der Privatwirtschaft verloren gehen. Und das alles durch Steuergelder der Kantone und Gemeinden subventioniert.
Auch nur Mutmassung, und auch nicht Sache der IV, sondern wenn schon der VWL-Leute. Sozialpolitik und Wirtschaft sind einfach zwei verschiedene Paar Schuhe. Man soll beides richtig und gut machen, aber wenn man das eine benutzen will um das andere zu beeinflussen, wird der Gesamteffekt nur schlechter.
Das soll nun nicht heissen dass ich eine Schlechterstellung der Behinderten befürworte, ganz und gar nicht! sondern einzig und allein dass die IV ihre Kernaufgaben wahrnehmen soll und nicht für Wirtschafts-Struktur-Politik missbraucht werden soll.
g. |