FEW things Mitglied
#17 ° Gesendet: 12.04.2007 16:49 ° Bearbeitet von: FEW things |
@ ringgi
Was geschieht nun wenn die 5.IV-Revision (hoffentlich) abgelehnt wird, müssten dann die obigen vorgezogenen "Massnahmen" wieder rückgängig gemacht werden weil ohne rechtliche Grundlage ? Ist eher eine rein theoretische Frage, man darf annehmen das soll so bleiben.
Eine gute Frage. Aber ich glaube, dass diese im Rahmen der IIZ (Interinstitutionelle Zusammenarbeit) per Januar 2006 auf dem Verordnungsweg eingeführten Massnahmen nicht rückgängig gemacht werden müssen. Die Sache zeigt jedoch, dass es eine 5. IV-Revision gar nicht braucht, weil sehr viele Massnahmen (nicht nur zur Bekämpfung von Missbrauch, sondern auch als reine Sparmassnahmen) auch ohne 5. IV-Revision möglich sind. Die 2006 auf dem Verordnungsweg eingeführten Massnahmen haben bereits 30% weniger Renten zur Folge. Dies zeigt auch, dass nicht die Scheininvaliden-Propaganda der SVP, sondern die Massnahmen im Rahmen der IIZ greifen. Allerdings müssen wir auf die IIZ unser Augenmerk legen, denn da wird meines Erachtens so einiges auf dem Verordnungsweg erledigt, was die IV ebenfalls einer eigentlichen Demontage unterzieht. Jedenfalls war im Rahmen der IIZ nie davon die Rede, dass auch bereits bestehende Renten Teil der IIZ-Massnahmen sein können. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Behinderte müssen als ein Kriterium zur Festlegung des Erwerbsunfähigkeitsgrades (=Invaliditätsgrad) beibehalten werden. Fällt dieses Kriterium weg, kann man im Grunde genommen alle leicht Behinderten (jene mit einer Viertelsrente oder mit einer halben Rente) und alle älteren Behinderten (die als Behinderte und aus Altersgründen keine Stelle mehr finden) durch neue Revisions-Entscheide aus der IV entfernen. In diesem Fall müssen sich alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer fragen, wieso man überhaupt noch IV-Versicherungsprämien bezahlen soll.
Was hier abläuft ist völlig klar: Die IV soll als Lohnausfall-Versicherung bei Invalidität so stark geschwächt werden, dass sich alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezwungen fühlen, sich bei privaten Versicherungen zusätzlich versichern zu lassen, um im Falle einer Invalidität genügend abgesichert zu sein.
Mit der 5. IV-Revision werden die gesetzlichen Voraussetzungen für eine noch weiterreichende Demontage der IV geschaffen, die zur Folge haben wird, dass sich ganze Generationen bei privaten Versicherungen zusätzlich im Falle von Invalidität versichern werden. Die ältere Generation und die bereits Behinderten werden diese Möglichkeit aber nicht haben. Und das wird die Kantone und Gemeinden Milliarden Kosten verursachen, weil diese von der IV ausgemusterten und abgeschobenen Personen ja nicht einfach eliminiert sind, sondern aus Steuermitteln der Kantone und Gemeinden versorgt werden müssen.
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