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Die verschärfte IV-Praxis hat ihre Kehrseite !!! (Schein)-Revision??

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Ibarra
Mitglied
#1 ° Gesendet: 11.04.2007 23:03
FEW things
Mitglied
#2 ° Gesendet: 12.04.2007 01:26
Die eigentlichen Probleme der Behinderten interessiert in der Schweiz niemand mehr. Es geht um Geld. Und wenn die "Diktatur der Mehrheit" Geld sparen kann, vergreift sie sich auch an den Menschen mit einer Behinderung, schickt sie notfalls in Arbeitslager und zwingt sie zu minderwertiger schlecht bezahlter Zwangarbeit und schränkt ihre Rechte dermassen massiv ein, dass man von Sklaverei reden kann. Die 5. IV-Revision ist die gesetzliche Grundlage dazu.

FEW things
gumbyman
Mitglied
#3 ° Gesendet: 12.04.2007 01:43
Nun ja - ich weiss nicht recht was ich davon halten soll.

Gäbe es nur die IV, wären diese Fälle natürlich schlimm. Andererseits finde ich es richtig, dass die Invaliden-Versicherung nur das Risiko von (krankheitsbedingter) Erwerbsunfähigkeit deckt, denn das ist ihr Zweck. Gerät jemand in eine Notlage ohne die Kriterien zu erfüllen, dann gibt es immer noch die Fürsorge.

Im Prinzip gehört es eben auch zu einem funktionierenden Sozialstaat, dass er seine Aufgaben gezielt und sauber getrennt wahrnimmt. Es kann definitiv nicht Sinn einer IV sein, Schwankungen am Arbeitsmarkt aufzufangen - was leider in der Vergangenheit gerade im Zusammenhang mit der IV vorgekommen sein soll.

In dem Sinn ist es auch Merkmal eines verantwortungsvollen Sozialstaats, wenn dieser seine Aufgaben laufend überprüft und den Gegebenheiten anpasst. Denn wenn wir verhindern wollen, dass rechtsgrölende Stammtischpolterer den Sozialstaat beerdigen, muss dieser seine Aufgaben gewissenhaft und sorgfältig abgrenzen und begrenzen, sodass die vernünftige Mehrheit keine berechtigten Zweifel an der Richtigkeit des Systems hat.

g.
felixkohl
Mitglied
#4 ° Gesendet: 12.04.2007 02:05
Wer nach 20 Jahren aus der IV "fällt" hat ja nicht einmal mehr Recht auf die ALV (am Arbeitsmarkt eh keine Chance).
Inwiefern die Sozialhilfe diese Lücke schliesst, sei dahin gestellt.
FEW things
Mitglied
#5 ° Gesendet: 12.04.2007 02:33 ° Bearbeitet von: FEW things
Die über Jahre hinweg erfolglose Stellensuche von Behinderten ist nicht nur einfach bedingt durch den Arbeitsmarkt, sondern hat einen Zusammenhang mit der Behinderung jedes einzelnen. Wenn Behinderte auf dem Arbeitsmarkt keine Arbeit finden, eben weil sie als Behinderte nicht gewünscht sind und beruflich integriert werden können, muss diese Tatsache in die Entscheide der IV einfliessen. Die erfolglose Stellensuche ist behinderungsbedingt. Die IV deckt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen nicht das Risiko von krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit, sondern Erwerbsunfähigkeit auf Grund der Folgen von Krankheit oder Unfall. Eine dieser Folgen ist die schwierige oder unmögliche berufliche Integration von Behinderten im heute bestehenden Arbeitsmarkt. Wenn die IV diese Folgen nun einfach ausklammert, ist das ein Widerspruch zum gesetzlich verankerten Auftrag der IV.

