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Schweizer Schlagzeilen Diskussionsforum Politik / Schweizer Schlagzeilen /

Diskussion zuer Erweiterung der Personenfreizügigkeit

 
Sandro
Admin
#1 ° Gesendet: 19.08.2005 15:58 ° Bearbeitet von: Sandro
Posting zwecks übersichtlichkeit vom Admin hierher verschoben. Original von PME

Um die Diskussion hier mit ein paar Fakten zu bereichern stell ich mal ein Referat von Hildegard Fässler hier rein:

Es gilt das gesprochene Wort.

1. Ausgangslage
2. Worum geht es genau?
3. Für ein kritisches JA
4. Was macht die EU bei einem Schweizer Nein?
Von Hildegard Fässler, SP-Nationalrätin, Grabs

1. Ausgangslage

Niemand in der Schweiz bestreitet, dass wir mit den europäischen Staaten, insbesondere mit der EU, eine für die Schweiz vorteilhafte Form der Zusammenarbeit in verschiedensten Gebieten brauchen. Gestritten wurde und wird aber über diese Form. Vor allem die Frage, was für die Schweiz vorteilhaft sei, wird sehr unterschiedlich beantwortet. Dabei wird immer wieder vergessen, dass sich die Länder um uns herum nach dem 2. Weltkrieg wesentlich verändert haben und dass viele europäische Staaten insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht aufgeholt, ja uns überholt haben. Die Option, alles so zu belassen, wie es in den 60er, 70er, 80er Jahren war, ist deshalb keine zukunftsträchtige. Es ist nicht mehr, wie es einmal war!



Ein paar Zahlen zur Illustration:

Aussenhandel der Schweiz 2004

Exporte der Schweiz: 142 Mrd Fr.

EU 62%, davon 3% in die neuen EU-Staaten
USA 10%
Japan 4%
(Übrige 24%)

Importe der Schweiz: 132 Mrd Fr.

EU 84%, davon 2.3% in die neuen EU-Staaten
USA 4%
Japan 2%
(Übrige 10%)



Logiernächte: EU-Bürger 40%. Neben den Schweizerinnen und Schweizern selbst sind Touristinnen und Geschäftsreisende aus der EU die mit Abstand wichtigste Kundschaft.



Vergleich CH – A beim kaufkraftbereinigten BIP


1990: BIP(A) = 76% BIP(CH)

2000: BIP(A) = 92% BIP(CH)

2010: ??



Die veränderte Situation wurde auch von den politisch Verantwortlichen wahrgenommen. In einem „gut schweizerischen“ Kompromiss wurde dem Volk 1992 der Beitritt zum EWR vorgeschlagen. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist bekannt und ausführlich bejammert worden, insbesondere von jenen, die sich wenig bis gar nicht im Abstimmungskampf engagiert hatten.

Da die Gegner mit dem Argument, bilaterale Abkommen mit der EU seien die bessere Lösung für die Schweiz, gearbeitet hatten, wurde nun dieser Weg verfolgt.

Im Mai 2000 stimmten die Stimmenden dem Paket der Bilateralen I mit 67% Ja deutlich zu. (7 Abkommen über Personenverkehr, Landverkehr, Luftverkehr, technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft, öffentliches Beschaffungswesen, Forschung). Sie sind seit Juni 2002 in Kraft.

Damit hat sich die Schweiz in wichtigen Bereichen einen diskriminierungsfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt verschafft.



Um noch weitere Verbesserungen zu erreichen, wurde ein Paket Bilaterale II verhandelt. Darin sind die neun einzelnen Abkommen nicht miteinander verknüpft. Gegen das Abkommen Schengen/Dublin wurde das Referendum ergriffen, welches am 5. Juni 05 mit 54.6 % bachab ging.



Am 1.Juni 2004 beschloss die EU, zehn weitere Länder aufzunehmen, die sogenannte Osterweiterung der EU. Dies ist nicht ganz korrekt, denn unter den zehn Staaten sind nicht nur Staaten des ehemaligen Ostblocks:

* Estland
* Tschechien
* Lettland
* Slowakei
* Litauen
* Slowenien
* Polen
* Malta
* Ungarn
* Zypern

Durch diese Erweiterung der EU gelten die Bilateralen Abkommen I automatisch auch für die neuen Mitgliedsstaaten, mit einer wesentlichen Ausnahme:

Das Abkommen zum Personenverkehr (FZA) aus den Bilateralen I ist so gefasst, dass die Schweiz nicht jede Erweiterung der EU ungefragt übernehmen muss. Sie kann darüber mit der EU verhandeln und sich insbesondere Übergangsfristen als Schutzmechanismen für den schweizerischen Arbeitsmarkt ausbedingen. Dies hat die Schweiz gemacht. Das Parlament hat über diese Regelungen beraten und ihnen zugestimmt. Als innenpolitische Massnahmen zum Schutz unseres Arbeitsmarkts hat das Parlament gleichzeitig die flankierenden Massnahmen aus dem Paket der Bilateralen I verbessert. Diese Massnahmen und das FZA bilden eine einzige Vorlage. Gegen das Resultat der Verhandlungen mit der EU und die flankierenden Massnahmen wurde das Referendum ergriffen. Daher müssen wir am 25.9.05 zu dieser Frage an die Urne.



