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Zürich: Hunde töten 6-Jährigen

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Sandro
Admin
#1 ° Gesendet: 01.12.2005 12:13 ° Bearbeitet von: Sandro
Zürich: Hunde töten 6-Jährigen
In Oberglatt ist heute morgen ein sechs Jähriger von Hunden angefallen und gebissen worden. Der Kindergärtner starb an seinen Verletzungen.

Das in Italien erfolgreiche Maulkorbgesetz müsste auch hier angewendet werden. Mindestens der Tod dieses Jungen hätte damit verhindert werden können.
Chevy
Mitglied
#2 ° Gesendet: 01.12.2005 13:05
@ Sandro

Der Altbundeskanzler Helmut Schmidt hat es mal sehr schön und treffend
> formuliert: "Die Italiener haben fast genauso viele Verordnungen und Gesetze wie Deutschland, trotzdem sind sie glücklicher, weil sich niemand
> daran hält !"

Wenn Italien ein neues Gesetz erlassen wird, dann lässt das immernoch ziemlich viel Spielraum und es ist nach wie vor Toleranz vorhanden (so wie hald vernünftige menschen sind). In der Schweiz, Deutschland und teilweise Österreich muss jeder gleich Polizist spielen und meint er müsse jetzt das gesetz in die hand nehmen und für recht und ordnung sorgen.

In Italien dürfen Hunde auch nicht an den Strand, was zu Hauptsoison auch kaum einer macht, in der Nebensaison sieht man oft Hunde am strand, jedoch sagt da niemand etwas oder meint er müsse das Fotagrafieren und die Fehlbaren mit Name an den pranger stellen.
Chevy
Mitglied
#3 ° Gesendet: 01.12.2005 13:11
Viel wichtiger ist das mann die Halter der Hunde wegen fahrlässigen Tötung zur verantwortung zieht.
Die Verlierer sind jetzt auch die Hunde die eingeschläfert werden, weil Ihre halter sie nicht im Griff hatten.
(Hunde sind ja jetzt keine Sache mehr, dank einem so "wichtigen" Gesetz)
AlphaPapaGolf
Troll
#4 ° Gesendet: 01.12.2005 14:21
Lieber Chevy, dass hier niemand das Gesetz in die eigene Hand nimmt, siehst du sehr leicht daran, dass niemand diese wandelnden Beiss- und Mordmaschinen mit der Knarre umnietet. ALs der Bär in den äussrsten Radregionen unseres Alpenraumes auftauchte, schrie alles Zeter und Mordio, allen voran die Schafbauern.
Dass aber Hunde in der Schweiz mehr Meschen pro Jahr anfallen und zerfleischen, als sämtliche Bären, Wölfe und Luchse seit 1291 bis heute, geht da vergessen. Uebrigens, die erste Gesichtsverpflanzung, diese Woche durchgeführt, wurde nötig, da ein vierbeiniges Mordmonster mit seinen Säbelzähnen im tollen Blutrausch einer Frau das Gesicht total zerbiss.
Ich begegne lieber einem Löwen in der Massai Mara als einem Kampfhund ("äs isch än Liebä, är macht nüüüt") in Zürich.
Die ganze Diskussion hatten wir schon früher. Man war zu schwach, eine generelle Maulkorbtragpflicht für solch apokalyptische Beisser einzuführen.
Jetzt wird ihnen ein Chip eingepflanzt. Wie lächerlich....Sie beissen dir trotzdem die Gurgel durch.
Sandro
Admin
#5 ° Gesendet: 01.12.2005 14:35
Viel wichtiger ist das mann die Halter der Hunde wegen fahrlässigen Tötung zur verantwortung zieht.

Was bitte bringt das dem Opfer? Verhindert das irgendetwas? "Zur Verantwortung ziehen" kann man erst wenns zu spät ist, sorry, da hilft wirklich nur gesetzlicher Zwang.
Franz A.
Mitglied
#6 ° Gesendet: 01.12.2005 14:40
Richtig, dem jetztigen Opfer bringt es nichts mehr. Aber eine konsequente Bestrafung des Hundehalters hat vielleicht (hoffentlich) erzieherische Auswirkung auf andere Hundehalter und verhindert in Zukunft einen ähnlichen Vorfall.
AlphaPapaGolf
Troll
#7 ° Gesendet: 01.12.2005 16:12
Blödsinn, viele Hundehalter haben selber einen genetischen oder seelischen Defekt den sie mit einer fleischfressenden Kampfmaschine kompensieren wollen.
Ein Maulkorb ist das mindeste was man verlangen kann. Besser noch eine Prüfung für Hundehalter
trangre
Mitglied
#8 ° Gesendet: 01.12.2005 16:16
"Zur Verantwortung ziehen" kann man erst wenns zu spät ist, sorry, da hilft wirklich nur gesetzlicher Zwang

Ich seh das auch so. Ein Fähigkeitszeugnis für Hundehalter würde vermutlich für alle Seiten mehr bringen, sowie die Pflicht zum Besuch von Erziehungskursen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand der wirklich was von Hunden versteht und der seine Hunde angemessen erzieht, gleich 3 solche Hunde hält, da wäre schon der Zeitaufwand zu gross.

Der Hundehalter im aktuellen Fall war aber offensichtlich nur zu Besuch hier, in solchen Fällen greift dann auch eine solche gesetzliche Massnahme nicht.
Pete
Mitglied
#9 ° Gesendet: 01.12.2005 19:41
Einfach nur schlimm für die Familie des türkischen Kindes.

Bin mal gespannt, was jetzt mit dem Halter passiert.
Gibt so eine Strafe Gefängnis? Wird er abgschoben?
erdnanu
Mitglied
#10 ° Gesendet: 01.12.2005 22:32
die Strafe wird höchstens eine bedingte Gefängnisstrafe sein.

Für Kampfhunde (aber nicht für Pudel, etc.) sind für mich Ausweise, Mundschutz und so schon denkbar. Diese Hundekiller müssten strenger kontrolliert werden, wobei mir klar ist, dass Herrechen der eigentliche Täter ist.
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