Auf Grund der 5. IV-Revision kann es durchaus passieren, dass Menschen mit einer Behinderung, denen vor Jahren alle beruflichen Wiedereingliederungsmassnahmen von der IV verwehrt wurden mit der Begründung, sie würden auf Grund der Behinderung trotz Wiedereingliederungsmassnahmen keine Arbeit finden (und man ihnen deshalb eine IV-Rente zusprach), jetzt plötztlich die Rente gestrichen wird, mit der exakt gegenteiligen Argumentation, sie könnten durchaus "etwas arbeiten". Solche Behinderte müssen sich im doppelten Sinne oder das zweite mal verarscht oder hintergangen vorkommen. Die 5. IV-Revision macht's möglich und schafft neue Probleme. Solche Menschen dann einfach in die Fürsorge abzuschieben ist eben nicht so einfach. Damit würden nämlich auch alle behinderungsbedingten staatlichen und privaten Unterstützungen wegfallen (Beratung, Pro Infirmis, Spitex, bauliche Massnahmen, etc.), was verheerende finanzielle Folgen für die Kantone und Gemeinden haben kann. Behinderung kann nicht einfach eliminiert werden durch das Abschieben in die Fürsorge. Die Behinderung bleibt und hat daher in vielen Fällen zur Folge, dass der Ausbau von Pflegeheimen für Behinderte notwendig wird. Und das kosetet in aller Regel für jeden Einzelnen Behinderten mindestens das Fünffache einer IV-Rente, bezahlt nicht durch die IV, sondern durch kantonale und kommunale Steuergelder.

Die 5. IV-Revision ist eine Scheinrevision nicht nur auf dem Buckel der Behinderten, sondern auch zu Ungunsten der kantonalen und kommunalen Steuermittel, aus denen letztendlich die verschärften Bestimmungen bei der IV bezahlt werden müssen. Jeder IV-Experte weiss: Die IV-Rente ist für Behinderte für den Staat die kostengünstigste Variante; Jede andere Variante kostet mindestens das Fünffache.

Gewinner der 5. IV-Revision sind der Bund (die IV) und die privaten Taggeld-Veresicherer sowie die Arbeitgeber.

Verlierer der 5. IV-Revision sind die Behinderten und die Steuerzahler, die für einen massiven Anstieg der Sozialhilfe und der Plätze in Behinderten-Pflegeheimen (die ab Januar 2008 in der Verantwortung der Kantone übergehen) tief in den Geldbeutel werden greifen müssen. Ohne kantonale und kommunale Steuererhöhungen werden die Folgen der 5. IV-Revision nicht finanzierbar sein.

FEW things
gumbyman
Mitglied
#6 ° Gesendet: 12.04.2007 03:02
@FewThings
Die IV deckt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen nicht das Risiko von krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit, sondern Erwerbsunfähigkeit auf Grund der Folgen von Krankheit oder Unfall.
Danke für die Präzisierung, ich sehe Du hast mich verstanden. Die Lage am Arbeitsmarkt ist nun aber eben genau *nicht* die Folge von Krankheit oder Unfall, und deswegen braucht es klare Abgrenzungen. Der Unterschied liegt darin, ob einer arbeitsfähig ist oder nicht, und nicht ob er einen Job findet oder nicht. Keinen Job zu finden ist auch für Nichtbehinderte hart, und begründet eben noch keinen Anspruch auf eine Rente, sondern "nur" auf ALV und später Fürsorgeleistungen - mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, sich bereit zu halten für eine eventuell auftauchende Job-Chance.

Dass früher alles anders und besser war ist keine ausreichende Begründung, etwas nicht zu korrigieren wenn es offenbar aus dem Ruder läuft. Dass es immer Härtefälle gibt bestreite ich nicht, aber saubere Abgrenzung ist nötig, dabei bleib' ich.