2. Worum geht es genau?

Worum geht es nun bei der Abstimmung vom 25. September?

Es geht einerseits um die grundsätzliche Frage, ob wir auch den 10 neuen EU-Mitgliedsstaaten den freien Personenverkehr gewähren wollen oder nicht. Dies unter den von der Verhandlungsdelegation ausgehandelten Übergangsfristen. Es geht anderseits um die Zustimmung zur Verbesserung der Schutzmassnahmen für unseren Arbeitsmarkt, für die Löhne und Arbeitsbedingungen unserer Arbeitnehmenden, aber auch für gleich lange Spiesse von inländischen und Unternehmen aus dem gesamten EU-Raum, um die sog. flankierenden Massnahmen.



Freier Personenverkehr

Personenfreizügigkeit heisst prinzipiell, jeder, jede darf in alle angeschlossenen Länder reisen, dort Arbeit suchen, sich niederlassen, sich als Selbstständige betätigen. Da die Schweiz jedoch einen relativ kleinen Arbeitsmarkt hat, hat die EU uns gewisse Einschränkungen dieses Prinzips und Übergangsfristen zugebilligt.

Personenfreizügigkeit heisst auch, dass Unternehmen Leistungen in einem anderen Land anbieten dürfen.

Einschränkungen: In die Schweiz kommen darf, wer einen Arbeitsvertrag hat oder wer nachweisen kann, dass er oder sie reich genug ist, um den Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.

Arbeitslose dürfen für 3 Monate einreisen. Danach müssen sie sich anmelden und bekommen nochmals 3 Monate Zeit, um eine Arbeit zu suchen. Danach müssen sie die Schweiz verlassen. (Besteht die begründete Aussicht, eine Stelle zu finden, so kann diese Bewilligung bis zu einem Jahr verlängert werden.)

Jeder, jede kann versuchen, sich bei uns als selbstständig Erwerbende niederzulassen. Nach 6 Monaten muss der Nachweis erbracht werden, dass man selbstständig ist und auch davon leben kann.

Übergangsfristen

Schon bei den Bilateralen I gab es Übergangsfristen, also für die 15 alten EU-Länder. Der sog. Inländervorrang lief Ende Mai 2004 aus. Für die alten EU-Länder, für die EWR-Staaten sowie Malta und Zypern gelten bis Ende Mai 2007 Kontingente und ab dann bis Mitte 2014 Schutzklauseln bei übermässiger Zunahme der Einwanderung.

Für die 8 Länder Osteuropas gelten bis Ende Mai 2011 der Inländervorrang und Kontingente, ebenfalls bis Mitte 2014 Schutzklauseln bei übermässiger Zunahme der Einwanderung.



Flankierende Massnahmen

Bereits bei den Bilateralen I wurden unter dem Druck der Gewerkschaften und von uns Linken innenpolitische Massnahmen zum Schutz vor Lohndumping u.ä. beschlossen. Diese sind seit dem 1. Juni 2004 in Kraft. Im Rahmen der Beratungen zum FZA wurden diese Massnahmen verstärkt, wiederum durch den hartnäckigen Einsatz von Linken und Gewerkschaften in der parlamentarischen Beratung. Diese Massnahmen betreffen die schweizerische Gesetzgebung.

Grundsätzlich gilt das Entsendegesetz: Wenn eine ausländische Firma einen Auftrag in der Schweiz ausführt, so hat sie ihren Arbeitnehmenden die bei uns geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen zu gewähren (Löhne, Ferienregelung, Arbeitszeit, Sozialleistungen usw.). Werden Missbräuche festgestellt, so können Gesamtarbeitsverträge leichter als allgemein verbindlich erklärt werden. Dann gelten für alle Beteiligten einer Branche dieselben Bedingungen. In Branchen ohne GAV könne Mindestlöhne festgesetzt werden.

Die erste Massnahme schützt unsere Arbeitnehmenden vor Lohn- und Sozialdumping. Die beiden anderen Massnahmen sorgen zusätzlich für gleich lange Spiesse für alle Unternehmen derselben Branche.

Diese Bedingungen werden kontrolliert. Es sollen dafür 150 Kontrolleure eingesetzt werden. Fehlbare Unternehmen können gebüsst werden oder bis zu fünf Jahren vom Schweizer Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Mit einem Ja am 25.9. werden die Meldepflicht und die Sanktionen für ausländische Unternehmen verschärft und Selbstständigerwerbende aus dem Ausland unterstehen einer Beweispflicht. Leihfirmen müssen höhere Anforderungen als bisher erfüllen (insbesondere bezüglich Sozialleistungen, Aus- und Weiterbildung).



3. Für ein kritisches Ja

Jede Veränderung bringt Unsicherheiten. Jede Veränderung trägt Risiken in sich, aber auch Chancen. Für einen Entscheid an der Urne müssen Risiken und Chancen gegeneinander abgewogen werden.