Die von Dir behaupteten verheerenden Folgen der Verschiebung von IV zu Fürsorge kann ich nicht nachvollziehen, unter dem Strich bleibt der Aufwand derselbe, nur die zuständige Stelle ändert.

g.
Chevy
Mitglied
#7 ° Gesendet: 12.04.2007 07:27
@felixkohl

Niemand fällt einfach so aus der IV, entweder war man da nie berechtigt oder es gibt jetzt keinen grund mehr diese Person weiterhin zu unterstützen. Jemand der 20 jahre lang Strassen gekehrt hat, hat genau das selbe Problem wenn er eine neue Stelle mit einer anderen Arbeit sucht. Wiso soll da der IV bezüger bevorteiligt werden? Der hatte ja dann auch 20 jahre zeit sich auf diesen Tag vorzubereiten und/oder Weiterzubilden. (Es kann nicht die schuld der IV sein wenn leute danach nichtmehr selbsständig sind)
ALV soll weiterhin NUR der Arbeitenden bevölkerung zustehen, und nicht ein auffangbecken für IV-Schwindler und Genesene IV-Rentner werden.
FEW things
Mitglied
#8 ° Gesendet: 12.04.2007 08:32
@ Chevy

ALV soll weiterhin NUR der Arbeitenden bevölkerung zustehen, und nicht ein auffangbecken für IV-Schwindler und Genesene IV-Rentner werden.

Du redest einmal mehr ziemlich Blech zusammen. Mich macht das wütend, weil du einer bist, der sich konsequent weigert, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Informiere dich einfach mal konkret über die IV-Bestimmungen, bevor du hier wieder Müll verbreitest und den Behinderten Schaden anrichtest.

FEW things
Chevy
Mitglied
#9 ° Gesendet: 12.04.2007 09:10
@felixkohl

Warum soll eine Person, die genesen ist und die IV nichtmehr benötigt von der ALV unterstützt werden? Nichtmal einer der 1 Jahr gearbeitet hat bekommt unterstützung der ALV. Damit man ALV beziehen kann muss man zuerst 2 jahre gearbeitet haben, das gillt auch für IV-Bezüger. (oder willst Du hier behinderte schon wieder begünstigen zum nachteil nichtbehinterter?)
Nicht alles was dir nicht passt ist Blech. Was aber sicher blech ist ist deine Aussage das man nach 20 Jahren IV einfach so herausfallen kann. So wie ich Informiert bin gehört dazu auch eine Genesung, was dem IV-Bezüger eigentlich nicht entgehen sollte (da es sich ja um seine Genesung handelt).
Somit kann er sich auch auf einen anstehenden Berufswiedereinstieg /Berufswechsel vorbereiten.
FEW things
Mitglied
#10 ° Gesendet: 12.04.2007 10:05
@ gumbyman

Danke für die Präzisierung, ich sehe Du hast mich verstanden.

Aber du mich nicht - oder du hast meinen Text nicht gelesen.

Die Lage am Arbeitsmarkt ist nun aber eben genau *nicht* die Folge von Krankheit oder Unfall, und deswegen braucht es klare Abgrenzungen.

Klar, der Arbeitsmarkt ist nicht die Folge von Krankheit oder Unfall. Aber die Tatsache, dass Behinderte weit grössere Schwierigkeiten haben, auf dem üblichen Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden, ist bedingt durch ihre Behinderungen (eingeschränkte Nutzung der Arbeitskraft). Also sind die für Behinderte eingeschränkten Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt eine Folge ihrer Behinderungen. Und daher IV-relevant.

Der Unterschied liegt darin, ob einer arbeitsfähig ist oder nicht, und nicht ob er einen Job findet oder nicht.

Die IV stützt sich in ihren Entscheiden eben niemals auf Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit. Gerade das ist für die IV kein Grund, jemanden zu unterstützen. Die IV stützt sich allein auf die Erwerbsfähigkeit oder -unfähigkeit. Der Invaliditätsgrad (der massgeblich ist für keine Rente, eine Teil- oder Vollrente) berechnet sich nie nach der Arbeitsfähigkeit, sondern nach der Erwerbsfähigkeit. Es geht der IV daher nicht darum, ob jemand auf dem Arbeitsmarkt zu wieviel Prozent eine Stelle findet, sondern darum, zu wieviel Prozent jemand Lohn erwirtschaften kann. Beispiel: Wenn jemand vor Eintreten der Invalidität bei voller Arbeitsfähigkeit 6'000.-- verdient hat und nach Eintreten seiner Invalidität ebenfalls bei voller Arbeitsfähigkeit wegen seiner Behinderungen nur noch 3'000.-- verdient, dann hat er eine um 50% eingeschränkte Erwerbsfähigkeit. Sein Invaliditätsgrad ist daher 50%. Die Person hätte nach diesem Beispiel Anspruch auf eine halbe IV-Rente (ca. 700.-- bis 1'000.-- pro Monat als Erwerbsausfallentschädigung für die 3'000.-- Lohneinbusse).

Wie wird der Invaliditätsgrad bemessen?

Keinen Job zu finden ist auch für Nichtbehinderte hart, und begründet eben noch keinen Anspruch auf eine Rente, sondern "nur" auf ALV und später Fürsorgeleistungen - mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, sich bereit zu halten für eine eventuell auftauchende Job-Chance.

Das ist richtig, bestätigt aber nur, dass eben nicht der Arbeitsfähigkeitsgrad, sondern (bei Behinderten) der Erwerbsfähigkeitsgrad für Wiedereingliederungs-Massnahmen oder Rente auf Grund der Folgen von Krankheit oder Unfall massgebend ist und auf dem Arbeitsmarkt eine zusätzliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit bedeutet. Genau dazu ist die IV da.

Dass früher alles anders und besser war ist keine ausreichende Begründung, etwas nicht zu korrigieren wenn es offenbar aus dem Ruder läuft. Dass es immer Härtefälle gibt bestreite ich nicht, aber saubere Abgrenzung ist nötig, dabei bleib' ich.

Die "saubere" Abrenzung war schon immer gegeben, dazu braucht es keine 5. IV-Revision:

1. Wer ganz oder teilweise arbeitslos oder stellenlos ist, hat keinen Anspruch auf IV-Leistungen. Für diese Personen ist die ALV zuständig, später die Sozialhilfe.

2. Wer ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist auf Grund von Krankheit oder Unfall, hat keinen Anspruch auf IV-Leistungen. Für diese Personen sind die Krankenkassen und Krankentaggeld-Versicherungen zuständig.

3. Wer ganz oder teilweise Erwerbsunfähig ist auf Grund der Folgen von Krankheit oder Unfall, hat Anspruch auf IV-Leistungen, zuerst auf IV-Wiedereingliederungs-Massnahmen und - wenn Wiedereingliederungsmassnahmen nicht erfolgreich sind - dann auf IV-Rente dem Invaliditätsgrad (=Erwerbsunfähigkeitsgrad) entsprechend.

Mit der 5. IV-Revision ändern sich die Punkte 2 und 3.

2. Wer ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist auf Grund von Krankheit oder Unfall, hat (bei Einführung der 5. IV-Revision) bereits Anspruch auf IV-Leistungen (Wiedereingliederungsmassnahmen) bereits bei ersten Anzeichen von zu möglicherweise Invalidität führender Krankheit. Für diese Personen waren bisher nur die Krankenkassen und Krankentaggeld-Versicherungen zuständig, neu auch die IV.

Dass das bei der IV keine Kosteneinsparungen bringt, sondern mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, schleckt keine Geiss weg. Gemäss der 5. IV-Revision werden dafür pro Jahr 500 Millionen zusätzlich bereitgestellt.

3. Wer ganz oder teilweise Erwerbsunfähig ist auf Grund der Folgen von Krankheit oder Unfall, hat (bei Einführung der 5. IV-Revision) nur noch eingeschränkt Anspruch auf IV-Leistungen, zuerst auf IV-Wiedereingliederungs-Massnahmen und - wenn Wiedereingliederungsmassnahmen nicht erfolgreich sind - dann auch nur noch eingeschränkt auf IV-Rente dem Invaliditätsgrad (=Erwerbsunfähigkeitsgrad) entsprechend.