Wer im Abstimmungskampf nur mit den Risiken Angst verbreitet, handelt unlauter. Wer nur die positiven Seiten erwähnt, nimmt die Stimmenden nicht ernst.



Die Vorteile für die Schweiz liegen in zwei Bereichen. Ich möchte sie nur kurz streifen.

1. Wirtschaftliche Vorteile

Der Absatzmarkt für Schweizer Produkte wird erweitert. Die neuen EU-Länder umfassen eine Bevölkerung von rund 70 Mio Menschen. Die Schweizer Unternehmer können viel einfacher Arbeitskräfte auch aus diesen Ländern einstellen.

2. Chance für eine offene Schweiz

Die Schweiz öffnet sich gegenüber weiteren europäischen Ländern und vereinfacht ihre Beziehungen zu ihnen. Schaut man sich die Namen dieser neuen EU-Staaten an, so finden sich darunter fast durchwegs Staaten, die die europäische Geschichte und ihre Kultur wesentlich mitgeprägt haben.



Wo aber sind die Ängste zu finden? Wieso ist nicht für alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Ja zum vornherein die klare Antwort?

Ich sehe drei Bereiche. (Vielleicht ergeben sich aus der Diskussion weitere.)

Bereich Arbeit: Angst vor Lohndumping

Angst vor höherer Arbeitslosigkeit

Bereich Eigenständigkeit: Angst vor vermehrter Einwanderung

Angst vor dem Einfluss der EU

Bereich Soziales Netz: Angst vor Missbrauch



Ängste sind da. Man kann sie nicht wegreden. Man kann sie hingegen schüren. Dies tun die Gegner bewusst.

Ängste kann man nicht mit Argumenten widerlegen, man kann sie aber mit Erfahrungen, mit Zahlen mindern.

Zum Bereich Arbeit:

Shaggy
Mitglied
#2 ° Gesendet: 20.08.2005 17:06
Bereich Arbeit: Angst vor Lohndumping
Diese Angst ist meiner Meinung nach begründet, kann aber durch den unseren Bundesrat unterbunden werden.

Angst vor höherer Arbeitslosigkeit
Ja, es wird mehr Arbeitslose geben: Der Anteil der AusländerInnen welche wegen der Personenfreizügikeit in die Schweiz kommen und Arbeit suchen.

Bereich Eigenständigkeit: Angst vor vermehrter Einwanderung
Klar werden mehr Menschen in die Schweiz kommen, aber was hat den das genau mit der Eigenständigkeit zu tun?

Angst vor dem Einfluss der EU
typische SVP-Meinung. Die hatten schon Angst wir verlieren unsere Neutralität wenn wir der UNO beitreten.
tom
Mitglied
#3 ° Gesendet: 01.09.2005 18:20
Meiner Meinung nach wird hier mit ganz "komischen" Argumenten für ein Ja bei der Abstimmung vom 25 Sept. geweibelt!

Es gäbe mehr Arbeitsplätze und mehr Wohlstand! Aber mir geht diese Rechnung nicht auf!

"Der gleiche Küchen verteilt an mehr Personen soll für jeden Einzelnen ein grösseres Stück als zuvor geben!"


Was mich an dieser Sache am Meisten stöhrt ist, das es Arbeiten gibt die angeblich die Schweizer nicht machen wollen und deswegen ausländische Arbeitskräfte benötigt werden!
Was aber nicht gesagt wird ist, das es viele Schweizer Familien gibt die sich am Rande der Armut bewegen und dringend auf solche Arbeiten angewiesen werden!

Ganz nebenbei, sind wir eigentlich so viel besser als diese Ausländer damit wir für diese Arbeiten zu gut sind?

Dann noch etwas. Ich bin ganz klar das man fremden Länderen und Personen die Hilfe benötigt unter die Arme greifen soll! Wie soll das dann noch gehen wenn es uns selbst sehr schlecht geht!
allesia
Mitglied
#4 ° Gesendet: 21.09.2005 18:53
Logisch und klar

Der Bundesrat will die Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder ausdehnen. Das ist logisch.

Die Arbeitslosigkeit wird dann auf europäisches Nivea steigen.
Das sind ca. 10 – 12%. Das ist logisch.

Wenn wir das Arbeitskräfteangebot vergrössern und nicht mehr Stellen schaffen können, ist es logisch, dass wir mehr Arbeitslose haben werden. Das ist logisch.

Schon heute haben wir gewisse Probleme wegen der Personenfreizügigkeit mit den alten 15 EU-Ländern. Die Arbeitslosigkeit sinkt nicht, trotz konjunktureller Erholung. Das ist logisch.

Dass auch Bundesrat Blocher Nein stimmen würde, wenn er noch Nationalrat wäre, ist doch logisch, oder!!

Vielleicht stimmt er sogar Nein wie ich! „Isch doch chaibä logisch“
allesia
Mitglied
#5 ° Gesendet: 25.09.2005 16:44
Herzliche Gratulation den Siegern Sandro und Co.

Gruss Allesia Olivone
 
 

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