Wer in Zukunft trotz langandauernder Krankheit oder den Folgen von Krankheit oder Unfall auf Grund der einschränkenden Bestimmungen auf Anspruch von IV-Leistungen durch die Maschen fällt, wird der Fürsorge übergeben. Es frisst aber kein Geissbock weg, dass diese Personen weiterhin längerfristig krank oder eingeschränkt erwerbsunfähig bleiben. Durch das Abschieben in die Sozialhilfe werden diese Personen nicht plötzlich zu Arbeitslosen oder gesunden Sozialhilfe-Empfängern; sie bleiben krank und erwerbseingeschränkt.

Da die Sozialhilfe keine Möglichkeit hat (auch gesetzlich nicht), solche Personen zu betreuen, wird in den meisten Fällen nichts anderes übrig bleiben, als sie in Behindertenwerkstätten oder Behindertenpflegeheime abzuschieben.

Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, können bei einer Vollzeitstelle etwa einen Viertel ihres Existenzminimums selber erwirtschaften. Der Rest muss durch die Sozialhilfe der Gemeinden (Steuergelder) abgedeckt werden. Ausserdem: Behindertenwerkstätten arbeiten in aller Regel gerade mal zu rund 40% kostendeckend. 60% der Betriebskosten müssen durch Steuergelder der Kantone und Gemeinden finanziert werden.

Menschen, die von der IV in die Sozialhilfe abgeschoben werden, haben keinen Anspruch mehr auf behinderungsbedingte Leistungen, die es ihnen ermöglichen, selbstständig zu Hause zu wohnen (Beratung, Pro Infirmis, Spitex, Hilfsmittel, Hilflosenentschädigung, Assistenz). Alles fällt auf Grund ihres Status als Sozialhilfe-Empfänger weg. Das wird zur Folge haben, dass viele nicht mehr (für die Gemeinde und Kantone die kostengünstigste Variante) im eigenen Haushalt wohnen können, sondern in Pflegeheime verbracht werden müssen. Pflegeheime kosten den Steuerzahler aber etwa das Fünffache von dem, was mit Steuermitteln aufgewendet werden muss, wenn die entsprechenden Personen zu Hause wohnen und betreut werden können.

Die von Dir behaupteten verheerenden Folgen der Verschiebung von IV zu Fürsorge kann ich nicht nachvollziehen, unter dem Strich bleibt der Aufwand derselbe, nur die zuständige Stelle ändert.

Siehe oben. In den Schubladen zahlreicher "Behinderten-Organisationen" liegen bereits Projekte für haufenweise neue Behindertenwerkstätten und Sozialfirmen, die nach Einführung der 5. IV-Revision realisiert werden sollen. Wäre dafür tatsächlich kein Bedarf oder kein Markt vorhanden, würde sich wohl niemand so intensiv darum kümmern. Bereits finden mit dem Bund, vor allem aber auch mit Gemeinden und Kantonen Verhandlungen über Steuergeld-Zuschüsse für den Bau und den Betrieb solcher Werkstätten und Sozialfirmen statt. Die dafür auszugebenden Beträge mit Steuermitteln gehen in die Milliarden.

Profitieren davon werden nicht die Behinderten und SozialhilfeempfängerInnen (sie werden im Endeffekt nie mehr als das Existenzminimum in der Tasche haben), sondern die Behinderten- und Sozialempfänger-Versorgungsindustrie (massenweise neue Stellen für gesunde und teuer bezahlte Betriebsleiter, Sozialarbeiter, Erzieher, Betreuer, etc.). Profitieren werden aber auch haufenweise Arbeitgeber, die viele auslagerbare Arbeiten nicht mehr im eigenen Betrieb erledigen werden, sondern an Behindertenwerkstätten und Sozialfirmen in Auftrag geben, weil sie daurch mit bis zu 70% Lohnkosten-Reduktionen rechnen können. Es werden dadurch noch mehr Billiglohn- und Nischenarbeitsplätze in der Privatwirtschaft verloren gehen. Und das alles durch Steuergelder der Kantone und Gemeinden subventioniert.

FEW things
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